Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Zugriffsrechte auf Datenverarbeitungssysteme (§ 147 Abs. 6 AO)

I. Zweck und Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 6 AO Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Ordnungsvorschriften der AO im Grundsatz von einer papiergebundenen Buchführung ausgehen (Schaumburg, DStR 2002, 829) – ohne diese vorzuschreiben –, setzt § 147 Abs. 6 AO eine datenverarbeitungsgestützte Buchführung voraus und schafft neue Zugriffsformen zugunsten der Fina...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Keine Rechtsnormen i. S. des § 4 AO

1. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsvorschriften, insbes. die (norminterpretierenden oder normkonkretisierenden) Steuerrichtlinien, sind grds. keine Rechtsnormen; sie bieten keine Rechtsgrundlage für Verwaltungsakte und binden Gerichte grds. nicht (st. Rspr., z. B. BFH v. 04.05.2006, VI R 28/05, BStBl II 2006, 781; BFH v. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen der Beratungs- und Auskunftsverpflichtung nach § 89 Abs. 1 AO

I. Gegenstand der Beratungs- und Auskunftsverpflichtung nach Abs. 1 1. Umfang der Beratungsverpflichtung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht soll die Finanzbehörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, die offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Feststellungsfrist (§ 181 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 bis 5 AO)

I. Allgemein Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf die gesonderte Feststellung ebenfalls sinngemäß anwendbar (Feststellungsfrist). Die Dauer der Feststellungsfrist bestimmt sich nach § 169 Abs. 2 AO. Die verlängerte Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO hier setzt voraus, dass sich die S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Einheitliche und gesonderte Feststellung (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO)

I. Bedeutung der Vorschrift Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einheitlich und gesondert festgestellt werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit diesen in Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, denen die Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Steht unzweifelhaft fest,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Benennungsverlangen (§ 160 Abs. 1 Satz 1 AO)

I. Voraussetzungen Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FA kann vom Stpfl. verlangen, Gläubiger von Schulden und anderen Lasten oder Empfänger von Betriebsausgaben, Werbungskosten und anderen Ausgaben genau zu benennen. Das Benennungsverlangen setzt voraus, dass der Stpfl. Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuermindernd gel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO)

I. Festsetzung des Steueranspruchs durch Bescheid Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerfestsetzung erfolgt im Anschluss an die Sachaufklärung und ggf. nach Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 91 Abs. 1 Satz 1 AO) durch Steuerbescheid. Form und Inhalt des Steuerbescheids regelt § 157 Abs. 1 AO (s. § 157 AO Rz. 7 ff.). Teil- oder Zwischenentscheidungen sind nicht zulässi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Kontrollmitteilungen (§ 194 Abs. 3 AO)

I. Allgemeines Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung des § 194 Abs. 3 AO, nach der die Auswertung von Feststellungen, die anlässlich einer Außenprüfung auch aufgrund von Sammelauskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1a AO (s. dazu von Wedelstädt, DB 2004, 948) zu Verhältnissen Dritter getroffen werden, u. a. für Besteuerungszwecke der Dritten oder zur Feststellung uner...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Offenbare Unrichtigkeit (§ 171 Abs. 2 AO)

1. Bedeutung des § 171 Abs. 2 AO Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 2 AO stellt sicher, dass der Finanzbehörde für die Berichtigung einer ihr unterlaufenen offenbaren Unrichtigkeit (§ 129 AO) eine Frist von einem Jahr zur Verfügung steht. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des fehlerbehafteten Bescheids zu laufen. Die Vorschrift hat Bedeutung, wenn ein Steuerbes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Betriebstätten nach § 12 Satz 2 Nr. 1 bis 8 AO

I. Allgemeines Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 12 Satz 2 AO zählt in einem nicht abschließenden Katalog Betriebstätten auf und erweitert konstitutiv die Definition der Betriebstätte um Einrichtungen, die nicht notwendigerweise eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage erfordern (BFH v. 28.07.1993, I R 15/93, BStBl II 1994, 148; BFH v. 17.09.2003, I R 12/02, BStBl I...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Bekanntgabe an Betroffenen oder Bevollmächtigten (§ 122 Abs. 1 AO)

I. Begriffsbestimmung Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Bestimmung, welcher Person der Verwaltungsakt bekannt zu geben ist, müssen folgende Begriffe auseinandergehalten werden (Seer in Tipke/Kruse, § 122 AO Rz. 17; AEAO zu § 122, Nr. 1.1): Inhaltsadressat ist, für wen der Inhalt der Regelung bestimmt ist; z. B. bei einem Steuerbescheid der Steuerschuldner. Bekannt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Außerhalb der AO geregelte Zusagen

Schrifttum Buciek, Bindende Erklärungen der Finanzverwaltung, DStZ 1999, 389; Borggreve, Auskünfte und Zusagen über Besteuerungsgrundlagen, AO-StB 2007, 77 (Teil I); AO-StB 2008, 108 (Teil II); Martin, Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2012, 3700; Geserich, Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 2014, 1866; Hilbert, Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 24e EStG,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Anfechtung eines Steuerbescheids (§ 171 Abs. 3a AO)

1. Anfechtung Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 171 Abs. 3a AO ist der Ablauf der Festsetzungsfrist hinsichtlich des gesamten Steueranspruchs gehemmt, wenn ein Steuerbescheid ergangen und durch einen zulässigen Einspruch (s. §§ 347ff. AO) oder eine zulässige Klage (§§ 40f. FGO) angefochten worden ist. Unter "Klage" ist nicht nur die Anfechtungsklage zu verstehen, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Einzelregelungen des § 348 AO

I. Einspruchsentscheidungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einspruchsentscheidungen sind zwar Verwaltungsakte i. S. des § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 AO. Zur Vermeidung einer nicht endenden Kette von Einspruchsverfahren sind Einspruchsentscheidungen von einem weiteren Einspruch ausgeschlossen. Weiterer Rechtsschutz wird nunmehr durch die Anfechtungsklage gewährt, d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Wirkungen des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 2 AO)

I. Aufhebung und Änderung des Steuerbescheids Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Solange der Vorbehalt der Nachprüfung wirksam ist, eröffnet er die jederzeitige Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids und der ihm gleichgestellten Bescheide. Dies bedarf keiner weiteren Rechtsgrundlage. Denn der gesamte Steuerfall bleibt "offen" und kann – abgesehen von der Einschränkun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Mitwirkungspflichten (§ 200 Abs. 1 AO)

I. Allgemein Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 Abs. 1 AO ist lex specialis gegenüber § 90 Abs. 1 Satz 1 und § 97 AO (BFH v. 28.10.2009, VIII R 78/05, BStBl II 2010, 455 m. w. N.). Die Mitwirkungspflichten des § 200 AO entstehen deshalb erst mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gem. § 196 AO; Letztere bildet sowohl im Hinblick auf das Prüfungssubjekt als auch de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gemeinsame Voraussetzungen der §§ 172ff. AO

I. Steuerbescheid Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 172–177 AO gelten für Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide, also solche Steuerverwaltungsakte (§ 118 Satz 1 AO), für welche auf die für Steuerbescheide geltenden Vorschriften verwiesen wird (s. Rz. 6); von diesem Verweis werden auch die Korrekturnormen der §§ 172ff. AO erfasst (von Wedelstädt in Bar...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ausnahmeregelungen (§ 180 Abs. 3 und 4 AO)

I. Allgemeines Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO unterbleibt nach § 180 Abs. 3 Satz 1 AO, wenn nur eine der an den Einkünften beteiligten Personen mit ihren Einkünften im Geltungsbereich der AO einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig ist oder es sich um einen Fall von gerin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Steuerbescheid vor Grundlagenbescheid (§ 155 Abs. 2 AO)

I. Allgemeines Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung des § 155 Abs. 2 AO durchbricht als vorläufige Maßnahmeden Grundsatz der Trennung von Feststellungs- und Festsetzungsverfahren, wonach gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen nicht durch einen Folgebescheid geregelt werden dürfen und umgekehrt (s. § 182 AO Rz. 2): Auch wenn ein erforderlicher Grundlag...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verbindliche Auskunft (§ 89 Abs. 2 bis 7 AO)

I. Allgemeines Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zur Einführung der verbindlichen Auskunft nach Abs. 2 hatte es neben dem allgemein anerkannten Recht der Finanzbehörde, im Einzelfall Beratung und Auskünfte im Rahmen des § 89 Abs. 1 AO zu erteilen, nur einige gesetzliche Regelungen zur Auskunftserteilung durch die Finanzbehörden gegeben. Zu nennen sind die Zolltarifaus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 1 AO)

I. Geltung für Steuern einschließlich Steuervergütungen Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der AO erstreckt sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO auf Steuern, einschließlich Steuervergütungen sowie Steuererstattungen (§ 37 Abs. 1 AO). Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 3 Abs. 1 AO den Begriff der Steuer gesetzlich definiert, enthält das Gesetz ke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO)

1. Bedeutung der Vorschrift Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 4 AO stellt sicher, dass nach Abschluss der Außenprüfung noch Steuerbescheide erlassen, geändert und aufgehoben werden können, ohne die Außenprüfung durch enge Zeitvorgaben zu behindern (BFH v. 15.12.1982, II R 72/81, BStBl II 1983, 384). Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO tritt ein, wenn vor Abl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO (§ 162 Abs. 2 Satz 3 AO)

Tz. 29a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verletzt der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO, kann das FA eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen, da widerlegbar vermutet wird, dass er über Einkünfte im Ausland verfügt. Tz. 29b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann von dem Stpfl. die Abgabe einer Versicherung an Eides statt üb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beweislastregelung (§ 159 Abs. 1 Satz 1 AO)

I. Nachweispflicht Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 1 AO), wird dahingehend durchbrochen, dass die Wirtschaftsgüter bei Treuhandverhältnissen dem Treugeber zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Behauptet jemand, auf seinen Namen lautende Rechte oder in seinem Besitz befindliche Sach...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 AO

1. Voraussetzungen Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 AO zählt die Möglichkeiten für den automatisierten Kontenabruf enumerativ und abschließend auf. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Abruf auf die genannten Fallgruppen beschränkt ("ist nur zulässig"), es handelt sich also nicht um Regelbeispiele. Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XI. Grundlagenbescheide (§ 171 Abs. 10 AO)

1. Bedeutung der Vorschrift Tz. 92 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 10 AO gewährleistet, dass der Finanzbehörde für die Auswertung von Grundlagenbescheiden ausreichende Zeit zur Verfügung steht (BFH v. 05.10.2004, VII R 7/04, BStBl II 2006, 343). Nach Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheids endet die Festsetzungsfrist für den Folgebescheid nicht vo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 157 Abs. 2 AO)

I. Besteuerungsgrundlagen im Steuerbescheid Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch den Steuerbescheid wird die Steuer festgesetzt (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO). Die festgesetzte Steuer gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner ist der Ausspruch (Tenor) des Steuerbescheids. Dementsprechend bestimmt § 157 Abs. 2 AO, dass die der Steuerfestsetzung zugrunde gelegten Besteuerung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besondere gesonderte Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 3 AO)

I. Allgemeines Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unterbeteiligen Gesellschafter z. B. zum Erhalt zusätzlicher Liquidität weitere natürliche oder juristische Personen an ihrem Gesellschaftsanteil, besteht oft ein Interesse, die Unterbeteiligung geheim zu halten. Der Unterbeteiligte hat hier regelmäßig keine Rechtsbeziehungen zur Hauptgesellschaft, sondern nur zu einem Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Form der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2–5 AO)

I. Bekanntgabeformen Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine bestimmte Form der Bekanntgabe ist allgemein nicht vorgeschrieben. Sie wird häufig mit der Form des Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 AO) korrespondieren. So kommt für mündliche Verwaltungsakte nur mündliche Bekanntgabe – und allenfalls schriftliche Bestätigung (§ 119 Abs. 2 Satz 2 AO) – in Betracht. Schriftliche Be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Verschleierung durch Drittstaat-Gesellschaft (§ 370 Abs. 3 Nr. 6 AO)

Schrifttum Talaska, Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, DB 2017, 1803. Tz. 121f Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als besonders schwerer Fall wird nun das gezielte Ausnutzen von Auslandsgesellschaften, insbes. sog. Briefkastenfirmen, zur Verschleierung von Beteiligungsverhältnissen und der fortgesetzten Steuerhinterziehung in den Katalog der Regelbeispiele aufgenommen. Hintergrund...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Bandenmäßige Verkürzung von Umsatz- oder Verbrauchsteuern (§ 370 Abs. 3 Nr. 5 AO)

Schrifttum Rüping/Ende, Neue Probleme von schweren Fällen der Hinterziehung, DStR 2008, 13; Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Wulf, Telefonüberwachung und Geldwäsche im Steuerstrafrecht, wistra 2008, 321; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Betragsbegrenzung (§ 371 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Schrifttum Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Wagner, Umgang mit der strafbefreienden Selbstanzeige "zweiter Klasse", DStZ 2011, 875; Roth, Die 50 000-Euro-Grenze gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO: Nominalbetrag der Steuerhinterzi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Regelung (§ 167 Abs. 1 AO)

I. Steueranmeldung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 168 Satz 1 AO steht eine Steueranmeldung – ggf. nach Zustimmung der Finanzbehörde (§ 168 Satz 2 AO) – einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, eine Steuerfestsetzung durch besonderen Steuerbescheid entfällt (s. § 168 AO Rz. 2). Voraussetzung ist, dass sie wirksam ist, d. h. u. a., dass sie...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Entdeckung der Tat und Kenntnis hiervon (§ 371 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Schrifttum Dörn, Ausschluss der Selbstanzeige nur bei Kenntnis des Täters?, wistra 1998, 175; Randt/Schauf, Selbstanzeige und Liechtenstein-Affäre, DStR 2008, 489; Buse, Verwertungsverbot und Tatendeckung, DStR 2008, 2100; Fehling/Rothbächer, Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige durch Medienberichte? DStZ 2008, 821; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre, A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Sonderfälle des § 180 Abs. 5 AO

I. Feststellung bei Doppelbesteuerungsabkommen (§ 180 Abs. 5 Nr. 1 AO) Tz. 80 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO ist ein Feststellungsverfahren entsprechend § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO auch dann durchzuführen, wenn die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Einkünfte bei der F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die einzelnen Regelungen des § 15 Abs. 1 AO

I. Verlobte (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 AO) Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verlöbnis ist gegenseitiges Eheversprechen zweier Personen, auch i. S. des LPartG, d. h. gleichen Geschlechts. Es muss wirksam sein (AEAO zu § 15, Nr. 2). Verlobte sind nur untereinander Angehörige (BFH v. 12.07.1991, III R 44/89, BFH/NV 1992, 27). Mit der Auflösung des Verlöbnisses ist das Angehörigenver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ermessensverwaltungsakt (§ 120 Abs. 2 AO)

I. Allgemeine Grundsätze Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch für Verwaltungsakte, die nach pflichtgemäßem Ermessen ergehen, gilt zunächst § 120 Abs. 1 AO und die dort aufgeführten Beschränkungen. Darüber hinaus sieht § 120 Abs. 2 AO folgende Nebenbestimmungen vor: Befristung, Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Auflage, Vorbehalt nachträglicher Auflage. Der Erlass einer sol...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhalt des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO)

I. Allgemeines Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 157 Abs. 1 Satz 2 AO schreibt die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag und die Angabe des Steuerschuldners vor und konkretisiert damit die Anforderungen des § 119 AO. Zu den Folgen der Verletzung der Inhaltserfordernisse s. Rz. 21 ff. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem Steuerbescheid muss der Reg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Notwendiger Inhalt (§ 188 Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 188 Abs. 2 AO bestimmt den notwendigen Inhalt des Zerlegungsbescheids. Er muss die Höhe des zu zerlegenden Betrags angeben, die einzelnen Anteile und ihre Zuordnung auf die Steuerberechtigten bestimmen und die Grundlagen der Zerlegung angeben. Diese Inhaltserfordernisse gelten grundsätzlich auch für die den einzelnen Steuerberechtigten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ermittlungsrecht der Finanzbehörde (§ 159 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat das Recht, aber nicht die Pflicht, eigene Ermittlungen anzustellen, um die behaupteten Verhältnisse festzustellen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 AO; s. BFH v. 04.12.1996, I R 99/94, BStBl II 1997, 404). Eine Pflicht zur Ermittlung wird zu Recht herrschend angenommen, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass die Zurechnung nach ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Aufhebung oder Änderung ex tunc (§ 207 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 207 Abs. 3 AO ist eine rückwirkende Aufhebung oder Änderung der verbindlichen Zusage nur zulässig, wenn entweder der Stpfl. dieser Maßnahme zustimmt oder wenn die in § 130 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 AO aufgeführten besonders schwerwiegenden Mängel vorliegen. Das Letztere trifft dann zu, wenn eine sachlich unzuständige Behörde die Zusage ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vollstreckbare Verwaltungsakte (§ 249 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 AO "können" Verwaltungsakte vollstreckt werden. Hierbei handelt es sich nach zutreffender Auffassung nicht um eine Ermessensentscheidung darüber, ob mit der Vollstreckung begonnen wird, denn § 85 AO verpflichtet die Finanzämter, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Dazu z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einschränkung des Anwendungsbereichs der nationalen steuerrechtlichen Datenschutzvorschriften (§ 2a Abs. 3 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 3 AO finden die datenschutzrechtlichen Vorschriften der AO und der Einzelsteuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Anwendung, soweit das Recht der EU, insbesondere die DSGVO in der jeweils geltenden Fassung unmittelbar oder kraft der ausdrücklichen Anordnung in § 2a Abs. 5 AO entsprechend gilt. Die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgeänderung aufgrund eines Rechtsbehelfs oder eines Antrags (§ 174 Abs. 4 AO)

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 4 AO ist gegenüber § 174 Abs. 1 bis 3 AO eine eigenständige Änderungsnorm; sie geht über die Regelungen der § 174 Abs. 1 bis 3 AO hinaus und ist nicht auf die Fälle alternativer Erfassung eines bestimmten Sachverhalts beschränkt (BFH v. 02.05.2001, VIII R 44/00, BStBl II 2001, 562; FG Münster v. 08.04.2014, 10 K 3960/12 E, EF...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemeine Nachschau (§ 210 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 1 AO gestattet den von der Finanzbehörde mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern (§ 7 AO) das Betreten von Grundstücken und Räumen solcher Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben oder denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist. Das Betretungsrecht steht A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sachlich unzuständige Behörde (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO)

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO kann ein unter die Vorschrift fallender Steuerbescheid oder gleichgestellter Bescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit er von einer sachlich unzuständigen Behörde (§ 16 AO i. V. m. §§ 12, 17 FVG) erlassen worden ist. Ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit (§§ 17ff. AO) ist davon ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. § 379 Abs. 2 und 3 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 379 Abs. 2 AO stellt Verstöße gegen die Mitwirkungs- bzw. Meldepflichten wegen bestimmter Auslandsbeziehungen (s. § 117 c Abs. 1 AO; § 138 Abs. 2 AO und § 138a AO), Aufzeichnungspflichten (s. § 144 AO) und gegen die Verpflichtung zur formalen Kontenwahrheit (s. § 154 Abs. 1 AO) unter die Bußgelddrohung des § 379 Abs. 4, 5 und 7 AO. Ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anspruchsgrundlagen von Zahlungsansprüchen (§ 218 Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 218 Abs. 1 AO kommen für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis folgende Grundlagen in Frage: Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO) und die ihnen gleichgestellten Freistellungsbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO); sie sind die Grundlage für die Einziehung der durch si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Rücknahmefrist (§ 130 Abs. 3 AO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts steht der Rücknahme nicht entgegen. Diese kann jederzeit, auch während des Einspruchsverfahrens oder des finanzgerichtlichen Verfahrens (§ 132 Abs. 1 AO) erfolgen. Bei Haftungsbescheiden ist allerdings die Festsetzungsfrist nach § 191 Abs. 3 AO zu beachten. Jedoch können Haftungsbescheide nach Ab...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Taugliche Steuerbürgen (§ 244 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Fall, dass der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete von der ihm in § 241 Abs. 1 Nr. 7 AO eröffneten Möglichkeit, Sicherheit durch Schuldversprechen, Bürgschaft oder Wechselverpflichtungen eines tauglichen Steuerbürgen zu erbringen, Gebrauch macht, bestimmt § 244 Abs. 1 Satz 1 AO die an die Person des Bürgen zu stellenden Anforde...mehr