Tz. 90

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Für die Fälle der Aussetzung der Steuerfestsetzung bzw. vorläufigen Steuerfestsetzung (§ 165 AO) sieht § 171 Abs. 8 AO eine Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist vor, um der Finanzbehörde ausreichend Zeit für die steuerlichen Folgerungen aus dem Wegfall der Ungewissheit zu sichern (BFH v. 10.11.2004, II R 24/03, BStBl II 2005, 182). Sie wird durch die wirksame Bekanntgabe der vorläufigen Steuerfestsetzung bzw. der Verfügung über die Aussetzung der Steuerfestsetzung ausgelöst, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 165 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO tatsächlich vorliegen. Sie wird nicht ausgelöst, wenn eine Steuer ohne Vorläufigkeitsvermerk festgesetzt wird, auch wenn das FA zur vorläufigen Steuerfestsetzung verpflichtet war (BFH v. 14.04.2011, VI B 143/10, BFH/NV 2011, 1289). Für die Beendigung der Ablaufhemmung ist maßgeblich, wann die Finanzbehörde von dem tatsächlichen Wegfall der Ungewissheit positiv Kenntnis hat (BFH v. 17.04.1996, II R 4/94, BFH/NV 1996, 929; FG Nbg, v. 07.04.2006, VII 55/2004, EFG 2006, 1138; FG Mchn v. 24.02.2006, 10 K 1961/04; EFG 2006, 1394). Ein "Kennenmüssen" von Tatsachen steht der Kenntnis nicht gleich (BFH v. 26.08.1992, II R 107/90, BStBl II 1993, 5). Die Ablaufhemmung endet in den Fällen des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO (Ungewissheit über das Vorliegen der Entstehungsvoraussetzungen der Steuer) nicht vor Ablauf eines Jahres; in denen des § 165 Abs. 1 Satz 2 AO (verfassungs- oder europarechtliche Ungewissheit oder solche hinsichtlich DBA) mit Ablauf von zwei Jahren seit Kenntniserlangung der Finanzbehörde (AEAO zu § 171, Nr. 5 Abs. 1). Der Umfang der Ablaufhemmung bestimmt sich nach dem Umfang der Vorläufigkeit. Wegen des sachlichen Inhalts der zulässigen Änderungen bzw. Festsetzung, für die nach § 171 Abs. 8 AO der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt wird, s. § 165 AO Rz. 25 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge