Der Beitragsbemessung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung werden folgende beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt:

  • 50 % der monatlichen Bezugsgröße bei Personen in der Elternzeit oder in einer beruflichen Weiterbildung.
  • 100 % der monatlichen Bezugsgröße bei einer freiwilligen Versicherung als selbstständig Tätiger. Für Existenzgründer gelten 50 % der monatlichen Bezugsgröße im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr.[1]
  • 100 % der monatlichen Bezugsgröße bei einer freiwilligen Versicherung wegen einer Beschäftigung in einem Staat, in dem das EU-Recht nicht angewandt werden kann.

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