Für die Arbeitslosenversicherung gelten besondere beitragsrechtliche Regelungen, wenn sich der Bundesfreiwilligendienst unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. In diesem Fall werden die Beiträge von der Bezugsgröße berechnet (2024: 3.535 EUR/West und 3.465 EUR/Ost mtl.; 2023: 3.395 EUR/West, 3.290 EUR/Ost). Beträgt der Zeitraum zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn des Bundesfreiwilligendienstes nicht mehr als ein Monat, gilt dies ebenfalls als unmittelbarer Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

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