Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 363 AO gibt der Finanzbehörde die Möglichkeit in die Hand, das Verfahren vorübergehend stillzulegen und nicht fortzusetzen. Der Stillstand des Einspruchsverfahrens darf wegen des Gebots der Verfahrensbeschleunigung nur aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung eintreten (BFH v. 21.07.1967, VI B 8/67, BStBl III 1967, 783). Nach § 36...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 146 AO konkretisiert § 145 AO . Die im Steuerrecht an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der sonstigen Aufzeichnungen gestellten Anforderungen (§§ 145, 146 AO) werden durch die in § 147 AO enthaltenen Vorgaben für die Aufbewahrung von Unterlagen ergänzt. Die in § 146 AO niedergelegten Ordnungsvorschriften stehen mit den in § 239 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nachholung der Benennung und Änderung der Steuerfestsetzung

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Benennt der Stpfl. den Empfänger erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids, handelt es sich weder um eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache (Frotscher in Schwarz/Pahlke, § 160 AO Rz. 94; Rüsken in Klein, § 160 AO Rz. 31; a. A. Seer in Tipke/Kruse, § 160 AO Rz. 33), noch um ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 157 Abs. 1 Satz 3 AO ist den Steuerbescheiden und den ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. § 155 AO Rz. 30) eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Sie setzt die Rechtsbehelfsfrist in Gang (§ 356 Abs. 1 AO), und zwar auch dann, wenn sie in deutscher Sprache gegenüber einem des Deutschen nicht mächtigen Ausländer erfolgt (BFH v. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Adressat

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahmeerklärung ist an die Finanzbehörde zu richten, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes gestellt worden ist. Über § 362 Abs. 1 Satz 2 AO gilt § 357 Abs. 2 AO entsprechend. Danach kann die Rücknahme eines Einspruchs der sich gegen die Feststellung von Besteue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Aussetzung der Steuerfestsetzung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter denselben Voraussetzungen, unter denen eine Steuer vorläufig festgesetzt werden kann, kann die Steuerfestsetzung auch insgesamt gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. Es handelt sich um die vorläufige Freistellung von der Steuer nach § 155 Abs. 1 Satz 3 AO (BFH v. 23.01.2013, X R 32/08, BStBl II 2013, 423; Schuster...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zugang

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirksamkeit des Verwaltungsakts setzt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 122 Abs. 3 AO), den Zugang des Verwaltungsakts beim Betroffenen voraus. Entscheidend ist nicht das in dem Bescheid ausgewiesene Datum, sondern der Zugang selbst (BFH v. 20.11.2008, III R 66/07, BStBl II 2009, 185). Für den Begriff des Zugangs gelt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ermöglichung einer Steuerverkürzung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Handlungen des § 379 Abs. 1 AO müssen geeignet sein, eine Verkürzung von Steuern (s. § 370 AO Rz. 22 ff.) oder eine Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile (s. § 370 AO Rz. 41 ff.) zu ermöglichen, sie müssen nicht ursächlich sein (so aber Langrock/Samson, DStR 2007, 700 zu Abs. 1 Nr. 3). Damit sind von der Bußgelddrohung Zuwi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Maßnahme

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Maßnahme ist jedes willentliche Verhalten. Aus einem Unterlassen kann im Allgemeinen kein Regelungszweck abgeleitet werde, sodass im Schweigen einer Behörde auf einen Antrag kein Verwaltungsakt gesehen werden kann. Maßnahme ist nur das willentliche Verhalten eines Amtsträgers (s. § 7 AO). Auf dessen interne Zuständigkeit kommt es nicht a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Fehlen der Mitwirkung einer anderen Behörde

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben, so ist allein deshalb der Verwaltungsakt nicht nichtig (§ 125 Abs. 3 Nr. 4 AO). Die Mitwirkung kann innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 126 Abs. 2 AO nachgeholt und der Fehler damit geheilt werden. Ansonsten bleibt der Fehler beachtlich u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bekanntgabe der Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beginn der einmonatigen Einspruchsfrist des § 355 Abs. 1 AO ist nach § 356 AO nicht die Bekanntgabe des anzufechtenden Verwaltungsaktes, sondern die Bekanntgabe der Rechtsbehelfsbelehrung zu diesem Verwaltungsakt. Da diese nicht notwendiger Bestandteil des Verwaltungsakts ist, kann sie auch getrennt und unter inhaltlicher Bezugnahme auf ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aus der Gesamtschuldnerschaft resultierende Konsequenz, dass jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung schuldet (§ 44 Abs. 1 Satz 2 AO), kann in den Fällen der Zusammenveranlagung zu erheblichen Härten führen, weil sie schlechthin die Verpflichtung mit sich bringt, auch für solche Steuern mit dem eigenen Vermögen einstehen zu müssen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Übersicht über Korrekturvorschriften

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geregelt ist die Korrektur von bestandskräftigen Steuerverwaltungsakten in den §§ 130 und 131 AO sowie den §§ 172 bis 177 AO. Dabei unterscheidet die AO bei der Korrektur von Steuerverwaltungsakten zwischen Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Verwaltungsakten und sonstigen Steuerverwaltungsakten. §§ 172ff. AO sind ausschließlich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei dem Nachweisverlangen handelt es sich ebenso wie beim Benennungsverlangen nach § 160 AO (s. Rz. 5; § 160 AO Rz. 13) um einen mit dem Einspruch anfechtbaren Verwaltungsakt (Seer in Tipke/Kruse, § 159 AO Rz. 18; Frotscher in Schwarz, § 159 AO Rz. 31; a. A. st. Rspr. des BFH, u. a. BFH v. 11.05.1992, I R 8/91, BFH/NV 1994, 357; Schmies...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Aufteilungsbescheid steht den Betroffenen, ebenso wie gegen die Ablehnung eines auf Erlass eines Aufteilungsbescheids gerichteten Antrags, der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs zu (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Soweit ein Beteiligter selbst keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, muss er zum Rechtsbehelfsverfahren gem. § 360 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ort und Kosten des Datenzugriffs

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da der Datenzugriff nur im Rahmen der Außenprüfung erfolgen kann und eine ausdrückliche Regelung zum Ort des Datenzugriffs fehlt, gelten die allgemeinen Grundsätze des § 200 Abs. 2 AO. Befinden sich die Daten bei einem Dritten, so hat dieser nach § 147 Abs. 6 Satz 3 AO den Datenzugriff zu dulden bzw. die Daten aufzubereiten oder herausz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Weitergehende Erklärungspflichten

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Verpflichtung zur Bereitstellung eines länderbezogenen Berichts hinaus begründet § 138a Abs. 5 AO weitergehende Erklärungspflichten. So haben Unternehmen im Rahmen ihrer Steuererklärungen darzulegen, ob sie als inländische Konzernobergesellschaft, beauftragte Gesellschaft oder einbezogene inländische Konzerngesellschaft mit aus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Folgebescheid

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 AO erwähnt zwar allein den Steuerbescheid als Folgebescheid, nach dem Zweck der Norm sind jedoch auch andere Folgebescheide als der Steuerbescheid zu korrigieren, so etwa Feststellungsbescheide (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO), Steuermessbescheide (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO) und Zerlegungsbescheide (§ 185 AO i. V. m. § 184 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fehlen der Begründung

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt es an der nach § 121 Abs. 1 AO erforderlichen schriftlichen Begründung (s. Rz. 12), so ist der Steuerbescheid mit der Einschränkung des § 127 AO anfechtbar. Der Mangel ist aber gem. § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO durch nachträgliche Mitteilung der Begründung heilbar. Die Nachholung ist bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Verwertungsverbot

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. ist es für § 173 Abs. 1 AO ohne Bedeutung, auf welche Weise eine Tatsache oder ein Beweismittel nachträglich bekannt geworden ist. Ist eine Ermittlungsmaßnahme rechtswidrig, so führt dies nicht in jedem Fall zu einem Verwertungsverbot. Die Verwertung von Tatsachen kann aber insoweit unzulässig sein, als sich die Finanzbehörde ihre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Mitwirkung einer ausgeschlossenen Person

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat beim Erlass eines Verwaltungsakts eine nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5 und Satz 2 AO ausgeschlossene Person mitgewirkt, so ist der Verwaltungsakt trotzdem nicht nichtig (§ 125 Abs. 3 Nr. 2 AO). Wegen der Ausschließungsgründe s. § 82 AO. Ausgenommen ist lediglich der besonders schwerwiegende Fall der Mitwirkung im eigenen Besteue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen Pfändungsbeschränkungen und -verbote berühren die Wirksamkeit der ausgebrachten Pfändung nicht (Seiler in Thomas/Putzo, Vorbem. zu § 704 ZPO Rz. 57 ff., § 850 ZPO Rz. 5; Hartmann in B/L/A/H, Einf. §§ 850–852 ZPO Rz. 8; Beermann in HHSp, § 319 AO Rz. 13; Loose in Tipke/Kruse, § 319 AO Rz. 4). Der Vollstreckungsschuldner od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Beizufügende Unterlagen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuererklärungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die nach den Steuergesetzen vorzulegenden Unterlagen beizufügen (§ 150 Abs. 4 Satz 1 AO). Die Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen überhaupt muss sich damit aus anderen Steuergesetzen ergeben. Hierzu gehören insbes. Bilanzen, Bescheinigungen und ggf. Belege (s. z. B. § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuerschuldverhältnis umfasst die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen, die sich für die Beteiligten aus der Verwirklichung eines Steuertatbestandes ergeben. Näheres hierzu enthalten die Erläuterungen zu § 38 AO. Das Steuerschuldverhältnis gehört dem öffentlichen Recht an, woraus in erster Linie folgt, dass die aus ihm erwachsenden Ansp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rückgängigmachung von Rücknahme und Widerruf

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahme und der Widerruf eines Verwaltungsakts nach §§ 130f. AO sind selbst als Verwaltungsakt zu qualifizieren, da sie eine eigenständige Regelung treffen. Bei Rechtswidrigkeit der Rücknahme findet für die Korrektur § 130 AO Anwendung: war die erste Rücknahme belastend § 130 Abs. 1 AO, war sie begünstigend § 130 Abs. 2 AO. Wird d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Besonderheiten bei gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 4 AO stellt klar, dass Verspätungszuschläge auch dann festgesetzt werden können, wenn die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen für gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen nicht oder nicht fristgemäß erfüllt wird (§ 180 AO). Für die Bemessung der aufgrund entsprechender Pflichtverletzungen festzusetzenden Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verletzung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Verletzung der Regelung des § 19 AO ist als Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit nach § 127 AO heilbar (s. § 127 AO Rz. 3). Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verstoß zur Folge hat, dass die gesonderte Feststellung nach § 180 AO entfällt; dann ist der Fehler nicht heilbar und führt zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts (BFH v....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; Trzaskalik, Über die Vorbehaltsfestsetzung und die Steueranmeldung, StuW 1993, 371; Leisner, Vorbehaltsfestsetzungen und Vertrauensschutz, DStZ 1999, 358; Günther, Aufhebung und Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung, AO-StB 2007, 104; Weber, Fehlender Vorb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften gelten nur für die Vollstreckung von Ansprüchen des Steuergläubigers. Für Ansprüche des Stpfl. gegen den Fiskus gelten die Vorschriften des Sechsten Teils der AO nicht. Der Stpfl. kann seine Ansprüche erst nach gerichtlicher Feststellung nach Maßgabe des Achten Buchs der ZPO beitreiben (§§ 151 bis 154 FGO). Tz. 8 Stand: 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aussetzungszinsen entstehen nur bei ganz oder teilweiser erfolgloser Anfechtung eines Steuerbescheids, einer Steueranmeldung oder eines einen Steuervergütungsbescheid aufhebenden oder ändernden Verwaltungsakts. Voraussetzung ist stets, dass sich die Aussetzung der Vollziehung auf eine wirksam festgesetzte Steuer bezieht. Fehlt eine Wirks...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide (s. § 164 AO Rz. 2), nicht dagegen Haftungs- und Duldungsbescheide (h. M.; BFH v. 16.11.1995, VI R 82/95, BFH/NV 1996, 285; Krumm in Tipke/Kruse, § 166 AO Rz. 11; Frotscher in Schwarz/Pahlke, § 166 AO Rz. 2). Sie ist auch im Erhebungsverfahren z. B. bei einem Abr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ordnet die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Prüfungsanordnung gegenüber dem betroffenen Stpfl. an, in der der Umfang der Außenprüfung bestimmt wird. Damit wird der Stpfl. als Adressat über die Rechtsgrundlage der Prüfung, über seine Duldungspflicht, über den zeitlichen und sachlichen Umfang der Prüfung inf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Adressat eines Verwaltungsakts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 Nr. 2 AO hat von den Regelungen des § 78 AO die größte Bedeutung. Hiernach sind diejenigen Beteiligte, an die die Finanzbehörde einen Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat. In dem Augenblick, in dem im internen Behördenbereich ein steuerliches Verwaltungsverfahren, das Wirkungen nach außen haben soll, in Gang gesetzt wird, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebung der Gebühr bei Abwendung der Pfändung

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gebühr wird auch erhoben, wenn die Pfändung durch Zahlung an den Vollziehungsbeamten abgewendet wird (§§ 339 Abs. 4 Nr. 1, 292 AO), wenn auf andere Weise Zahlung geleistet wird, nachdem der Vollziehungsbeamte an Ort und Stelle erschienen ist (§ 339 Abs. 4 Nr. 2 AO), wenn der Pfändungsversuch mangels pfändbarer Gegenstände fruchtlos g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zellteilungsverbot

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 Abs. 4 AO soll verhindern, dass sich größere Körperschaften zum Zwecke mehrfacher Ausnützung der Besteuerungsgrenze des § 64 Abs. 3 AO in mehrere Körperschaften aufteilen. Die Vorschrift steht in sachlichem Zusammenhang mit § 51 Satz 3 AO. Eine derartige Aufteilung (Zellteilung) könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Dem begegnet...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (sog. Vollstreckungsaufschub) ist – wie der Erlass (§ 227 AO), die Stundung (§ 222 AO) und die abweichende Festsetzung der Steuer gem. § 163 AO – eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Vollstreckungsbehörde gestellt ist (§ 5 AO). Die Anw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 2 AO greift, soweit sich die offenbare Unrichtigkeit auswirkt (BFH v. 08.03.1989, X R 116/87, BStBl II 1989, 531). Wird bspw. ein Steuerbescheid, bei dessen Erlass eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist, einen Monat vor Ablauf der Festsetzungsfrist bekannt gegeben, so ermöglicht § 171 Abs. 2 AO zw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Aufforderung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt sowohl ein bestellter als auch ein fingierter Empfangsbevollmächtigter, kann die Finanzbehörde nach § 183 Abs. 1 Satz 3 AO die Feststellungsbeteiligten auffordern, innerhalb einer bestimmten angemessenen (verlängerungsfähigen, § 109 Abs. 1 AO) Frist einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Dabei muss sie einen der Beteiligten (n...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Feststellung der Finanzbehörde

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen der Voraussetzungen ist nach dem Wortlaut der Vorschrift vom FA festzustellen. Nach Auffassung des BFH erschöpft sich die Feststellung nicht in der zweifelsfreien Kenntnisnahme von dem entscheidungsrelevanten Sachverhalt, sondern erfordert eine Bekanntgabe der Feststellung in der für den Stpfl. anfechtbaren Form des Verwalt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Fischer, Feststellung der Einkünfte bei einer Zebragesellschaft, NWB F. 2, 8813; Streck/Mack, Grundsatzprobleme der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 80 Abs. 2 AO, DStR 1987, 707; von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1996, 696; Kohlhaas, Zebragesellschaften, Stbg 1998, 557, 559; Kohlhaas, Die Einkünftezuordnung bei Zebrag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Rücknahme für die Zukunft oder die Vergangenheit

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 130 Abs. 1 und Abs. 2 AO steht es im Ermessen der Behörde, ob die Rücknahme für die Zukunft oder für die Vergangenheit erfolgen soll. Die Ermessensausübung muss sich am Sinn und Zweck des § 130 AO orientieren, der eine Abwägung zwischen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 GG) und dem des Vertrauensschutzes t...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betretungsrecht

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 AO ber...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Folgen der Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der sich für die Finanzbehörde aus dem Untersuchungsgrundsatz ergebenden Pflichten stellt einen Verfahrensverstoß dar. Dies gilt z. B., wenn das FA bei seinen Ermittlungshandlungen die Grundsätze zu Abs. 2 und Abs. 3 nicht beachtet, aber auch, wenn die Anforderungen an die Risikomanagementsysteme nach Abs. 5 Satz 3 nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Örtliche Zuständigkeit (§ 2 VO)

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2 Abs. 1 VO richtet sich die örtliche Zuständigkeit in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VO nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO, wobei die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen als gewerblicher Betrieb i. S. dieser Vorschrift gelten. § 2 Abs. 2 VO knüpft für die Zuständigkeit in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO an die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Laufend veranlagte Steuern

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei laufend veranlagten Steuern – wie der ESt – sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiellrechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert. So hebt nach dem in § 11 EStG normierten Zufluss-/Abflus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Selbstberechnung muss aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erfolgen (§ 150 Abs. 1 Satz 3 AO; BFH v. 29.10.2002, VII R 2/02, BStBl II 2003, 43). Sie ist u. a. für die LSt (§ 41a EStG), die USt hinsichtlich der Voranmeldung und der Jahreserklärung (§ 18 UStG), die KapErtrSt (§ 45a EStG), den Steuerabzug nach § 48 i. V. m. § 48a EStG ode...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verbot des Ausforschungsbeweises

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 99 Abs. 2 AO dürfen die in § 99 Abs. 1 AO geregelten Betretungsrechte nicht zu dem Zweck missbraucht werden, nach unbekannten Gegenständen zu forschen. Anordnungen nach § 99 Abs. 1 AO müssen daher Ermittlungshandlungen in Bezug auf konkrete und der Behörde bereits bekannte Steuertatbestände darstellen. Durchsuchungen zum Zwecke de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Steuerfestsetzung auf null Euro oder einen negativen Betrag

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch wenn die Steuer auf null Euro oder auf einen negativen Betrag festgesetzt wird, scheidet die obligatorische Festsetzung eines Verspätungszuschlags aus (§ 152 Abs. 3 Nr. 2 AO n. F.). Allerdings verbleibt auch hier die Möglichkeit, einen solchen nach § 152 Abs. 1 AO n. F. festzusetzen (so auch: BT-Drs. 18/8434, 113). Eine Festsetzung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Wirksamer Steuerverwaltungsakt

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO setzt einen wirksamen Steuerverwaltungsakt voraus. Die Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit der Wahrung der Festsetzungsfrist durch den angefochtenen Verwaltungsakt. Wenn ein nichtiger und deswegen nach § 124 Abs. 3 AO unwirksamer Verwaltungsakt die Festsetzungsfrist nicht wahren kann, kann auch ein Antrag nach § 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entbehrlichkeit eines Leistungsgebots

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Leistungsgebot ist entbehrlich, wenn der Vollstreckungsschuldner eine von ihm aufgrund einer Steueranmeldung geschuldete Leistung nicht erbracht hat (§ 254 Abs. 1 Satz 4 AO). Gleiches gilt, wenn der Steuer- oder Haftungsschuldner nach Abschluss einer Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 167 Abs. 1 Satz 3 ...mehr