Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94a Verfahren nach billigem Ermessen

Schrifttum Loschelder, Das vereinfachte FG-Verfahren ohne mündliche Verhandlung, AO-StB 2003, 310; Bartone, Das neue Gerichtskostengesetz in der Beratungspraxis, AO-StB 2005, 22; Loschelder, Kein Urteil im vereinfachten Verfahren nach § 94a FGO ohne vorherigen richterlichen Hinweis, AO-StB 2009, 272. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 94a FGO erlaubt es dem Gericht, das Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Reihenfolge der Tilgung mit Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind mehrere Schuldbeträge fällig (§ 220 AO) und leistet der Verpflichtete (bzw. ein Dritter für ihn, s. § 48 Abs. 1 AO) einen zur Tilgung sämtlicher Schulden nicht ausreichenden Betrag, so überlässt § 225 Abs. 1 AO dem Leistenden die Bestimmung derjenigen Schuld, die durch die Zahlung zum Erlöschen (§ 47 AO) gebracht werden soll. Lässt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts. Beteiligte sind in aller Regel die Stpfl., die einen Besteuerungstatbestand verwirklicht haben. Die Mitwirkungspflicht beschränkt sich auf den Sachverhalt, die Stpfl. sind demnach nicht verpflichtet, ihren Sachvortrag um Rechtsausführun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Christian/Schwehm, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 Abgabenordnung, DStZ 1997, 324; Spatschek/Alvermann, Die Aufforderung zur Gläubiger- und Empfängerbenennung nach § 160 AO, DStR 1999, 1427; Breuer, Pflicht zur Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern?, AO-StB 2002, 84; Sorgenfrei, Reichweite und Schranken des § 160 AO, IStR 2002, 469; Apitz, B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Braun Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016, 526; Brinkmeier, Der neue § 173a AO, GmbH-StB 2017, 65; Bruschke, Berichtigung von Steuerbescheiden wegen offenbarer Unrichtigkeiten, StB 2017, 187; Dißars, Änderung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; App, Zum Umfang der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung gem. § 165 AO, DStR 1994, 127; Brockmeyer, Klagen gegen vorläufige Steuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Streitpunkte, DStZ 1996, 1; Brüggemann, Berücksichtigung von Rechtsfehlern im Rahmen d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung für den Stpfl. günstiger Tatsachen oder Beweismittel ist durch § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO jedoch grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden bedeutet Vorsatz oder grobe ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Pump/Krüger, Die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung in der finanzgerichtlichen Klage – Ein prozessualer Verfahrensfehler mit Konsequenzen, DStR 2013, 891. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 1 FGO bestimmt (nur) für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, dass die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Kontenabruf nach § 93 Abs. 8 AO

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörden, die neben den Finanzbehörden zu einem Kontenabruf berechtigt sind, sind in § 93 Abs. 8 AO aufgezählt. Auch diese Behörden dürfen den Abruf nur über das Bundeszentralamt für Steuern vornehmen. Eine Einschaltung der Finanzbehörden ist ebenso wenig vorgesehen wie eine "Zweitverwertung" von Daten, die die Finanzbehörden durch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Schriftlicher Verwaltungsakt (§ 251 Abs. 3 AO)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bestreitet der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung, erlässt das FA gem. § 251 Abs. 3 AO einen Verwaltungsakt, in dem es über Grund und Höhe der angemeldeten Forderung entscheidet (BFH v. 18.11.1999, V B 73/99, BFH/NV 2000, 548; BFH v. 19.03.2013, II R 17/11, BStBl II 2013, 639). ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt die Offenbarung bzw. Verwertung im zwingenden öffentlichen Interesse, so ist sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO zugelassen. Das Gesetz führt neben der Generalklausel drei Fallgruppen auf, die Anwendungsbeispiele darstellen. Damit wird ein gewisser Anhaltspunkt dafür geliefert, von welchen Vorstellungen der Gesetzgeber hinsichtlich des ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einfache Hinzuziehung (§ 360 Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritte können, wenn ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden, nach Anhörung des Einspruchsführers auf Antrag oder von Amts wegen zum Verfahren hinzugezogen werden (§ 360 Abs. 1 Satz 1, 2 AO). Es genügt bereits die Möglichkeit einer Interessenberührung (BFH v. 22.09.1967, VI B 10/67, BStBl II 1968, 35), wobei sich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In der Erforschung von Steuerstraftaten nach § 369 AO, §§ 370 bis 376 AO und von Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378 bis 384 AO hat die Fahndung die wichtigste Aufgabe. Sie erstreckt sich auch auf solche Bereiche, für die die Straf- und Bußgeldvorschriften kraft gesetzlicher Verweisung für anwendbar erklärt worden sind, wie z. B. in §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Untätigkeitseinspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO kann mit dem Einspruch auch gegen behördliche Untätigkeit angegangen werden, und zwar dann, wenn über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes binnen angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. Dabei ist der Einspruch nur statthaft, wenn eine Leis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Vorlage und Erläuterung von Unterlagen (§ 200 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Unterlagen nennt die Vorschrift Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden. Die Aufzählung ist nur beispielhaft. Vorgelegt werden müssen alle prüfungs-, steuer- und beweiserheblichen, tatsächlich vorhandenen und aufbewahrungspflichtigen Urkunden, soweit sie sich in der Verfügungsmacht des Stpfl. befinden; eine Urkun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Entscheidung muss die steuerrechtliche Lage des Dritten unmittelbar beeinflussen, d. h. bestätigend oder gestaltend in seine Rechtssphä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Sachliche und örtliche Zuständigkeit (§ 195 Satz 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung der Außenprüfung ist nach § 195 Satz 1 AO grundsätzlich mit der Zuständigkeit für die Besteuerung verknüpft. Dies folgt ohnehin daraus, dass die Außenprüfung Teil des Besteuerungsverfahrens ist (so auch BFH v. 18.11.2008, VIII R 16/07, BStBl II 2009, 507 m. w. N....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 91a Übertragung der mündlichen Verhandlung

Schrifttum Lemaire, Die Reform der FGO, AO-StB 2001, 23; Seibel, Die Videokonferenz im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 147; Seibel, Videokonferenz und Datenschutz, AO-StB 2001, 184; Ehmcke, Neuregelungen zum Verfahren vor den Finanzgerichten, Stbg. 2002, 49; Schaumburg, Mündliche Verhandlungen durch Videokonferenz, ZRP 2002, 313; Brandis, Elektronische Kommunikation im Steuerverfahren ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 66 Rechtshängigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 66 FGO geregelte Rechtshängigkeit bedeutet das Schweben einer Rechtssache in einem auf Erlass eines Urteils gerichteten Verfahren; Anhängigkeit bedeutet Schweben jeglichen anderen gerichtlichen Verfahrens. Die Rechtshängigkeit beginnt im Finanzprozess gem. § 66 Satz 1 FGO grds. bereits mit Klageerhebung (§ 64 Abs. 1 FGO), d. h. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 54 Beginn des Laufs von Fristen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 54 FGO bestimmt den Beginn des Fristlaufs (§ 54 Abs. 1 FGO) und die Fristberechnung unter Verweis auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO (§ 54 Abs. 2 FGO). Die Vorschrift gilt ausschließlich für prozessuale Fristen, während für die Fristen im Verwaltungsverfahren die §§ 108ff., 355 AO gelten (BFH v. 18.01.1974, VI R 252/70, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 59 Streitgenossenschaft

Schrifttum Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 59 ZPO Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinsc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 2a Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 1 Satz 1 AO gelten die steuerrechtlichen Datenschutzvorschriften der AO sowie der Einzelsteuergesetze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Begriffe sind europarechtlich durch Art. 4 DSGVO verbindlich vorgegeben und daher bei der Anwendung der AO etc. zwingend wegen des Vorrangs des Unionsrechts (s. Rz. 18) z...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebung oder Änderung ex nunc (§ 207 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann eine verbindliche Zusage nach pflichtgemäßem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft aufheben oder ändern (§ 207 Abs. 2 AO), ohne dass dies weiterer Voraussetzungen bedarf. Veranlassung hierzu kann insbes. der materiellrechtlich unzutreffende und damit rechtswidrige Inhalt der Auskunft (BFH v. 02.09.2009, I R 20/09, B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortführung des Verwaltungsverfahrens (§ 26 Satz 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unzuständig gewordene Finanzbehörde kann das Verwaltungsverfahren fortführen, sofern dies einfacher und zweckmäßiger ist, die zuständig gewordene Finanzbehörde zustimmt und Interessen der Beteiligten nicht verletzt werden. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Fortführung ist zunächst, dass das Verwaltungsverfahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Befugnis der ausgeschiedenen Gesellschafter, Gemeinschafter und Mitberechtigten (§ 352 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird in die Rechtssphäre der einzelnen Gesellschafter, Gemeinschafter oder Mitberechtigten eingegriffen, sind diese in den in § 352 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 AO genannten Fällen auch dann individuell einspruchsbefugt, wenn es einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Einspruchsbevollmächtigten gibt. Nach ständiger Rechtsprechung könne...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verkürzung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Tz. 114 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verkürzung "in großem Ausmaß" bezieht sich auf dieVerkürzung hoher Beträge. Die eher qualitative Sichtweise, die § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a. F. bis zum 31.12.2007 enthielt, ist durch die Neufassung entfallen, denn das Merkmal des Eigennutzes spielt keine Rolle mehr (für Altfälle s. BGH v. 13.06.2013, 1 StR 226/13, NStZ 2014, 105). In ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Feststellung der Nichtigkeit (§ 125 Abs. 5 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts per se dessen Unwirksamkeit zur Folge hat (§ 124 Abs. 3 AO) besteht im Interesse der Rechtssicherheit (Beseitigung der Vermutung der Richtigkeit und Gültigkeit von Hoheitsakten) ein grundsätzliches Bedürfnis für die amtliche Feststellung der Nichtigkeit. Deshalb ist nach Absatz 5 die Finanzbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Missbrauch der Befugnisse oder Stellung eines Amtsträgers (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Tz. 115 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger ist ein Beamter oder Richter oder wer in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (s. § 7 AO). Europäische Amtsträger sind in § 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB umschrieb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Assmann, Schätzungen bei Außenprüfungen, StBp 2001, 255 und 281; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; von Wedelstädt, Rechtsschutz bei Schätzungsveranlagungen, AO-StB 2002, 275; Hahn/Suhrbier-Hahn, Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten europarechtswidrig?, IStR 2003, 84; Ritzrow, Umsatz- und Gewinnschätzung – Überblick über die Rechtsprechun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Becker, Praktische Probleme bei Eintritt und Wegfall der Liebhaberei, INF 2001, 487; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierende Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; Bippus, Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen – Störfall Verfahre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Endlich eine allgemeine gesetzliche Regelung zu verbindlichen Auskunft, DB 2006, 2368; Apitz, Verbindliche Auskunft auf gesetzlicher Grundlage (§ 89 Abs. 2 AO), StBp 2007, 101; Birk, Gebühren für Erteilung von verbindlichen Auskünften der Finanzverwaltung, NJW 2007, 1325; Simon, Die neue Gebührenpflicht für die Bearbeitung von verbindlichen Auskünften, DStR 2007...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Braun Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016, 526; Dißars, Änderungen im Bereich der Korrekturvorschriften der AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Überblick und erste Anmerkunge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Regelungen

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 2 AO ermächtigt zum Erlass einer Verordnung für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften zu erfolgen hat. Die Ermächtigung ist wirksam (Söhn in HHSp, § 180 AO Rz. 497; Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 80 m. w. N.; a. A. Streck/Mack, DStR 87, 707)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lemaire, Rechte Dritter in der Zwangsvollstreckung, AO-StB 2005, 183.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Folgebescheid vor Grundlagenbescheid – Abhängigkeit und Folgen, AO-StB 2014, 349.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sauerland, Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gegen Erstattungsansprüche des anderen Ehegatten?, AO-StB 2009, 378.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Demme, Verfahrensrechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Betreuung von Steuerpflichtigen, AO-StB 2010, 150.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Eich, Die Aufteilung einer Gesamtschuld, AO-StB 2004, 335.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Die Untätigkeitsklage, AO-StB 2004, 68.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Frenkel, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei außergerichtlichen Rechtsbehelfen nach der AO 1977, DStR 1977, 557; Hein, Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rechtsbehelfe im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, StB 1979, 293 und StB 1980, 1.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aussetzung des Verfahrens (§ 363 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemessen am Zweck der Vorschrift (Vermeidung divergierender Sachentscheidungen), ist eine Aussetzung nur dann gerechtfertigt, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und eine Sachentscheidung getroffen werden kann. Es muss also ein zulässiger Einspruch eingelegt worden sein. Ferner muss die Entscheidung von dem Bestehen oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Das Verhältnis zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren (§ 393 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unterschiedlichen Grundsätze des Besteuerungsverfahrens und des Strafverfahrens erfordern im Fall des Nebeneinanders beider Verfahrensarten eine klare Grenzziehung. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Besteuerungsverfahren werden durch ein gleichzeitig schwebendes straf- oder bußgeldrechtliches Ermittlungsverfahren nicht berü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid kann auch dann für vorläufig erklärt werden, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens (Musterprozess) beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist, nicht aber beim EGMR (Seer in Tipke/Kruse, § 165 AO Rz. 15 m. w. N.). Diese Regelung dient vor allem ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 74 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Fall von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahez...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verursachung der fehlerhaften Steuerfestsetzung durch den Steuerpflichtigen (§ 174 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid darf nur geändert werden, wenn die unzutreffende Berücksichtigung auf eine Erklärung oder einen Antrag des Stpfl. zurückzuführen ist. Der Stpfl. muss selbst, allein oder überwiegend, die fehlerhafte Berücksichtigung verursacht haben (BFH v. 03.03.2011, III R 45/08, BStBl II 2011, 673). Der Grund für diese Einschränkun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 38 Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 38 FGO bestimmt die örtliche Zuständigkeit des FG, den Gerichtsstand, regelt damit, welches der sachlich zuständigen FG (§ 35 FGO) den konkreten Rechtstreit zu entscheiden hat. Die Vorschrift gilt für das Klageverfahren. Für Anträge auf AdV ist das "Gericht der Hauptsache" zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO). Dies gilt auch für die örtl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 87 Zeugnis von Behörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 FGO ergänzt die Vorschriften über den Zeugenbeweis (§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 401; s. § 82 FGO Rz. 4; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 1). Eine Auskunftspflicht wird durch § 87 FGO nicht begründet, sondern vorausgesetzt (Schallmoser in HHSp, § 87 FGO Rz. 5; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 2; Seer in Tipke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 93 Erörterung der Streitsache

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 1 FGO ordnet an, dass der Vorsitzende (bzw. der Einzelrichter) den Sach- und Streitstand mit den Beteiligten erörtert. Ein Verstoß hiergegen begründet eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO), jedoch ist dieser Ver...mehr