Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 26 Wahlverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 26 FGO betrifft das Wahlverfahren. Die Vorschrift bestimmt, dass die ehrenamtlichen Richter ausschließlich aus den Vorschlagslisten zu wählen sind. Es ist nicht erforderlich, dass eine geheime Wahl mit Stimmzetteln durchgeführt wird, jedoch darf keine Auslosung erfolgen (z. B. BFH v. 04.03.1987, II R 47/86, BStBl II 1987, 438, und dazu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 159

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 159 FGO gilt § 43 EGGVG im finanzgerichtlichen Verfahren entsprechend. Auf Verfahren, die am 18.04.2018 bereits anhängig sind, findet § 169 Abs. 2 GVG gem. § 43 EGGVG keine Anwendung. § 43 EGGVG trifft eine Regelung über den Zeitpunkt, ab dem § 169 Abs. 2 GVG i. d. F. des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 36 Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 36 FGO folgt, dass der BFH ausschließlich Rechtsmittelgericht ist, und zwar Revisionsgericht (§ 36 Nr. 1 FGO), soweit Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) der FG betroffen sind, und Beschwerdegericht (§ 36 Nr. 2 FGO) hinsichtlich der Entscheidungen des FG, die keine Urteile oder Gerichtsbescheide sind (§ 128 Abs. 1 FGO). Zur ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 29 Entschädigung

Schrifttum Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die ehrenamtlichen Richter erhalten gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 JVEG für ihre Mitwirkung an den Senatsurteilen (s. § 5 FGO Rz. 3 f.) nach Maßgabe des § 15 JVEG insbes. eine Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG), für Verdienstausfall (§ 18 JVEG), für Aufwand (§ 6 JVEG) sowie Fahrtk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60a Begrenzung der Beiladung

Schrifttum Von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 60a FGO regelt ein vereinfachtes Beiladungsverfahren für die Fälle, in denen mehr als 50 Personen notwendig beizuladen sind (§ 60 Abs. 3 FGO). Die Vorschrift hat in § 360 Abs. 5 AO ein Gegenstück für das Einspruchsverfahren. § 60a FGO dient d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung richtet sich gegen den Stpfl., dem der Gegenstand der Feststellung bei seiner Besteuerung zuzurechnen ist (§ 179 Abs. 2 Satz 1 AO), an ihn ist er zu richten. Die gesonderte Feststellung wird gegenüber mehreren Beteiligten einheitlich vorgenommen, wenn dies gesetzlich bestimmt ist oder der Gegenstand der Festst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Wohnsitzgemeinden mit mehreren Finanzämtern (§ 19 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Fällen, in denen der Stpfl. in einer Großstadt mit mehreren FA mit gebietsmäßiger Zuständigkeitsverteilung seine gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in einem anderen FA-Bezirk als dem des Wohnsitz-FA ausübt, hat zur Verwaltungsvereinfachung das FA, das für die an sich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Auftragsprüfungen (§ 195 Satz 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 195 Satz 2 AO können die nach § 195 Satz 1 AO zuständigen Finanzbehörden andere Finanzbehörden mit der Außenprüfung beauftragen. Das gilt auch, wenn ein FA mit einer Sonderzuständigkeit wie z. B. für Erbschaft- und Schenkungsteuer ein anderes FA mit der Durchführung der Außenprüfung in seinem Fachbereich beauftragt (BFH v. 10.12.2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Materieller Fehler (§ 177 Abs. 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorzunehmende Aufhebung oder Änderung des Bescheids soll mit Änderungen, die sich aus materiellen Fehlern ergeben, saldiert werden. Materielle Fehler sind nach der Legaldefinition des § 177 Abs. 3 AO alle Fehler, einschließlich offenbarer Unrichtigkeiten i. S. des § 129 AO, die zur Festsetzung einer Steuer führen, die von der kraft ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Ausschließlich automationsgestützte Steuerfestsetzungen (§ 155 Abs. 4 AO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch das StModernG mit Wirkung vom 01.01.2017 eingefügte Regelung ist wesentlicher Teil der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit dem Ziel vollautomatischer, vom RMS (§ 88 Abs. 5 AO) begleiteter und unterstützter Veranlagung. Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 4 Satz 1 AO können Steuerfestsetzungen, Anrec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Befugnisse der Steuerfahndung (§ 208 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift steht unter der Prämisse des § 393 Abs. 1 AO, der nach § 208 Abs. 1 Satz 3 AO a. E. unberührt bleibt. Das bedeutet, dass sich die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der Fahndung danach richten, in welchem Verfahren – Strafverfahren oder Besteuerungsverfahren – die Fahndung im Einzelfall tätig wird (s. Rz. 3, 10 und 11). ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Erledigung von Anträgen auf Aufhebung oder Änderung nach höchstrichterlicher Entscheidung (§ 172 Abs. 3 AO)

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung, die eine vom EuGH, vom BVerfG oder vom BFH entschiedene Rechtsfrage betreffen und denen nach dem Ausgang des Verfahrens vor diesen Gerichten nicht entsprochen werden kann, können nach der durch das JStG 2007...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die an das Steuergeheimnis gebundenen Personen (§ 30 Abs. 1 und 3 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der an das Steuergeheimnis gebundene Personenkreis wird in § 30 Abs. 1 und 3 AO bezeichnet. Nach § 30 Abs. 1 AO sind alle Amtsträger zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. § 30 Abs. 3 AO stellt den Amtsträgern weitere Personen gleich. Das sind nach Nr. 1 Personen, die für den...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zuschlag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO macht die Verfahrenseinstellung von der Zahlung eines Zuschlages an die Staatskasse abhängig. Den Zuschlag hat jeder an der Tat Beteiligte (Täter oder Teilnehmer, s. § 28 Abs. 2 StGB) zu zahlen, damit ihm gegenüber das Strafverfahren eingestellt werden kann. D. h. bei mehreren Tatbeteiligten fällt der Zuschlag mehr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirksamwerden des Steuerverwaltungsakts (§ 124 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 124 Absatz 1 Satz 1 AO wird ein Steuerverwaltungsakt gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Dies gilt nicht, wenn dem Steuerpflichtigen zuvor oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (BFH v. 18.08.2009, X R 25/06, BStBl II 2009, 965;...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung (§ 397 Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 397 Abs. 3 AO nennt den spätesten Zeitpunkt, in dem die Einleitung des Strafverfahrens dem Beschuldigten mitzuteilen ist. Nach § 136 StPO hat dies bei Beginn der ersten Vernehmung des Beschuldigten zu geschehen. Diese wiederum muss spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen stattfinden (s. § 163a Abs. 1 Satz 1 StPO). Wird auf eine V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Prüfung der Besteuerungsgrundlagen (§ 199 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Prüfung sind die Besteuerungsgrundlagen, die § 199 Abs. 1 AO als die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beschreibt, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind. Sie sind identisch mit dem in § 194 AO verwendeten Begriff "steuerliche Verhältnisse" des Stpfl. (s. § 194 AO Rz. 2). Der Prü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Nichtanwendung auf Verbrauchsteuern, Sonderfall Stromsteuer (§ 170 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 AO wird durch § 170 Abs. 2 Satz 2 AO für Verbrauchsteuern mit Ausnahme der StromSt sowie der EnergieSt aus Erdgas ausdrücklich ausgeschlossen. Typische Verbrauchsteuern sind auf Bundesebene die StromSt, die EnergieSt, die TabSt, die KaffeeSt, die SchaumwSt, die AlkopopSt und die BierSt (vgl. BFH...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Begriff des "Sachverhalts" bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, DB 1981, 1254; von Wedelstädt, Vertrauensschutz als Voraussetzung und Beschränkung der Aufhebung und Änderung nach § 174 AO, DB 1981, 2574; App, Anwendung von § 174 AO auf grenzüberschreitende Sachverhalte, DB 1985, 939; Seitrich, Widerstreitende Steuerfestsetzung und Verböserungsverbot, DStZ 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Anlaufhemmung für antragsgebundene Festsetzungen von Steuern oder Steuervergütungen (§ 170 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 170 Absatz 3 AO verschafft der Finanzbehörde den erforderlichen zeitlichen Spielraum für die Bearbeitung von antragsgebundenen Steuer- und Steuervergütungsfestsetzung. Auf Antrag werden bspw. festgesetzt die ESt nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, die Investitionszulage nach § 5 InvZulG. Erweist sich die Aufhebung oder Änderung einer solchen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Höhere Gewalt (§ 171 Abs. 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 1 AO läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufes nicht erfolgen kann. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Höhere Gewalt sind alle von außen eintretende Ereignisse, die auch bei Anwendung der äußersten, den Umständen nach zu er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Konsultationsvereinbarungen (§ 2 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 2 Abs. 2 Satz 1 AO wird das BMF ermächtigt, zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung oder doppelten Nichtbesteuerung mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen i. S. v. Art. 25 Abs. 3 OECD-MA zu erlassen. Konsultationsvereinb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Nichtvorlage der Bücher und Aufzeichnungen (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsanlass besteht nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO, wenn der Stpfl. die nach den Steuergesetzen zu führenden Bücher und Aufzeichnungen nicht vorlegen kann. Seine Pflicht, Bücher zu führen und Aufzeichnungen zu machen, ergibt sich aus §§ 140ff. AO und teilweise aus Vorschriften in Einzelsteuergesetzen wie z. B. § 22 UStG für Form und U...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vermutung und Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflicht (§ 162 Abs. 3 AO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verletzt ein Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO, indem er die nach § 90 Abs. 3 AO vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht vorlegt, die von ihm vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind oder wenn festgestellt wird, dass er die Aufzeichnungen über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (§ 90 Abs. 3 Satz 3 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Prüfung anderer Personen (Quellenabzugsprüfung; § 194 Abs. 1 Satz 4 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 194 Abs. 1 Satz 4 AO können bei einer Außenprüfung auch die steuerlichen Verhältnisse anderer Personen insoweit geprüft werden, als der Stpfl. für deren Rechnung Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen hatte oder hat. Dies betrifft die LSt und andere Steuerabzüge wie Kapitalertragsteuer und Versicherungsteuer. Dab...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zuständigkeit bei selbstständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche Zuständigkeit für die gesonderten Feststellungen bei selbstständiger Arbeit (Einheitswert des Betriebsvermögens und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a oder b AO, s. Rz. 1) liegt bei dem FA, von dessen Bezirk aus die Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt wird (BFH v. 16.11.2006, XI B 156/05, BFH/NV 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Stundungsantrag (§ 222 Satz 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelmäßig soll die Stundung nur auf Antrag gewährt werden (§ 222 Satz 2 AO). Stundungsanträge sollten der Finanzbehörde dadurch die Möglichkeit einer sachgerechten Entscheidung eröffnen, dass sie von vornherein im Hinblick auf die gesetzlichen Ermessensgrenzen ausreichend begründet werden. Wenn es sich nicht nur um kurze Stundungen von ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Regelfall (§ 9 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer sich mehr als sechs Monate zeitlich zusammenhängend im Inland aufhält, hat unwiderlegbar im Inland seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Unabhängig von den evtl. bei Beginn des Aufenthalts gehegten Absichten, gilt mit dem Überschreiten der Sechsmonatsfrist der Aufenthalt rückwirkend, d. h. also von Anfang an als gewöhnlicher Aufenthalt. K...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Bereitstellung von Arbeitsplatz und Hilfsmitteln (§ 200 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Findet die Prüfung in den Geschäftsräumen des Stpfl. statt, hat dieser einen für die Durchführung der Prüfung geeigneten Raum oder Arbeitsplatz unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (§ 200 Abs. 2 Satz 2 AO). Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Außerdem hat er dem Prüfer die für die Prüfung erforderlichen Hilfsmittel unentgeltlich zur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verpflichtung zu gesetzlicher Neuregelung (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine vorläufige Festsetzung ist zulässig in Fällen, in denen das BVerfG ein Steuergesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet hat, nicht aber im Fall seiner Nichtigerklärung, § 78 BVerfGG. Damit soll verhindert werden, dass Einsprüche allein deshalb eingelegt werden, um an der erfo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zuständigkeitswechsel (§ 26 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gilt regelmäßig nur bei solchen Steuern, die fortlaufend entstehen und nach Steuerabschnitten erhoben werden (Veranlagungssteuern); bei einmaligen Steuern, die an Einzelvorgänge anknüpfen, insbes. den Verkehrsteuern, wird sie nur selten Bedeutung erlangen. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche Zuständigkeit des...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Betragsgrenzen des § 141 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 141 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO sind die Merkmale aufgeführt, nach denen gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte verpflichtet sind, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen. Sind die gesetzlichen Grenzen im Hinblick auf nur eine der Bezugsgrößen überschritten, ist die Führung von Büchern u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Widerruf rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakte (§ 131 Abs. 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann auch, nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise nur für die Zukunft widerrufen werden; ein Widerruf scheidet aus, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste (BFH v. 04.03.2009, I R 6/07, BStBl II 2009, 625) oder der Widerruf aus anderen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Teilweise Mittelzuwendung, § 58 Nr. 2 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Begnügt sich eine Körperschaft mit der teilweisen Zuwendung ihrer Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so brauchen deren Zwecke mit den ihrigen nicht überein zu stimmen. Die Zuwendung muss aber auf den Einsatz der Mittel für steuerbegünstigte Zwecke durch den Empfänger geric...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erkennbarkeit der Gründe (§ 121 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Begründung ist ebenfalls überflüssig, soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Finanzbehörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne Weiteres erkennbar ist (s. BFH v. 03.06.1982, VI R 48/79, BStBl II 1982, 710) oder sic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ablehnung des Antrags auf Steuerfestsetzung (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch die Ablehnung eines Antrages auf Steuerfestsetzung ist einem Steuerbescheid gleichgestellt. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Abgabe einer Steuererklärung ist i. d. R. als ein derartiger Antrag anzusehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Steuerfestsetzung dargetan ist (BFH v. 12.05.1989, III R 200/85, BStBl II 1989...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Einwendungen der Realgläubiger (§ 294 Abs. 2 AO)

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 294 Abs. 2 AO stellt klar, dass die Früchte trotz der Pfändungsmöglichkeit weiter im Rahmen des unbeweglichen Vermögens haften. Drittwiderspruchsklage gemäß § 262 AO kann erheben, wer gegenüber dem Pfändungspfandrecht ein vorrangiges Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück erhebt. Statt einer Drittwiderspruchsklage kann der Realgläub...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Geimer, Rechtsschutzgewährende Auslegung von Rechtsbehelfen, NWB 2009, 1664. Nöcker, Neues und Bekanntes zum E-Mail-Einspruch – Analyse der Rechtslage vor und nach der Änderung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO, AO-StB 2016, 112.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Bedeutung des Steuergeheimnisses im Strafverfahren – Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den Folgewirkungen des Steuergeheimnisses (s. § 30 AO) für das Strafverfahren befasst sich § 393 Abs. 2 AO. Angesichts der umfassenden Offenbarungspflichten hinsichtlich sämtlicher Tatsachen und Verhältnisse, die für die Besteuerung von Bedeutung sind und des Umstandes, dass die Steuerpflicht dort nicht halt macht, wo ein steuerlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 43 Verbindung von Klagen

Schrifttum Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 43 FGO betrifft die objektive Klagenhäufung, im Unterschied zur subjektiven Klagenhäufung des § 59 FGO (Streitgenossenschaft). Zwar muss jeder Verwaltungsakt gesondert angefochten werden, gleichwohl dürfen mehrere Klagebegehren in einer Klage zusammen verfolgt werde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 84 Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Finanzprozess haben die Zeugen das Recht in den gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 101 bis 103 AO) das Zeugnis zu verweigern und sind vor der Vernehmung hierüber zu belehren (§ 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 2 AO). Die sinngemäße Geltung der §§ 101 bis 103 AO – und nicht der Regelung in den §§ 383 bis 385 ZPO – erklärt si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 107 Berichtigung des Urteils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Offenbare Unrichtigkeiten sind – wie auch die beispielhafte Aufzählung in § 107 Abs. 1 FGO zeigt – Flüchtigkeitsfehler der formalen Sphäre, nicht hingegen im Bereich des Überlegens, Folgerns und Urteilens (= Bildung des Entscheidungswillens); sie haften dem äußeren Zustandekommen des Urteils an. Bei einem Rechtsirrtum oder einem Denkfehl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Anlaufhemmung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 170 Abs. 5 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 170 Abs. 5 AO getroffenen Sonderregelungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpfen an den nach § 170 Abs. 1 oder 2 AO festzustellenden Beginn der Festsetzungsfrist an, ohne diese zu verdrängen. Solange also der Anlauf der Frist für die Festsetzung der Schenkungsteuer nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO gehemmt ist, kann § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden, § 87a Abs. 3 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gesetzlich angeordnete Schriftform für Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur, soweit in der entsprechenden Formvorschrift keine abweichende Regelung getroffen ist (§ 87a Abs. 3 Satz 1 AO). Letzteres ist z. B. der Fall, wenn ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Prüfung von Gesellschaftern (§ 194 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind steuerlich relevante Verhältnisse der Gesellschafter für die zu überprüfenden einheitlichen Feststellungen, also die Besteuerungsgrundlagen der Personengesellschaft selbst, von Bedeutung, so gehören sie zum Umfang der Prüfung bei der Gesellschaft (§ 194 Abs. 1 Satz 3 AO). Hierzu gehören Sonderbetriebseinnahmen oder – ausgaben u. Ä. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zusammengefasste Steuerbescheide (§ 155 Abs. 3 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen mehrere Stpfl., die eine Steuer als Gesamtschuldner schulden, kann die Finanzbehörde zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Es handelt sich dabei um eine Ermessensvorschrift, das FA kann gegen die Steuerschuldner auch getrennte Steuerbescheide erlassen. Anwendungsfälle sind z. B. zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner (§ 4...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält eine Regelung der allgemeinen Steueraufsicht. Die Fahndung kann auch ohne den Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit ermittelnd tätig werden, wenn dies der Aufklärung unbekannter Steuerfälle (Aufdeckung und Ermittlung) im Besteuerungsverfahren dient (sog. Vorfeldermittlungen; s. Seer in ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben, kann sie im Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden. Der Ergänzungsbescheid ist ein eigenständiger Feststellungsbescheid, das Ergänzungsverfahren ein selbstständiges Verwaltungsverfahren (BFH v. 13.07.1999, VIII R 76/97, BStBl II 1999, 747 m. w. N....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 218 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde über alle Streitigkeiten, die das Bestehen oder Nichtbestehen von Zahlungsansprüchen betreffen, durch besonderen Verwaltungsakt – Abrechnungsbescheid – entscheiden; dies betrifft auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche (s. § 37 AO (Abs. 2), s. § 218 AO (Abs. 2 Satz 2)). Der Anspruch des...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen der Verjährung (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsfolgen des Ablaufs der Festsetzungsfrist ergeben sich aus deren Rechtsnatur als Erlöschensgrund. Sie wirken formell- (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO) und materiellrechtlich (§ 47 AO). Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist von Amts wegen zu beachten (BFH v. 07.02.2002, VII R 33/01, BStBl II 2002, 447). Im Fall der Gesamtschuldners...mehr