Versicherungsberechtigt sind selbstständig Tätige, die in einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.[1]

Gelegentliche Unterschreitungen dieser Stundenzahl bleiben unberücksichtigt, wenn sie von geringer Dauer sind. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere Existenzgründer zu Beginn ihrer Tätigkeit schwankende Auslastungen haben.

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