Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bekanntgabe von Einheitswertbescheiden an Ehegatten u. Ä. (§ 183 Abs. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 183 Abs. 4 AO enthält für die Bekanntgabe von Einheitswertbescheiden an Familiengemeinschaften eine spezielle Vereinfachung. Entsprechend § 122 Abs. 7 AO kann Ehegatten/Lebenspartnern, Ehegatten/Lebenspartnern mit ihren Kindern oder Alleinstehenden mit ihren Kindern grundsätzlich eine Ausfertigung des Feststellungsbescheids unter ihre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Steuervergütungsbescheide (§ 155 Abs. 5 AO)

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sind auf die Festsetzung einer Steuervergütung sinngemäß anzuwenden. Steuervergütungen, für die die AO gilt, sind keine Steuern i. S. des § 3 AO. Zum Begriff des Steuervergütungsanspruchs s. § 37 AO Rz. 3. Vergütungsbescheide sind auch Kindergeldfestsetzungen (§ 31 Satz 3 EStG). einig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesamtrechtsnachfolger und die nach §§ 34, 35 AO verpflichteten Personen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 153 Abs. 1 Satz 2 AO bezieht in den verpflichteten Personenkreis neben den Gesamtrechtsnachfolgern eines Stpfl. auch die nach den §§ 34 und 35 AO für den Gesamtrechtsnachfolger oder den Stpfl. handelnden Personen ein. Der Gesamtrechtsnachfolger ist auch berichtigungspflichtig, wenn eine Erklärung des Rechtsvorgängers unrichtig war. Die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Nichtigkeit eines Gesetzes (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Stellt das BVerfG die Nichtigkeit eines förmlichen Parlamentsgesetzes fest, auf dem die bisherige Steuerfestsetzung beruht, so darf der Spruch des BVerfG, dem gem. § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Wirkungen nur in Bezug auf noch anfechtbare Entscheidungen verliehen sind, nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei der Aufhebung oder Änderung des bi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anlaufhemmung bei Erklärungs-, Anmelde- oder Anzeigepflichten (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von dem in § 170 Abs. 1 AO aufgestellten Grundsatz wird nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO in den Fällen, in denen eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen bzw. eine Anzeige zu erstatten ist, der Anlauf der Festsetzungsfrist gehemmt. Zur Geltung für Besitz- und Verkehrsteuern a. AEAO zu § 170, Nr. 3 Abs. 1. D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unstreitige Gegenforderung des Stpfl. (§ 226 Abs. 3 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 226 Abs. 3 AO können Stpfl. gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. "Rechtskräftig" festgestellt i. S. von § 226 Abs. 3 AO ist eine Forderung, wenn sie vom FA bestandskräftig festgesetzt worden ist oder durch gerichtliche En...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständigkeit in anderen Fällen (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einheitlichen und gesonderten Feststellungen i. S. des § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO, die sich nicht auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbe oder aus selbstständiger Arbeit beziehen, also bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie bei sonstigen Einkünften, richtet sich die örtliche Zuständigke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zur Bearbeitung ungeeignete Dokumente, § 87a Abs. 2 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 2 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung der Finanzbehörde, dem Absender eines elektronischen Dokumentes unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen, wenn das Dokument für die Bearbeitung nicht geeignet ist. Dabei muss sie die für den Empfang erforderlichen Rahmenbedingungen angeben, um dem Absender einen erneuten...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitteilungspflicht an die Gemeinden (§ 184 Abs. 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 3 AO haben die Finanzbehörden den Inhalt des Steuermessbescheids sowie die nach § 184 Abs. 2 AO getroffenen Maßnahmen den Gemeinden, denen der Erlass des Realsteuerbescheids obliegt, mitzuteilen. Meist wird den Gemeinden der Messbescheid übersendet oder sein Inhalt datentechnisch übermittelt. Die Gemeinden geben ihn dann...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (§ 2a Abs. 4 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 2a Abs. 4 AO gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des Ersten und des Dritten Teils des BDSG, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Denn die DSGVO gilt ausdrücklich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Negativer Widerstreit (§ 174 Abs. 3 AO)

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 3 AO regelt den Fall des negativen Widerstreits (s. Rz. 3). Ein solcher liegt vor, wenn ein bestimmter Sachverhalt in keinem von mehreren in Betracht zu ziehenden Steuerbescheiden (Feststellungsbescheiden) berücksichtigt worden ist, obwohl er in einem dieser Bescheide hätte berücksichtigt werden müssen (z. B. BFH v. 14.01.201...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anzeigen zu Auslandsbetätigungen (§ 138 Abs. 2 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 138 Abs. 2 AO will den Finanzbehörden die Möglichkeit verschaffen, bestimmte Auslandssachverhalte besser und insbes. früher zu erkennen und zu prüfen. Die Kenntnisse werden vom BZSt zentral gesammelt und ausgewertet (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG), s. dazu BMF v. 06.02.2012, IV B 6-S 1509/07/10001, BStBl I 2012, 241. Im Hinblick darauf, dass d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Steuermessbescheid als Grundlagenbescheid (§ 184 Abs. 1 Satz 4 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 4 AO ist der Steuermessbescheid Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), der für den Realsteuerbescheid in sinngemäßer Anwendung des § 182 Abs. 1 AO insoweit bindend ist, als die Messbetragsfestsetzung für diesen Folgebescheid von Bedeutung ist. Auf die Erläuterungen zu § 182 AO wird insoweit verwiesen. Die für den ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufhebung und Änderung bei fehlender oder unzutreffender Berücksichtigung von Daten (§ 175b Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175b Abs. 1 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörde übermittelte Daten i. S. § 93c AO nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Welche Stelle mitteilungspflichtig ist und welche Daten zu übermitteln sind, ergibt sich aus den entsprechenden Einz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Sinngemäße Anwendung der Vorschriften des BGB (§ 226 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 226 Abs. 1 AO gelten für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche sinngemäß die Vorschriften des bürgerlichen Rechts ( §§ 387ff. BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist. Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 395 BGB für den Fall der Aufrechnung gegen Ford...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten (§ 12 Satz 2 Nr. 7 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten sind Betriebstätten, wenn sie der Gewinnung von Bodenschätzen dienen. Darunter fallen auch Stätten der Erkundung von Bodenschätzen (z. B. Versuchsbohrungen), die dann als Betriebstätten anzusehen sind, wenn die Voraussetzungen der Nummer 8 erfü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sicherheitsleistung (§ 231 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Unterbrechung der Verjährung eines Steueranspruchs ist, dass die Sicherheitsleistung (§§ 241ff. AO) nach Beginn der für den Steueranspruch bestehenden Verjährungsfrist geleistet wird (BFH v. 08.01.1980, VII R 81/77, BStBl II 1980, 306). Eine vor Beginn der Verjährungsfrist erbrachte Sicherheitsleistung unterbricht d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verhältnis der Verfahren zueinander (§ 208 Abs. 3 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 208 Abs. 3 AO stellt klar, dass der Aufgabenbereich der örtlichen Finanzbehörden durch die Zuständigkeiten der Fahndungsstellen nicht beschnitten wird. Die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde kann daher nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens Steuern festsetzen und auch eine Außenprüfung durchführen; Außenprüfung und Fahndu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verweisungen (§ 209 Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 209 Abs. 3 AO eröffnet die Möglichkeit, andere Sachverhalte, d. h. solche, die nicht schon unter die Absätze 1 und 2 subsumiert werden können, der Steueraufsicht zu unterwerfen (z. B. § 33 TabStG, § 26 BierStG, §§ 43, 156 BranntwMonG; § 22 KaffeeStG; § 26 SchaumwZwG).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ungewissheit über Verträge mit anderen Staaten (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorläufige Festsetzung einer Steuer ist auch dann zulässig, wenn sich die Ungewissheit auf das anzuwendende Recht insoweit bezieht, als ungewiss ist, ob und wann ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem anderen Staat, das sich zugunsten des Stpfl. auswirken würde, für die Steuerfestsetzung wirksam wird. Für die Vorläufigkeit der Ste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Vorlage des zu berichtigenden Schriftstücks (§ 129 Satz 3 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde ist nach § 129 Satz 3 AO berechtigt, die Vorlage des Schriftstücks zu verlangen, das berichtigt werden soll. Das Vorlageverlangen steht im Ermessen der Behörde. Die Vorlage ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Berichtigung. Zweck der Regelung ist allein, den Rechtsschein, den die Urkunde ausübt, zu beseitige...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Widerruf rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte (§ 131 Abs. 2 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus Vertrauensschutzgründen ist der Widerruf rechtmäßig begünstigender Verwaltungsakte nur zulässig, wenn einer der abschließend in § 131 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgezählten Widerrufsgründe erfüllt ist. I. Zulassung des Widerrufs durch Rechtsvorschrift oder Vorbehalt (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO) Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gleichgestellte Steuerverwaltungsakte (§ 172 Abs. 2 AO)

Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 172 Abs. 2 AO werden in den Anwendungsbereich der Vorschrift auch solche Verwaltungsakte mit einbezogen, durch die Anträge auf Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. Rz. 1) ganz oder teilweise abgelehnt werden.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmung des Datensatzes nach den jeweils einschlägigen Steuergesetzen (§ 203a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einzelnen Steuergesetze bestimmen den Inhalt des von der mitteilungspflichtigen Stelle zu übermittelnden Datensatzes. Ob die mitteilungspflichtige Stelle diese Vorgaben beachtet, ist ebenfalls Gegenstand der Außenprüfung nach § 203a AO. Die Außenprüfung hat keine Bindungswirkung für die steuerliche Berücksichtigung der fraglichen Dat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Automatisch erstellte Verwaltungsakte (§ 121 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörde ist gleichfalls von einer Begründung befreit, wenn sie gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mithilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist. Die Vorschrift ist unanwendbar, wenn es sich – wie bei einem Steuerbescheid – um die R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zeitliche Grenzen der Wirksamkeit (§ 124 Abs. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 124 Abs. 2 AO verbleibt es bei der durch die Bekanntgabe eingetretenen Wirksamkeit des Verwaltungsakts, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. Dies gilt auch für fehlerhafte Verwaltungsakte, soweit diese nur rechtswidrig und nicht nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Befugnis des Geschäftsführers bzw. des Einspruchsbevollmächtigten (§ 352 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Befugt, einen Einspruch gegen einheitliche und gesonderte Feststellungsbescheide einzulegen, ist zunächst der zur Vertretung berufene Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, der Einspruchsbevollmächtigte i. S. des § 352 Abs. 2 AO. I. Geschäftsführerbefugnis Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese Einspruchsbefugnis ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Mitwirkung bei der Feststellung der steuerrelevanten Sachverhalte (§ 200 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat während der Außenprüfung bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Dies entspricht der allgemeinen Mitwirkungsverpflichtung im Besteuerungsverfahren und unterliegt denselben Voraussetzungen, nämlich der Notwendigkeit, Zumutbarkeit, Erfüllbarkeit und Verhältnismäßigke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Notveräußerung (§ 216 Abs. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 216 Abs. 4 AO regelt das Recht der Notveräußerung sichergestellter Sachen schon vor ihrer Überführung in das Eigentum des Bundes. Die Betroffenen sollen dazu vorher gehört und über die Anordnung sowie Zeit und Ort der Veräußerung unterrichtet werden.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mehrfachberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger (§ 174 Abs. 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 1 AO ermächtigt zur Berichtigung einer fehlerhaften Mehrfachberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts (sog. positiver Widerstreit), die sich in einem Steuerbescheid (oder gleichgestellten Bescheid) zulasten des Stpfl. ausgewirkt hat. I. Tatbestand 1. Bestimmter Sachverhalt Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Merkmal "b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Bauausführungen oder Montagen (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betriebstätten sind Bauausführungen oder Montagen, auch wenn sie örtlich fortschreiten oder schwimmen, wenn die einzelne Bauausführung oder Montage oder mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen länger als sechs Monate dauern. Grundsätzlich beginnt die Frist mit Eintreffen des für die Arbeit erforderl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ungewissheit über anzuwendendes Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 165 Abs. 1 Satz 2 AO erweitert die Möglichkeit, Steuern vorläufig festzusetzen, auf Tatbestände, die eine rechtliche Ungewissheit zum Inhalt haben. 1. Ungewissheit über Verträge mit anderen Staaten (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AO) Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorläufige Festsetzung einer Steuer ist auch dann zulässig, wenn si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zuständigkeit nach § 20a Abs. 2 AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit nach § 20a Abs. 1 AO ist auf die Verwaltung der Lohnsteuer in den Fällen der Arbeitnehmerüberlassung i. S. des § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausgedehnt worden, sofern die überlassene Person im Baugewerbe eingesetzt ist.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zurverfügungstellung von Arbeitskräften, § 58 Nr. 4 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine steuerlich unschädliche Betätigung liegt auch dann vor, wenn nicht nur Arbeitskräfte, sondern zugleich Arbeitsmittel (z. B. Krankenwagen) zur Verfügung gestellt werden (s. AEAO zu § 58, Nr. 4). Die Überlassung der Arbeitskräfte darf nur unentgeltlich oder teilentgeltlich geschehen. Die bloße Überlassung von Arbeitskräften gegen Beza...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (§ 130 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vertrauensschutzinteresse des Betroffenen beschränkt die Rücknahme rechtwidriger begünstigender Verwaltungsakte. Voraussetzung für die Rücknahme ist, dass eine der Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO erfüllt ist, da in diesem Fall das Vertrauen nicht schutzwürdig ist. I. Erlass durch sachlich unzuständige Behörde (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / K. Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen, § 58 Nr. 10 AO

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gestattet ist die Verwendung oder Ansammlung von Mitteln zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften. Für die Verwendung bzw. Ansammlung dieser Mittel gilt der Höhe nach die Einschränkung, dass sie auf die Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO anzurechnen sind. Der AEAO zu § 58 Nr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erlass (§§ 163, 227 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Gewährung der Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 bzw. § 227 AO erlischt der Steueranspruch, soweit die Billigkeitsmaßnahme reicht. Unter Erlass versteht das Gesetz sowohl die abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen, wie auch den Erlass im Erhebungsverfahren.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Nachschau bei der Bundeswehr (§ 210 Abs. 5 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nachschau in einem Dienstgebäude der Bundeswehr o. Ä. wird auf Ersuchen der Finanzbehörde durch die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr durchgeführt. Die Finanzbehörde hat ein Recht, daran mitzuwirken. Wird die Nachschau in Räumen durchgeführt, in denen keine Soldaten wohnen, ist ein Ersuchen i. S. des § 210 Abs. 5 Satz 1 AO nich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zweigniederlassung (§ 12 Satz 2 Nr. 2 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweigniederlassungen sind stets als Betriebstätten anzusehen. Der Begriff ist dem Handelsrecht entnommen (§§ 13ff. HGB). Zweigniederlassung ist ein ausgegliederter rechtlich unselbstständiger Bereich des Unternehmens, von dem aus selbstständige unternehmerische Tätigkeit der gleichen Art entfaltet wird wie von der Hauptniederlassung.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Arbeitsgemeinschaften (§ 180 Abs. 4 AO)

Tz. 79 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Arbeitsgemeinschaften (ARGE) handelt es sich vor allem im Bereich der Bauwirtschaft um den Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zur gemeinschaftlichen Auftragserfüllung i. d. R. in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie sind Personengesellschaften i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Grundsätzlich ist die Durchführung eines Fes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einreichung der Steueranmeldung bei der Kasse (§ 167 Abs. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einreichung der Steueranmeldung ist rechtzeitig, wenn der Stpfl. sie fristgerecht bei der Finanzkasse abgegeben hat. Die Regelung betrifft die Fälle, in denen das für die Einreichung an sich zuständige Besteuerungs-FA und das für die Erhebung zuständige FA nicht identisch sind, und hat Bedeutung für die Festsetzung von Verspätungszus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Ausnahme (§ 9 Satz 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Inlandsaufenthalten zu privaten Besuchs-, Erholungs- und Kurzwecken verlängert sich die Sechsmonatsfrist auf ein Jahr (Drüen in Tipke/Kruse, § 9 AO Rz. 13). Dies gilt nicht für sog. Goodwill-Touren, die geschäftlichen Zwecken dienen und aus diesem Grund nicht unter Satz 3 fallen. Für die Zweckbestimmung eines Aufenthalts ist nicht a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Maßnahmen im Insolvenzverfahren (§ 231 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Insolvenzverfahren führen folgende Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung: Anmeldung im Insolvenzverfahren (§§ 174ff. InsO), Eintritt des Vollstreckungsverbots nach § 294 Abs. 1 InsO und die Aufnahme in einen Insolvenzplan (§§ 217ff. InsO) oder einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (§§ 305ff. InsO). Zum Insolvenzverfahren ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Heilung durch Nachholung (§ 126 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer Heilung nach Erlass des Verwaltungsakts sind nur die in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO aufgezählten Mängel zugänglich. Die nachträgliche Beachtung der entsprechenden Verfahrens- oder Formvorschrift bewirkt, dass deren ursprüngliche Verletzung unbeachtlich, d. h. ohne jede Auswirkung (beachte aber § 126 Abs. 3 AO) ist. Tz. 4 Stand: 22. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 1 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 Abs. 1 AO lässt die Außenprüfung zu bei Stpfl. i. S. des § 33 AO, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind, jedoch nicht bei Stpfl., die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG erzielen, oder die unter § 147a AO fallen. Das betrifft zum...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Feststellung trotz Ablaufs der Feststellungsfrist (§ 181 Abs. 5 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 5 AO muss eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der Feststellungsfrist erfolgen, wenn die Feststellung für eine Steuerfestsetzung, eine Feststellung oder eine Messbetragsfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungs- oder Feststellungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Vollstreckung von Steuerforderungen und § 850f ZPO, DB 1988, 882; Strunk, Der Anwendungsbereich des § 319 der Abgabenordnung, BB 1992, 1907; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 158 Eidliche Vernehmung, Beeidigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 158 FGO regelt die Zuständigkeit innerhalb des FG und das Verfahren der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung im Zusammenhang mit § 94 AO. § 94 AO gibt der Finanzbehörde das Recht, das FG um die eidliche Vernehmung eines Auskunftspflichtigen (§ 93 AO) zu ersuchen. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 86 Aktenvorlage und Auskunftserteilung

Schrifttum Nöcker, Das In-camera-Verfahren im Finanzgerichtsprozess, AO-StB 2009, 214. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Abs. 1 FGO ergänzt § 82 FGO im Hinblick auf den Urkundsbeweis, soweit Behörden zur Vorlage von Urkunden und Akten verpflichtet sowie zur Übermittlung elektronischer Dokumente im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (§ 52a FGO) sind (s. § 82 FGO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Fälligkeit kraft gesetzlicher Regelung (§ 220 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 220 Abs. 1 AO richtet sich die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nach den Vorschriften der Steuergesetze. In einer Vielzahl von Fällen weisen Einzelsteuergesetze derartige Regelungen auf. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wichtige Fälligkeitsregelungen sind z. B.: § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG, §§ 19 Abs. 1, 2...mehr