Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO kann der Verwaltungsakt auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Ob die Finanzbehörde sich an den Beteiligten oder den Bevollmächtigten wendet, steht es in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Dieser Grundsatz gilt auch in den Fällen des § 183 Abs. 1 AO, es sei denn, es liegen die Ausnahmesituat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständige Finanzbehörde

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung der zuständigen Finanzbehörde in § 131 Abs. 4 AO entspricht der Regelung des § 130 Abs. 4 AO. Dies gilt auch für die Anwendung des § 26 Satz 2 AO (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 369; von Wedelstädt in Gosch, § 131 AO Rz. 26). Auf die Ausführungen in s. § 130 AO Rz. 34 f. wird verwiesen.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen des Tätigwerdens einer ausgeschlossenen Person

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung wegen der Folgen von Verstößen gegen § 82 AO. Diese orientieren sich grundsätzlich an § 127 AO, was zur Folge hat, dass allein mit Rücksicht auf eine Verletzung des § 82 AO die Aufhebung eines Verwaltungsakts dann nicht beansprucht werden kann, wenn keine andere Entscheidung in der Sache h...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Kostenansatz kann Einspruch eingelegt, ggf. Klage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 Abs. 1 FGO). Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zulässige Einwendungen sind etwa, wenn geltend gemacht wird, die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen hätten (noch) nicht vorgelegen (§§ 249 Abs. 1 AO i. V. mit § 254 AO; z. B. kei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Allgemeines

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die V zu § 180 Abs. 2 AO (im Folgenden: VO) hält sich im Rahmen der Ermächtigung (u. a. BFH v. 23.09.1992, X R 156/90, BStBl II 1993, 11 m. w. N.; Kunz in Gosch, § 180 AO Rz. 77; Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 80 f. m. w. N.). Zwar entscheidet nach § 4 Satz 1 VO (s. auch § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 VO) die Finanzbehörde nach ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bekanntgabeformen

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine bestimmte Form der Bekanntgabe ist allgemein nicht vorgeschrieben. Sie wird häufig mit der Form des Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 AO) korrespondieren. So kommt für mündliche Verwaltungsakte nur mündliche Bekanntgabe – und allenfalls schriftliche Bestätigung (§ 119 Abs. 2 Satz 2 AO) – in Betracht. Schriftliche Bekanntgabe ist die im...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Juristische Personen, Vereinigungen und Vermögensmassen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO nehmen juristische Personen, Vereinigungen oder Vermögensmassen Verfahrenshandlungen durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch besonders Beauftragte vor. Diese Regelung beruht ebenso wie § 79 Abs. 1 Nr. 4 AO auf dem Umstand, dass die genannten Gebilde, selbst wenn sie rechtsfähig sind, keine Geschäftsfähigkei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Empfänger der Verzichtserklärung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verzichtserklärung ist gegenüber der zuständigen Finanzbehörde abzugeben. Zuständig ist dabei die Finanzbehörde, bei der auch der Einspruch (§ 357 AO) einzulegen wäre (so auch: Keß in Schwarz/Pahlke, § 354 AO Rz. 34; Brandis in Tipke/Kruse, § 354 AO Rz. 4; a. A. Rätke in Klein, § 354 AO Rz. 10). Für den Einspruchsverzicht kann nicht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Sonstige Rücknahmegründe

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwar ist die Aufzählung in § 130 Abs. 2 AO abschließend, allerdings ist die Regelung lückenhaft (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 290; von Wedelstädt in Gosch, § 130 AO Rz. 67; Loose in Tipke/Kruse, § 130 AO Rz. 34). Für eine Rücknahme kommen folgende weitere Gründe in Betracht: Stimmt der Betroffene der Rücknahme zu, besteh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Definition des Begriffs "Gesetz" durch § 4 AO gilt für die AO sowie für alle bundesrechtlich geregelten Steuerarten. Sie gilt darüber hinaus über die KAG für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, ebenso für diejenigen KiStG, die auf die AO einschließlich der Definition in § 4 AO verweisen (s. § 1 AO Rz. 4 ff.). Tz. 8 Stand: 22. Auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff der Umdeutung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Umdeutung eines Verwaltungsakts versteht man den Austausch des Regelungsinhalts eines Verwaltungsakts unter Beibehaltung seiner Zielsetzung gegen einen anderen Regelungsinhalt. Von der reinen Auslegung eines Verwaltungsakts (s. § 119 AO Rz. 4) unterscheidet sich die Umdeutung dadurch, dass diese nicht nur die wirkliche Bedeutung se...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Änderung von Steueranmeldungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die ab dem 01.01.2017 geltende Regelung in § 239 Abs. 4 AO erstreckt den Vorbehalt der Nachprüfung auch auf Zinsfestsetzungen nach § 233a AO (Vollverzinsungszinsen), wenn diese Zinsen auf einer Steueranmeldung gründen, die nach § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Insoweit wird ein verfahr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364 AO gewährt rechtliches Gehör im finanzbehördlichen Rechtsbehelfsverfahren. Das rechtliche Gehör ist ein aus rechtsstaatlichen Grundsätzen abgeleitetes Verfahrensrecht, welches unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Verwaltungsverfahrens ist. § 364 AO ergänzt den Informationsanspruch des § 91 AO, wonach ein Beteiligter die Gelegenh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Gesamtrechtsnachfolger muss die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegenüber dem Stpfl. gegen sich gelten lassen. Dies folgt daraus, dass mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hineinwächst. Gesamtrechtsnachfolge liegt vor bei Erbfall, Verschmelzung und Umwa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Regelung der sachlichen Zuständigkeit

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 16 AO verweist wegen der grundsätzlichen Regelung der sachlichen Zuständigkeit auf das FVG. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 FVG sind für die Verwaltung der Steuern – mit Ausnahme der Kfz-Steuer und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern – die Finanzämter zuständig, soweit die Verwaltung nicht gemäß Art. 108 Abs. 4 GG den Gemeinden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verträge über Steuern

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 2 Abs. 1 AO bezieht sich nur auf solche völkerrechtlichen Verträge, welche die Zulässigkeit oder das Ausmaß der steuerlichen Eingriffe zum Inhalt haben (Koenig in Koenig, § 2 AO Rz. 2; Musil in HHSp, § 2 AO Rz. 36), die also Fragen der Besteuerung zum Gegenstand haben oder zumindest wirtschaftliche Sachverhalte regeln, die unmittelbare...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002, 123 (Teil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Fristverlängerung

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die obligatorische Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist nach § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO n. F. ausgeschlossen, "wenn" die Finanzbehörde die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach § 109 AO verlängert hat oder diese Frist rückwirkend verlängert (in diesem Fällen fehlt es bereits an der tatbestandlich notwendigen verspäteten Abgabe ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen bei Verletzung der Erklärungspflicht

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ist gem. §§ 328ff. AO erzwingbar (Ausnahme: § 393 Abs. 1 Satz 2 AO). Eine Schätzung (§ 162 AO) ist jedoch ohne vorausgegangenen Versuch, die Erklärungsabgabe zu erzwingen, zulässig. Wegen der Möglichkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei Nicht- oder nicht rechtzeitiger Abga...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Völkerrecht und europäisches Unionsrecht

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Rechtsnormen i. S. des § 4 AO zählen auch Rechtsquellen des Völkerrechts (vgl. Art. 38 IGH-Statut). Dies sind neben den völkerrechtlichen Verträgen in engen Grenzen das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Kulturnationen (dazu Wernsmann in HHSp, § 4 AO Rz. 120 ff.). Von Bedeutung für das Steuerrecht sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Versicherung der Wahrheit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 150 Abs. 2 AO sind die Angaben in der Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Eine derartige Verpflichtung kann sich naturgemäß nur auf Tatsachen beziehen (weitergehend auch für eine notwendige rechtliche Beurteilung: Heuermann in HHSp, § 150 AO Rz. 17 ff.). Zu steuerrechtlichen Folgen s. beispie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Verfahrensvorschriften

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anwendbar sind zunächst die allgemeinen Verfahrensvorschriften. Gemeint sind Regelungen über die Handlungsfähigkeit (§ 79 AO), Bevollmächtigte und Beistände (§ 80 AO) und amtlich bestellte Vertreter (§ 81 AO). Für die Beteiligten (§ 78 AO) gilt jedoch § 359 AO als spezielle Verfahrensnorm des Einspruchsverfahrens.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Umfang des Abrufs

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93b Abs. 2 AO stellt zunächst klar, dass der automatisierte Abruf ausschließlich durch das BZSt erfolgen darf. Andere Behörden – auch die Finanzbehörden – sind nicht berechtigt, auf der Grundlage von § 93b AO Datenabrufe vorzunehmen. Erfasst sind nur die Abrufe auf der Grundlage von § 93 Abs. 7 und Abs. 8 AO. Die Abrufe beschränken sic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Elektronischer Steuerverwaltungsakt

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt kann auch in elektronischer Form erlassen werden (§ 119 Abs. 2 Satz 1 AO). Die Voraussetzungen regelt § 87a AO. Die elektronische Form ist nur dann zulässig, wenn der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat (s. § 87a AO Rz. 3 und AEAO zu § 87a, Nr. 1). § 87a unterscheidet zwischen der einfachen und der qualifiziert...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, Prüfungsumfang bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft, DStZ 1984, 559; Bilsdorfer, Der Bundesfinanzhof und die Zinsbesteuerung – Das Urteil vom 18.02.1997 und seine praktischen Auswirkungen, StBp 1997, 262; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren, AO-StB 2001, 19; Weinreuter/Braun, Bankgeheimnis und Maßnahmen der Finanzverwaltung, DStZ 2001, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rechtsbehelfsfrist für Steueranmeldungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Steueranmeldung steht nach § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzungswirkung tritt mit Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde ein, ohne dass ein Verwaltungsakt ergeht. Da es an einer Bekanntgabe i. S. von § 355 Abs. 1 Satz 1 AO fehlt, wurde in diesen Fällen der Ta...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mack/Fraedrich, Neu: Die Anhörungsrüge nach § 133a AO, AO-StB 2005, 115; Seer/Thulfaut, Die neue Anhörungsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Steuerprozess, BB 2005, 1085; Zuck, Das Verhältnis von Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde, NVwZ 2005, 739; Kettinger, Der dritte Weg: Die Effektivierung der Anhörungsrüge, StB 2006, 259; Nieland, Keine Umdeutung einer Anhörungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines und Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 3 Satz 2 AO hat zur Folge, dass die entsprechende Anwendung der für die Steuern geltenden Vorschriften auf die Zinsen ausdrücklich geregelt werden muss. Eine solche Sonderregelung für die Festsetzung der Zinsen enthält § 239 Abs. 1 Satz 1 AO. Eine Haftung für Zinsen kommt grundsätzlich nicht in Betracht; dies folgt mittelbar aus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen das Leistungsgebot ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt, d. h. im Regelfall gegen den Steuerbescheid, können gegen das Leistungsgebot nicht geltend gemacht werden (§ 256 AO; BFH v. 16.03.1995, VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950). Die Vollziehung des Leistungsgebots ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Entstehung der Gebühr

Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr für Pfändungsmaßnahmen des Vollziehungsbeamten (§ 285 AO) entsteht, sobald er Schritte zur Ausführung des Vollstreckungsauftrags unternommen hat (§ 339 Abs. 2 Nr. 1 AO), d. h. nach außen in Erscheinung tretende Handlungen, die unmittelbar dessen Ausführung dienen. Sie wird für die Durchführung eines Vollstreckungsauftrags nur ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen von Formverstößen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Formverstöße haben je nach dem Gewicht des Verstoßes unterschiedliche Auswirkungen (s. § 125 AO): Lässt ein schriftlicher Verwaltungsakt die erlassende Finanzbehörde nicht erkennen oder ist ein Verwaltungsakt, für den die Schriftform vorgesehen ist, nicht schriftlich ergangen, ist er nach § 125 Abs. 1 AO nichtig (BGH v. 07.05.1991, IX Z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Verwaltungsakt, der die Überführung der sichergestellten Sache in das Eigentum des Bundes anordnet, ist der Einspruch gegeben. Mit ihm können Einwendungen gegen die Sicherstellung nach § 215 AO nicht erhoben werden, da Sicherstellung und Überführung selbstständige Verwaltungsakte sind (Hoyer in Gosch, § 216 AO Rz. 29 m. w. N.)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Schuldner des Verspätungszuschlags

Tz. 66 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schuldner des Verspätungszuschlags ist der zur Abgabe der Steuerklärung Verpflichtete, vgl. Rz. 22 ff. § 152 Abs. 4 Satz AO n. F. stellt ausdrücklich klar, dass der Verspätungszuschlag nach dem Ermessen der FinBeh gegen einen oder mehrere Schuldner festgesetzt werden darf, wobei mehrere Gesamtschuldner sind (§ 152 Abs. 4 Satz 2 AO n. F....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verfahren

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 95 Abs. 3 Satz 1 AO sind die Angaben, deren Richtigkeit versichert werden soll, schriftlich festzustellen und dem Beteiligten mindestens eine Woche vor Aufnahme der Versicherung mitzuteilen. Auf diese Weise soll der Beteiligte einerseits vor Überrumpelung geschützt, ihm aber auch andererseits die Möglichkeit gegeben werden, sich a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 169, 170 AO normieren sowohl die Dauer der Festsetzungsfrist als auch die Rechtsfolgen einer Festsetzungsverjährung für Steuerbescheide und diesen gleichgestellte Steuerverwaltungsakte (s. Rz. 3). Die Zahlungsverjährung hingegen ist in §§ 228ff. AO geregelt. Die Festsetzungsverjährung betrifft die Zulässigkeit der Aufhebung oder Änder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines der wichtigsten in § 92 AO genannten Beweismittel ist der in § 93 AO normierte Beweis durch Auskünfte. Als Mittel zur Beweiserhebung setzen Auskunftsverlangen voraus, dass die begehrte Auskunft zur Aufklärung des für die Besteuerung relevanten Sachverhalts geeignet und notwendig ist, die Erfüllung des Auskunftsverlangens für den Be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verfahrensfürsorgepflicht

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht, unter den genannten Voraussetzungen konkrete Einzelanregungen zu geben, wird in § 89 Abs. 1 Satz 2 AO zu einer Auskunftspflicht über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten verallgemeinert. § 89 Abs. 1 Satz 2 AO beinhaltet aber ebenfalls keinen umfassenden Anspruch a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anzeigepflichtige

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anzeigepflichtig sind Stpfl., die nicht natürliche Personen sind. Damit werden im Grundsatz Körperschaften, Vereine, Vermögensmassen und Personengesellschaften erfasst. Streitig ist aber, ob aus der Bezugnahme auf § 20 AO eine Einschränkung in dem Sinne folgt, dass die Anzeigepflicht gegenüber dem FA nur für solche Steuerschuldner gilt, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsatz

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Regelung des § 152 Abs. 5 Satz 1 AO beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens jedoch 10 Euro pro Verspätungsmonat, wobei die in § 152 Abs. 8 AO n. F. aufgeführten Steuererklärungen ausdrücklich ausgenommen sind (zur Sonderregelung für die Luftverkehrsteuer ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Grundsätze

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch für Verwaltungsakte, die nach pflichtgemäßem Ermessen ergehen, gilt zunächst § 120 Abs. 1 AO und die dort aufgeführten Beschränkungen. Darüber hinaus sieht § 120 Abs. 2 AO folgende Nebenbestimmungen vor: Befristung, Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Auflage, Vorbehalt nachträglicher Auflage. Der Erlass einer solchen Nebenbestimmung ste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Gesonderte Feststellung von Einkünften

Tz. 81 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 7 AO n. F. enthält abweichend von § 152 Abs. 6 AO n. F. eine besondere Regelung zur Bemessung des Verspätungszuschlags für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Einkünften. Er beträgt in diesen Fällen pro Monat 0,0625 % der positiven Summe der festgestellten Einkünfte, mindestens aber 25 Euro. Die positive Summe der Ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Kassen-Nachschau keine Außenprüfung darstellt, bedarf es keiner Schlussbesprechung oder eines Prüfungsberichts (vgl. §§ 201, 202 AO). Zudem wird die Festsetzungsfrist nicht nach § 171 Abs. 4 AO gehemmt. Auch die übrigen Vorschriften, die eine Außenprüfung voraussetzen (z. B. § 173 Abs. 2 AO, § 164 Abs. 3 Satz 3 AO), finden keine ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff der Rechts- und Amtshilfe

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zu § 111 AO spricht § 117 AO von Rechts- und Amtshilfe. Die beiden Bestimmungen lassen jedoch erkennen, dass trotz der fehlenden Übereinstimmung hinsichtlich der verwendeten Begriffe insoweit keine tatsächliche Unterscheidung beabsichtigt ist. Die Abgrenzung von Rechts- und Amtshilfe ist umstritten und keinesfalls einheitlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht zur Anmeldung kann mit Zwangsmitteln (§§ 328ff. AO) durchgesetzt werden, soweit die Anzeigepflicht gegenüber den Finanzbehörden besteht. Mangels einer § 134 Abs. 1 Satz 2 AO i. d. F. vor Änderung durch das StUmgBG entsprechenden Regelung sind die Gemeinden auf die landesrechtlichen Vollstreckungsvorschriften angewiesen. Wer d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Spezialvorschriften, die § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vorgehen, sind insbes. in Steuerbedingungen (s. Rz. 47) zu finden. Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beispiele: § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 2; § 14 Abs. 2 BewG; § 10d Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG; § 16 GrEStG; § 17 UStG Tz. 65 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsbehelfe

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fristsetzung nach § 364b AO ist ein Verwaltungsakt, der nach wohl h. M. selbstständig anfechtbar ist (Rätke in Klein, § 364b AO Rz. 27 m. w. N.; K. J. Wagner, StuW 1996, 169, 174; von Wedelstädt, StuW 1996, 186, 187 f. m. w. N.; a. A. Birkenfeld in HHSp, § 364b AO Rz. 79 m. w. N.; Seer in Tipke/Kruse, § 364b AO Rz. 38; Rößler, DStZ ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Apitz, Verfahrensrechtliche Aspekte einer Außenprüfung nach BpO (2000), StBp 2001, 29, 57, 85; von Wedelstädt, Neuregelungen der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und des AEAO zu § 193ff., DB 2000, 1356; Papperitz, Die Betriebsprüfungsordnung 2000 – Ein Fortschritt oder eher Rückschritt, DB 2001, 1217; Balmes, Digitales Zeitalter der Außenprüfung, AO-StB 2002, 121; Eberlein, Di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Einspruchsbegründung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsführer "soll" die Tatsachen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel anführen (§ 357 Abs. 3 Satz 3 AO). Diese Aufforderung bezieht sich in erster Linie auf tatsächliche Ausführungen und Sachverhaltsaufklärungen. Da das Einspruchsverfahren Teil des Verwaltungsverfahrens ist, kann der Einspruchsführer auch Tatsachen v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Groll, Immer wieder Probleme mit § 177 AO, DStZ 2000, 882; Söhn, Berichtigung von materiellen Fehlern, StuW 2000, 232; Käferle, Die steuerliche Auswertung von Steufa-Berichten durch Wohnsitz-FÄ, PStR 2001, 228; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierte Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; von Wedelstädt, Die präkludierende Fristsetzung der Finanzbehörde – F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Säumniszuschläge

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Verhältnis von Vollverzinsungszinsen und Säumniszuschlägen (§ 240 AO) scheidet eine Überschneidung in der Regel aus, denn der Zinslauf endet mit der Bekanntgabe der Steuerfestsetzung, während Säumniszuschläge erst nach Fälligkeit der Steuer einsetzen. Bei einer nachfolgenden Änderung der Steuerfestsetzung zugunsten des Stpfl. (H...mehr