Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis des § 42 AO zu anderen Vorschriften; § 42 Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelt das Verhältnis zu speziellen Normen zur Verhinderung von Steuerumgehung. Zahlreiche Regelungen enthalten Sondervorschriften (s. § 8 Abs. 4 KStG oder § 10 Abs. 5 UStG). Der BFH nahm in vielen Fällen eine verdrängende Wirkung der Spezialregelungen an (BFH v. 15.12.1999, I R 29/97, BStBl II 2000, 527 zum inzwisc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Zuständigkeit nach § 367 Abs. 3 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wurde der angefochtene Verwaltungsakt von einer anderen Behörde aufgrund gesetzlicher Vorschriften für die zuständige Finanzbehörde erlassen, so entscheidet die zuständige Finanzbehörde über den Einspruch (§ 367 Abs. 3 Satz 1 AO). Für die zuständige Finanzbehörde handeln die Zolldienststellen für die Verwaltung der USt und KraftSt (§ 18...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anzeigepflichten des § 153 Abs. 2 und 3 AO

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den Fällen des § 153 Abs. 2 und 3 AO geht das Gesetz von der ursprünglichen Richtigkeit zu Grunde liegender Erklärungen aus; ansonsten läge bereits ein Fall des § 153 Abs. 1 AO vor (BFH v. 14.05.1991, VII B 187/90, BFH/NV 1992, 137). Die Anzeigepflicht (keine Berichtigungspflicht) besteht in allen Fällen, in denen eine Steuerbefreiun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Erklärungen der Finanzbehörden, § 87a Abs. 4 AO

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 4 AO ermöglicht auch den Finanzbehörden Verwaltungsakte oder sonstige Maßnahmen, für die gesetzlich Schriftform vorgesehen ist, durch die elektronische Form zu ersetzen, soweit nicht die elektronische Übermittlung ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen ist, wie z. B. in § 224a Abs. 2 AO, § 244 Abs. 1 Satz 3 AO, § 309 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zahlungen des Stpfl. (§ 224 Abs. 1, 4 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 224 Abs. 1 Satz 2 AO ist Zahlung durch Übergabe von Zahlungsmitteln (Bargeld, Schecks) grundsätzlich nur innerhalb des Kassenraums der zuständigen Finanzkasse möglich; außerhalb des Kassenraums sind solche Zahlungen unwirksam (BFH v. 17.02.1954, II 171/52, BStBl III 1954, 131), es sei denn, die Zahlungsmittel werden einem Amtsträ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Vereinbarkeit mit einfachgesetzlichem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, eine Steuer nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig festzusetzen, wird durch § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO auf die Fälle erweitert, in denen wegen der Auslegung eines Steuergesetzes, d. h. wegen einer einfachgesetzlichen Rechtsfrage, ein Verfahren beim BFH anhängig ist. Wann § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO angewendet werden ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung gegenüber dem Rechtsnachfolger (§ 182 Abs. 2 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 182 Abs. 2 Satz 1 AO normiert die dingliche Wirkung der EW-Bescheide auf Rechtsnachfolger. Sie wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, auf den der Gegenstand der Feststellung nach dem Feststellungszeitpunkt mit steuerlicher Wirkung übergeht; dies betrifft Haftungsschuldner nicht (AEAO zu § 182, Nr. 3). Der Rechtsnachfolger kann nu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulassung des Widerrufs durch Rechtsvorschrift oder Vorbehalt (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf ist zulässig, wenn er durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten worden ist. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch Rechtsvorschrift zugelassen ist der Widerruf z. B. in § 148 Satz 3 AO für den Fall der Buchführungserleichterung, in § 46 Satz 2 UStDV für die Dauerfristverlängerung, in § 44a Abs....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mehrere Beteiligte (§ 122 Abs. 6 AO)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 122 Abs. 6 AO können zusammengefasste Bescheide, soweit die Beteiligten (§ 78 AO) einverstanden sind, an einen Beteiligten mit Wirkung für und gegen andere Beteiligte bekannt gegeben werden. Die Vorschrift erfasst alle Steuerverwaltungsakte. Sie findet insbes. Anwendung bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern, für d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Gebührenpflicht (§ 178a Abs. 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Bearbeitung eines Antrags auf Durchführung eines Vorabverständigungsverfahrens erhebt das BZSt Gebühren. Sie fällt auch an, wenn der APA-Antrag nur beim ausländischen Vertragsstaat gestellt wurde und dieser sich an das BMF oder BZSt wendet (BT-Drs. 16/2712). Die Gebühr entsteht mit Eingang des APA-Antrags ggfs. auch beim örtlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 4 Satz 1 AO)

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird der Vorbehalt nicht aufgehoben, entfällt er mit Ablauf der allgemeinen Festsetzungsfrist i. S. des § 169 Abs. 2 Satz 1 AO und der nicht in § 164 Abs. 4 Satz 2 AO genannten Ablaufhemmungen nach § 171 Abs. 1 bis 6, 9 und 11 bis 14 AO (AEAO zu § 164, Nr. 7). Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 6 AO ist nicht anzuwenden. Anders als bei de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verjährung (§§ 169 bis 171; §§ 228 bis 232 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als im Zivilrecht, in dem der Schuldner durch die Verjährung lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht enthält (s. § 214 BGB) bewirkt die Verjährung im Steuerrecht das Erlöschen des Anspruchs. § 47 AO unterscheidet dabei zwischen der Festsetzungsverjährung (s. §§ 169ff. AO) und der Zahlungsverjährung (s. §§ 228ff. AO). Tz. 8 Stand:...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 168 Satz 1 AO steht die Steueranmeldung grundsätzlich mit Eingang beim FA einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich und entfaltet die Rechtswirkungen nach § 164 AO, soweit sie eine Zahllast aufweist und nicht zu einer Herabsetzung der zu zahlenden Steuer führt (§ 168 Satz 2 AO). Der Vorbehalt der Nachprüfung w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Änderung von Rechtsvorschriften (§ 207 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Werden die Rechtsvorschriften, auf denen die verbindliche Zusage beruht, geändert, tritt vom Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Rechtsvorschriften an die verbindliche Zusage außer Kraft (§ 207 Abs. 1 AO). Die Bindungswirkung entfällt automatisch, die Finanzbehörde muss die Zusage nicht widerrufen (BFH v. 21.03.1996, XI R 82/94, BSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gebundener Verwaltungsakt (§ 120 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt, auf den ein Rechtsanspruch besteht (sog. gebundener Verwaltungsakt, s. § 118 AO Rz. 24), darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn die Nebenbestimmung durch Rechtsvorschrift, Gesetz, RechtsVO oder Satzung (s. § 4 AO Rz. 9 ff.) besonders zugelassen ist. Beispiel für eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlag...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Reihenfolge der Tilgung im Vollstreckungsverfahren (§ 225 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Zahlung des Stpfl. im Vollstreckungsverfahren erzwungen (§ 249 AO), überlässt § 225 Abs. 3 AO der Finanzbehörde die Bestimmung der Reihenfolge der Tilgung. Unter § 225 Abs. 3 AO fallen auch Zahlungen bei Pfändung des Anspruchs auf Gutschrift von Eingängen auf einem Kontokorrentkonto (BFH v. 25.02.2003, VII B 385/02, BFH/NV 2003,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ermittlungsbefugnisse (§ 249 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Finanzämtern und Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden steht die Befugnis zu, zur Vorbereitung der Vollstreckung die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (§ 253 AO) zu ermitteln. Systematisch ist die von § 249 Abs. 2 AO geregelte Tätigkeit noch kein Teil der Vollstreckung selbst, sondern hat eigenst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Feststellung von Anrechnungsbeträgen (§ 180 Abs. 5 Nr. 2 AO)

Tz. 81 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 5 Nr. 2 AO erfasst in entsprechender Anwendung den § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 AO als festzustellende Besteuerungsgrundlagen nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 und 3 EStG sowie § 48c EStG anrechenbare Steuerabzugsbeträge wie Kapitalertragsteuer, anzurechnende KSt, SolZ, Bauabzugsteuer i. S. des § 48 EStG (BMF v. 27.12.2002, I...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Exkulpationsbeweis (§ 169 Abs. 2 Satz 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat die Tat eine andere Person als der Stpfl. begangen, kann der Steuerschuldner die Verlängerung der Festsetzungsfrist durch den Nachweis abwenden, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Vorläufige und ausgesetzte Steuerfestsetzung (§ 171 Abs. 8 AO)

Tz. 90 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Fälle der Aussetzung der Steuerfestsetzung bzw. vorläufigen Steuerfestsetzung (§ 165 AO) sieht § 171 Abs. 8 AO eine Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist vor, um der Finanzbehörde ausreichend Zeit für die steuerlichen Folgerungen aus dem Wegfall der Ungewissheit zu sichern (BFH v. 10.11.2004, II R 24/03, BStBl II 2005, 182)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bekanntgabe an Inhaltsadressaten oder an Drittbetroffene (§ 122 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt ist nach § 122 Abs. 1 Satz 1 AO grundsätzlich demjenigen Beteiligten (s. § 78 AO) bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Der Inhaltsadressat muss im Bescheid so eindeutig bezeichnet sein, dass Zweifel über seine Identität nicht bestehen. Entscheidend ist, ob der Inhaltsadressat durch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendbarkeit auf Einspruchsentscheidungen (§ 172 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AO)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 2 AO dehnt die Geltung der Aufhebungs- und Änderungsmöglichkeiten auf solche Einspruchsentscheidungen aus, durch die der Steuerbescheid bestätigt oder geändert worden ist. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Einspruchsentscheidungen (§§ 366, 367 Abs. 2 Satz 3 AO) sich von den ihnen vorausgehenden Bescheiden...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Sonstige gesetzliche Korrekturmöglichkeiten (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AO)

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO stellt i. S. des geschlossenen Systems der Korrektur von Steuerbescheiden (s. Rz. 1; s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 2) klar, dass die in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO eröffneten Möglichkeiten der Änderung oder Aufhebung trotz der Verwendung des Wortes "nur" im Eingangssatz der Vorschrift die Änderung oder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vollstreckbare Verwaltungsakte (§ 251 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 249 Abs. 1 AO bestimmt die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen. Die nach § 249 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO grundsätzlich vollstreckbaren Verwaltungsakte können zwar ohne Rücksicht auf ihre formelle Bestandskraft durchgesetzt werden, jedoch nur dann, wenn die Zulässigkeit ihrer Verwirklichung nicht durch besondere Maßnahmen eingeschränkt oder ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Folgen der Verletzung der Pflichten aus § 153 AO

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anzeige nach § 153 AO kann von der Finanzbehörde erzwungen werden (§§ 328ff. AO), soweit nicht § 393 Abs. 1 Satz 2 AO die Anwendung von Zwangsmitteln ausschließt; ggf. ist der Stpfl. nach § 393 Abs. 1 Satz 4 AO auf das mögliche Verbot hinzuweisen (dazu s. FG Bln v. 25.02.1985, VIII 299/84, EFG 1985, 539). Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich darf ein Verwaltungsakt nur dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Diese Zulassung der öffentlichen Bekanntgabe spielt im Besteuerungsverfahren keine nennenswerte Rolle. Schon aus Rücksicht auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) dürfte regelmäßig die öffentliche Bekanntgabe von ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Unterstützung beim Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 Abs. 1 Satz 2 AO gibt dem Stpfl. auf, im Rahmen der Außenprüfung die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 AO, d. h. beim Datenzugriff zu unterstützen. Er muss dem FA das Lesen z. B. eingescannter aufbewahrungspflichtiger Unterlagen des Prüfungszeitraums über sein Computersystem per Bildschirm gestatten (BFH...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bekanntgabe (§ 188 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zerlegungsbescheid kann den Beteiligten am Zerlegungsverfahren (§ 186 AO) gegenüber nur einheitlich ergehen (BFH v. 14.09.1994, I R 60/93, BFH/NV 1995, 484 m. w. N.). Steht der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung, gilt das auch dafür; ist dies unterlassen worden, kann der Bescheid insoweit ggf. nach § 129 AO berichtigt werden (B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. § 371 Abs. 2 Satz 2 AO

Tz. 25d Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 371 Abs. 2 Satz 2 AO wird ermöglicht, dass trotz Bekanntgabe der Prüfungsanordnung oder des Erscheinens eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung eine strafbefreiende Selbstanzeige für Zeiträume abgegeben werden kann, die nicht der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nummer 1 Buchst. a und c AO unterliegen. Das Vollständigkeitsgebot...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entsprechende Anwendung der §§ 105 und 106 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 111 Abs. 5 AO sind die § 105 AO und § 106 AO entsprechend anzuwenden. Dies bedeutet, dass die gesetzlich verankerte Schweigepflicht von Behörden usw. die Verpflichtung zur Leistung von Amtshilfe grundsätzlich nicht beschränkt und eine Verweigerung der Amtshilfe im Hinblick auf solche Geheimhaltungsvorschriften nur in den besonder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Hinzuziehung und Beiladung Dritter (§ 174 Abs. 5 AO)

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Änderung oder Aufhebung eines einem Dritten gegenüber ergangenen Bescheids ist als Folgeänderung nach § 174 Abs. 4 AO nur zulässig, wenn dieser an dem Verfahren um die Ausgangsänderung beteiligt war. Zweck dieser Vorschrift ist die Wahrung der Interessen des Dritten durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Ausgangsverfahren. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Reihenfolge der Tilgung ohne Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verzichtet der Stpfl. auf eine Tilgungsbestimmung, richtet sich die Verrechnung nach der zwingenden Reihenfolge gem. § 225 Abs. 2 AO. Die fälligen Steuerforderungen erlöschen automatisch (§ 47 AO) in der von § 225 Abs. 2 AO vorgeschriebenen Reihenfolge. Davon abweichende Verbuchungen des FA sind unwirksam. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 153 Vollstreckung ohne Vollstreckungsklausel

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 153 FGO entfällt sowohl bei der Vollstreckung zugunsten der öffentlichen Hand (§ 150 FGO) als auch zugunsten des Klägers gegen diese wegen Geldforderungen (§ 152 Abs. 2 bis Abs. 3 FGO) das Erfordernis einer Vollstreckungsklausel i. S. von § 725 ZPO. Es genügt für die Vollstreckung deshalb die vollstreckbare Ausfertigung des Urteil...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 50 Klageverzicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 50 FGO kann nach Erlass des Verwaltungsaktes auf die Klageerhebung verzichtet werden. Die Möglichkeit, auf die Erhebung der Klage zu verzichten, besteht bei allen Verwaltungsakten. Sie ist Ausdruck der auch im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime (s. Vor FGO Rz. 51). Der Verzicht begründet eine (negative) Sac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 89 Erzwingung der Vorlage von Urkunden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 89 FGO gelten die zur Herbeiführung von Zeugenaussagen zulässigen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld; s. § 84 FGO Rz. 1) auch für Erzwingung (genauer: zur Ahndung der Nichtbefolgung) der Urkundenvorlage und der Vorlage von elektronischen Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr (§ 52a FGO) in den Fällen der §§ 85 und 86 FGO. Dies gilt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum Hild/Hild, Verteidigung in Steuerstrafverfahren, BB 1999, 343; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren, DStZ 2000, 850; Burkhard, Probleme mit dem Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren, DStR 2002, 1794; Viertelhausen, Akteneinsicht in das Fallheft im Besteuerungs- und im Steuerstrafverfahren? wistra 2003, 409; Müller, Akteneins...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen, § 58 Nr. 9 AO

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die zur Vermeidung von Missbräuchen auf von Gebietskörperschaften errichtete Stiftungen beschränkt ist, soll erreichen, dass Zuschüsse, die zur Erfüllung der gemeinnützigen Satzungszwecke vergeben werden, auch dann unschädlich sind, wenn die geförderten Unternehmen nicht Hilfspersonen der Stiftung sind.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO)

Schrifttum Kemper, Der neue Sperrtatbestand der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung in § 371 AO, NZWiSt 2012, 56; Pflaum, Selbstanzeige nach Prüfungsanordnung und Auswirkungen auf die Mitwirkung während einer Außenprüfung, StBp 2013, 217; Harle/Olles, Prüfungsanordnung und Selbstanzeige, NWB 2014, 170. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine wirksame Selbstanzeige kann nach ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ereignisse mit steuerlicher Rückwirkung (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

I. Bedeutung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sind unter die Vorschrift fallende Bescheide (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dabei ist es für die (Nicht-)Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bindungswirkung des Feststellungsbescheids für Folgebescheide (§ 182 Abs. 1 AO)

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindungswirkung der Folgebescheide an die in Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen nach § 182 Abs. 1 AO ist notwendige Folge von Zweck und Inhalt des Feststellungsbescheids und seiner dienenden Funktion für die Besteuerung. Folgebescheide können andere Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide, Steuerbesc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anträge auf Steuerfestsetzung, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung oder ihre Berichtigung (§ 171 Abs. 3 AO)

1. Bedeutung der Vorschrift Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO enthält für die Praxis besonders relevante Tatbestände, nämlich neben dem Antrag auf Berichtigung einer Festsetzung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO die Beantragung von Anspruchsfestsetzungen bzw. ihrer Aufhebung oder Änderung. Diese Vorschrift behandelt Anträge außerhalb eines Eins...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Aufhebung und Änderung der vorläufigen Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 2 AO)

1. Allgemeines Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 165 Abs. 2 AO eröffnet in seinen Sätzen 1 und 2 zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids, und zwar für den Fall, dass die Ungewissheit nicht beseitigt ist, bessere Erkenntnis der Finanzbehörde aber eine Anpassung der vorläufigen Regelung erfordert (Satz 1), und für den Fall, das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Nutzungsüberlassung von Räumen, § 58 Nr. 5 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl die Vorschrift nur die Nutzungsüberlassung von Räumen anspricht, ist sie ihrem Zweck entsprechend ausdehnend auch auf Freiflächen, insbes. Sport- und Spielplätze, anzuwenden (s. AEAO zu § 58, Nr. 5).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Ausdehnung der Straffreiheit auf bestimmte Nichtanzeigende (§ 371 Abs. 4 AO)

Schrifttum Jarke, Strafbefreiende Drittanzeige nach § 371 Abs. 4 AO bei vorsätzlicher falscher Steuererklärung? wistra 1999, 286; Müller, Die strafbefreiende Selbstanzeige für einen Dritten, AO-StB 2007, 276. Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 153 AO legt dem Steuerpflichtigen eine Berichtigungspflicht auf, wenn er nachträglich von unrichtigen oder unvollständigen Erkläru...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Korrektur von Folgebescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

I. Bedeutung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben, oder geändert wird. Die darin normierte Anpassung des Folgebescheids ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden, andere öffentliche Stellen und nicht-öffentliche Stellen (§ 2a Abs. 1 AO)

I. Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 2a Abs. 1 Satz 1 AO) Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 1 Satz 1 AO gelten die steuerrechtlichen Datenschutzvorschriften der AO sowie der Einzelsteuergesetze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Begriffe sind europarechtlich durch Art. 4 DSGVO verbindlich vorgegeben und daher bei der Anwendung der AO ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bekanntgabe an gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten (§ 183 Abs. 1 AO)

I. Allgemeines Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO kann der Verwaltungsakt auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Ob die Finanzbehörde sich an den Beteiligten oder den Bevollmächtigten wendet, steht es in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Dieser Grundsatz gilt auch in den Fällen des § 183 Abs. 1 AO, es sei denn, es liegen die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Absehen von der Korrektur von Steuerfestsetzungen bei Kleinbeträgen (§ 156 Abs. 1 AO)

I. Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 156 Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der bei einer Abweichung von der bisherigen Steuer bis 25 Euro eine Steuerfestsetzung oder eine Korrektur der Steuerfestsetzung unterbleibt. Die Zulässigkeit beruht auf Art. 80 Abs. 1 GG. Die Rechtsverordnung bedarf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bekanntgabe der Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b AO)

Schrifttum Burkhard/Adler, Unbestimmte Einleitungsverfügungen entfalten keine Sperrwirkung, DStZ 2000, 592; Mösbauer, Die Einleitung des Strafverfahrens als Tatbestandsmerkmal für den Ausschluss der Selbstanzeige nach § 371 AO, DB 2001, 836; Schützeberg, Der persönliche, sachliche und zeitliche Umfang der Sperrwirkung bei der Selbstanzeige nach § 371 AO, StBp 2009, 223. Tz. 19 S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 162 Abs. 2 AO)

1. Allgemeines Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 162 Abs. 2 AO zählt beispielhaft Schätzungsgründe auf. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die mangelnde Aufklärung vom Stpfl. zumindest verursacht wird. Die Aufzählung ist nicht abschließend ("insbesondere"), sodass unter § 162 Abs. 2 AO auch andere als die aufgeführten Mitwirkungsverletzungen fallen. Die Vorschrift ist...mehr