Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Gegenstände der Hingabe an Zahlungs statt Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An Zahlungs statt zu Eigentum übertragen werden können Kunstgegenstände (Gemälde, Aquarelle, Lithographien, Plastiken, Skulpturen usw.), Kunstsammlungen (eine Mehrheit von Kunstgegenständen, die planmäßig oder auch zufällig zusammengeführt sind), wissenschaftliche Sammlungen (Sammlungen, die di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Ermessensermächtigung der Finanzbehörde

I. Begriff des Ermessens und Ermessensentscheidung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Normen sind üblicherweise konditional aufgebaut: Sind die Tatbestandsmerkmale erfüllt, tritt die in der Norm angeordnete Rechtsfolge ein. Bei einer Ermessensnorm führt die Erfüllung des Tatbestands grds. nicht zu lediglich einer einzigen Rechtsfolge. Vielmehr wird der Behörde in diesem Fa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Regelung

I. Bestandsaufnahme Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach den Verbrauchsteuergesetzen entsteht die Verbrauchsteuer mit der Entfernung steuerpflichtiger Waren aus dem Steuerlager oder mit ihrer Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager, wenn sich kein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder Zollverfahren anschließt. Zur Überprüfung dieser Vorgänge ordnen Verbrauchsteuergeset...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 2006, 376.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Beschlagnahme und Durchsuchung

Schrifttum Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, WM Beilage 1/98 zu Heft 20, 1998; Dittges/Grass, EG-Rechtswidrigkeit der Fahndungswelle bei deutschen Banken, BB 1998, 1390; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 1999, 175; Kunz, Durchsuchung und Beschlagnahme im Steuerstraf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Taterfolg

I. Verkürzung von Steuern Schrifttum Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Feststellungsbescheid

1. Gesonderte Feststellung (§ 179 Abs. 1 AO) Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung erfolgt durch Feststellungsbescheid. Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die i. d. R. mehreren Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen (s. Rz. 2), die jede für sich einen selbstständigen Ausspruch ("Tenor") bilden. Die einzelne Feststellung ist jedoch kein g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirkungen der Vorläufigkeit

I. Allgemein Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Umfang der Vorläufigkeit wird der Steuerbescheid materiell nicht bestandskräftig. Die Vorläufigkeit bezieht sich auf die Steuerfestsetzung und nicht auf einzelne Besteuerungsgrundlagen, obwohl Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Steuerbescheids dadurch angegeben werden, dass eine einzelne Besteuerungsgrundlage als unge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Wüllenkemper, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufteilungsbescheide, DStZ 1991, 36.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2017.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Gegenstand der Verzinsung Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Verzinsung ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes oder eines Folgebescheids ausgesetzt oder aufgehoben wurde. Die Rechtsfolge der Verzinsung tritt nicht im Zusammenhang mit der Anfechtung jedes beliebigen auf Geldleistung gerichteten ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestand

I. Unanfechtbare Steuerfestsetzung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Drittwirkung üben nur unanfechtbare Steuerbescheide usw. aus. Ein Bescheid ist unanfechtbar, wenn die Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder wenn über einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel unanfechtbar entschieden worden ist. Der Drittwirkung steht nicht entgegen, dass der Steuerbes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Erledigung der Hauptsache

I. Allgemeines Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, wenn nach Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, durch welches das gesamte im Klageantrag zum Ausdruck kommende, in dem Verfahren streitige Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist; es reicht nicht aus, dass der Kläger an der Fortführung des Rechtsstreits ke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Irrtum

Schrifttum Kirch-Heim/Samson, Vermeidung der Strafbarkeit durch Einholung juristischer Gutachten, wistra 2008, 81; Wendt/Elicker, Zur steuerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des steuerlich vertretenen Unternehmers oder Geschäftsführers, wistra 2009, 329; Weidemann, Vorsatz und Irrtum bei Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung, wistra 2010, 463; Ransiek, Blanketttatb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carl/Klos, Die Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs Statt, StVj 1992, 156.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vereinbarungen im Strafverfahren

Schrifttum Bittmann, Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren, wistra 2009, 414; Fezer, Inquisitionsprozess ohne Ende, NStZ 2010, 177; Tormöhlen, Verständigung im (Steuer-)Strafverfahren, AO-StB 2010, 176; Beyer, Prozessprobleme beim steuerstrafrechtlichen Deal, AO-StB 2012, 185; Knauer/Lickleder, Die obergerichtliche Rechtsprechung zu Verfahrensabsprachen nach...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Gegenstand der Gebühr Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändungsgebühr wird sowohl erhoben für die Pfändung des Vollziehungsbeamten (Sachpfändung) als auch für Forderungspfändungen durch die Vollstreckungsstellen. Die Unterscheidung zwischen Sach- und Forderungspfändung hat nur noch Bedeutung für den Zeitpunkt der Entstehung der Pfändungsgebühr. II. Entstehung der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kraemer, Durchsuchungsbefugnis des Vollziehungsbeamten und die Unverletzlichkeit der Wohnung, DStZ 1989, 410.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Täterschaft und Teilnahme

Schrifttum Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Kunden, WM Beilage 1/1998; Reichle, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, wistra 1998, 91; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antrag auf Zusammenveranlagung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Britz, Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal, 1999.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Rechtswidrigkeit der Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsaktes Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablehnung oder Unterlassung eines vom Kläger beantragten Verwaltungsaktes ist rechtswidrig, wenn der Kläger entweder einen materiellen Rechtsanspruch auf die Vornahme eines bestimmten Verwaltungsaktes hat oder ihm ein formeller Anspruch darauf zusteht, dass übe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Durchführung der Schätzung

I. Allgemeines Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Besteuerungsgrundlagen sind zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind; das gewonnene Schätzungsergebnis muss in sich schlüssig sein, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Auf der anderen Seite ist aber auch das Maß der Verletzung der dem Steuerpflichtigen o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen

I. Auslegungsmethoden Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auslegung von Rechtsnormen, insbes. von Gesetzen, bedeutet Klarstellung ihres Sinngehalts, der in der Wortfassung oft nur unvollkommen zum Ausdruck kommt (Drüen in Tipke/Kruse, § 4 AO Rz. 214), da der Gesetzgeber nicht umhinkommt, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden. Ziel ist es, den objektiven Sinn einer Norm –...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Pflicht zur Auskunftserteilung (Abs. 1, 4) Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen zu erteilen, wenn er die Forderung nicht binnen zwei Wochen begleicht, nachdem ihn die Vollstreckungsbehörde unter Hinweis auf die Verpflichtu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verbindliche Zusage

I. Gegenstand Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der verbindlichen Zusage ist die verbindliche Aussage, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird. In Betracht kommen für die Vergangenheit geprüfte – und damit auch verwirklichte – Sachverhalte mit Wirkung für die Zukunft, vor...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2017.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Strafdrohung

Schrifttum Gaede, Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 I 1 EMRK in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2004, 166; Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Krehl/Eidam, Die überlange Dauer von Strafverfahren, NStZ 2006, 1; Richter, Geplante Steuerhinterziehung und ihre effiziente Bestrafung, RWI: Mater...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verwirkung

Schrifttum Eich, Die Verwirkung im Steuerrechtsverhältnis, AO-StB 2006, 48. Tz. 76 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwirkung ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlichen Tuns und greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die einzelnen Regelungen

I. Zuständigkeit des Lagefinanzamts (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten richtet sich die Zuständigkeit nach deren Lage bzw., wenn sich diese auf die Bezirke mehrerer FA erstreckt, nach der Lage des wertvollsten Teils. Anwendungsfälle sind d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Verpflichtung zur Urkundsvorlage Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Abs. 1 haben die Beteiligten ebenso wie dritte Personen auf Verlangen der Finanzbehörde Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Zu den hiernach Verpflichteten gehören auch nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Bet...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verkürzung von Steuern

Schrifttum Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Str...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt der Selbstanzeige

Schrifttum Jope, Der Anknüpfungspunkt "geringfügige Abweichungen" bei der Selbstanzeige: materieller Tatbegriff contra Berichtigungsverbund, NZWiSt 2012, 59; Prowatke/Kelterborn, Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen bei "geringfügiger Unvollständigkeit", DStR 2012, 640; Beyer, Wird eine Selbstanzeige mit Schätzwerten noch geduldet? AO-StB 2013, 385; Burger, Die Verjährungsregelung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Einzelfallregelung

1. Regelung Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorliegen eines Verwaltungsakts setzt eine Regelung voraus, durch die einseitig verbindlich Rechtverhältnisse festgestellt oder gestaltet (begründet, geändert, aufgehoben) werden. Eine rechtliche Regelung liegt auch bei der Ablehnung eines Antrags auf Begründung, Änderung oder Aufhebung, bzw. auf Feststellung eines Rechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Rechtsbehelfe

Schrifttum Meyer/Rettenmaier, Die Praxis des nachträglichen Rechtsschutzes gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen – Rückkehr der prozessualen Überholung? NJW 2009, 1238. Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Finanzbehörde im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Aufsichtsbeschwerde gegenüber dem Dienstvorgesetzten oder der nächsthö...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Regelungen

I. Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts (§ 19 Abs. 1 AO) Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist für die Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen das Wohnsitz-FA örtlich zuständig. Darunter versteht man das FA, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zum Begriff des Woh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / K. Verfall und Geldwäsche

Schrifttum Odenthal, Zur Anrechnung von Steuern beim Verfall, wistra 2002, 246; Odenthal, Gewinnabschöpfung und illegales Glückspiel, NStZ 2006, 14; ulf, Telefonüberwachung und Geldwäsche im Steuerstrafrecht, wistra 2008, 321; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125. Tz. 125 Stand: 22. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

I. Arrestanspruch Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zu sichernde Anspruch muss auf eine Geldleistung gerichtet sein, die aufgrund der Steuergesetze geschuldet wird. Der den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis begründende Tatbestand muss bereits in allen Teilen verwirklicht, aber nicht notwendig entstanden sein. Zahlenmäßig braucht der Anspruch nicht festzustehen (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Festsetzung des Verspätungszuschlags

I. Allgemeine Anforderungen Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung des Verspätungszuschlags erfolgt durch einen selbstständigen, von der Steuerfestsetzung/Messbetragsfestsetzung/Grundlagenfeststellung getrennten und verfahrensmäßig unabhängigen Verwaltungsakt. Auch wenn beides üblicherweise auf einem Schriftstück geschieht, stellt dies eine nur äußerliche Verb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Schätzungsanlass

I. Unmöglichkeit der Ermittlung und Berechnung durch die Finanzbehörde (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO) Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat zu schätzen, soweit sie die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Das setzt voraus, dass sie zunächst alle ihr zur Verfügung stehenden zumutbaren Sachaufklärungsmittel einsetzt. Nur soweit sie den Sa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beweisfragen

1. Beweislast Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eng mit der Frage der Sachverhaltsaufklärung verknüpft ist die weitere Frage, welche Folgen es hat, wenn sich ein Sachverhalt nicht eindeutig feststellen lässt. Dem Steuerrecht ist eine formelle (subjektive) Beweislast (Nachweispflicht) grundsätzlich fremd und besteht nur in gesondert geregelten Einzelfällen, zumeist wenn v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Rechtsentwicklung

I. Das Rechtsmittelverfahren der RAO 1919/1931 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittelverfahren der RAO vom 13.12.1919, auch i. d. F. v. 22.05.1931, war dreifach gegliedert. Gegen Steuerbescheide und diesen gleichstehende Bescheide in Besitz- und Verkehrsteuersachen fand das Berufungsverfahren statt; dieses führte vom Einspruch an das FA über die Berufung an da...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rücknahme

I. Durchführung der Rücknahme 1. Begriff und Wirkung der Rücknahme Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rücknahme ist die Aufhebung der Regelungswirkung des Verwaltungsakts. Die Änderung oder der Austausch der Begründung des Verwaltungsakts ohne Änderung des Regelungsinhalts ist keine Rücknahme (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 295; von Wedelstädt in Gosch, § 13...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern werden nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei ist die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Davon abweichend werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen gesondert f...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtserhebliche Tatsachen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Korrektur eines Steuerbescheids nach § 173a AO setzt voraus, dass durch den Schreib- oder Rechenfehler (s. Rz. 4) Tatsachen, die nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserheblich sind, unzutreffend mitgeteilt worden sind. Aus dem systematischen Kontext mit § 173 AO folgt, dass der Begriff der Tatsa...mehr