Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 104 Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dehnt die für die Erteilung von Auskünften bestehenden Verweigerungsrechte der §§ 101 bis 103 AO auf die in den §§ 96 Abs. 3, 97 und 100 AO geregelten Pflichten aus. Wer ein Auskunftsverweigerungsrecht hat, kann demnach auch die Erstattung eines Gutachtens und die Vorlage von Urkunden oder Wertsachen ablehnen. Das Ablehnun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 53 Mildtätige Zwecke

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift definiert die mildtätigen Zwecke. Diese liegen vor, wenn Personen selbstlos (s. § 55 AO) unterstützt werden, die sich in einer Notlage befinden, die entweder durch ihren Gesundheitszustand (§ 53 Nr. 1 AO) oder ihre wirtschaftliche Lage (§ 53 Nr. 2 AO) verursacht ist. Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familien...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die nach dieser Vorschrift gegebene Meldepflicht wird die besondere Überwachung von Betrieben, die verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen oder gewinnen (s. §§ 209ff. AO) oder in denen besondere Verkehrsteuern anfallen, sichergestellt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da nur eine Anmeldepflicht sinnvoll ist, wenn die Entsteh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, dass Ansprüche aus dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis auch durch Personen befriedigt werden können, die an ihm nicht beteiligt sind. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis sind Handlungen, die auf Erfüllung (Tilgung) von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Hild, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398 AO ergänzt die Bestimmungen des § 153 Abs. 1 StPO über die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft aus ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 327 Verwertung von Sicherheiten

Werden Geldforderungen, die im Verwaltungsverfahren vollstreckbar sind (§ 251), bei Fälligkeit nicht erfüllt, kann sich die Vollstreckungsbehörde aus den Sicherheiten befriedigen, die sie zur Sicherung dieser Ansprüche erlangt hat. Die Sicherheiten werden nach den Vorschriften dieses Abschnitts verwertet. Die Verwertung darf erst erfolgen, wenn dem Vollstreckungsschuldner di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt in sachlicher Hinsicht, welcher Art von Finanzbehörde die Rechte und Pflichten zustehen, die mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbunden sind. Mit der örtlichen Zuständigkeit sowie weiteren Zuständigkeitsfragen befassen sich die §§ 388 bis 390 AO und auch § 399 Abs. 2 AO. Für die sachliche Zuständigkeit komm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 205 Form der verbindlichen Zusage

Schrifttum S. Schrifttum zu § 204 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt die förmlichen Anforderungen, von denen die Wirksamkeit einer verbindlichen Zusage i. S. des § 204 AO abhängt. Sie dienen vor allem der Beweisbarkeit und der Bestimmtheit der Zusage. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 205 Abs. 1 AO schreibt zwingend die schriftliche Erteilun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87c tritt an die Stelle von §§ 3 und 4 SteuerdatenübermittlungsVO, deren Regelungen er weitgehend übernommen hat. Die Vorschrift regelt die Pflichten von Herstellern und Vertreibern nicht amtlicher Datenverarbeitungsprogramme, die im Besteuerungsverfahren für die Erhebung, die Verarbeitung (einschließlich der Übermittlung an Finanzbehö...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum Gehm, Die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 396 AO, NZWiSt 2012, 244; Eckart, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59; Tormöhlen, Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – Ermessensentscheidung bei steuerrechtlich ungeklärten bzw. höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Fragen, AO-StB 2016, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 29a AO ist mit Wirkung vom 23.07.2016 eingefügt worden durch Gesetz vom 18.07.2016 (BGBl. I 2016, 1679). Ziel der Regelung ist die Flexibilisierung der Arbeitsorganisation der Finanzverwaltung der Länder. Eine kontinuierliche, zügige und dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechende Behandlung der Steuerfälle soll dad...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 217 Steuerhilfspersonen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bestellung von Steuerhilfspersonen zur Feststellung von Tatsachen, die zoll- und verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind, soll der Entlastung der Steueraufsicht dienen. Der Steuerhilfsperson darf lediglich die Feststellung von Tatsachen übertragen werden, die für die Besteuerung erheblich sein können (s. z. B. § 62 Abs. 2 EnergieStG)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot des § 371 Abs. 1 AO

Tz. 25c Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 371 Abs. 1 AO postuliert das Vollständigkeitsgebot, indem dort angeordnet wird, dass die Selbstanzeige vollumfänglich zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, zumindest aber für die letzten zehn Kalenderjahre zu erfolgen hat. Von diesem Vollständigkeitsgebot machen die Vorschriften des § 371 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 2a A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 314 Einziehungsverfügung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einziehung ist das Mittel der Befriedigung aus der nach § 309 AO beschlagnahmten Forderung. Wegen der Möglichkeit anderweitiger Verwertung der gepfändeten Forderung s. § 317 AO. Zur Wirkung der Einziehungsverfügung s. § 315 AO. S. auch Abschn. 41 Abs. 5 bis 8 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einziehung erfolgt durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 857 ZPO. S. Abschn. 42 Abs. 3 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betroffen ist die Vollstreckung in Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 322 AO) sind, ausgenommen bewegliche Sachen (§§ 286ff. AO), Geldforderungen (§§ 309 bis 317 AO) und ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 186 Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt die Beteiligten am Zerlegungsverfahren und ist Spezialregelung gegenüber § 78 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beteiligte sind der Steuerpflichtige und die Steuerberechtigten, denen ein Anteil am Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. Die Beteiligung des Steuerpflichtigen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 29c Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541) und schafft für Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung eine nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie ursprünglich erhoben wurden (Weit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 36 Erlöschen der Vertretungsmacht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet keine Pflichten; sie gibt nur einen allgemeinen Grundsatz wieder. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtungen, die Vertretern oder Verfügungsberechtigten i. S. der §§ 34 und 35 AO obliegen, finden ihr Ende mit dem Erlöschen der Vertretungsmacht oder der Verfügungsmacht. Das bedeutet nicht, dass der B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 213 AO ermöglicht es, Betriebe und Unternehmen, deren verantwortliche Personen sich in bestimmter Weise als steuerlich besonders unzuverlässig erwiesen haben, einer besonderen Aufsicht zu unterstellen. Der Schwerpunkt der praktischen Bedeutung liegt auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der besondere...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 100 Vorlage von Wertsachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in der Praxis unbedeutende Vorschrift regelt die Vorlagepflicht für bestimmte Fälle der Augenscheinseinnahme. Nach § 100 Abs. 1 Satz 1 AO besteht die Verpflichtung der Beteiligten und anderen Personen, der Finanzbehörde auf Verlangen Wertsachen, also Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten (s. auch § 372 BGB), vorzulegen, soweit dies erfo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 57 Unmittelbarkeit

Schrifttum Scherff, Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte in Holding-Strukturen, DStR 2003, 727; Hüttemann/Schauhoff, Die "unmittelbare Gemeinnützigkeit" – eine unmittelbare Gefahr für gemeinnützige Körperschaften, FR 2007, 1133; Schröder, Die steuerpflichtige und steuerbegünstigte GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, DStR 2008, 1069; Schiffer/Sommer, Mittelbeschaffung bei gemeinnützig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die von Körperschaften des öffentlichen Rechts erhobenen Beiträge orientieren sich häufig an den von den Finanzbehörden zu ermittelnden bzw. festzusetzenden Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträgen und Steuerbeträgen. Auch die Kirchensteuern werden in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes der Steuer festgesetzt und erhoben. § 31 Abs. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 76 Sachhaftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die dingliche Haftung (Sachhaftung) verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse und zollpflichtiger Waren. Das dingliche Recht entsteht und besteht ohne Rücksicht auf dingliche Rechte Dritter (Besitzrecht, Eigentum, Pfandrecht, Sicherungseigentum). Auch der gutgläubige Erwerber muss dem Befriedigungsrecht des Steuergläub...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 359 Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 359 AO bestimmt, wer an dem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren beteiligt ist. Der Begriff wird verwendet in §§ 356 Abs. 1, 364, 364a, 365 Abs. 2 und 366 AO. Beteiligter ist, wer den Einspruch eingelegt hat und wer zum Einspruchsverfahren hinzugezogen worden ist. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligtenfähigkeit ist abz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 86 Beginn des Verfahrens

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Satz 1 AO bestimmt den Beginn des Verwaltungsverfahrens. Die Norm erweckt den Anschein, das Opportunitätsprinzip ("Ermessen") sei Richtschnur für das Tätigwerden ("ob des Handelns") der Finanzbehörden. Mit Rücksicht auf das in § 85 AO verankerte Legalitätsprinzip, das Gebot der gesetzmäßigen und gleichmäßigen Festsetzung und Erhebun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

Schrifttum Mösbauer, Derivative und originäre Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gewerblicher Unternehmer, DStZ 1996, 722; Mösbauer, Beginn, Ende und Übergang der steuerlichen Buchführungspflichten gewerblicher Unternehmer, DStZ 1997, 201; Brune, Die Auswirkungen des Handelsrechtsreformgesetzes auf die handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht, StBp 1998, 242. Tz....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, hat ihr der Verantwortliche nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, zum Umfang der Mitteilung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 65 Zweckbetrieb

Schrifttum Wiemhoff, Zweckbetriebe als Konkurrenten steuerpflichtiger Anbieter, StW 1999, 18; Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Schauhoff/Kirchhain, Gemeinnützigkeit im Umbruch durch Rechtsprechung, DStR 2008, 1713; Eversberg/Baldauf, Der gemeinnützige Betrie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 51–68

Schrifttum Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, FR 2006, 1001; Hüttemann, "Hilfen für Helfer" – Zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, DB 2007, 127; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F. 2, 9439; Heintzen, Steuerliche Anreize für gemeinwohlori...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32c Auskunftsrecht der betroffenen Person

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Nach Art. 15 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, hat die betroffene P...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 143 Aufzeichnung des Wareneingangs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck des § 143 AO ist es, dem FA die Kontrolle des Betriebsergebnisses zu ermöglichen (auch s. § 144 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Aufzeichnung des Wareneingangs trifft gewerbliche Unternehmer (dazu s. § 141 AO Rz. 2), unabhängig davon, ob sie im Übrigen buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig sind od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 391 Zuständiges Gericht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen ergibt sich aus § 24 GVG. Sie hängt davon ab, dass die Staatsanwaltschaft nicht wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage beim Landgericht erhebt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift des § 391 Abs. 1 AO dient der Konzentration und Straffung. Sie ist s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung

Schrifttum Herrfurth, Kassensicherungsverordnung verabschiedet – Anmerkungen zu den Regelungen der technischen Anforderungen an elektronische Kassen, StuB 2017, 649. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl I 2016, 3152) eingeführte Norm ist nach Art. 97 § 30 Abs. 1 Satz 1 EGAO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 72 Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit

Schrifttum Gehm, Die Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit gemäß § 72 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2016, 7 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 154 Abs. 1 AO darf niemand auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Ver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 214 Beauftragte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich der Stpfl. grundsätzlich in allen Verfahrenshandlungen ohne Zustimmung der Finanzbehörde durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann, verlangt § 214 AO im Zusammenhang mit der Erfüllung von Steueraufsichtspflichten, dass die Zustimmung der Finanzbehörde einzuholen ist, wenn der Stpfl. sich durch einen Angehörigen des ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, dass es für die Gewährung einer Steuervergünstigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke erforderlich ist, dass sich aus dem Inhalt der Satzung der Körperschaft ergibt, welche Art steuerbegünstigter Zwecke sie verfolgt, dass diese mit den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO übereinstimmen und dass diese au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 413 Einschränkung von Grundrechten

Schrifttum Haep, Umsatzsteuer-Nachschau und Unverletzlichkeit der Wohnung, UR 2008, 445; Sterzinger, Rechtsfolgen einer möglichen Verletzung des Zitiergebotes nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG durch die Regelung des § 27b UStG, DStR 2010, 471; Roth, Verfassungswidrigkeit des § 26c UStG wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot, wistra 2017, 1. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 73 Haftung bei Organschaft

Schrifttum Lüdicke, Die Haftung in der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft, in FS für Herzig, München 2010, 259; Elicker/Hartrott, Angriffspunkte gegen die Haftung im Organkreis – Teil 1: Erwägungen auf Tatbestandsebene unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts, BB 2011, 2775, Teil 2; Erwägungen auf Ermessensebene, BB 2011, 3093; Mayer, Asset Deal we...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. § 180 Abs. 2 AO und Feststellungen nach der V zu § 180 Abs. 2 AO

I. Bedeutung der Regelungen Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 2 AO ermächtigt zum Erlass einer Verordnung für die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften zu erfolgen hat. Die Ermächtigung ist wirksam (Söhn in HHSp, § 180 AO Rz. 497; Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 80 m. w. N.; a. A....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Finanzbehörden (§ 6 Abs. 2 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Finanzbehörden i. S. der AO ergibt sich ausschließlich aus den in §§ 1 und 2 FVG aufgezählten Bundes- und Landesfinanzbehörden, gegliedert in oberste Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtliche Behörden, soweit sie Steuern, Zölle und Abschöpfungen verwalten, da nur sie dem Geltungsbereich der Abgabenordnung unterl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 83 Besorgnis der Befangenheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die sich mit der Befangenheit von Amtsträgern befasst, sieht kein selbstständiges Recht der Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines Amtsträgers wegen Befangenheit vor, das ggf. im Rechtsbehelfsverfahren durchgesetzt werden könnte. Zweifel hat der BFH allerdings hinsichtlich der Bestimmung eines Außenprüfers (BFH v. 29.0...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88a Sammlung von geschützten Daten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist der Einzelne vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten geschützt (BVerfG v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83 u. a., BVerfGE 65, 1). Nach der Rechtsprechung des BVerfG erfasst das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur die Verhältn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 67 Krankenhäuser

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Krankenhäuser als Zweckbetriebe (s. § 65 AO) anzusehen sind (s. auch AEAO zu § 67). Sie unterscheidet zwischen solchen Anstalten, die in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltsgesetzes oder der BundespflegesatzVO (BPflV) fallen (s. § 67 Abs. 1 AO) und solchen, bei denen diese V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger

Schrifttum Heuermann, Entrichtungspflicht – Steuerpflicht – Grundpflicht?, FR 2013, 354. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt rahmengesetzlich die Person des Steuerschuldners bzw. des Gläubigers einer Steuervergütung und des Entrichtungsschuldners. Sie hat nur deklaratorische Bedeutung. Die Aufnahme des Erstattungsberechtigten war entbehrlich, weil die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 56 Ausschließlichkeit

Schrifttum Leisner, Kann das bloße Nützen eines gesetzlich gewährten Steuervorteils gemeinnützigkeitsschädlich sein? DStR 2012, 1123. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 AO definiert die Ausschließlichkeit der Zweckverfolgung i. S. des § 51 Satz 1 AO. Diese ist gegeben, wenn die Körperschaft keine anderen als ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt. Hins...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 150 Anwendung der Bestimmungen der AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 FGO regelt die Vollstreckung zugunsten eines abgabenberechtigten Beklagten (während die Vollstreckung zugunsten des Klägers nach §§ 151 bis 154 FGO erfolgt). Da die Vollstreckung aus Verwaltungsakten der Finanzbehörden, die auf Geldleistung (insbes. Steuerbescheide) oder auf andere Leistungen gerichtet sind, ohnehin nach dem Vollst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 116 Anzeige von Steuerstraftaten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die besondere Pflicht, dem Bundeszentralamt für Steuern die Kenntnis über Steuerstraftaten anzuzeigen. Ist der Behörde das für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige FA bekannt, hat die Mitteilung an dieses FA zu erfolgen. Im Ergebnis erhält das Bundeszentralamt für Steuern also eine Auffangzuständigkeit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 28 Zuständigkeitsstreit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Fälle des positiven oder negativen Kompetenzkonfliktes sowie die Zuständigkeitsbestimmung bei sonstigen Zweifeln, in denen nur eine Behörde objektiv zuständig ist. Bei eindeutiger Mehrfachzuständigkeit greift § 25 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Vermeidung des Stillstands der Behördentätigkeit wird ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift statuiert den grundsätzlichen Vorrang der Auskunftsrechte der Finanzbehörden gegenüber den Geheimhaltungspflichten von Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, deren Organen und Bediensteten. Die Regelung bewirkt, dass der sonst geltende Grundsatz, wonach ohne Aussagegenehmigung (s. die Beamtengesetze des Bundes und der L...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87d ersetzt seit dem 1.1.2017 § 1 Abs. 1 Satz 2 SteuerdatenübermittlungsVO. Sie ermöglicht dem Datenübermittler sich bei der Datenübermittlung Dritter zu bedienen, die das Gesetz als Auftragnehmer bezeichnet. Der Personenkreis, der als Auftragnehmer tätig werden kann, ist im Gesetz nicht genannt. Dementsprechend können nicht nur profes...mehr