Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ergänzungen (§ 209 Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 209 Abs. 2 Nr. 1 AO erstreckt die Steueraufsicht auf die dort genannten Vorgänge in einem Verbrauchsteuerverfahren, wobei der Begriff dieser Verfahren und weitere Einzelheiten den einschlägigen Einzelsteuergesetzen zu entnehmen ist. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 209 Abs. 2 Nr. 2 AO unterliegen die Herstellung und Ausfuhr ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zuständigkeit nach § 20a Abs. 3 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der nach Abs. 3 erlassenen Arbeitnehmer-Zuständigkeitsverordnung-Bau ist für die Einkommensteuer des Arbeitnehmers, der von einem Unternehmer i. S. des § 20a Abs. 1 oder Abs. 2 AO im Inland beschäftigt ist und seinen Wohnsitz im Ausland hat, das in § 1 Abs. 1 oder 2 der UStZustV für seinen Wohnsitzstaat genannte FA zuständig (au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bedingung (§ 120 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedingung macht den Eintritt (aufschiebende Bedingung) oder den Wegfall (auflösende Bedingung) einer Vergünstigung oder Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig, das auch vom Willen der Betroffenen abhängen kann. Ob eine aufschiebende oder eine auflösende Bedingung vorliegt, muss im Zweifelsfall du...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Mithilfe eines Amtsträgers (§ 370 Abs. 3 Nr. 3 AO)

Tz. 118 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Fall des § 370 Abs. 3 Nr. 3 AO legt es der Täter darauf an, die Tat im Zusammenwirken mit einem Amtsträgerkomplizen zu begehen, wie z. B. bei der Erlangung von Steuervergütungen (Vorsteuerabzug) aufgrund vorgespiegelter Unternehmereigenschaft und gefälschter Rechnungsbelege (§ 370 Abs. 3 Nr. 4 AO). Dabei kann sich die Mitwirkung des...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzungen einer Berichtigung (§ 129 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 129 Satz 1 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Sämtliche Prozessordnungen und Verwaltungsverfahrensgesetze sehen die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit vor: § 319 ZPO, § 118 Abs. 1 VwGO,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anhalterecht (§ 210 Abs. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 3 AO eröffnet ein Anhalterecht von Schiffen und anderen Fahrzeugen, die nach ihrer äußeren Erscheinung gewerblichen Zwecken dienen, unabhängig davon, ob sie es wirklich tun. Es darf nur im Rahmen von sowohl örtlich als auch zeitlich begrenzten Kontrollen ausgeübt werden. Zu den Ausweis-, Vorlage- und Mitwirkungspflichten s. § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids (§ 177 Abs. 1 und 2 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Voraussetzungen für die Berichtigung eines Steuerbescheids oder eines gleichgestellten Bescheids (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) müssen vorliegen. Als Korrekturnormen kommen neben den §§ 172ff. AO auch die in den Einzelsteuergesetzen enthaltenen Aufhebungs- und Änderungsvorschriften in Betracht, z. B. § 21 Satz 2 GrStG, § 35b GewSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verlobte (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verlöbnis ist gegenseitiges Eheversprechen zweier Personen, auch i. S. des LPartG, d. h. gleichen Geschlechts. Es muss wirksam sein (AEAO zu § 15, Nr. 2). Verlobte sind nur untereinander Angehörige (BFH v. 12.07.1991, III R 44/89, BFH/NV 1992, 27). Mit der Auflösung des Verlöbnisses ist das Angehörigenverhältnis beendet (AEAO zu § 15, Nr....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Verhältnis zu § 140 AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet – anders als § 140 AO – originär steuerliche Buchführungspflichten (BFH v. 04.05.1999, VIII B 111/98, BFH/NV 1999, 1444), die gegenüber den Pflichten aus § 140 AO subsidiär sind (vgl. zum Verhältnis beider Normen zueinander FG SAnh v. 25.05.2016, 3 K 1521/11, EFG 2016, 2024 mit Anm. Kerber, Rev. BFH I R 81/16).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kein Aufrechnungsverbot (§ 226 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 392 bis 394 BGB)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zivilrecht kennt einige Aufrechnungsverbote, denen auch im Steuerrecht Bedeutung zukommt. Gemäß §§ 392, 393 BGB bestehen Aufrechnungsverbote bei der Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderungen und gegen Forderungen aus unerlaubten Handlungen. Diese wirken sich in der Praxis regelmäßig nur bei Aufrechnungen der Stpfl. aus. Das Verbo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 42 Umfang der Anfechtbarkeit

Schrifttum Von Wedelstädt, Ressortfremde Verwaltungsakte als Grundlagenbescheide – Wann liegen sie vor und welche Rechtsfolgen bewirken sie?, AO-StB 2014, 150; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 42 FGO können Verwaltungsakte, die unanfechtbare Verwaltungsakte ändern, grds. nur insoweit angegr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Niederschrift (§ 215 Abs. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Sicherstellung ist eine Niederschrift aufzunehmen (§ 215 Abs. 2 Satz 1 AO). Ferner ist die Sicherstellung dem Eigentümer oder Besitzer der sichergestellten Waren oder anderen Gegenstände mitzuteilen, sofern diese Personen bekannt sind (§ 215 Abs. 2 Satz 2 AO). Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Sicherstellung ist den betro...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben, oder geändert wird. Die darin normierte Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid lässt die Durchbr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Angehörige von Personen, die für einen Beteiligten im Verwaltungsverfahren Hilfe in Steuersachen leisten (§ 82 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgeschlossen sind die Angehörigen (s. § 15 AO) von Personen, die für einen Beteiligten (s. § 78 AO) bzw. diesem nach § 82 Abs. 1 Satz 2 AO Gleichstehenden im konkreten Verwaltungsverfahren Hilfe in Steuersachen leisten (zum Begriff der Hilfeleistung in Steuersachen s. §§ 1ff. StBerG; s. auch § 80 AO Rz. 22). Selbstverständlich kommt es...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonstige zugewiesene Angelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO eröffnet den Finanzrechtsweg für weitere öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die durch Bundes- oder Landesrecht die Vorschriften der AO über außergerichtliche Rechtsbehelfe für anwendbar erklärt worden sind. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dabei handelt es sich um von den Finanzbehörden verwaltet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Teilnichtigkeit (§ 125 Abs. 4 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 125 Abs. 4 AO behandelt die Teilnichtigkeit eines Verwaltungsakts. Nur in dem Ausnahmefall, dass wegen des wesentlichen Gehalts des nichtigen Teils anzunehmen ist, dass die Finanzbehörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte, ergreift die Nichtigkeit den ganzen Verwaltungsakt. Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte (§ 130 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mangels Vertrauensschutz können rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte nach der Regelung des § 130 Abs. 1 AO jederzeit ohne Weiteres ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit zurückgenommen werden, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind (AEAO zu § 130, Nr. 3). Die Rücknahme ist auch möglich, w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Niedrigere Festsetzung der Steuer (§ 163 Satz 1 1. Alt. AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern können niedriger festgesetzt werden. Das bedeutet, dass nicht die nach § 38 AO durch Tatbestandsverwirklichung entstandene Steuer, sondern eine geringere Steuer festgesetzt wird. Die Steuer kann bis zu einem Betrag von 0 Euro gesenkt werden, bei der USt auch darunter. Steuervergütungen, auf die § 163 AO sinngemäß anwendbar ist, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Befugnis der Gesellschafter, Gemeinschafter und Mitberechtigten (§ 352 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einzelnen Feststellungsbeteiligten sind nur dann zum Einspruch berechtigt, wenn es weder einen zur Vertretung berufenen Geschäftsführer noch einen Einspruchsbevollmächtigten i. S. von § 352 Abs. 2 AO gibt. Dies ist immer dann der Fall, wenn gesetzlich die Einzelbekanntgabe (§ 183 Abs. 2 Nr. 1 AO) erforderlich ist, insbes. wenn der E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (§ 2a Abs. 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die datenschutzrechtlichen Regelungen der AO sowie der Einzelsteuergesetze gelten nach § 2a Abs. 2 Satz 1 AO auch für Daten, welche die Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verarbeiten. Dies betrifft die Bundesfinanzverwaltung. Mit § 2a Abs. 2 Satz 1 AO wird ausdrücklich auc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit (§ 130 Abs. 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen besteht auch dann nicht, wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Betroffene die ihm zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt; abzustellen ist auf die persönlichen Fähigkeiten des Betroffene...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO (Quellenabzug)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Stpfl. zulässig, die für Rechnung eines anderen Steuern entrichten (z. B. Versicherungssteuern, § 10 VersStG), oder für Rechnung eines anderen Steuern einbehalten und abführen, z. B. §§ 38ff. EStG: LSt bei Privatpersonen mit mehreren Bediensteten – ist der Arbeitgeber Unternehmer, ergib...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften (§ 177 Abs. 4 AO)

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 177 Abs. 4 AO bleiben § 164 Abs. 2 AO, § 165 Abs. 2 AO und § 176 AO unberührt (s. Rz. 4). § 177 AO bleibt zwar bei §§ 164, 165 AO anwendbar, läuft aber ins Leere (s. § 164 AO Rz. 21 und § 165 AO Rz. 26b; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 1614; a. A. Koenig in Koenig, § 177 AO Rz. 6; Bergan/Martin, DStR 2007, 658). Die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Untersagen des Gewerbebetriebes (§ 361 Abs. 4 AO)

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsbehelf gegen die Untersagung des Gewerbebetriebes oder der Berufsausübung hat gem. § 361 Abs. 4 AO aufschiebende Wirkung. Die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) führt hier zu einem überwiegenden Interesse an der Aussetzung der Untersagungsverfügung gegenüber dem öffentlichen Vollzugsinteresse. Auch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat sich die Rspr. eines obersten Gerichtshofes des Bundes (s. Rz. 16), die bei der bisherigen Steuerfestsetzung von der Finanzbehörde angewandt worden ist, geändert, so darf dies ebenfalls bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids nicht zuungunsten des Stpfl. berücksichtigt werden (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO). § 176 Abs. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Einleitung des Strafverfahrens (§ 397 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 397 Abs. 1 AO bestimmt, welche Maßnahmen welcher Behörden die Einleitung des Strafverfahrens bewirken. Erforderlich ist ein Verhalten, durch das der Entschluss äußerlich erkennbar betätigt wird, wegen des Verdachts einer Steuerstraftat gegen eine Person strafrechtlich einzuschreiten. Dazu bedarf es regelmäßig einer Ermittlungshandlung,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse (§ 194 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Außenprüfung ist die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. (s. auch § 199 Abs. 1 AO), d. h. die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte sowie die Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen (§ 2 Abs. 1 BpO – Anh. 3; BFH v. 08.07.200...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Nichtiger Steuerverwaltungsakt (§ 124 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 124 Abs. 3 AO wiederholt einen allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz und dient daher nur der Klarstellung. Ist ein Verwaltungsakt nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig, so kann auch seine Bekanntgabe keinerlei Wirkungen auslösen. Die Nichtigkeit des Verwaltungsakts, deren Abgrenzung von der Rechtswidrigkeit sich als schwierig erweis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Anlaufhemmung bei der Grundsteuer (§ 170 Abs. 4 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die GrSt wird regelmäßig für mehrere Kalenderjahre festgesetzt (§ 16 GrStG). Wird der für diese Steuer durch § 170 Abs. 1 AO grds. bestimmte Beginn der Festsetzungsfrist durch die Sonderregelung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO hinausgeschoben, so setzt sich diese Verschiebung nach § 170 Abs. 4 AO auf die weiteren Kalenderjahre des ents...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XIV. Nachlasssachen (§ 171 Abs. 12 AO)

Tz. 111 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 12 AO entspricht der Regelung des § 211 BGB und soll Steuern sichern, die sich gegen den Nachlass richten. Gegen den Nachlass richten sich Steuern, wenn sie in der Person des Erblassers entstanden sind und sich nun gegen die Erben richten oder von ihnen geltend gemacht werden (Erblasserschulden). § 171 Abs. 12 AO sichert som...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bescheidinhalt bei Einzelbekanntgabe (§ 183 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist wegen der Gründe des § 183 Abs. 2 Satz 1 AO eine Einzelbekanntgabe vorgesehen, sind dem jeweiligen Beteiligten grundsätzlich nicht der gesamte Inhalt des Feststellungsbescheids, sondern nur der Gegenstand der Feststellung, die alle Beteiligten betreffenden Besteuerungsgrundlagen, sein Anteil, die Zahl der Beteiligten und die ihn per...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortbestehen der Angehörigeneigenschaft (§ 15 Abs. 2 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den Fällen der Nr. 2, 3 und 6 bleibt nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO das Angehörigenverhältnis auch dann bestehen, wenn die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, d. h. durch Tod, Scheidung oder gerichtliche Aufhebung aufgelöst ist. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als nach zivilrechtlicher R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Hunsmann, Das Absehen von Str...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 173 Abs. 2 AO können Steuerbescheide abweichend von § 173 Abs. 1 AO, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur geändert oder aufgehoben werden, wenn eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegt. Trotz der Wörter "können nur" ist dem FA kein Ermessen eingeräumt. D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitteilung über Ergebnislosigkeit der Außenprüfung (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines Prüfungsberichts bedarf es nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO nicht, wenn die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Will der Stpfl. einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zusage nach § 204 AO stellen, hat er jedoch einen Anspruch auf Erstellung eines Prüfungsberichts (s. § 204 AO Rz. 3; Seer in Tipke/Kr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Behörde (§ 6 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Behörde i. S. des § 6 Abs. 1 AO entspricht nicht mehr ganz dem in § 1 Abs. 4 VwVfG und § 1 Abs. 2 SGB X enthaltenen allgemeinen Behördenbegriff. Es wird in der AO nun klargestellt, dass es sich um eine öffentliche Stelle handeln muss. Die detaillierte Differenzierung in "öffentlichen Stellen" und "nicht-öffentliche Stelle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erwirkung durch unrichtige und unvollständige Angaben (§ 130 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Macht der Betroffene objektiv unrichtige oder unvollständige Angaben über entscheidungserhebliche Umstände, ist er nicht schutzwürdig (BFH v. 09.03.2016, V B 82/15, BFH/NV 2016, 897 zum Verschweigen eines Lottogewinns bei Stellung eines Erlassantrags). Kenntnis oder ein Verschulden des Betroffenen ist nicht erforderlich. Ob die Finanzbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zeit der Prüfung, Betriebsbesichtigung (§ 200 Abs. 3 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Prüfer ist verpflichtet, sich bei der Durchführung der Prüfung an die übliche Geschäfts- oder Arbeitszeit zu halten. Damit ist die Geschäfts- oder Arbeitszeit gemeint, die "branchenüblich" ist; die übliche Arbeitszeit des zu prüfenden Betriebs ist aber zu berücksichtigen (Seer in Tipke/Kruse, § 200 AO Rz. 43 m. w. N.). Mit Zustimmun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verbindung mit Nachprüfungsvorbehalt (§ 165 Abs. 3 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorläufigkeitsvermerk kann mit dem Nachprüfungsvorbehalt verbunden werden (§ 165 Abs. 3 AO). Dies ist insbes. wegen des Umfangs der Änderungsmöglichkeiten und der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 AO von Bedeutung. Während der Dauer der Wirksamkeit des Vorbehalts der Nachprüfung sind Änderungen uneingeschränkt und auch hinsichtlich de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verordnungsermächtigung – Zentrale Stelle, § 87b Abs. 3 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87b Abs. 3 Satz 1 und 2 AO enthält eine Verordnungsermächtigung für die Verfahren, die über die zentrale Stelle i. S. des § 81 EStG im Hause der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) geführt werden. Für diese Verfahren können die Grundsätze der Datenübermittlung sowie die Zuständigkeit für die Vollstreckung von Bescheiden über Forder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollziehung durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den in Rz. 5 genannten Fällen ist der Finanzrechtsweg dann eröffnet, wenn die (Bundes- oder Landes-) Finanzbehörden im Wege der Vollstreckungshilfe tätig werden und – kraft besonderer gesetzlicher Anordnung –, die Vollstreckung nach den Vorschriften der AO (§§ 249ff. AO) durchführen. Entsprechende Regelungen enthalten z. B. § 5 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fiktion von Gläubiger und Schuldner (§ 226 Abs. 4 AO)

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 226 Abs. 4 AO klärt im Wege der Fiktion ausdrücklich die früher umstrittene Frage, ob bei der Feststellung der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung kommenden Forderungen bezüglich des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis auf die Ertrags- oder Verwaltungshoheit abzustellen ist (s. BFH v. 07.03.2006, VII R 12/05, BStBl II 2006, 584)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zuständigkeit bei Beteiligungen im Ausland (§ 18 Abs. 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet eine besondere örtliche Zuständigkeit für die Fälle, in denen sich nach Absatz 1 die örtliche Zuständigkeit nicht bestimmen lässt. Betroffen sind vor allem die Fälle, in denen mehrere im Inland steuerpflichtige Personen an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt sind. Zur Bestimmung der örtlichen Zust...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Eingeschränkte Anwendung des BDSG (§ 2a Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 1 Satz 2 AO gelten das – ebenfalls im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der DSGVO geänderte – BDSG oder andere Datenschutzvorschriften des Bundes sowie entsprechende Landesgesetze für Finanzbehörden nur, soweit dies in der AO oder in den Einzelsteuergesetzen bestimmt ist. Hierdurch wird für das Verhältnis der allgemeinen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundlagen der Datenübermittlung, § 87b Abs. 1 und 2 AO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87b Abs. 1 AO eröffnet dem BMF die Möglichkeit, die Datensätze und die technischen Einzelheiten der elektronischen Datenübermittlung zu regeln. Die Regelungskompetenz soll eine einheitliche und damit einfache Datenübermittlung sicherstellen. Da im Besteuerungsverfahren in der Regel die Landesfinanzbehörden tätig werden, sieht das Geset...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausschluss der Verzinsung nach § 236 Abs. 3 AO

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 236 Abs. 3 AO schließt die sonst nach den § 236 Abs. 1 und 2 AO eintretende Verzinsung insoweit aus, als dem Beteiligten die Kosten des Rechtsbehelfs nach § 137 Satz 1 FGO auferlegt worden sind. Dies rechtfertigt sich aus dem Charakter der Verzinsung als Schadensersatz (s. Rz. 1), bei dem ein (Mit-)Verschulden die Ersatzpflicht minder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nichtberücksichtigung steuererhöhender Besteuerungsgrundlagen (§ 163 Satz 1 2. Alt. AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einzelne Besteuerungsgrundlagen, die die Steuern erhöhen, können bei der Festsetzung der Steuern unberücksichtigt bleiben. Das gilt auch für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung von Steuermessbeträgen. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Besteuerungsgrundlagen sind – abweichend von §§ 179ff....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausnahme von der Ausnahme (§ 183 Abs. 3 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann nach § 183 Abs. 3 Satz 1 AO auch nach Beendigung des Bestehens der Gesellschaft oder Gemeinschaft, nach Ausscheiden des Vollmachtgebers aus der Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie bei zwischen den Beteiligten bestehenden ernstlichen Meinungsverschiedenheiten trotz ihrer Kenntnis von der Bekanntgabemöglichkeit an ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zusammenveranlagte/Eltern mit Kindern (§ 122 Abs. 7 AO)

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betrifft ein zusammengefasster schriftlicher Verwaltungsakt Ehegatten oder Lebenspartner oder Ehegatten mit ihren Kindern, Lebenspartner mit ihren Kindern oder Alleinstehende mit ihren Kindern, so reicht es für die wirksame Bekanntgabe an alle Beteiligten aus, wenn ihnen eine Ausfertigung unter ihrer gemeinsamen Anschrift übermittelt wi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung nur eines inländischen Feststellungsbeteiligten (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO ist Ausfluss des Grundsatzes, dass eine Feststellung nur dann zulässig ist, wenn die festgestellten Besteuerungsgrundlagen steuerlich von Bedeutung sind. Unter den Grundsatz des Übermaßverbotes fällt auch, dass ein Feststellungsverfahren nicht durchzuführen ist, wenn die Besteuerungsgrundlagen nur bei einer ...mehr