Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Im Hinblick auf Pfändung einer Schiffshypothek entspricht die Vorschrift inhaltlich § 830a ZPO und entspricht der einer Buchhypothek.

 

Tz. 2

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Hinsichtlich der Pfändung einer durch Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung entspricht § 311 Abs. 2 AO inhaltlich § 99 Abs. 1 LuftFzgG (s. § 306 AO Rz. 1 ff.).

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