Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Festsetzung des Verspätungszuschlags

I. Allgemeine Anforderungen Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung des Verspätungszuschlags erfolgt durch einen selbstständigen, von der Steuerfestsetzung/Messbetragsfestsetzung/Grundlagenfeststellung getrennten und verfahrensmäßig unabhängigen Verwaltungsakt. Auch wenn beides üblicherweise auf einem Schriftstück geschieht, stellt dies eine nur äußerliche Verb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Schätzungsanlass

I. Unmöglichkeit der Ermittlung und Berechnung durch die Finanzbehörde (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO) Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat zu schätzen, soweit sie die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Das setzt voraus, dass sie zunächst alle ihr zur Verfügung stehenden zumutbaren Sachaufklärungsmittel einsetzt. Nur soweit sie den Sa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beweisfragen

1. Beweislast Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eng mit der Frage der Sachverhaltsaufklärung verknüpft ist die weitere Frage, welche Folgen es hat, wenn sich ein Sachverhalt nicht eindeutig feststellen lässt. Dem Steuerrecht ist eine formelle (subjektive) Beweislast (Nachweispflicht) grundsätzlich fremd und besteht nur in gesondert geregelten Einzelfällen, zumeist wenn v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Janssen, Der Erlass von Säumniszuschlägen, DStZ 1990, 463; Baum, Neuregelung der Säumniszuschläge durch … (FKPG), DStZ 1993, 522; Baum, Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit, BB 1994, 695; Herold, Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei laufender Ausnutzung der Schonfrist, GStB 2000, 218; Hundt-Esswein, Säumniszuschläge nach § 240 AO, NWB Fach 2, 8219 (36/2003...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Rechtsentwicklung

I. Das Rechtsmittelverfahren der RAO 1919/1931 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittelverfahren der RAO vom 13.12.1919, auch i. d. F. v. 22.05.1931, war dreifach gegliedert. Gegen Steuerbescheide und diesen gleichstehende Bescheide in Besitz- und Verkehrsteuersachen fand das Berufungsverfahren statt; dieses führte vom Einspruch an das FA über die Berufung an da...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Langrock/Samson, Steuergefährdung durch Verletzung der Aufzeichnungspflichten nach § 144 AO? DStR 2007, 700; Gehm, Bußgeldbewehrung der Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO, NWB 2012, 1072.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rücknahme

I. Durchführung der Rücknahme 1. Begriff und Wirkung der Rücknahme Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rücknahme ist die Aufhebung der Regelungswirkung des Verwaltungsakts. Die Änderung oder der Austausch der Begründung des Verwaltungsakts ohne Änderung des Regelungsinhalts ist keine Rücknahme (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 295; von Wedelstädt in Gosch, § 13...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit (§ 361 Abs. 2 Satz 2 1. HS AO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung soll ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen. Diese sind immer dann gegeben, wenn nach summarischer Prüfung des glaubhaft gemachten Sachverhaltes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochten...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern werden nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei ist die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Davon abweichend werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen gesondert f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtserhebliche Tatsachen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Korrektur eines Steuerbescheids nach § 173a AO setzt voraus, dass durch den Schreib- oder Rechenfehler (s. Rz. 4) Tatsachen, die nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserheblich sind, unzutreffend mitgeteilt worden sind. Aus dem systematischen Kontext mit § 173 AO folgt, dass der Begriff der Tatsa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Insolvenz des Abgabenschuldners, 2000; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsverfahren nach der AO, AO-StB 2002, 66; Carlé, Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Finanzverwaltung – Effektiver Rechtsschutz in einer schwierigen Lage, AO-StB 2002, 428; Waza, Steuerverfahrensrechtliche Problemfelder in der Insolvenz, NWB Fach 2, 8...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Für die Vergangenheit geprüft und im Prüfungsbericht dargestellt

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sachverhalt muss für die Vergangenheit geprüft und im Prüfungsbericht dargestellt sein; die Darstellung soll daher umfassend erfolgen (§ 12 BpO). Da er Gegenstand der Prüfung gewesen sein muss, kann der Stpfl. verlangen, dass ein Sachverhalt, für den er eine verbindliche Zusage beantragt, geprüft wird. Der Antrag auf verbindliche Zus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchs- und Klagerecht stehen grundsätzlich der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft zu. § 352 AO trifft eine einschränkende Regelung dazu, wer befugt ist, Einspruch gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Feststellungssubjekt einzulegen. Dabei findet § 352 AO nur gegenüber ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Verhältnis zu den Verkürzungsdelikten

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenüber den Verkürzungsdelikten der §§ 370 und 378 AO ist die Ordnungswidrigkeit des § 379 AO in all ihren Erscheinungsformen subsidiär. Dies folgt hinsichtlich der leichtfertigen Steuerverkürzung unmittelbar aus § 379 Abs. 4 letzter HS AO und somit mittelbar auch hinsichtlich der Steuerhinterziehung. § 379 AO kommt z. B. dann zum Zug...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leidet ein wirksam bekannt gegebener Verwaltungsakt unter einem Form- oder Verfahrensfehler und ist er rechtswidrig und nicht nichtig (zur Nichtigkeit s. § 125 AO Rz. 3 ff.), kann er nach § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO dadurch geheilt werden, dass die Rechtswidrigkeit durch die Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung beseitigt wird,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verbindung und Beteiligung anderer Feststellungsbeteiligter

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einsprüche mehrerer Einspruchsberechtigter werden zu einem gemeinsamen Einspruchsverfahren verbunden. Es ergeht eine einheitliche Einspruchsentscheidung. Da die Entscheidung über einen Rechtsbehelf gegen einen Feststellungsbescheid nur einheitlich gegenüber allen Feststellungsbeteiligten ergehen kann (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO), sind Betei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ertragskompetenz (§ 3 Abs. 5)

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 5 AO knüpft als einfachgesetzliche Regelung an die verfassungsrechtlich determinierte Ertragshoheit an (Art. 106 GG) und ergänzt diese hinsichtlich der Zinsen und steuerlichen Nebenleistungen. Art. 106 GG enthält insoweit keine ausdrückliche Regelung. Tz. 49 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 5 Satz 1 AO weist den Ertrag a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf die gesonderte Feststellung ebenfalls sinngemäß anwendbar (Feststellungsfrist). Die Dauer der Feststellungsfrist bestimmt sich nach § 169 Abs. 2 AO. Die verlängerte Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO hier setzt voraus, dass sich die Steuerverkürz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Schreib- und Rechenfehler

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des Schreib- oder Rechenfehlers entspricht demjenigen in § 129 Satz 1 AO (dazu s. § 129 AO Rz. 6 f.). Es muss sich folglich um rein mechanische Fehler handeln. Die mehr als theoretische Möglichkeit eines Rechtsfehlers (Denkfehlers) schließt die Anwendung des § 173a AO aus (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 1010). ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Festsetzungsfrist

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 2 AO enthält eine spezielle Ablaufhemmung. Hiernach endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Verständigungsvereinbarung oder des Schiedsspruchs. Das setzt nach neuerer Auffassung voraus, dass die Festsetzungsfrist bei Einleitung des Verständigungsverfahrens oder bei Antrag des Stpfl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Zusageinteresse

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. muss ein Interesse an der Zusage haben, weil sie für seine geschäftlichen Maßnahmen von Bedeutung ist. Das ist der Fall, wenn die Kenntnis der zukünftigen steuerlichen Behandlung die Entscheidung des Stpfl. über zu ergreifende geschäftliche Maßnahmen beeinflussen kann, d. h. er den Sachverhalt noch entsprechend gestalten kann ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Gegenstand der Regelung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 130 Abs. 1 AO können rechtswidrige sonstige Steuerverwaltungsakte grundsätzlich zurückgenommen werden; Einschränkungen gelten jedoch aus Vertrauensschutzgründen nach § 130 Abs. 2 AO für rechtswidrig begünstigende Verwaltungsakte. § 130 Abs. 3 AO regelt die Rücknahmefrist, § 130 Abs. 4 AO die örtliche Zuständigkeit der für die Rück...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 358 AO selbst nennt nur Form und Frist als Zulässigkeitsvoraussetzungen. Die Aufzählung ist insoweit nicht abschließend. Wesentliche Zulässigkeitsvoraussetzungen sind: die Zulässigkeit des Finanz-Einspruchswegs (§ 347 AO), die Statthaftigkeit des Einspruchs (§§ 347, 348 AO), das Vorliegen der Einspruchsbefugnis (§ 350 AO, §§ 352, 353 AO),...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Umfang der Berichtigung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO bezieht sich nur auf die Beseitigung der offenbaren Unrichtigkeit; andere Fehler können nur dann mitkorrigiert werden, wenn die Tatbestandsmerkmale anderer Korrekturvorschriften erfüllt sind. Streitig ist, ob eine Saldierung nach § 177 AO vorzunehmen ist. Dies wird z. T. mit der Begründung abgelehnt, der W...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 169 AO, in dem sie den Beginn der Festsetzungsfrist in Bezug auf Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide regelt (s. § 169 AO Rz. 3). § 170 Abs. 1 AO normiert den Grundsatz des regelmäßigen Beginns der Festsetzungsfrist, § 170 Abs. 2 bis 6 AO beschreiben die Fälle der Anlaufhemmung der Festsetzungsfris...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Voraussetzungen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 AO zählt die Möglichkeiten für den automatisierten Kontenabruf enumerativ und abschließend auf. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Abruf auf die genannten Fallgruppen beschränkt ("ist nur zulässig"), es handelt sich also nicht um Regelbeispiele. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 AO lässt den Abruf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Beim Erlass eines Verwaltungsakts

1. Fehler der Finanzbehörde Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehler i. S. des § 129 AO können nicht nur beim erstmaligen Erlass des Verwaltungsakts, sondern auch im Einspruchsverfahren oder bei der Korrektur eines Verwaltungsaktes unterlaufen. Eine offenbare Unrichtigkeit verwandelt sich nicht dadurch in einen Rechts- oder Tatsachenirrtum, dass sie im Laufe des Verwaltu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Regelungsgegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 AO bestimmt, wem und wie ein Verwaltungsakt bekannt zu geben ist. Die diesbezüglich von den Finanzbehörden zu beachtenden Grundsätze sind ausführlich in AEAO zu § 122 geregelt. Die Wirkungen der Bekanntgabe ergeben sich nicht aus § 122 AO, sondern aus § 124 Abs. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO; § 54 Abs. 1 FGO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestand

1. Bestimmter Sachverhalt Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Merkmal "bestimmter Sachverhalt" ist zentrales Element aller Tatbestände des § 174 AO und deshalb einheitlich auszulegen (z. B. BFH v. 29.06.2016, II R 14/12, BFH/NV 2017,1). Unter Sachverhalt i. S. des § 174 AO ist ein einheitlicher Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft (z. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit Fehlmengen an verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die bei in den Verbrauchsteuergesetzen und ihren Durchführungsverordnungen angeordneten oder amtlich durchgeführten Bestandsaufnahmen festgestellt werden. Sie ist kein Steuerentstehungstatbestand, sondern fingiert im Wege einer widerlegbaren Vermutung die Ent...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Grenzen der Saldierung

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grenzen sind der Saldierung durch die in § 177 Abs. 4 AO enthaltene Verweisung auf § 176 AO gezogen (Rüsken in Klein, § 177 AO Rz. 17). Speziell im Rahmen der Saldierung dürfen zuungunsten des Stpfl. diejenigen Umstände nicht berücksichtigt werden, die auch bei Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zu seinen Lasten nicht berücks...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verletzung der Zuständigkeitsregelung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Folgen der Verletzung der Zuständigkeitsregelung s. § 17 AO Rz. 4.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen

1. Antragsgebundenes Verfahren Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft setzt einen Antrag voraus. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden (AEAO zu § 89, Nr. 3.4). Das Schriftformerfordernis ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus § 1 Abs. 1 StAuskV. Dem Schriftformerfordernis ist auch bei einer Übermitt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Besondere Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nr. 1 bis 5 des § 55 Abs. 1 AO zählen die für die notwendige Selbstlosigkeit der Zweckverfolgung unerlässlichen Voraussetzungen auf. I. Mittelverwendung Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO darf die Körperschaft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden (zur Vergabe v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 356 AO beschreibt die Rechtsbehelfsbelehrung für schriftliche Verwaltungsakte. Sie ist Ausfluss der verfahrensrechtlichen Fürsorgepflicht der Finanzbehörde und soll den Beteiligten über seine Rechte im Verfahren informieren.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / j) Verwaltungsakte

Tz. 59 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt, der erlassen, aufgehoben oder geändert wird, kann auch ohne Grundlagenbescheid zu sein, steuerliche Rückwirkung entfalten. Das ist der Fall, wenn der Verwaltungsakt unmittel- oder mittelbar Einfluss auf die Tatbestandsverwirklichung eines Steuergesetzes nimmt.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entscheidung über die Erteilung der verbindlichen Auskunft

1. Frist Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 89 Abs. 2 Satz 4 AO soll über den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Finanzbehörde entschieden werden. Die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist soll auf eine zügige Bearbeitung des Antrags hinwirken. Die Sechs-Monats-Frist gilt una...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

1. Allgemeines Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die im Rahmen einer Personengesellschaft gemeinschaftlich erzielten und in der Person der Gesellschafter einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und die mit ihrer Erzielung in Zusammenhang stehenden Besteuerungsgrundlagen, die deshalb einheitlich abschließend ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Folgen von Verstößen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen die Vorschriften des § 157 Abs. 1 AO haben unterschiedliche Konsequenzen. I. Verletzung der Schriftform Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird entgegen § 157 Abs. 1 Satz 1 AO die Schriftform oder elektronische Form nicht beachtet, d. h. der Steuerbescheid formlos erteilt, so stellt dies einen besonders schwerwiegenden ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen der Pflichtverletzung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Werden infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung Steuern und steuerliche Nebenleistungen nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet bzw. Steuern zu Unrecht erstattet oder vergütet, haftet der Verpflichtete gem. § 69 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemeine Anforderungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 146 Abs. 1 AO sind die Buchungen und Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden. I. Einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Buchungen und Aufzeichnungen Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach den Go...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Nebenbestimmung

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten ergänzen deren Hauptinhalt. Sie sind nur in den vom Gesetz ausdrücklich erwähnten Fällen zulässig (s. § 120 AO). Dabei kommen Bedingungen, Befristungen, Auflagen sowie Widerrufs-, Ergänzungs- oder Änderungsvorbehalte in Betracht.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Ausschließungsgründe

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die von dem Tätigkeitsverbot betroffenen Personen zählt § 82 Abs. 1 AO auf. I. Personen, die an dem Verwaltungsverfahren selbst beteiligt sind (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Beteiligtenbegriff ist an verschiedenen Stellen, je nach Verfahrensart oder -stadium geregelt. Der allgemeine Begriff ergibt sich au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandsvoraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 118 AO ist Verwaltungsakt eine hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls, bzw. einer Vielzahl von Fällen (Allgemeinverfügung), auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist., I. Hoheitliche Maßnahme einer Behörde Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ritzer, Beschwer bei unrichtiger Bilanzierung, BB 1976, 1022; Rader, Zur Beschwer bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen gegen körperschaftsteuerliche Nullbescheide nach Inkrafttreten des KStG 1977, BB 1977, 1141; Brox, Die Beschwer als Rechtsmittelvoraussetzung, ZZP 1981, 369; Halaczinsky/Volquardsen, Rechtsbehelfsbefugnis in Erbschaft- und Schenkungssteuerangelegenheiten, ErbS...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Erlass, Aufhebung oder Änderung des Folgebescheids

a) Folgebescheid Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 AO erwähnt zwar allein den Steuerbescheid als Folgebescheid, nach dem Zweck der Norm sind jedoch auch andere Folgebescheide als der Steuerbescheid zu korrigieren, so etwa Feststellungsbescheide (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO), Steuermessbescheide (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO) und Zerlegungsbescheide (§ 185 AO i. ...mehr