Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 139 Erstattungsfähige Kosten

Schrifttum von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139 Abs. 1 FGO enthält eine Legaldefinition des für den Finanzprozess maßgeblichen Kostenbegriffs. Er umfasst nicht nur die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen), die gem. § 19 GKG anzusetzen si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 74 Aussetzung der Verhandlung

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. A. Aussetzung des Verfahrens (§ 74 FGO) I. Zweck und Bedeutung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO regelt die Aussetzung des Verfahrens (s. Rz. 2 ff.) und nur diese. Die Aussetzun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 155 Anwendung von GVG und von ZPO

Schrifttum Ehlers, Die Globalverweisungen in der FGO, BB 1971, 429; Falk, Die Anwendung der ZPO und des GVG nach § 173 VwGO, Diss. 1978; Auer, Reichweite und Grenzen der Verweisung in § 173 VwGO, Diss. 1992; Völker, Kein Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1992, 207; Thomas/Wendler, Das neue Mediationsgesetz – Wesentliche Inhalte und Folgen für die Mediation...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 82 Verfahren bei der Beweisaufnahme

A. Grundsätzliche Anwendung der zivilprozessualen Vorschriften Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 82 FGO verweist hinsichtlich der allgemeinen Bestimmungen über die Beweisaufnahme und die einzelnen Beweisarten wie auch § 98 VwGO und § 118 SGG auf die Vorschriften der 358 bis 371; 372 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 414 und 450 bis 494 ZPO. Der Verweis gilt nicht für den Ur...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 126 Entscheidung über die Revision

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 126 FGO regelt die Entscheidungsmöglichkeiten des BFH in Revisionsverfahren. Dabei ergibt sich nach der gesetzlichen Konzeption folgende Struktur: Unzulässige Revisionen sind zu verwerfen (§ 126 Abs. 1 FGO). Unbegründete Revisionen sind zurückzuweisen und zwar bei materiell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 56 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 FGO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nur) für das finanzgerichtliche Verfahren, also für prozessuale Fristen (s. Rz. 2). Für das Verwaltungsverfahren, also auch das Einspruchsverfahren, gilt § 110 AO (s. Rz. 19). Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf eig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 79b Fristsetzung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79b FGO ist eine Präklusionsvorschrift, die dem Gericht die Möglichkeit gibt, Erklärungen und Beweismittel, die zu spät vorgebracht werden, bei seiner Entscheidung unberücksichtigt zu lassen. Anders als in § 364b AO sind die Fristen jedoch nicht als echte Ausschlussfristen konzipiert, sondern dem Gericht ist ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 40 Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; Werth, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, AO-StB 2007, 210; von Wedelstädt, Neuerungen und Änderungen im Umkreis der Abgabenordnung, BB 2008, 16; Nöcker, Das Drama um den Nu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 62 Bevollmächtigte und Beistände

Schrifttum Loose, Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2008, 252; Spindler, Die Neuregelung der Vertretungsmacht im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2008, 1283. A. Selbstvertretungsrecht vor dem FG (§ 62 Abs. 1 FGO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 62 Abs. 1 FGO können die Beteiligten (§ 57 FGO) vor dem Finanzgericht den Rechtsstreit selbst führe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 79a Entscheidung im vorbereitenden Verfahren

Schrifttum Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 2006, 376. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Straffung des Verfahrens und der Entlastung des Senats, indem bestimmte Nebenentscheidungen im vorbereitenden Verfahren dem Vorsitzenden bzw. dem Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 FGO) übertragen werden (§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 99 Vorabentscheidung über den Grund

Schrifttum Rößler, Teilurteile und Zwischenurteile im finanzgerichtlichen Verfahren, BB 1984, 204; Rößler, Das Zwischenfeststellungsurteil nach § 99 Abs. 2 AO, StB 1994, 181; Arnold, Das Grundurteil, Diss. Passau, 1995. A. Allgemeines, Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erlaubt eine Vorabentscheidung über einzelne Streitpunkte durch Zwis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 101 Urteil auf Erlass eines Verwaltungsakts

A. Allgemeines, Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 100 FGO den Inhalt der Entscheidung bei Anfechtungsklagen regelt, bestimmt § 101 FGO, welchen Inhalt die Entscheidung über eine Verpflichtungsklage hat. Auf andere Klagearten (allgemeine Leistungsklage, Feststellungsklage) findet § 101 FGO keine Anwendung, da die Vorschrift ausdrücklich auf die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 100 Aufhebung angefochtener Verwaltungsakte durch Urteil

1 Schrifttum Bettermann, Kassation, Reformation und Zurückverweisung im Finanzprozess, StuW 1987, 139; Martens, Teilkassation und Steuerfestsetzung, StVj 1993, 32; Rößler, Lauf der Frist gemäß § 100 Abs. 3 S 5 FGO i. d. F. vom 21.12.1992, DStZ 1997, 307; Rößler, Anwendung des § 100 Abs 3 FGO im zweiten Rechtsgang, DStZ 1997, 655; Albert, Rechtsschutzbedürfnis und vorläufige Volls...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52 Sitzungspolizei usw.

Schrifttum Britz, Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal, 1999. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO verweist hinsichtlich der Regelungen über die Öffentlichkeit, die Sitzungspolizei, die Gerichtssprache und über die Abstimmungen auf die Vorschriften des GVG. Diese technischen Verfahrensfragen gelten somit für alle Gerichtszweige – von ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 119 Fälle der Verletzung von Bundesrecht

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die in ihm genannten sechs Fälle schafft § 119 FGO eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass das angefochtene Urteil auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 119 Abs. 1 Satz 1 FGO) beruht. Die Ursächlichkeit des Fehlers für die Entscheidung durch das Gericht wird demnach g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vorwort zur 22. Auflage

Vor Ihnen liegt die 22. Auflage des von Rechtsanwalt Dr. Rolf Kühn begründeten Kommentars zu Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Das sonst so ruhige Verfahrensrecht der Abgabenordnung hat seit der 21. Auflage dieses Kommentars in 2015 ungewohnt viele Änderungen erfahren. Diese sind vor allem erfolgt mit jeweils mehreren Änderungen der AO durch das Steueränderungsgesetz 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 118 Revisionsgründe

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 118 Abs. 1 FGO geregelte Revisibilität der Rechtsnorm, deren Verletzung mit der Revision gerügt wird, betrifft nicht die Zulässigkeit der Revision. Für sie reicht aus, dass die nach § 115 FGO statthafte Revision fristgemäß eingelegt und begründet worden ist (§ 120 Ab...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anwendung von Beweisregeln der Abgabenordnung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im finanzgerichtlichen Verfahren besteht ein Interesse an einer effizienten Sachaufklärung. Deshalb verweist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO auf einige Beweisregeln der AO. Allerdings beschränkt sich die Verweisung auf eine sinngemäße Anwendung auf die § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung), § 160 AO (Empfängernachweis) und § 162 AO (Schätzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten ist im Zweiten Teil (s. §§ 35 bis 110) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG; s. § 377 AO Rz. 6 ff.) geregelt. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Meinungsverschiedenheiten (§ 250 Abs. 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit der ersuchten Behörde oder Zulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme entscheidet – abweichend von § 112 Abs. 5 Satz 2 AO – stets die Aufsichtsbehörde der ersuchten Vollstreckungsbehörde.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vertrauensschutztatbestände gem. § 176 AO

Tz. 11a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Einzelnen umfasst die Vorschrift des § 176 AO folgende Vertrauenstatbestände: I. Nichtigkeit eines Gesetzes (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Stellt das BVerfG die Nichtigkeit eines förmlichen Parlamentsgesetzes fest, auf dem die bisherige Steuerfestsetzung beruht, so darf der Spruch des BVerfG, dem...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Fabrikations- oder Werkstätten (§ 12 Satz 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fabrikations- oder Werkstätten dienen der Herstellung und Bearbeitung von beweglichen Gegenständen.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Auflagenvorbehalt (§ 120 Abs. 2 Nr. 5 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Auflagenvorbehalt ist nur bei einem begünstigenden Verwaltungsakt zulässig und ermöglicht der Behörde eine nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Allgemeinverfügung (§ 121 Abs. 2 Nr. 5 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Öffentlich bekannt gegebene Allgemeinverfügungen bedürfen keiner Begründung (zum Begriff s. § 118 AO Rz. 16).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (§ 172 Abs. 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 172 Abs. 1 AO geregelten Korrekturtatbestände verfügen jeweils über gemeinsame geschriebene und ungeschriebene Tatbestandsmerkmale. I. Gemeinsame Voraussetzungen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 1. HS AO) 1. Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der vorliegenden Bestimmung bes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Korrektur von Verbrauchsteuerbescheiden (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

1. Anwendungsbereich und Tatbestand Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 40) lässt § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Behörde ohne weitere Voraussetzungen eine Aufhebung oder Änderung der unter die Vorschrift fallenden Bescheide zu. Alleiniger Grund für eine Änderung nach dieser Vorschrift ist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Beachtung des Zwecks des Verwaltungsakts (§ 120 Abs. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 120 Abs. 3 AO stellt lediglich klar, dass eine Nebenbestimmung dem Zweck des Verwaltungsakts nicht zuwiderlaufen darf und diesen nicht aushöhlen darf.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Kinder der Geschwister (§ 15 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kinder der Geschwister sind Nichten und Neffen, nicht jedoch Kinder der Geschwister untereinander (z. B. Vettern), (AEAO zu § 15, Nr. 4).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Steuerrechtliche Besonderheiten der Aufrechnung (§ 226 Abs. 2 bis 4 AO)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 226 Abs. 2, 3 und 4 AO sind spezielle für die Aufrechnung im Steuerrecht geltende Regelungen getroffen. I. Keine Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen (§ 226 Abs. 2 AO) Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 226 Abs. 2 AO kann mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nicht aufgerechnet werden, wenn sie durch Verjährung o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Geschäftsstellen (§ 12 Satz 2 Nr. 3 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschäftsstellen sind Einrichtungen oder Anlagen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dienen, in denen aber nur Teilbereiche der Tätigkeit des Unternehmens, wie teilweise ausgelagerte Bürotätigkeit oder Publikumsverkehr, ausgeübt werden, sodass der Begriff der Zweigniederlassung nicht erfüllt wird.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausschluss der Nichtigkeit (§ 125 Abs. 3 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 125 Abs. 3 AO stellt klar, dass in den dort erwähnten Fällen keine die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigenden Fehler vorliegen. I. Verstoß gegen örtliche Zuständigkeitsvorschriften Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nichteinhaltung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (§§ 17ff. AO) führt nicht zur Nichtigkeit des V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Teilweise Förderung des bezahlten Sports, § 58 Nr. 8 AO

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unschädlichkeit der Förderung des bezahlten Sports neben dem unbezahlten stellt eine Ausnahme von dem Gebot der Selbstlosigkeit dar. Die Regelung steht im Zusammenhang mit s. § 67a AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Regelungsermächtigung für Ballungszentren (§ 19 Abs. 5 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 Abs. 5 AO schafft die Voraussetzungen für eine den Zwecken der Verwaltungsvereinfachung dienende besondere Regelung der örtlichen Zuständigkeit in städtischen Ballungszentren.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ausnahme durch Rechtsvorschrift (§ 121 Abs. 2 Nr. 4 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese Vorschrift erwähnt die Befreiung vom Begründungszwang durch Rechtsvorschrift. Ein Beispiel für eine derartige Rechtsvorschrift ist § 164 Abs. 1 Satz 1 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gemeinsame Voraussetzungen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 1. HS AO)

1. Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der vorliegenden Bestimmung beschränkt sich auf Steuerbescheide i. S. des § 155 AO und auf die ihnen durch Gesetz ausdrücklich gleichgestellten Bescheide (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 6 f.). Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gilt demnach nicht für Haftung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Dauer der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 169 Abs. 2 AO bestimmt vier verschiedene Festsetzungsfristen. I. Regelmäßige Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 1 AO) Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 36, 42) und Verbrauchsteuervergütungen beträgt die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ein Jahr (vgl. z. B. BFH v. 26.09.2017, VI...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Korrektur von Bescheiden über andere Steuern (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

1. Allgemeines Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis d AO behandeln die Aufhebung oder Änderung von unter die Vorschrift fallenden Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden, die andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben i. S. des Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK oder Verbrauchsteuern betreffen. Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Sinngemäße Anwendung auf steuerliche Nebenleistungen (§ 1 Abs. 3 AO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 3 Satz 1 AO ordnet die sinngemäße Anwendung der AO auf steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) an. Der Begriff umfasst nach § 3 Abs. 4 AO Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), die Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, die Zinsen (§§ 233 bis 239 AO), die Säumniszuschläge (§ 240 AO), die Zwangsgeld...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117c AO wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) mit Wirkung vom 24.12.2013 eingefügt. Die Vorschrift wird durch § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO ergänzt, die eine Zuwiderhandlung geg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Anlaufhemmung für Steuern auf Einkünfte im Zusammenhang mit Drittstaaten-Gesellschaften (§ 170 Abs. 7 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Art. 170 Abs. 7 AO regelt eine spezielle Anlaufhemmung für Steuern auf Einkünfte oder Erträge, die in Zusammenhang stehen mit Beziehungen zu einer Drittstaat-Gesellschaft i. S. von § 138 Abs. 3 AO, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtserheblichkeit nachträglich übermittelter Daten (§ 175b Abs. 4 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175b Abs. 4 AO gelten § 175b Abs. 1 und Abs. 2 AO nicht, wenn nachträglich übermittelte Daten i. S. des § 93c Abs. 1 oder Abs. 3 AO nicht rechtserheblich sind. § 175b Abs. 3 AO ist von dieser Regelung nicht erfasst. § 175b Abs. 4 AO erfasst sowohl den Fall, dass nach einer erstmaligen Datenübermittlung nachträglich Daten übermitt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / X. Erstattung einer Anzeige (§ 171 Abs. 9 AO)

Tz. 91 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 9 AO verschafft der Finanzbehörde eine Mindestfrist von einem Jahr für die Verwertung von Nacherklärungen bzw. sonstigen in § 153 AO geregelten Anzeigen sowie von sog. Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung (§§ 371, 378 Abs. 3 AO). Die Aufzählung der Anzeigen ist abschließend. Die Jahresfr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Auskunftsverweigerungsrechte (§ 160 Abs. 2 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsverweigerungsrecht i. S. des § 102 AO bleibt unberührt. Für Personen i. S. des § 102 Abs. 1 Nr. 4 AO gilt dies nicht (§ 102 Abs. 1 Nr. 4 AO; s. § 102 AO Rz. 6). Beruft sich ein Berufsangehöriger i. S. des § 102 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO auf sein Auskunftsverweigerungsrecht, führt dies dazu, dass zwar das Benennungsverlangen nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

Schrifttum Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Baumann/Penné-Goebel, Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften im Rahmen von Selbstversorgungseinrichtungen i. S. von § 68, Nr. 2 AO, DB 2005, 695; Strahl, Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich – Chance un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Weidemann, Steuerschuldnerschaft und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verbringung von Tabakwaren, wistra 2013, 422; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Rönnau, Moderne Probleme der Steuerhehlerei, NStZ 2000, 513; Kretschmer, Der Versuchsbeginn bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO), NStZ 2008, 379; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421; Dehne-Niemann, Die Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 117a und 117b AO setzen den Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, 89, L 75 vom 15.03.2007, 26, im Folgenden RbDatA) vom 18.12.2006 in nationales Recht um. Dadurch soll...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Mehrfachberücksichtigung zugunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger (§ 174 Abs. 2 AO)

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 2 AO sieht eine § 174 Abs. 1 AO ergänzende Regelung vor, wenn der Widerstreit nach § 174 Abs. 1 AO sich zugunsten eines oder mehrerer Stpfl. ausgewirkt hat. Ein Antrag ist für die Aufhebung oder Änderung nicht erforderlich (§ 174 Abs. 2 Satz 1, 2. HS AO), jedoch setzt § 174 Abs. 2 AO voraus, dass der Widerstreit auf einen Ant...mehr