Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 AO modifiziert und ergänzt die allgemeinen Vorschriften über die Mitwirkung des Stpfl. im Besteuerungsverfahren (§§ 90ff. AO), bestimmt, wo und wann mit welchen Modalitäten das zu geschehen hat, und regelt das Recht des Prüfers auf Betriebsbesichtigung (BFH v. 06.06.2012, I R 99/10, BStBl II 2013, 196 m. w. N.). Die Regelungen der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in § 25 AO Zuständigkeitsvereinbarungen unter mehreren gesetzlich zuständigen Finanzbehörden vorgesehen sind und § 26 Satz 2 AO die Fortführung eines Verwaltungsverfahrens bei Zuständigkeitswechsel durch die bisher zuständig gewesene Finanzbehörde ermöglicht, gestattet § 27 AO die Übernahme der Besteuerung durch eine Finanzbehörd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bestandskraft

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der §§ 172ff. AO die Bestandskraft der Steuerbescheide. Die Bestandskraft ist angelehnt an die Rechtskraft von Urteilen (§ 110 FGO; s. § 110 FGO Rz. 2 ff.). Dementsprechend werden die formelle (s. Rz. 11) und materielle Bestandskraft (s. Rz. 12) voneinander unterschieden. Tz. 11 Stand: 22. Auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Söffing/Pinternagel/Nommensen, Berichtigungspflicht des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters nach § 153 Abs. 1 AO?, DStR 1998, 69; Kottke, Zum Verhältnis von Selbstanzeige und Steuererklärungs-Berichtigungspflicht, DStR 1996, 1350; Müller, Die Berichtigungserklärung nach § 153 Abs. 1 AO, StBp 2005, 195; Tormöhlen, Berichtigungserklärung nach § 153 AO, AO-StB 2010, 141; Weide...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung durch Bundesrecht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für Steuern aus Art. 105 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Die AO gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO, die aufgrund dieser Zuständigkeit erlassen wurden. Für die Anwendbarkeit der AO kommt es indessen nicht darauf an, dass die Kompetenzregelung eingehalten wurde, sondern auf den tatsächlichen Erlass durch den Bund...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burhoff, Präklusionsrecht des Finanzamts gemäß § 364b AO, NWB Fach 2, 6251; Grune, Präklusion im Zwielicht, DStZ 1995, 463; Rößler, Die Neuordnung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, DStZ 1995, 270; Spaeth, Ist die Ausschlussfrist nach § 364b Abs. 1 AO n. F. auf Antrag verlängerbar?, DStZ 1995, 363; Große, Die Fristsetzung gem. § 364b AO, DB 1996, 60; Nacke, Die Anfec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anwendungsbereich und Tatbestand

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 40) lässt § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Behörde ohne weitere Voraussetzungen eine Aufhebung oder Änderung der unter die Vorschrift fallenden Bescheide zu. Alleiniger Grund für eine Änderung nach dieser Vorschrift ist die Fehlerhaftigkeit des Verbrauch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Höhe des Verspätungszuschlags

Tz. 70 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 5 bis 10 AO n. F. regeln die Höhe des Verspätungszuschlags für Fälle sowohl des § 152 Abs. 1 AO n. F. als auch des § 152 Abs. 2 AO n. F. verbindlich (Schmieszek in Gosch, § 152 AO Rz. 61). Dabei enthält § 152 Abs. 5 AO n. F. grundsätzliche Regelungen zur Höhe des Verspätungszuschlags, während § 152 Abs. 6 und 7 AO n. F. beson...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ausnahmen von der Anhörungsverpflichtung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 91 Abs. 2 AO kann von der Anhörung abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist. Für die hiernach zu treffende Ermessensentscheidung der Behörde gibt die in § 91 Abs. 2 AO enthaltene Aufzählung von Beispielen Orientierungshilfe. Dabei handelt es sich insbes. um Verwaltungsakte, die – was im Best...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln (§ 76 Abs. 3 FGO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 76 Abs. 3 FGO kann das FG nach seinem Ermessen Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b AO der Abgabenordnung gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden. Die Vorschrift biete...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Maier, Reichweite des Verwertungsverbotes nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 53; Jarke, Das Verwertungsverbot des § 393 Abs. 2 Satz 1 AO, wistra 1997, 325; Joecks, Urkundenfälschung in Erfüllung steuerlicher Pflichten? wistra 1998, 86; Streck/Spatschek, Steuerliche Mitwirkungspflichten trotz Steuerst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verwertung strafrechtlicher Ermittlungserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 393 Abs. 3 Satz 1 AO stellt klar, dass Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen rechtmäßig gewonnen hat, auch im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen. Personen, die ihren steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, sollen steuerlich nicht besser ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90 Entscheidung grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung

Schrifttum Rudloff, Die mündliche Verhandlung im Steuerprozeß, DStR 1984, 392; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung – Hinweise und Tipps zum Ablauf, AO-StB 2002, 348. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO regelt den Grundsatz der Mündlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (s. Vor FGO Rz. 51). Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 135 Kostenpflichtige

Schrifttum von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 135 FGO regelt die grundsätzliche Kostentragungspflicht bei Verfahrensbeendigung; die Vorschrift wird ergänzt durch die §§ 136 bis 138 FGO. Der Begriff der Kosten umfasst gem. § 139 Abs. 1 FGO sowohl die Gerichtskosten als auch die außergeric...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 73 Verbindung/Trennung mehrerer Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 73 FGO geregelte Verbindung und die Trennung von Verfahren ist eine Maßnahme der Prozessleitung, die grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen des Gerichtes steht (BFH v. 06.02.1957, II 186/55 S, BStBl III 1957, 118; BFH v. 21.01.2009, X B 125/08, juris; aber s. Rz. 2). Die Verbindung oder Trennung wird grundsätzlich durch Beschl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 6 Übertragung des Rechtsstreits auf Einzelrichter

Schrifttum Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 2006, 376; Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2009, 52. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 6 FGO soll dazu dienen, die Senate der FG von nicht so bedeutsamen Verfahren zu entlasten und letztendlich eine Verkürzung der Verfahrensdauer vor den FG bewirken. Sie birgt eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Form und Inhalt

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine bestimmte Form für die Fristsetzung wird von § 364b AO nicht vorgeschrieben (§ 119 Abs. 2 AO). Es empfiehlt sich jedoch, um Zweifel hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit auszuschließen, die Schriftform (Dumke in Schwarz/Pahlke, § 364b AO Rz. 14, der entgegen § 119 Abs. 2 AO einen Zwang zur Schriftform annimmt). Die Fristsetzung muss i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sicherstellung im Aufsichtsweg ist Vorsichtsmaßnahme. Sie ist im Rahmen der Steueraufsicht (§ 209 AO) zulässig, um Waren, die mit Verbrauchsteuern belastet sind oder sein können, in Gewahrsam der Finanzbehörde zu nehmen. Sie ist keine Maßnahme des Strafverfahrens. Sie wird für den Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben durch Art. 198 UZ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 102 AO trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Berufsgruppen eine besondere Vertrauensstellung genießen, die mit der Verpflichtung zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verknüpft sind. Dem Schutz dieser Berufsgeheimnisse dienen die Aussageverweigerungsrechte. Die Finanzbehörden sollen sich keine Informationen verschaffen können, die in...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Offenbare Unrichtigkeit

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Oberbegriff der Berichtigungsgründe, für die der Gesetzgeber explizit die "Schreib- oder Rechenfehler" als Untergruppe anführt, sind die "offenbaren Unrichtigkeiten". Der BFH definiert den Begriff der "offenbare Unrichtigkeiten" in ständiger Rechtsprechung als "mechanische Versehen" wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler, un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering, weil die Finanzbehörden das Mittel der eidlichen Vernehmung nur selten anwenden. Gegenstand der eidlichen Vernehmung können alle Auskunftsersuchen an Dritte sein (zu den Voraussetzungen s. § 93 AO). Nur andere Personen i. S. von § 93 Abs. 1 AO können eidlich vernommen werden. Es muss si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe, Zwangsmittel

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 und Abs. 1a AO ist ein Verwaltungsakt, gegen den als außergerichtlicher Rechtsbehelf gem. § 347 AO der Einspruch gegeben ist. Rechtsbehelfsbefugt ist zum einen der vom Auskunftsersuchen betroffene Steuerpflichtige (BFH v. 04.12.2012, VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; BFH v. 19.07.2015 X R 4/14, BStB...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolgen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Säumniszuschläge verwirken mit Ablauf des Fälligkeitstags – ohne vorangegangene Mahnung – unmittelbar kraft Gesetzes, ein Verschulden ist keine Anspruchsvoraussetzung (BFH v. 17.07.1985, I R 172/79, BStBl II 1986, 122). Sie sind ohne besondere Festsetzung zu entrichten (§ 218 Abs. 1 Satz 1 2. HS AO). Voraussetzung ist allein, dass die t...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Vermögensbindung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO formuliert den Grundsatz der Vermögensbindung. Hiernach darf der nach einer "Abwicklung" i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO verbleibende Vermögensüberschuss nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Dabei ist für die Wertermittlung der in § 55 Abs. 2 AO genannte Zeitpunkt maßgebend und die sinngemäße Anwendung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt sowohl die Förderung des bezahlten Sports als auch von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins. Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. von § 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Kosten der Vollstreckung versteht das Gesetz Gebühren und Auslagen (§ 337 Abs. 1 AO). Sie werden nicht vor der Bekanntgabe der Festsetzung (Kostenansatz) fällig (§ 220 Abs. 2 Satz 2 AO). Wegen der Kostenfestsetzung s. § 346 Abs. 2 AO. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schuldner der Kosten ist der Vollstreckungsschuldner, also de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag des Einspruchsführers

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nur der Einspruchsführer (§ 359 Nr. 1 AO) kann einen Erörterungstermin beantragen. Alle übrigen Beteiligten können die Erörterung lediglich anregen. Dies gilt auch für den Hinzugezogenen, der nur berechtigt ist, an der Erörterung teilzunehmen. Der Antrag kann bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gestellt werden. Die Finanzbehör...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zuständigkeit und Entscheidung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig sind die Vollstreckungsbehörden (§ 249 Abs. 1 Satz 3 AO). Sie entscheiden regelmäßig durch schriftlichen VA. § 258 AO schreibt aber die Schriftform nicht vor, sodass eine dem Antrag stattgebende oder ablehnende Entscheidung auch mündlich erfolgen kann (BFH v. 31.05.2005, VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1743). Tz. 20 Stand: 22. Auflag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Haftungs- und Duldungsbescheiden und die Form dieser Bescheide (BFH v. 24.02.1987, VII R 4/84, BStBl II 1987, 363; BVerwG v. 07.07.1989, 8 C 85.87, DVBl 1989, 1211). Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die zugrunde liegenden Haftungs- und Duldung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beispiele der Vertretereigenschaft

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 13 Satz 2 AO zählt Beispiele des ständigen Vertreters auf, die nicht abschließend sind. Sie verlangen, anders als die Anwendungsfälle der Betriebstätte nach § 12 Satz 2 AO, dass die Voraussetzungen nach § 13 Satz 1 AO wie Nachhaltigkeit und Weisungsgebundenheit erfüllt sind. Unter § 13 Satz 2 Nr. 2 AO fallen nur die Verwalter sog. Ausl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fehlende oder unwirksame Mitwirkung eines Ausschusses

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wenn durch Rechtsvorschrift für den Erlass eines Verwaltungsakts die Mitwirkung eines Ausschusses im Wege der Beschlussfassung vorgeschrieben ist, ist der Verwaltungsakt nicht nichtig, wenn der zuständige Ausschuss den Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war (§ 125 Abs. 3 Nr. 3 AO). Nicht unter § 125 Abs. 3 Nr. 3 AO ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ermessensentscheidung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegen die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags vor, hat die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 5 AO) darüber zu entscheiden, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe dieses geschieht (Auswahlermessen). Für beide Ermessensentscheidungen bezeichnet § 152...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Auskunftsbereitschaft

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um der nach § 154 Abs. 2 Satz 3 AO bestehenden Verpflichtung, Auskunft darüber zu geben zu können, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist, nachkommen zu können, müssen entsprechende Vorkehrungen vom Kontoführer (bzw. der in § 154 Abs. 2 Satz 1 AO genannten Person) getroffen werden. Die Pflicht bezieht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Entscheidung im Hinblick auf Zinsanspruch

Tz. 27a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Entsprechung zu den Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 179 Abs. 1 Satz 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO hat der BFH in st. Rspr. abgeleitet, dass über die Frage, ob und in welchem Umfang Steuernachforderungen auf Hinterziehungshandlungen beruhen und somit tatbestandlich den Zinsanspruch des § 235 AO auslösen, im Verfahren der ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Haftung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 191 AO behandelt die Festsetzung des auf Gesetz beruhenden Haftungsanspruchs (s. vor § 69 AO) durch einen Haftungsbescheid. Das ist ein Verwaltungsakt, der die Feststellung enthält, dass ein bestimmter Lebenssachverhalt verwirklicht ist, der die Haftungsfolge in einer bestimmten Höhe auslöst (BFH v. 25.05.2005; VII R 29/02, BStBl II 20...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zeitliche Grenze der Berichtigung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO kann jederzeit, d. h. auch im Einspruchs- oder Klageverfahren erfolgen (s. Rz. 2 und s. Rz. 25). Sie ist auch noch nach Eintritt der Bestandskraft möglich. Eine Einschränkung gilt allerdings bei der Berichtigung von Steuerbescheiden. Diese können nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist berichtigt werden. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Nichtigkeit

Tz. 62 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schriftliche Steuerbescheide müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein, anderenfalls sind sie nichtig; das erfordert u.a. die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag (§ 157 Abs. 1 AO). Zur Schätzung mehrerer Einzelzuwendungen zusammengefasst in einem Schenkungsteuerbescheid s. BFH v. 30.08.2017, II R 46/15, BFH/NV 201...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Subjektiver Tatbestand

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten des § 379 Abs. 1 AO setzt Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus. Der Handelnde muss wissen oder leichtfertig nicht erkennen, dass er sich einer Ordnungswidrigkeit der in § 379 Abs. 1 AO bezeichneten Art schuldig macht oder an einer solchen beteiligt ist (s. § 9 OWiG, s. § 377 AO Rz. 15), und dass er d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verstoß gegen örtliche Zuständigkeitsvorschriften

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nichteinhaltung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (§§ 17ff. AO) führt nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 AO). Nach § 127 AO kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts nämlich nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit zus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Wagner, Umgang mit der strafbefreienden Selbstanzeige "zweiter Klasse", DStZ 2011, 875; Roth, Die 50 000-Euro-Grenze gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO: Nominalbetrag der Steuerhinterziehung oder...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 239 Abs. 3 AO wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2017 in das Gesetz eingefügt. Die Regelung enthält eine Verpflichtung der Finanzbehörden, in bestimmten im Gesetz ausdrücklich aufgeführten Fällen die Grundlagen für eine Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abs. 2a AO (Vollverzinsungszinsen bei Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund eines r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Anwendungsbereichs des § 9 AO s. § 8 AO Rz. 1. DBA knüpfen für die Bestimmung der Ansässigkeit ebenfalls an den gewöhnlichen Aufenthalt an, um die Zurechnung der Steuergüter zu regeln, können jedoch den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts auch autonom definieren. Wegen der ausländischen Mitglieder von NATO-Truppen s. § 8 AO Rz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Raub, Einzelfragen und aktuelle Rechtsprechung zur Festsetzungsverjährung, INF 2001, 353; Schlepp, Hinterz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 109 Abs. 1 Satz 1 AO können Fristen, die von einer Finanzbehörde gesetzt sind, und Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen (auch wenn sie gesetzlich geregelt sind) vorbehaltlich der in Abs. 2 normierten Voraussetzungen verlängert werden (zur Erklärungsfrist die Erläuterungen zu s. § 149 AO). Andere gesetzliche, vor allem die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist eine spezielle und zugleich abschließende Berichtigungsvorschrift für unanfechtbare Aufteilungsbescheide. Sie ermöglicht keine Rücknahme des Aufteilungsantrags (s. § 269 AO Rz. 6). § 280 hat im Einspruchsverfahren gegen einen Aufteilungsbescheid keine Bedeutung und verbietet auch eine Verböserung (§ 367 Abs. 2 AO) gege...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsbehelfe

Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Steuerbescheid, durch den ein unter § 172 AO fallender Steuerbescheid aufgehoben oder geändert wird, ist der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs statthaft (§ 347 Abs. 1 AO). Das gilt auch für den Vollabhilfebescheid (BFH v. 18.04.2007, XI R 47/05, BStBl II 2007, 736). Gegen die Ablehnung der Änderung oder Aufhebung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Offenbarung in Bezug auf gespeicherte Daten

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 6 AO befasst sich mit dem zunehmend Bedeutung gewinnenden Problem des Geheimnisschutzes bezüglich von in Datenspeichern festgehaltenen und abrufbereiten Verhältnissen. § 30 Abs. 6 Satz 1 AO stellt in Übereinstimmung mit § 30 Abs. 2 Nr. 3 AO klar, dass der Abruf von geschützten gespeicherten Daten nur dann keine Verletzung des ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zeitliche Schranken für den Erlass von Haftungsbescheiden

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weil Haftungsbescheide Steuerbescheiden nicht gleichstehen (s. Rz. 15), sind auch die Vorschriften über die Festsetzungsfrist (s. §§ 169 bis 171 AO) auf den Erlass von Haftungsbescheiden nicht unmittelbar anwendbar. § 191 Abs. 3 bis 5 AO treffen daher für die zeitliche Zulässigkeit von Haftungsbescheiden Sonderregelungen. Die in § 191 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vorabanforderung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 149 Abs. 4 AO n. F. regelt nunmehr gesetzlich, unter welchen Voraussetzungen auch in den Fällen, in denen die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, diese Steuererklärungen vorab angefordert werden dürfen. Kraft gesetzlicher Anordnung erstreckt sich die Anforderung auf alle Erklärungen i. S. von...mehr