Für Personen in Elternzeit und solche in einer beruflichen Weiterbildung gilt als Bemessungsgrundlage ein Betrag i. H. v. 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: 1.768 EUR/West bzw. 1.733 EUR/Ost; 2023: 1.697,50 EUR/West bzw. 1.645 EUR/Ost).

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