Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Während § 139b AO die Regelungen für natürliche Personen enthält, betrifft § 139c AO die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern. Wann die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt wird, steht bislang nicht fest.

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