Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 344 Auslagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Erstattung von Auslagen und regelt in einem abschließenden Katalog, welche Auslagen erhoben werden dürfen (Analogieverbot). § 344 Abs. 1 Nr. 8 AO enthält allerdings eine Generalklausel für die Beträge, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen an Dritte zu zahlen sind. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 54 Kirchliche Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gibt eine Definition der kirchlichen Zwecke. Diese Zwecke müssen selbstlos gefördert werden. Die Selbstlosigkeit ist in § 55 AO geregelt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als kirchlicher Zweck wird nur die Förderung solcher Religionsgemeinschaften anerkannt, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Privatrechtl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117b Verwendung von den nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117b AO regelt die Verwendung von nach dem RbDatA an inländische Steuerfahndungsstellen übermittelten Daten. § 117b AO regelt damit ergänzend zu § 117a AO den "umgekehrten" Fall der Datenübermittlung vom Ausland ins Inland. Die Regelung setzt die besondere Zweckbindung nach Art. 8 Abs. 3 RbDatA um. Dabei wird dem Datenschutz besondere ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 831 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter die Vorschrift fallen nur solche indossablen Papiere, die Forderungsrechte verbriefen (also nicht Namensaktien; für diese gilt § 302 AO), insbes. somit Wechsel und Schecks jeder Art. Ein Papier ist indossabel, wenn die zugrunde liegende Forderung d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139c Wirtschafts-Identifikationsnummer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 139b AO die Regelungen für natürliche Personen enthält, betrifft § 139c AO die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern. Wann die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt wird, steht bislang nicht fest.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 50 Erlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Verbrauchsteuern, soweit für diese in den einschlägigen Gesetzen bedingte Verbrauchsteuerschulden vorgesehen sind. Das ist seit dem Inkrafttreten des Verbrauchsteuer-BinnenmarktG zum 01.01.1993 und wegen der ersatzlosen Aufhebung verschiedener Verbrauchsteuern zum selben Datum durch das Umsatzsteuer-BinnenmarktG n...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 296 Verwertung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 296 AO entspricht inhaltlich §§ 814, 815 Abs. 3 ZPO. S. Abschn. 36 ff. VollstrA, 51 ff. VollzA. Mit Wirkung zum 05.08.2009 wurde die Vorschrift an die Möglichkeit der Internetversteigerung angepasst. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwertung erfolgt auf schriftliche Anordnung der Vollstreckungsbehörde im Wege der öffentlichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt, bis zu welchem Stadium des gerichtlichen Strafverfahrens der Finanzbehörde die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft gem. § 399 AO zustehen, wenn die Behörde nach § 400 AO einen Strafbefehl oder nach § 401 AO die Einziehung im selbstständigen Verfahren beantragt hat. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen

Tz. 1 Die Vorschrift verweist auf das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Diese Regelungen gelten auch für Verfahren der Steuer- und Zollfahndung (s. § 404 AO). Der Vorschrift entspricht § 107 AO für das Besteuerungsverfahren (zum Umfang der Entschädigungspflicht s. BFH v. 24.03.1987, VII R 113/84, BStBl II 1988, 163; OLG Karlsruhe v. 04.09.1987, 3 Ws 233/87, BB 198...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung entspricht inhaltlich § 824 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind, zu pfänden, ergibt sich aus § 294 Abs. 1 AO. Während nach § 294 Abs. 1 Satz 2 AO die Pfändung schon einen Monat vor der Reife zulässig ist, darf die Versteigerung (Verwertung) erst nach der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 252 Vollstreckungsgläubiger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fiktion, dass diejenige Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört, als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche gilt, beseitigt alle Schwierigkeiten, die dadurch entstehen können, dass die Ansprüche mehreren Körperschaften oder einer anderen Körperschaft zustehen. Die Fiktion stellt eine vollstreckungsrechtliche Parall...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 331 Unmittelbarer Zwang

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unmittelbarer Zwang liegt vor, wenn die Finanzbehörde die geforderte Handlung selbst vornimmt oder den Pflichtigen zur Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt zwingt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Anwendung von Gewalt durch den Vollziehungsbeamten s. § 287 Abs. 3 AO. Tz. 3 Stan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 243 Verpfändung von Wertpapieren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift normiert die Voraussetzungen unter denen die Sicherheitsleistung durch Verpfändung von Wertpapieren (§ 241 Abs. 1 Nr. 2 AO) zulässig ist. Die Kreditinstitute, die Depotgeschäfte wahrnehmen dürfen und deshalb als Verwahrer der verpfändeten Wertpapiere in Frage kommen, müssen die Gewähr für die Umlauffähigkeit dieser Wertpap...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 113 Auswahl der Behörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich hat die ersuchende Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen, wenn für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht kommen. Für die hiernach zu treffende Ermessensentscheidung führt die Vorschrift das Prinzip ein, dass nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden sol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 299 Zuschlag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 817 ZPO. S. Abschn. 53 f. VollzA. Mit Wirkung zum 05.08.2009 wurde die Abs. 1 und 2 an die Möglichkeit der Internetversteigerung angepasst. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Zuschlag ist die Annahme des Meistgebots zu verstehen. Er führt zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 323 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Verwertung der nach § 322 AO eingetragenen Sicherungsrechte am unbeweglichen Vermögen. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Zuge der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen gem. § 322 AO eine Sicherungshypothek, Schiffshypothek oder ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug eingetragen worden, füh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 288 Zuziehung von Zeugen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 759 ZPO. S. Abschn. 30 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung des Vollziehungsbeamten, bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung für die Anwesenheit von Zeugen zu sorgen, ist in zwei Fällen gegeben, einmal dann, wenn Widerstand geleistet wird. Hierbei ist gleichgültig, ob der Vollzi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum Sterzinger, Erstattung der Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens in Steuerstrafsachen, NZWiSt 2012, 207. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 408 AO ergänzt die Kostenvorschriften der §§ 464ff. StPO. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 392 AO, wonach auch Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Verteidigung in Steuerstrafverfahren beauftragt werden kön...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 115 Kosten der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung, die nicht gilt, wenn Hilfe i. S. des § 111 Abs. 2 AO oder § 116 AO geleistet wird, unterscheidet zwischen Verwaltungsgebühren und Auslagen. Ferner stellt sie klar, dass die von Dritten zu zahlenden Kosten für Amtshandlungen der ersuchten Behörde dieser zustehen. Im Innenverhältnis zwischen der ersuchenden und der ersuchten B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 330 Ersatzvornahme

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ersatzvornahme kommt in der Praxis kaum zur Anwendung. Terminologisch setzt sie voraus, dass ein anderer die Handlung erfüllt. Dies kann nicht die Behörde selbst sein. In diesem Fall liegt unmittelbarer Zwang vor (§ 331 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ersatzvornahme kommt nur bei solchen Handlungen in Frage, die als ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Hinblick auf Pfändung einer Schiffshypothek entspricht die Vorschrift inhaltlich § 830a ZPO und entspricht der einer Buchhypothek. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der Pfändung einer durch Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung entspricht § 311 Abs. 2 AO inhaltlich § 99 Abs. 1 LuftFzgG (s. § 30...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139d Verordnungsermächtigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139d AO enthält Verordnungsermächtigungen zur Durchführung im Einzelnen und für die Schaffung technischer Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 1 der VO zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung – StIdV) v. 28.11.2006 (BGBl I 2006, 2726; g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29 Gefahr im Verzug

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 3 Abs. 4 VwVfG. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es sind Fälle denkbar, in denen ein rasches Handeln der Finanzbehörden erforderlich ist, jedoch die nach den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften an sich örtlich zuständige Finanzbehörde nicht ohne Schwierigkeiten und in der gebotenen Eile ermittelt werden...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 212 Durchführungsvorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält eine abschließende Aufzählung der durch Rechtsverordnung näher bestimmbaren im Rahmen der Steueraufsicht zu erfüllenden Pflichten. Dadurch sind besondere Ermächtigungsvorschriften in Einzelgesetzen weitgehend entbehrlich. Derartige Verordnungen sind z. B. die Alkoholverordnung (AlkV), BierStV, KaffeeStV, EnergieStV...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 84 Ablehnung von Mitgliedern eines Ausschusses

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit der förmlichen Ablehnung eines Ausschussmitglieds für den Fall, dass dieses entweder i. S. des § 82 AO ausgeschlossen oder i. S. des § 83 AO befangen ist. Das Verfahren für die Entscheidung über den Ablehnungsantrag entspricht im Wesentlichen den Grundsätzen, die für die Ablehnung einer Gerichtsper...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 389 Zusammenhängende Strafsachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erstreckt die örtliche Zuständigkeit (s. § 388 AO) auf personell oder der Sache nach zusammenhängende Strafsachen. Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn jemand mehrerer Steuerstraftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Steuerstraftat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Begünstigung, Strafvereitelung od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 303 Namenspapiere

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 822, 823 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift schließt an § 302 AO an, betrifft aber ausschließlich Wertpapiere, die auf den "Namen" des Gläubigers lauten. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 303 AO berechtigt die Vollstreckungsbehörde, das Namenspapier auf den Ersteher "umzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32j Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus § 2a Abs. 1 AO. Nach Art. 58 Abs. 5 DSGVO sehen die Mitgliedstaaten durch Rechtsvorschriften vor, dass Aufsichtsbehörden befugt sind, gegebenenfalls die Einleitung eines gerichtlichen Verfahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen des Vollziehungsbeamten sind nicht zu erstatten. Diese Kosten sind durch die Gebühren (§§ 338ff. AO) abgegolten. Mit der Vorschrift wird erreicht, dass die räumliche Nähe des Vollstreckungsschuldners zum Vollziehungsbeamten ohne Einfluss auf den Umfang der Kostenerstattung bleibt.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 300 Mindestgebot

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stimmt inhaltlich weitgehend mit § 817a ZPO überein. Sie dient dazu, die Verschleuderung von Pfandsachen zu verhindern. S. Abschn. 38 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 300 Abs. 1 Satz 1 AO enthält eine Legaldefinition des Mindestgebots. Unter gewöhnlichem Verkaufswert ist der erfahrungsgemäß bei einem freien...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 106 Beschränkung der Auskunfts- und Vorlagepflicht bei Beeinträchtigung des staatlichen Wohls

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die in der Praxis ohne Bedeutung ist, ist im Zusammenhang mit der in § 105 AO verankerten grundsätzlichen Auskunfts- und Vorlagepflicht von Behörden, öffentlichen Stellen, ihren Organen und Bediensteten zu sehen. Die Erklärung der obersten Bundes- oder Landesbehörde hat ohne Weiteres zur Folge, dass die Finanzbehörde eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93d Verordnungsermächtigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Komplexität der Datenübermittlung und im Hinblick auf die technischen Anforderungen bei der Übermittlung und Verarbeitung der Daten ist eine Erprobung des technischen Ablaufs sachgerecht. Zu diesem Zweck enthält § 93d AO eine Verordnungsermächtigung. Die gesetzliche Grundlage ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32g Datenschutzbeauftragte der Finanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Nach Art. 37 der Verordnung (EU) 2016/679 müssen Finanzbehörden einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestimmen. Für dessen Benennung, seine Stellung und seine Aufgaben sind im Anwendungsbereich der AO die in der Vorschri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs

Schrifttum Dürr, Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31a Abs. 1 AO 1977 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, DB 2000, 794; Busse, Die Weitergabe von Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 31a AO n. F.), StBp 2004, 16; Wegner, Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehungen, DB 2004, 758; Jansen/Meuwsen, Bekämpfung illegaler Beschäftigung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 60 Anforderungen an die Satzung

Schrifttum Fischer/Ihle, Satzungsbestimmungen bei gemeinnützigen Stiftungen, DStR 2008, 1692; Ullrich, Praxisfragen der gesetzlichen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften, DStR 2009, 2471; Gersch, Steuerbegünstigte Zwecke: Satzung und Satzungszwecke, AO-StB 2010, 213. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift präzisiert die formellenAnforderungen an die Satzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 302 Wertpapiere

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 821 ZPO. S. Abschn. 37 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wertpapiere sind Urkunden, bei denen das Recht aus dem Papier nur durch Vorlage dieses Papiers ausgeübt werden kann. Einen Börsen- oder Marktpreis haben insbes. Aktien, Investmentanteile, Pfandbriefe, Kommunalobligationen und ausl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anlaufhemmung bei Kapitalerträgen aus Drittstaaten ohne Informationsaustausch (§ 170 Abs. 6 AO)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Seit dem 01.01.2015 regelt § 170 Abs. 6 AO i. d. F. des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BT-Drs. 18/3018, 1 ff.) eine besondere Anlaufhemmung für solche stpfl. Kapitalerträge, die aus Staaten oder Territorien stammen, welche weder EU- noch EFTA/AELE-Mitgliedstaaten sind und nicht a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 369–412

Schrifttum Kohlmann, Steuerstrafrecht, Loseblatt; Rolletschke/Kemper, Steuerverfehlungen, Loseblatt; Rolletschke, Steuerstrafrecht, 4. Aufl. 2012; Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 1. Aufl. 2013; Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl. 2013; Wannemacher, Steuerstrafrecht, 6. Aufl. 2013; Volk, Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 77a

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 37

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 61

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO §§ 162 bis 181

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 183

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 28

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 117

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO §§ 140, 141

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 34

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 161

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 182

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 49

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