Tz. 1
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
Im Hinblick auf Pfändung einer Schiffshypothek entspricht die Vorschrift inhaltlich § 830a ZPO und entspricht der einer Buchhypothek.
Tz. 2
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
Hinsichtlich der Pfändung einer durch Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung entspricht § 311 Abs. 2 AO inhaltlich § 99 Abs. 1 LuftFzgG (s. § 306 AO Rz. 1 ff.).
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