Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 253 Vollstreckungsschuldner

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, wer verfahrensrechtlich als Vollstreckungsschuldner anzusehen ist und daher die diesem nach den die Vollstreckung regelnden Bestimmungen der AO auferlegten Pflichten zu erfüllen hat. Desgleichen stehen ihm die gegen die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen zulässigen Abwehrmöglichkeiten offen. Ob derjenige, gegen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 293 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 805 Abs. 1 bis 3 ZPO. Sie tritt neben § 262 AO . Nach § 262 AO kann der Dritte Pfandfreigabe erreichen, nach § 293 AO lediglich vorzugsweise Befriedigung. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 293 Abs. 1 Satz 1 AO kann der Dritte, dem an der gepfändeten Sache ein Pfand- oder Vorzugsrecht zusteh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139b Identifikationsnummer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139b AO bestimmt in Absatz 1, dass jede natürliche Person nur eine Identifikationsnummer erhalten kann und in Abs. 2, welche Daten unter dieser Identifikationsnummer gespeichert werden. Gleichzeitig wird die erstmalige Datenerhebung durch einen Melderegisterabgleich erlaubt (Abs. 6, zu Einzelheiten s. § 139d AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 384 Verfolgungsverjährung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von § 31 OWiG bestimmt § 384 AO die Verjährungsfrist für die Steuerordnungswidrigkeiten der §§ 378 bis 380 AO auf fünf Jahre. Für die rechtspolitisch weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten der §§ 381 und 382 AO bleibt es bei der zweijährigen Frist des § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG. Zuwiderhandlungen gegen § 383 AO verjähren in drei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 409 Zuständige Verwaltungsbehörde

Schrifttum Tormöhlen, Die Stellung der BuStra im Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, AO-StB 2013, 316 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten (s. § 377 AO) ist sachlich zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 OWiG die nach § 387 Abs. 1 AO sachlich zuständige Finanzbehörde. Besteht für den Bereich m...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 292 Abwendung der Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt abschließend die Voraussetzungen, unter denen der Vollstreckungsschuldner die Pfändung abwenden kann. S. Abschn. 11 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt eine der in § 292 Abs. 1 und 2 AO genannten Voraussetzungen vor, muss der Vollziehungsbeamte die Vollstreckungsmaßnahme unterlassen (im Einzelnen Lema...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 272 Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt den Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem allgemeinen Prinzip entsprechend, findet die Aufteilung von rückständigen Vorauszahlungen am Maßstab einer fiktiven getrennten Festsetzung der Vorauszahlungen statt (§ 272 Abs. 1 Satz 1 AO; s. § 270 AO Rz. 2). Tz. 3 Stand: 22. Auflag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeitsregelung betrifft die in Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK definierten Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer (s. § 21 Abs. 1 UStG). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 23 Abs. 1 AO ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Tatbestand verwirklicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 141 AO, nicht nach § 140 AO buchführungspflichtige Land- und Forstwirte (so auch Drüen in Tipke/Kruse, § 142 AO Rz. 3; wohl auch Krumm in KSM, § 13 EStG Rz. A 112) haben nach § 142 AO neben den jährlichen Bestandsaufnahmen und den jährlichen Abschlüssen ein Anbauverzeichnis zu führen. In dem Anbauverzeichnis, das der Finanzbehörde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 246 Annahmewerte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 246 Satz 1 AO stellt die Bemessung des Annahmewerts hinsichtlich der Gegenstände, die die Finanzbehörde als Sicherheit annimmt, in deren Ermessen (§ 5 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 246 Satz 2 und 3 AO hat der Gesetzgeber jedoch Ermessensschranken gezogen. Einerseits darf der Annahmewert den bei der Verwertung (§ 327...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 342 Mehrheit von Schuldnern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Gebührenerhebung im Fall der Vollstreckung gegen mehrere Schuldner. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckungskosten sind grundsätzlich von jedem Vollstreckungsschuldner zu erheben, gegen den sich die Vollstreckung richtet. § 342 Abs. 1 AO stellt klar, dass dies auch dann gilt, wenn Vollstreckungshand...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 301 Einstellung der Versteigerung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 818, 819 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 301 Abs. 1 AO geht davon aus, dass im Zuge der Versteigerung mehrerer gepfändeter Sachen des Vollstreckungsschuldners der erzielte Erlös schon vor restloser Versteigerung aller Sachen zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kos...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 283 AO entspricht wörtlich § 806 ZPO. S. auch Abschn. 52 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 283 AO schließt Gewährleistungsansprüche des Erwerbers gepfändeter Gegenstände generell aus. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Ausschluss bezieht sich auf sämtliche Sach- und Rechtsmängel und gilt nicht nur bei öffentlicher Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 187 Akteneinsicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt den am Zerlegungsverfahren beteiligten Steuerberechtigten (§ 186 Nr. 2 AO) das Recht, von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen zu verlangen und durch ihre Amtsträger (§ 7 AO) Einsicht in die Zerlegungsunterlagen zu nehmen; § 30 Abs. 3 AO kann entsprechend angewendet werden (Kunz in G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 383b Pflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 383b AO handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 80a Absatz 1 Satz 3 AO vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt (§ 383b Abs. 1 Nr. 1 AO) oder entgegen § 80a Absatz 1 Satz 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die Finanzbehörden übermittelten Vollmacht durch den Vol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 291 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit § 762 ZPO überein. S. Abschn. 20, 48 f. VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Niederschrift sichert die Beweisbarkeit und erleichtert die Nachprüfbarkeit aller mit der Vollstreckungshandlung zusammenhängenden Vorgänge. Sie ist z. B. bei der Anschlusspfändung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 AO von ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 1 bis 3 AO regelt die Voraussetzungen, von denen die Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen auf Erstattung oder Vergütung von Steuerbeträgen abhängig ist. § 46 Abs. 4 AO erklärt den geschäftsmäßigen Erwerb solcher Ansprüche zum Zweck der Einziehung oder Verwertung auf eigene Rechnung für unzulässig. Ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 245 Sicherheitsleistung durch andere Werte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete kann der Finanzbehörde auch andere als die in § 241 AO genannten Arten der Sicherheitsleistung anbieten. In Betracht kommen insbes. ausländische Zahlungsmittel, die Sicherungsübereignung beweglicher Sachen, die (Sicherungs-)Abtretung und Verpfändung von Forderungen, die Hinterlegung nicht in § 24...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Hinterlegung gehen die Zahlungsmittel in das Eigentum der Körperschaft über, der die Finanzbehörde angehört. Gleichzeitig entsteht eine Forderung auf Rückzahlung, die nach § 242 Satz 2 AO – abweichend von § 8 HinterlegungsO – nicht zu verzinsen ist. An diesem Rückerstattungsanspruch erwirbt die Gläubigerkörperschaft ein Pfandrech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 282 Wirkung der Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift beschreibt die Wirkungen einer Pfändung. S. auch Abschn. 57 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Pfändung erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört (§ 252 AO), kraft Gesetzes ein öffentlich-rechtliches Pfändungspfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand (BFH v. 18.07.2000, VII R 94/98, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 30a (aufgehoben)

Schrifttum Schmidt/Ruckes, Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Hintergrund, Inhalte und Praxisaspekte, IStR 2017, 473. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Aufhebung des § 30a AO wird nicht nur den Veränderungen in der rechtspolitischen Ausgangslage sondern auch der Rspr. des BVerfG (v. 09.03.2004, 2 BvL 17/02, BStBl. II 2005, 56) Rechnung getragen. Die Aufhebung d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 247 Austausch von Sicherheiten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat Anspruch darauf, eine Sicherheit i. S. des § 241 AO durch eine andere auszutauschen. Aufgrund des Wahlrechts des Stpfl. ist das FA verpflichtet, dem Wunsch des Stpfl. zu entsprechen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen das FA eine Sicherheit gem. § 336 AO erzwungen hatte. Begehrt der Stpfl. den Austausch einer Sicherhei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich den §§ 832, 833 ZPO. Wegen der Unpfändbarkeit s. § 319 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während in anderen Fällen die Pfändung von Forderungen, die in fortlaufenden Teilbeträgen entstehen, künftige Beträge nur dann erfasst, wenn dies in der Pfändungsverfügung ausdrücklich ausgesprochen ist, er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 384a Verstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 384a Abs. 1 AO ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) und stellt klar, dass Art. 83 der Verordnung (EU) 2016/679 Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vorgeht, wenn eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten, die nach dieser Norm mit einer Geldbuße geahndet w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 340 Wegnahmegebühr

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift benennt abschließend die Fälle, in denen eine Wegnahmegebühr anfällt (§ 340 Abs. 1, 2 AO) und trifft Regelungen über die Höhe der Gebühr (§ 340 Abs. 3 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Wegnahmegebühr wird insbes. erhoben für die Wegnahme des Hypothekenbriefs, von Urkunden über die gepfändete Forderung, von Urk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 248 Nachschusspflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 248 AO sieht eine Nachschusspflicht vor, wenn eine Sicherheit nachträglich unzureichend wird. Ist die Sicherheit von Anfang an unzureichend, liegt kein Fall des § 248 AO vor. Verlangt das FA in einem solchen Fall weitere Sicherheit, ändert sie den VA, mit dem sie die Sicherheit ursprünglich angenommen hat. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 192 Vertragliche Haftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Inanspruchnahme Dritter, die sich vertraglich verpflichtet haben, für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO) gegen einen anderen einzustehen. Die Zulässigkeit solcher Verpflichtungsgeschäfte folgt aus § 48 Abs. 2 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Grundlage für die Inanspruchna...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32e AO stellt sicher, dass die Bestimmungen DSGVO und der §§ 32a bis 32d AO in Verbindung mit § 2a Abs. 5 AO zur Reichweite von Informations- und Auskunftsansprüchen der betroffenen Personen über geschützte Daten im Sinne de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 329 Zwangsgeld

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsgeld gehört zu den steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das einzelne Zwangsgeld darf 25 000 EUR nicht übersteigen, zulässig ist jedoch die wiederholte Festsetzung (nach Androhung gem. § 332 AO) eines entsprechenden Zwangsgeldes, wenn das geforderte Verhalten trotz des festgesetzten ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 305 Besondere Verwertung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift lehnt sich an § 825 ZPO an. S. Abschn. 39 VollstrA, 56 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck der Vorschrift ist, etwaige Möglichkeiten der Erzielung eines besonders günstigen Verwertungserlöses auf andere Weise als durch öffentliche Versteigerung (§ 296 Abs. 1 AO) zu nutzen. Darüber hinaus soll auch die Ausnut...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 138c Verordnungsermächtigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ermöglicht den Erlass von Verordnungen, die die Pflicht begründen, Mitteilungen nach § 138b AO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln (§ 138c Abs. 1 AO). Zudem dürfen die mitteilungspflichtigen Stellen dann die notwendigen Identifikationsnummern beim BZSt erfragen (§ 138c Abs. 2 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einsicht der Finanzbehörde in die Akten der Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei), ist im Interesse der Erhebung der verkürzten Steuern geboten, auch wenn die Akten bereits dem Gericht vorliegen. Die Finanzbehörde muss in der Lage sein, sich über die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft möglichst früh zu unterr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den allgemeinen Maßstab für die Aufteilung von Gesamtschuldnern geschuldeter Einkommensteuer. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Zwecke der Aufteilung wird eine fiktive Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a EStG durchgeführt und die rückständige Steuer – von den in §§ 271 bis 276 AO vorgesehenen Besonderh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 24 Ersatzzuständigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt den Fall, dass die örtliche Zuständigkeit nach anderen Vorschriften nicht bestimmt werden kann. Sie betrifft nicht die Fälle der Zuständigkeit mehrerer Finanzbehörden; insofern wird auf § 25 AO verwiesen. Örtlich zuständig ist in diesem Fall diejenige Finanzbehörde, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung he...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 317 Andere Art der Verwertung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 844 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die der Vollstreckungsbehörde durch § 317 Satz 1 AO eingeräumte Befugnis (Ermessen), eine anderweitige Verwertung einer gepfändeten Forderung anzuordnen (Verwaltungsakt), hat zur Voraussetzung, dass die Forderung bedingt (s. § 158 BGB), betagt (erst zu e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 22a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder der ausschließlichen Wirtschaftszone

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Regelung des § 22a AO handelt es sich um eine die §§ 18ff. AO ergänzende Regelung. Sie lehnt sich an § 137 Bundesberggesetz an. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sie soll verfahrensrechtlich klarstellen, welche Finanzbehörde für die Besteuerung des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils an dem Festlandssockel und d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls kann die Finanzbehörde auch auf die Nebenfolgen der Bestrafung nämlich die Anordnung der Einziehung einer Sache oder des Wertersatzes für diese (s. § 375 AO Rz. 6 ff.) erstrecken. Sie kann auch die Festsetzung einer Geldbuße gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen im Falle von Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung vom Einkommen und vom Vermögen (ausgelaufen) der Körperschaften, Vermögensvereinigungen und Vermögensmassen, soweit sie unbeschränkt (Abs. 1 und 2) oder beschränkt (Abs. 3 und 4) steuerpflichtig sind. Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verfolgt den Zweck, die steuerliche Sach- und Rechtskunde der Finanzbehörde möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Steuerstrafverfahren nutzbar zu machen. Auch soll die Finanzbehörde in die Lage versetzt werden, verkürzte Steuerbeträge alsbald festzusetzen und nachzuerheben, wozu auch das Recht d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 737 ZPO Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Bestell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 133 Rückgabe von Urkunden und Sachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aus dem VwVfG (§ 52 VwVfG) übernommene Vorschrift betrifft Verwaltungsakte, bei denen zum Nachweis der aus ihnen hergeleiteten Rechte oder zu deren Ausübung Urkunden erteilt oder Sachen von der Verwaltungsbehörde ausgehändigt werden. Der Besitzer dieser Urkunden oder Sachen ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet, wenn die Wirksamkeit d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 209–217

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die "Steueraufsicht in besonderen Fällen" betrifft die steuerliche Aufsicht bei Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 36); für Zölle gelten seit dem 01.05.2016 Art. 15, 134 und 267 UZK. Weitere Bestimmungen enthält das ZollVG (§§ 1, 10 ZollVG). Die Bestimmungen der §§ 209 bis 217 AO gelten, soweit die EU-Vorschriften keine eigene Regelung tref...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 285 Vollziehungsbeamte

Schrifttum Loschelder, Der Vollziehungsbeamte vor der Tür! – Antworten auf die sechs wichtigsten Fragen an den Steuerberater, AO-StB 2002, 62. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollziehungsbeamte sind ausgewählte Beamte der Vollstreckungsbehörden (Amtsträger), die ständig oder in Einzelfällen zur Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden (Abschn. 24 Abs. 3 V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung eines Bußgeldbescheides erfolgt nach den Regelungen des Verwaltungszustellungsgesetzes und zwar auch dann, wenn eine Landesfinanzbehörde den Bescheid erlassen hat. Die Ersatzzustellung ist statthaft (BVerfG v. 21.01.1969, 2 BvR 724/67, NJW 1969, 1103). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollstreckung rechtskräftiger ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 394 Übergang des Eigentums

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Vereinfachung in den Fällen, in denen ein auf frischer Tat betroffener Schmuggler sich dem Zugriff der Zollbeamten entzogen hat und dabei Schmuggelgut bzw. Gegenstände (z. B. Fahrzeugen) zurückgelassen hat, die zur Begehung der Tat gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind. Zur Anordnung des Eigentumsübergangs ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 274 Besonderer Aufteilungsmaßstab

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von §§ 270 bis 273 AO eröffnet § 274 AO die Möglichkeit, auf Vorschlag der Gesamtschuldner eine von diesen gewählte Aufteilung durchzuführen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In formeller Hinsicht ist erforderlich, dass der gemeinschaftliche Vorschlag von allen Gesamtschuldnern unterschrieben oder zur Niederschrift erklärt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei mehrfacher örtlicher Zuständigkeit (z. B. nach § 18 Abs. 2 AO oder § 23 AO) ist die Finanzbehörde zuständig, die zuerst mit der Sache befasst worden ist. Von § 24 AO unterscheidet sich diese Regelung dadurch, dass dort eine Ersatzzuständigkeit beim Fehlen jeder zuständigen Finanzbehörde geschaffen wird, während hier ein positiver Kom...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht weitgehend § 763 ZPO. S. Abschn. 24 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift sieht vor, dass alle Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten, die zu den Vollstreckungshandlungen gehören, mündlich erlassen werden. Zum Ausgleich dafür müssen sie vollständig in der Niederschrift (§ 291...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 390 Mehrfache Zuständigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei mehrfacher sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit entscheidet nach § 390 Abs. 1 AO in erster Linie die zeitliche Priorität. Welche von mehreren Finanzbehörden ein Strafverfahren zuerst eingeleitet hat, lässt sich regelmäßig anhand der Akten feststellen (s. § 397 Abs. 2 AO). Für eine Zuständigkeitsbegründung i. S. des § 390 Abs. 1 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87e Ausnahmeregelung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87e AO erklärt die Regelungen der §§ 87b bis 87d AO zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden sowie die damit korrespondierende Haftungsnorm des § 72a AO für nicht anwendbar, wenn die zu übermittelnden Daten für die Festsetzung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und Luftverkehrsteuer bestimmt sind, soweit nicht in eine...mehr