Unternehmensbasisregister – ein neues zentrales Register für alle
Das Gesetz, das mehr Übersicht in die Unternehmenslandschaft bringen soll, ist das „Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze“, kurz Unternehmensbasisdatengesetz (UBRegG). Es wurde im Juni vom Bundestag beschlossen.
Grunddaten und bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer ermöglichen schnelle Identifizierung
Das neue Zentralregister wird beim Statistischen Bundesamt errichtet und betrieben. Hier sollen sich dann eines Tages alle Unternehmen mit ihren Basisdaten und einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, die auf die bereits bestehende Wirtschafts-Identifikationsnummer aufsetzt (§ 139c AO), wiederfinden.
Bislang zerstreute, nicht vernetzte Registerlandschaft
Helfen soll das Register nicht nur dabei die Übersicht zu behalten, sondern vor allem Aufwand bei den öffentlichen Verwaltungen und den Unternehmen selbst zu reduzieren. Bislang findet kein Austausch der Daten zwischen den ca. 120 Registern statt. Deshalb soll, so die Zukunftsvision, bald ein Blick ins Basisregister genügen, um ein Unternehmen zu identifizieren.
Sammelbecken für alle Unternehmen für späteren automatisierten Abruf
Mittels Rundumschlags sollen alle wirtschaftlichen Unternehmungen in dem großen Topf Basisregister landen. Dies soll zudem den Grundstein für eine spätere digitale Vernetzung legen. Erfasst werden sog. Unternehmensbasisdaten. Dazu zählen Stammdaten, Identifikationsnummern und Metadaten.
Welche Unternehmen werden im Basisregister geführt?
- Kaufleute (HGB)
- Genossenschaften (GenG)
- Partnerschaften (PartGG)
- Vereine (BGB)
- wirtschaftlich Tätige i.S.d. AO
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
- weitere Unternehmen i.S.d. SGB VII wie z.B. Unfallversicherer,
Welche Stammdaten werden gespeichert?
- Firma oder Name entsprechend der Eintragung im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister oder entsprechend der Führung im Datenbestand der öffentlichen Stelle
- Verwaltungsanschrift (Straße, Hausnummer, Postfach, PLZ, Ort, Länderkennzeichen)
- Sitz und inländische Geschäftsanschrift entsprechend der Eintragung in einem anderen Register,
- Rechtsform und
- Haupttätigkeit nach Klassifikation der Wirtschaftszweige;
wenn vorhanden:
- bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer und sonstige Registernummern, unter denen die Unternehmen in anderen Registern eingetragen sind inklusive der Orts- und Gerichtskennzeichen des zuständigen Registergerichts,
- Unternehmer- oder Betriebsnummern nach dem SGB VII oder IV
- Wirtschafts-Identifikationsnummer gem. § 139c AO
- gültige Rechtsträgerkennung (LEI)
Welche Metadaten werden gespeichert?
- Registerbezeichnung und Meldedatum, aus dem das im Basisregister gespeicherte Datum stammt,
- Beendigungs- bzw. Löschungseintragsdatum eines Unternehmens,
- Speicherdatum im Basisregister.
Der Aufbau des Basisregisters beginnt sofort mit Verkündung
Das Gesetz tritt im Wesentlichen mit Verkündung in Kraft, wobei wohl noch einige Zeit ins Land gehen wird, bis die Daten in solcher Masse gesammelt sind, dass sie in der Praxis genutzt werden können.
(Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 19/29763, i.d.F. der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses v. 9.6.2021, Drucksache 19/30474)
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