Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Festsetzung durch Zinsbescheid

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 233a Abs. 4 AO soll die Festsetzung der Zinsen mit der Steuerfestsetzung verbunden werden. Das gilt sowohl für die Zinsfestsetzung zur erstmaligen Steuerfestsetzung als auch für die geänderte Zinsfestsetzung des § 233a Abs. 5 AO. Zur Abhängigkeit des Zinslaufs von der Bekanntgabe des Bescheides s. Rz. 10. Unterbleibt die Festsetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablehnung ist der Finanzbehörde gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Person des Sachverständigen, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen unter Glaubhaftmachung der Ablehnungsgründe geltend zu machen (§ 96 Abs. 2 Satz 2 AO). Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist eine Ablehnung nur noch zulässig, wenn der Ablehnungsgrund vorhe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Finanzbehörde als Staatsanwaltschaft

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der ihr durch § 386 Abs. 2 AO eingeräumten Ermittlungskompetenz hat die Finanzbehörde die Rechte und Pflichten, die der Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zustehen. Das heißt, dass die Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahrnimmt. Damit ist i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 173 AO stellt die zentrale Norm für die Änderung von Steuerbescheiden dar. Sie stellt die materielle Rechtsrichtigkeit über den Vertrauensschutz. Die Vorschrift regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden aufgrund nachträglich bekannt werdender Tatsachen oder Beweismittel. § 173 AO ist ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt den Gegenstand der Außenprüfung (§ 194 Abs. 1 Satz 1 AO) und grenzt ihren sachlichen und zeitlichen Umfang ab (§ 194 Abs. 1 Sätze 2 ff., Absatz 2 AO). – Daneben ist § 4 BpO zu beachten (s. Anh. 3). Darüber hinaus weitet § 194 Abs. 3 AO die Zulässigkeit der Auswertung von Prüfungsfeststellungen, die Dritte betreffen,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die der Finanzbehörde eröffnete Möglichkeit, von sich aus für die Vertretung eines Beteiligten zu sorgen, dient der Durchführung des Verfahrens und damit primär dem Allgemeininteresse (Drüen in Tipke/Kruse, § 81 AO Rz. 2; Söhn in HHSp, § 81 AO Rz. 18). Das verdeutlicht auch der sich aus § 81 Abs. 4 AO ergebende Vergütungs- und Regressans...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Die Mitteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit

Tz. 16b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 138 Abs. 2 Nr. 5 AO soll auch angegeben werden, welche wirtschaftliche Tätigkeit die genannte Gesellschaft, Vermögensmasse etc. ausübt. Zwar steht die Verpflichtung nach § 138 Abs. 2 Nr. 5 AO systematisch verfehlt selbstständig neben den Verpflichtungen des § 138 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 AO; aus dem Zusammenhang folgt aber, dass die v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vertretung und persönliches Erscheinen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligten könne sich zwar durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 364a Abs. 3 Satz 1 AO), die Finanzbehörde kann diese dann aber auch persönlich laden, wenn es ihr sachdienlich erscheint (§ 364a Abs. 3 Satz 2 AO). Das ist wohl immer dann der Fall, wenn der Termin insbes. der Erörterung von Sachverhaltsfragen dienen soll, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam. Wirksamkeit bedeutet, dass die Regelung existent wird und in Kraft tritt, d. h. Rechte und Pflichten begründet, ändert oder aufhebt. Wirksamkeit bedeutet weiter, dass die Rechtswirkungen des Verwaltungsaktes für die Finanzverwaltung bindend sind und nicht ohne Weiteres geändert werd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Teilrücknahme

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine teilweise Rücknahme eines Einspruchs ist grundsätzlich unzulässig und demgemäß wirkungslos (Brandis in Tipke/Kruse, § 362 AO Rz. 6; Keß in Schwarz/Pahlke, § 362 AO Rz. 17; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 362 AO Rz. 107, für den die teilweise Rücknahme eines Einspruchs möglich ist, wenn der Verfahrensgegenstand teilbar ist). Die Finanzb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt zugunsten der Stpfl. einen Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsbeträgen. Bei allen in Frage kommenden Tatbeständen handelt es sich um die Rückzahlung von Abgabenschulden nach Herabsetzung oder Aufhebung der dem Leistungsgebot zugrundeliegenden Festsetzung bzw. um die verspätete Gewährung früher entstandener Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zinsbegriff und -tatbestände

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zinsen sind laufzeitabhängiges Entgelt für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen oder vorenthaltenen Geldkapitals (BFH v. 20.05.1987, II R 44/84, BStBl II 1988, 229; BFH v. 25.03.1992, I R 159/90, BStBl II 1992, 997). Ihrem Charakter nach sind sie abhängig vom Bestehen einer (Haupt)Schuld (Grundsatz der Akzessorietät), d. h. im Steuer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verletzung der örtlichen Zuständigkeit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehler in der örtlichen Zuständigkeit führen nicht zur Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 AO). Ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit bewirkt zwar eine Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsakts, jedoch kann gem. § 127 AO nicht allein aus diesem Grund die Aufhebung des Verwaltungsakts beansprucht werden, wenn keine an...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ladung von Beteiligten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann, soweit es sachdienlich ist, auch weitere Beteiligte zur Erörterung laden (§ 364a Abs. 1 Satz 2 AO). Sachdienlich ist eine Ladung, wenn sie der Sachaufklärung oder Rechtserhellung dient und somit zu erwarten ist, das Verfahren einvernehmlich zu beenden. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Beteiligten bekannterma...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Anwendung der Rechtsprechung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weiterhin ist erforderlich, dass das FA die Rspr. bei der bisherigen Steuerfestsetzung angewandt hat (BFH v. 14.02.2007, XI R 30/05, BStBl II 2007, 524; BFH v. 30.01.1991, IX B 208/89, BFH/NV 1992, 464). Auf § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO kann sich der Stpfl. nur berufen, wenn die Änderung des Steuerbescheides darauf beruht (vgl. BFH v. 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Einspruchsverfahren

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide – Steuerbescheide wie Feststellungsbescheide – können mit dem Einspruch angefochten werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies gilt auch, wenn der Schätzungsbescheid nichtig ist. In der Abgabe der Steuererklärung, die zu einer niedrigeren Steuer führt, innerhalb der Einspruchsfrist ist ein Einspruch und kein Antrag auf sch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Regelungszweck

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 AO bildete ursprünglich das Gegenstück zu dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) aufgehobenen § 136 AO für nicht natürliche Personen. Warum der Gesetzgeber in § 137 AO nicht wie in § 136 AO auf öffentliche Register (bspw. Handelsregister, Vereinsregister) zurückgegriffe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Entschließungsermessen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ob die Finanzbehörde überhaupt einen Verspätungszuschlag festsetzt, liegt in ihrem Ermessen, von dem sie dem Zweck der Ermächtigung (dazu s. Rz. 1) entsprechend und damit auch unter Berücksichtigung der in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO vorgegebenen Kriterien (dazu s. Rz. 16 ff.) Gebrauch zu machen hat (BFH v. 11.06.1997, X R 14/95, BStBl II 19...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Schadensersatz

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erweist sich der Arrest als von Anfang an ungerechtfertigt, haftet die Finanzbehörde für den Schaden, der dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung oder die Leistung von Sicherheit zur Abwendung der Vollziehung des Arrestes entstanden ist, und zwar – in entsprechender Anwendung von § 945 ZPO – ohne Rücksicht darauf, ob dem verantwortl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerpflichtige

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigungspflicht trifft den Stpfl. (s. § 33 AO). Es ist in Bezug auf abgegebene Erklärungen unabhängig davon zur Berichtigung verpflichtet, ob die Erklärung von ihm selbst oder – in Erfüllung seiner (des Stpfl.) Erklärungspflicht – von einem Dritten für ihn abgegeben worden ist. Beruht die Kenntnis der Finanzbehörde über den steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Haftungsschuldner

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer für eine Steuer haftet. Wer neben dem Steuerschuldner oder an dessen Stelle haftet, d. h. für die Steuer mit seinem Vermögen einstehen muss, ergibt sich aus §§ 69ff. AO, den sonstigen Steuergesetzen (s. z. B. § 20 Abs. 4 bis 6 ErbStG, § 11 GrStG, § 8 Abs. 1 Sätze 2 und 3 VersStG) und außersteuerlichen Haftungst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Erzielung von Einnahmen

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzliches Ziel der Steuererhebung ist die Erzielung von Einnahmen zur allgemeinen Finanzierung des Staatswesens, also die Verfolgung eines Fiskalzwecks zur Deckung des notwendigen staatlichen Finanzbedarfs bzw. des Finanzbedarfs des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens (s. Rz. 12 f.). Die Steuererhebung muss zu endgültig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Erfordernis, dass die Erhebung von Steuern durch ein förmliches Gesetz legitimiert sein muss (s. Rz. 10 f.), steht der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) der Besteuerung im Zusammenhang. Damit ist ausgesagt, dass die Festsetzung und Erhebung einer Steuer zwingend voraussetzt, dass ein gesetzlicher Tatbestand er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsmittelverfahren beinhaltet mehrere Stadien. Befolgt der Pflichtige ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen nicht, wird zunächst ein bestimmtes Zwangsmittel verbunden mit einer angemessenen Erfüllungsfrist angedroht, sodann nach Ablauf der Frist das Zwangsmittel festgesetzt und schließlich vollstreckt. Das Zwangsmittelverfah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Erdbrügger/Jehke, Die Erleichterungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige im Bereich der Umsatz- und Lohnsteuer zum 1.1.2015, DStR 2015, 385. Tz. 25e Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § § 371 Abs. 2a AO stellt für Steueranmeldungen die Rechtslage wieder her, wie sie vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz galt. Das ist eine Folge des praktischen Bedürfnisses nach Rechtssicherhe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsätze

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 31.12.2017 beginnende Besteuerungszeiträume wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 die in § 149 Abs. 2 AO genannten Erklärungsfristen um zwei Monate verlängert. Daneben wurden Sonderregelungen für Erklärungen gesetzlich verankert, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die praktische Bedeutung dieser Vorschrift ist gering, die Finanzbehörden machen wegen des damit verbundenen Aufwands nur äußerst selten von ihr Gebrauch. Eidesstattliche Versicherungen dürfen nur von Beteiligten (das sind bei nichtnatürlichen Personen die für das Steuersubjekt Handelnden (§§ 34, 35, 79 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO) und bei natü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zinslauf

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Beginn des Zinslaufs und dessen Ende gilt nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO der Grundsatz, dass Verzinsung vom Tag der Rechtshängigkeit (§ 66 FGO) an bis zum Auszahlungstag gewährt wird (zur Ausnahme nach Unionsrecht s. Rz. 6). § 236 Abs. 1 Satz 2 AO stellt klar, dass die Verzinsung erst mit dem Tag der Zahlung beginnt, wenn dieser na...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ort der Urkundsvorlage

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist das Vorlageverlangen nach den § 97 Abs. 1 AO zulässig, sind die Urkunden grundsätzlich an Amtsstelle vorzulegen (§ 97 Abs. 2 Satz 1 AO). Die Vorlage kann durch Übergabe der Unterlagen oder durch deren Übersendung erfolgen. Der Stpfl. hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Prüfung der vorgelegten Unterlagen in seinem Beisein erfol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die primäre Bedeutung von § 90 AO liegt in der Begründung einer allgemeinen Mitwirkungspflicht der Beteiligten. Dabei stellt § 90 Abs. 1 AO den Grundsatz auf, dass die für die Besteuerung maßgebenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen sind. Allerdings enthält die Vorschrift keine Ermächtigungsgrundlage, mit der die Mit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirkung der Bereitstellung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt gem. § 122a Abs. 3 Satz 1 AO am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung der Daten an die abrufberechtigte Person als bekannt gegeben. Es handelt sich um eine gesetzliche Fiktion des Bekanntgabezeitpunkts der zum Datenabruf bereitgestellten S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zur Amtshilfe Verpflichtete

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Amtshilfe verpflichtet sind alle Gerichte und Behörden (§ 111 Abs. 1 Satz 1 AO). Was unter Behörden in diesem Sinne zu verstehen ist, ist nicht definiert. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift ist der Begriff nicht eng auszulegen; er umfasst alle öffentlichen Stellen, soweit sie in § 111 Abs. 3 AO nicht ausdrücklich ausgenommen sind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Frist für Untätigkeitseinspruch

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 355 Abs. 2 AO gemeinte Untätigkeitseinspruch ist immer dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige geltend macht, über einen von ihm gestellten Antrag sei binnen angemessener Frist nicht entschieden worden (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO). Der Untätigkeitseinspruch kann unbefristet erhoben werden. Vertreten wird die Ansicht, dass ein still...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abrufbare Kontoinformationen

Tz. 1a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der verschiedenen Fassungen von § 93b Abs. 1a und Abs. 2 AO bis zum 31.12.2019 bzw. ab 01.01.2020 s. Art. 97 § 26 Abs. 3 EGAO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93b Abs. 1 AO stellt eine Verknüpfung mit den Stammdaten der Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) her, die von diesen auf der Grundlage des § 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Verfahrensbeteiligte (§ 5 VO)

Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 5 VO erweitert den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten über § 78 AO hinaus um die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO genannten Personen, also z. B. Betreuungsunternehmer, Treuhänder, Initiatoren, Verwalter u. Ä. Das hat zur Folge, dass auch diese Personen unmittelbar auskunftspflichtig sind, also § 93 Abs. 1 Satz 3 AO insoweit ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfe

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Ablehnung des FA, den geänderten, erlassenen oder aufgehobenen Grundlagenbescheid zu berücksichtigen ist ein Einspruch nach § 347 Abs. 1 AO möglich. Gegen die negative Einspruchsentscheidung ist eine Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) zu erheben (BFH v. 24.05.2006, I R 93/05, BStBl II 2007, 76). Der Korrekturbescheid ist eb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehungsaussetzung durch die Finanzbehörde (§ 69 Abs. 2 FGO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. fällt die Gewährung von Vollziehungsaussetzung auch während des gerichtlichen Verfahrens in die Kompetenz der (zuständigen) Finanzbehörde (§ 69 Abs. 2 FGO). AdV setzt voraus, dass ein der Vollziehung zugänglicher Verwaltungsakt angefochten ist. Zu den vollziehbaren Verwaltungsakten sowie zum Begriff der Vollziehung s. § 361 AO Rz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 2 Abs. 1 AO soll klarstellen, dass "völkerrechtliche Vereinbarungen, soweit sie innerstaatliches Recht geworden sind, Vorrang vor den innerstaatlichen Steuergesetzen haben und deshalb allein durch spätere innerstaatliche Gesetze nicht abgeändert werden können" (BT-Drs. 7/4292, 15). Dieses Ziel kann durch § 2 Abs. 1 AO indessen nicht er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Wirkung des Widerrufs

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf eines sonstigen Verwaltungsakts wirkt nur für die Zukunft (§ 131 Abs. 3 AO). Der widerrufene Verwaltungsakt wird mit dem Wirksamwerden des Widerrufs unwirksam (§ 124 Abs. 2 AO). Die Behörde kann nach ihrem Ermessen für das Unwirksamwerden auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen (§ 131 Abs. 3 AO). Auf die Ausführungen zur Rü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Berichtigung von Steuererklärungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. kann als fehlerhaft erkannte Wissenserklärungen jederzeit richtigstellen, wobei sich die Folgen nach den Vorschriften im Übrigen richten (z. B. die Änderung der Steuerfestsetzung nach den §§ 164, 172 ff. AO). Er muss die Erklärung berichtigen, wenn die Voraussetzungen des § 153 AO vorliegen. Eine Anfechtung entspr. § 119 BGB i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Umdeutung von Verwaltungsakten hat im Steuerrecht nur geringe praktische Bedeutung. Steuerverwaltungsakte sind in der Regel nach Art, Inhalt, Form und Verfahren in eindeutiger Weise gesetzlich vorgeschrieben, sodass allenfalls auf dem Gebiet der Ermessensentscheidungen eine Umdeutung i. S. des § 128 Abs. 1 AO infrage kommt (s. Rz. 3)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Szymczak, Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten, NWB Fach 2, 8145; Nommensen/Pinternagel/Söffing, Einschränkungen bei der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, DStR 1998, 70; Birkenfeld, Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung, DStZ 1999, 349; Mack, Der Streit um die Aussetzung der Vollziehung, Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung 1999, 37; Bilsdorfe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Falsche Begründung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine falsche Begründung führt grundsätzlich nicht zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, denn die materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestimmt sich allein nach der im Ausspruch (Tenor) des Verwaltungsakts getroffenen Regelung (s. § 119 AO Rz. 4). Die Rechtmäßigkeit der Begründung ist keine Voraussetzung für die Re...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unanfechtbare Steuerfestsetzung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Drittwirkung üben nur unanfechtbare Steuerbescheide usw. aus. Ein Bescheid ist unanfechtbar, wenn die Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder wenn über einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel unanfechtbar entschieden worden ist. Der Drittwirkung steht nicht entgegen, dass der Steuerbescheid änderbar ist (§§ 164, 165 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen § 295 AO bewirken keine Nichtigkeit der Vollstreckungshandlung, jedoch ihre Anfechtbarkeit mit dem Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO; Wiese in Beermann/Gosch, § 295 AO Rz. 48). Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Pfändung ist auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bzw. auf den Zeitpunkt der let...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Form des Steuerverwaltungsakts

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich besteht nach § 119 Abs. 2 AO Formfreiheit. Ein Verwaltungsakt kann, soweit nicht eine bestimmte Form vorgesehen ist (z. B. in § 157 Abs. 1 AO; § 191 Abs. 1 Satz 2 AO; § 332 Abs. 1 AO) schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. I. Mündlicher Steuerverwaltungsakt Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Arrestanordnung kann Einspruch (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO) eingelegt werden. Wahlweise ist daneben die Anfechtungsklage zum FG gegeben, die nach § 45 Abs. 4 FGO ohne Vorschaltung des Einspruchsverfahrens statthaft ist. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Rücksicht auf § 325 AO ist im Verfahren vor dem FG für die Überprüfung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Steuerklauseln

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schuldrechtliche Verträge haben selbst dann keine steuerliche Rückwirkung, wenn sie nach dem Willen der Beteiligten rückwirkende Kraft haben sollen oder zulässigerweise zurückdatiert sind. Fraglich ist, ob dies auch für Steuerklauseln oder Satzungsklauseln gilt. Darunter versteht man vertragliche Vereinbarungen, die geschäftliche Maßnah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt der Erklärungsvordrucke

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Welche Fragen der Stpfl. mit seiner Steuererklärung zu beantworten hat, ergibt sich aus dem amtlichen Vordruck. Die Antworten müssen für die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. – nicht Dritter (ebenso: Schindler in Gosch, § 150 AO Rz. 15) – von Bedeutung sein können. Es darf allerdings auch nach Vorgängen oder Umständen g...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rücknahme

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Korrektur eines gewährten Erlasses richtet sich nach § 130 AO . Zulässig ist die (teilweise) Rücknahme eines rechtswidrig gewährten Erlasses aber nur, wenn einer der in § 130 Abs. 2 AO aufgezählten Fälle vorliegt. Ein Widerruf gem. § 131 AO scheidet demgegenüber regelmäßig aus, da ein solcher nur Wirkungen für die Zukunft haben kann,...mehr