Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erscheinen eines Prüfers der Finanzbehörde (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO)

Schrifttum Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; K...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Erscheinen eines Amtsträgers zu einer Steuernachschau (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. e AO)

Schrifttum Beyna/Roth, Umsatzsteuer-Nachschau contra Selbstanzeige, UStB 2010, 310; Madauß, Lohnsteuer-Nachschau i. S. d. § 42g EStG, Umsatzsteuer-Nachschau i. S. d. § 27b UStG und Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Webel, Ausschluss der Straffreiheit durch das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau, StBp 2015, 309; Roth, Kassennachschau als Sper...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendbare Vorschriften im Einspruchsverfahren (§ 365 Abs. 1 AO)

I. Allgemeine Verfahrensvorschriften Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anwendbar sind zunächst die allgemeinen Verfahrensvorschriften. Gemeint sind Regelungen über die Handlungsfähigkeit (§ 79 AO), Bevollmächtigte und Beistände (§ 80 AO) und amtlich bestellte Vertreter (§ 81 AO). Für die Beteiligten (§ 78 AO) gilt jedoch § 359 AO als spezielle Verfahrensnorm des Einspruch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Generalklausel (§ 125 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nichtigkeit des Verwaltungsakts wird dadurch ausgelöst, dass er mit einem besonders schwerwiegenden Fehler behaftet ist, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Damit unterscheidet sich die Nichtigkeit von der Rechtswidrigkeit, die nicht zur Unwirksamkeit des Steuerverwaltungsakts führt. I....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anzeigen zur Erwerbstätigkeit im Inland (§ 138 Abs. 1 AO)

I. Gegenstand der Anzeigepflichten Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung, die Aufgabe und die Verlegung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines Gewerbebetriebs oder einer Betriebsstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit anzuzeigen. Ob eine der genannten Erwerbstätigkeiten vorliegt, richtet sich nach materiellem Recht (§§ 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 AO

1. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO (Quellenabzug) Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Stpfl. zulässig, die für Rechnung eines anderen Steuern entrichten (z. B. Versicherungssteuern, § 10 VersStG), oder für Rechnung eines anderen Steuern einbehalten und abführen, z. B. §§ 38ff. EStG: LSt bei Privatpersonen mit mehre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Freistellungsbescheid und Ablehnung eines Antrags auf Steuerfestsetzung (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Steuerbescheide gelten auch Bescheide, mit denen die volle oder teilweise Freistellung von einer Steuer ausgesprochen oder ein Antrag auf Steuerfestsetzung abgelehnt wird. I. Freistellungsbescheid Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Freistellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der verbindlich feststellt, dass aufgrund des gepr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Verwaltungsakte, die nach der AO vollzogen werden (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO)

I. Verwaltungsakte in sonstigen Angelegenheiten Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO betrifft die Vollziehung von Verwaltungsakten in Angelegenheiten, die nicht von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO erfasst werden. Es handelt sich um Fälle, in denen die Finanzverwaltung in Bund oder Ländern der ertragsberechtigten Körperschaft zur Durchsetzung von im Übrigen selbst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Berücksichtigung durch den Steuerpflichtigen (§ 176 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 176 Abs. 1 Satz 2 AO behandelt den Sonderfall, dass ein Stpfl. in seiner Steuererklärung oder seiner Steueranmeldung die bisherige Rechtsprechung in einer Weise berücksichtigt hat, dass die Finanzbehörde dies nicht erkennen konnte. Zu denken wäre etwa an die Nichterwähnung von Einkünften (Umsätzen), weil sie nach der bisherigen Rspr. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Wirkung der Aufrechnung (§ 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 389 BGB)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 389 BGB bewirkt die Aufrechnung, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind (s. BFH v. 13.01.2000, VII R 91/98, BStBl II 2000, 246; BFH v. 04.07.2006, VII B 300/04, BFH/NV 2005, 1753; BFH v. 08.06.2010, VII R 39/09, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit nach § 20a Abs. 1 AO

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 20a Abs. 1 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung des Leistenden, wenn er im Inland keinen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz hat. Abweichend von dem nach den §§ 19 und 20 AO zuständigen FA ist in diesen Fällen das FA nach § 21 Abs. 1 AO insbesondere unter Beachtung der UStZustV zuständig. Auf die Ausführungen zu § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zeitlich abweichende Berücksichtigung von einzelnen Besteuerungsgrundlagen (§ 163 Satz 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Steuern vom Einkommen können mit Zustimmung des Stpfl. einzelne steuererhöhende Besteuerungsgrundlagen später und einzelne steuermindernde Besteuerungsgrundlagen früher berücksichtigt werden. Hier verbleibt es bei einer Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen, nur ist diese zeitlich verschoben. Es handelt sich um eine Durchbrech...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. § 165 Abs. 2 Satz 1 AO

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorläufige Steuerfestsetzungen können aufgehoben oder geändert werden, soweit die Vorläufigkeit reicht. Die Aufhebung oder Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO ist in das pflichtgemäße Ermessen der Finanzbehörde gestellt. Das Gesetz sieht für die Aufhebung und Änderung keine weiteren Voraussetzungen, insbes. nicht vor, dass die Ungewiss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erlass durch sachlich unzuständige Behörde (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erlässt eine sachlich unzuständige Behörde den Verwaltungsakt, kommt eine Rücknahme nach § 130 Abs. 2 Nr. 1 AO in Betracht, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig oder nichtig ist. Die sachliche Unzuständigkeit führt nach § 125 Abs. 1 AO nur dann zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts, wenn sie besonders schwer wiegt und offenkundig ist (s. §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unmöglichkeit der Ermittlung und Berechnung durch die Finanzbehörde (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat zu schätzen, soweit sie die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Das setzt voraus, dass sie zunächst alle ihr zur Verfügung stehenden zumutbaren Sachaufklärungsmittel einsetzt. Nur soweit sie den Sachverhalt nicht zur Gewissheit aufklären kann, weil ihr eigene Ermittlungen nicht oder nicht mi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Entsprechende Anwendung der DSGVO (§ 2a Abs. 5 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 5 AO gelten die Vorschriften der DSGVO entsprechend für Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare verstorbene natürliche Personen (§ 2a Abs. 5 Nr. 1 AO) oder Körperschaften, rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (§ 2a Abs. 5 Nr. 2 AO) beziehen. Damit erweite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verdachtsnachschau (§ 210 Abs. 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 2 AO regelt die sog. Verdachtsnachschau . Sie ist zulässig, wenn aufgrund von Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass in den der Nachschau unterliegenden Objekten Schmuggelgut zu finden ist oder andere gegen die Verbrauchsteuergesetze verstoßende Sachverhalte aufgedeckt werden können. Die Anhaltspunkte müssen konkret a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen (§ 177 Abs. 1 und 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die sich aus der Änderung des Bescheids ergebenen Mehr- oder Mindersteuern (bei Gewinnfeststellungsbescheiden: Mehr- oder Mindergewinne) sollen mit Mehr- oder Mindersteuern bzw. -gewinnen, die aus dem materiellen Fehler resultierten, saldiert werden. § 177 AO durchbricht die Bestandskraft des Bescheids nur insoweit, als die Korrektur de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Verweigerung der Zustimmung zum Kontenabruf bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Angaben (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu schätzen ist ferner, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der vom Stpfl. gemachten Angaben zu steuerpflichtigen Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen bestehen und der Stpfl. die Zustimmung nach § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 AO nicht erteilt. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Nach ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausschluss der Umdeutung (§ 128 Abs. 2–3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Fälle hinaus, in denen sich die Unzulässigkeit der Umdeutung bereits aus § 128 Abs. 1 AO ergibt, verbieten die Abs. 2 und 3 die Umdeutung aus weiteren Gründen. Sie ist unzulässig, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Finanzbehörde widerspräche (s. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XVII. Ablaufhemmung in der Entrichtungspflicht (§ 171 Abs. 15 AO)

Tz. 118 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verjährungshemmende Umstände i. S. des § 171 AO bei Steuerentrichtungspflichtigen (§ 33 Abs. 1 AO, z. B. Arbeitgeber gem. §§ 39b, 41a EStG, Schuldner von Kapitalerträgen gem. §§ 44, 45a EStG; s. § 33 AO Rz. 7) wie z. B. die Außenprüfung führen nach der durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) eingefügten und für alle...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ermäßigung der Gebühr (§ 178a Abs. 4 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das BZSt kann die jeweilige Gebühr nach § 178a Abs. 2 und 3 AO auf Antrag herabsetzen. Der Antrag auf Herabsetzung der Gebühr kann nur vor Eröffnung des Vorabverständigungsverfahrens gestellt werden (§ 178a Abs. 4 Satz 2 AO). Geht er erst nach Versendung des ersten Schriftsatzes an den anderen Staat ein, ist er unzulässig. Kommt es wege...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Zuständige Finanzbehörde (§ 130 Abs. 4 AO)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 130 Abs. 4 AO dient allein der Klarstellung und enthält keine eigenständige Regelung (von Wedelstädt in Gosch, § 130 AO Rz. 96; Loose in Tipke/Kruse, § 130 AO Rz. 54). Danach entscheidet über die Rücknahme nach Unanfechtbarkeit die Finanzbehörde, die nach den allgemeinen Regelungen über die Zuständigkeit im Zeitpunkt der Rücknahme zus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Zulässigkeit nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AO

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Außenprüfung ist zulässig, wenn ein Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO nicht nachkommt. Die durch das StHBekG eingeführte Vorschrift ist erstmals für Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 StHBekV). Zu den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Bedenken s. Seer in Tipke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vollstreckungsersuchen (§ 250 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde erforderlich, so ist die örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde um die Durchführung zu ersuchen. Das gleiche gilt für Maßnahmen, die nicht Vollstreckungshandlungen sind, aber mit der Vollstreckung in Zusammenhang stehen. Das ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Möglichkeit der Stellungnahme (§ 202 Abs. 2 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 202 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde dem Stpfl., d. h. dem von den Prüfungsfeststellungen Betroffenen, den Prüfungsbericht vor seiner Auswertung auf Antrag übersenden. Ein solcher Antrag wird vor allem dann in Frage kommen, wenn in der Schlussbesprechung keine Einigung erzielt werden konnte. In den Fällen der abgekürzten Außenprü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zeitliche Beschränkung (§ 231 Abs. 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Dauer der Unterbrechung unterscheidet der Katalog in § 231 Abs. 2 Satz 1 AO zwischen Unterbrechungshandlungen, die ihrer Natur nach Dauerwirkung haben oder mit einer solchen durch das Gesetz ausgestattet werden, und solchen, die sich ohne Dauerwirkung in einer Unterbrechungshandlung erschöpfen. Maßnahmen ohne Dauerwirkung, die m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (§ 231 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Meist macht das FA den Steueranspruch mit dem Leistungsgebot geltend ( § 254 AO), nicht selten aber auch durch anderweitige schriftliche Zahlungsaufforderung, z. B. durch Mahnung ( § 259 AO). Voraussetzung ist, dass die Zahlungsaufforderung an den Zahlungspflichtigen ergeht und nicht etwa gegenüber einem anderen Rechtssubjekt (BFH v. 21.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zuständigkeit des Betriebsfinanzamts (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die örtliche Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen in Bezug auf gewerbliche Betriebe (Einheitswert des Betriebsvermögens, gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a oder b AO, s. Rz. 1) ist vom Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) bzw. dem Ort der Betriebstätte (§ 12 AO) abhängig (BFH v. 22.08.2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verwendung zum Unterhalt des Stifters, § 58 Nr. 6 AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zulässige Verwendung des Stiftungseinkommens ist in zweifacher Weise eingeschränkt. Es darf höchstens ein Drittel des Stiftungseinkommens in der aufgeführten Weise verwendet werden. Der unter Einsatz dieses Einkommensteils gewährte Unterhalt, die Gräberpflege und die Ehrung des Andenkens muss in angemessener Weise erfolgen (s. § 55 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tag der Zahlung (§ 224 Abs. 2 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 224 Abs. 2 AO bestimmt zwingend, welcher Tag bei den verschiedenen Zahlungsarten als Tag der Bewirkung der Leistung anzusehen ist. Bei der Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln gilt die Zahlung am Tag des Eingangs als entrichtet. Dies hatte eine gewisse Bevorzugung von Scheckzahlungen zur Folge, die der Gesetzgeber durch das JS...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Bei einem Beteiligten gegen Entgelt Beschäftigte oder bei ihm als Vorstands-, Aufsichtsratsmitglied oder in gleichartiger Weise Tätige (§ 82 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgeschlossen sind die bei einem Beteiligten (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 82 Abs. 1 Satz 2 AO) gegen Entgelt Beschäftigten oder bei ihm als Vorstands-, Aufsichtsratsmitglied oder in gleichartiger Weise Tätigen. Diese Ausschlussgründe überschneiden sich zum Teil mit § 82 Abs. 1 Nr. 3 AO. Nicht ausgeschlossen sind jedoch diejenigen im Ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zweck und Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 6 AO

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Ordnungsvorschriften der AO im Grundsatz von einer papiergebundenen Buchführung ausgehen (Schaumburg, DStR 2002, 829) – ohne diese vorzuschreiben –, setzt § 147 Abs. 6 AO eine datenverarbeitungsgestützte Buchführung voraus und schafft neue Zugriffsformen zugunsten der Finanzverwaltung für digitale Unterlagen. Durch diese sol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Sonstige Ermittlungshandlungen (§ 171 Abs. 6 AO)

Tz. 87 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Stpfl., bei denen eine Außenprüfung im Geltungsbereich der AO nicht durchgeführt werden kann, reicht nach § 171 Abs. 6 AO für die Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist schon aus, dass die Behörde irgendwelche Ermittlungshandlungen i. S. des § 92 AO durchführt, sofern der Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist auf den Beginn die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. § 398a Abs. 3 und 4 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mit Wirkung ab dem Jahr 2015 in das Gesetz eingefügte Regelung des § 398a Abs. 3 AO regelt eine Wiederaufnahmemöglichkeit des Strafverfahrens. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen ist, wenn der betroffene Steuerpflichtige keine vollständige und richtige Selbstanzeige abgegeben hat, d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sind unter die Vorschrift fallende Bescheide (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dabei ist es für die (Nicht-)Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ohne Bedeutung, ob das FA den urs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts (§ 19 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist für die Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen das Wohnsitz-FA örtlich zuständig. Darunter versteht man das FA, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zum Begriff des Wohnsitzes s. § 8 AO; zum Begriff des gewöhnlichen Aufentha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zahlung (§§ 224, 224a, 225 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zahlung i. S. der Vorschrift ist ein im Wesentlichen nach privat-rechtlichen Vorschriften zu beurteilender Vorgang aus öffentlich-rechtlichem Grund und mit öffentlich-rechtlicher Wirkung (BFH v. 10.11.1987, VII R 171/84, BStBl II 1988, 41). Die §§ 224, 225 AO betreffen die Modalitäten der Zahlung. Die Erfüllungswirkung ergibt sich aus §§...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Unterrichtung des Steuerpflichtigen (§ 199 Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 199 Abs. 2 AO schreibt vor, dass der Stpfl. während der Prüfung über die festgestellten Sachverhalte und ihre möglichen steuerlichen Auswirkungen zu unterrichten ist. Dies dient nicht nur der Gewährung des rechtlichen Gehörs während der Prüfung (zum rechtlichen Gehör nach Abschluss der Prüfung s. §§ 201, 202 Abs. 2 und 203 Abs. 2 AO), ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sonst zur Wahrnehmung bestellt (§ 7 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger sind im Übrigen Personen, die nach deutschem Recht sonst dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Hierunter fallen insbes. alle mit hoheitlichen Tätigkeiten betrauten Angestellten und Arbeiter der Behörden oder so...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zustimmung oder Antrag (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist die Aufhebung oder Änderung entsprechender Bescheide zulässig (sog. schlichte Änderung), falls der Stpfl. zustimmt oder soweit einem Antrag des Stpfl. der Sache nach entsprochen wird. Ist jedoch der Bescheid bereits unanfechtbar geworden, so gilt dies nur zuungunsten des Stpfl. Über § 17...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rückgabe des Eigentums (§ 216 Abs. 5 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 216 Abs. 5 AO werden Härten dadurch vermieden, dass der gutgläubige Eigentümer, dem die Umstände der Sicherstellung nicht zuzurechnen sind (weil ihm z. B. die Sachen gestohlen worden waren), vor einer Einziehung grundsätzlich geschützt bleibt (Satz 1), indem ihm die Sache zurückgegeben wird, und sonstige gutgläubige Rechtsinhaber ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Angehörige eines Beteiligten (§ 82 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgeschlossen sind die Angehörigen eines Beteiligten, also der unter § 82 Abs. 1 Nr. 1 AO bezeichneten Personen (s. Rz. 3). Wer in diesem Sinne als Angehöriger gilt, ergibt sich kraft ausdrücklicher Verweisung aus § 15 AO.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vermerk über die Verfahrenseinleitung (§ 397 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 397 Abs. 2 AO vorgeschriebene Aktenvermerk dient der Rechtssicherheit, er hat grundsätzlich nur deklaratorische Bedeutung. Er bildet ein Beweiszeichen dafür, wann die strafrechtliche Untersuchung spätestens begonnen hat. Eine rechtsbegründende Wirkung kommt dem Vermerk regelmäßig nicht zu. Ist allerdings keine andere Einleitungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Absolute Nichtigkeitsgründe (§ 125 Abs. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wichtige konkrete Einzelfälle, in denen Nichtigkeit kraft Gesetzes eintritt, ohne dass das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 1 AO geprüft werden muss (absolute Nichtigkeitsgründe), enthält § 125 Abs. 2 AO. I. Fehlende Behördenbezeichnung Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein schriftlicher oder elektronischer Steuerverwaltun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 222 Satz 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Stundung sind nur solche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. des § 37 Abs. 1 AO , die dem Steuergläubiger zustehen, also Steuer- und Haftungsansprüche, Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und Rückforderungsansprüche. Andere im Steuerrecht wurzelnde Ansprüche, wie z. B. der Anspruch des Steuerberechtigten au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Warenlager (§ 12 Satz 2 Nr. 5 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Warenlager sind Einrichtungen zur Aufbewahrung und Lagerung von beweglichen Sachen, insbes. von Erzeugnissen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Betriebstätten sind z. B. Lagerplätze und -häuser, Tanklager u. Ä. Voraussetzung ist, dass sie dem Unternehmen unmittelbar i. S. einer eigengewerblichen Tätigkeit dienen und der Unternehmer eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ehegatte oder Lebenspartner (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss rechtswirksam zustande gekommen sein (§§ 11ff. EheG); auch gültige ausländische Eheschließungen sind anzuerkennen. Dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt ist, steht der Eigenschaft des (ehemaligen) Ehegatten oder Lebenspartners als Angehöriger i. S. der Steuergesetze...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Geschwister (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschwister (Brüder und Schwestern) haben mindestens einen Elternteil gemeinsam (voll- oder halbbürtige Geschwister) (AEAO zu § 15, Nr. 3). Durch Annahme als Kind (§§ 1741ff. BGB) wird ebenfalls ein Geschwisterverhältnis zu den Kindern des Annehmenden begründet (§ 1754 BGB). Nicht unter die Vorschrift fallen die mit in eine Ehe gebrachte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner sind die Schwäger und Schwägerinnen. Nicht unter die Vorschrift fallen die Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister des Ehegatten sowie die Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner zueinander (in der Umgangssprache oft als Schwippschwäge...mehr