Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beurteilung einer Norm als verfassungswidrig (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ausführungen zu § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO gelten entsprechend, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes eine Rechtsnorm, auf der die bisherige Steuerfestsetzung beruht, für verfassungswidrig hält (und sei es auch wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage) und deswegen nicht anwendet (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO). Diese Norm gilt ni...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Anwendung von Vorschriften (§ 203a Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelungen in § 195 Abs. 2 AO sowie in den §§ 196 bis 203 AO sind bei der Durchführung der Außenprüfung nach § 203a AO entsprechend anzuwenden. Nicht anwendbar ist § 204 ff. AO über die Erteilung einer verbindlichen Zusage.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ruhen des Verfahrens (§ 363 Abs. 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den in § 363 Abs. 2 AO genannten Fällen kann das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden. Das Ruhen des Verfahrens kann durch Antrag des Einspruchsführers oder Mitteilung der Finanzbehörde jederzeit wieder fortgeführt werden (§ 363 Abs. 2 Satz 4 AO). Wird das nach § 361 Abs. 2 Satz 1 AO angeordnete Ruhen widerrufen, ist der Widerruf nu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Aufrechnung (§ 226 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Aufrechnung (wechselseitige Tilgung zweier auf gleichartige Leistungen gerichtete Forderungen, s. § 226 AO i. V. m. § 387 BGB) richten sich die Erlöschenswirkung und der Erlöschenszeitpunkt nach § 389 BGB. Mit verjährten Ansprüchen kann entgegen § 390 Satz 2 BGB wegen der vom Zivilrecht abweichenden Wirkung der Verjährung nicht a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vollstreckung nichtsteuerlicher Forderungen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 AO darf die Finanzbehörde ihr bekannte, dem Steuergeheimnis unterfallende Daten, die sie bei der Vollstreckung wegen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen verwenden darf, auch bei der Vollstreckung außersteuerlicher Rückstände verwenden. Die in § 249 Abs. 2 Satz 1 AO bezeichneten Ermittlungsbefugnisse stehen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Amtsermittlung (§ 160 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat nach § 160 Abs. 1 Satz 2 AO das Recht, aber nicht die Pflicht, eigene Ermittlungen anzustellen, um die behaupteten Verhältnisse festzustellen (BFH v. 01.04.2003, I R 28/02, BStBl II 2007, 855). Ermittelt sie, so gelten die allgemeinen Regeln der §§ 88ff. AO, die Mitwirkung des Stpfl. kann nach § 328ff. AO erzwungen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Personen, die an dem Verwaltungsverfahren selbst beteiligt sind (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 AO).

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Beteiligtenbegriff ist an verschiedenen Stellen, je nach Verfahrensart oder -stadium geregelt. Der allgemeine Begriff ergibt sich aus § 78 AO. Für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist er in § 359 AO geregelt, für das Zerlegungsverfahren in § 186 AO. Eine nur mittelbare Beteiligung reicht nicht aus, sie wird aber von § 82 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Nachzahlung der verkürzten Steuer nebst Zinsen (§ 398a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Nachentrichtung der verkürzten Steuer ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO seit 2015 jeder Beteiligte (Täter oder Teilnehmer, s. § 28 Abs. 2 StGB) verpflichtet, zu dessen Gunsten die Steuer verkürzt wurde. Insoweit entspricht die Vorschrift § 371 Abs. 3 AO. Da nach § 235 Abs. 1 Satz 2 AO Zinsschuldner derjenige ist, zu dessen Vorteil Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Besonders schwere Fälle (§ 371 Abs. 2 Nr. 4 AO)

Tz. 25b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den besonders schweren Fällen des § 370 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 AO sieht der Gesetzgeber eine besondere Strafwürdigkeit gegeben, die seit 2015 die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige ausschließt. Der besonders schwere Fall der Verkürzung in großem Ausmaß nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO fällt unter den Ausschlussgrund des § 371 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 51 Allgemeines

Schrifttum Helios/Müller, Vereinbarkeit des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts mit dem EG-Vertrag, BB 2004, 2332; Jachmann/Meier-Behringer, Gemeinnützigkeit in Europa: Steuer- und europarechtliche Rahmenbedingungen, BB 2006, 1823; Hüttemann/Helios, Gemeinnützige Zweckverfolgung im Ausland nach der "Stauffer"-Entscheidung des EuGH, DB 2006, 2481; Jachmann, Die Entscheidung des ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 85 Hilfspflichten der Zeugen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt die Verpflichtung, als Zeuge auszusagen und den Zeugeneid zu leisten, durch sachbedingte Hilfspflichten und koordiniert den Finanzprozess mit dem steuerlichen Verwaltungsverfahren (Herbert in Gräber, § 85 FGO Rz. 1; Seer in Tipke/Kruse, § 85 FGO Rz. 1). Dazu verweist § 85 FGO auf §§ 97, 99, 100, 104 AO; wegen der E...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Stundung des Steueranspruchs (§ 224a Abs. 4 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Solange nicht feststeht, ob ein Vertrag zustande kommt, kann der Steueranspruch nach § 222 AO gestundet werden (§ 224a Abs. 4 Satz 1 AO). Da Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unter den Voraussetzungen des § 222 AO ohnehin zu stunden sind, ist § 224a Abs. 4 Satz 1 AO als Rechtsfolgenverweisung zu qualifizieren. Die tatbestandlichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Schriftform des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelmäßig bedürfen Steuerbescheide der Schriftform oder sind elektronisch zu erteilen. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Regelung. Schriftform bedeutet die Verkörperung (Wiedergabe) des Verwaltungsakts in einem Schriftstück. Soweit er nicht persönlich übergeben wird, ist er in verschlossenem Umschlag zu versenden. Die elektronisch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Einheitswertfeststellung (§ 181 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die gesonderte Feststellung von Einheitswerten (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) enthält § 181 Abs. 3 und 4 AO eine abweichende Bestimmung über den Beginn der Feststellungsfrist. Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Hauptfeststellung (§ 21 BewG), die Fortschreibung (§ 22 BewG), die Nachfeststel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verzicht auf § 67a Abs. 1 AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sportverein kann auf die Behandlung sportlicher Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach Maßgabe des § 67a Abs. 1 AO verzichten (§ 67a Abs. 2 Satz 1 AO). An dem Verzicht auf die Anwendung des § 67a Abs. 1 AO kann der Sportverein im Hinblick auf § 67a Abs. 3 Satz 1 AO sowie auf § 64 Abs. 2 und 3 AO Interesse haben. Der Verzicht ist z. B....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollstreckungsangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erweitert den Anwendungsbereich des Finanz-Einspruchsweges auch auf die Verwaltungsakte, die durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der AO vollstreckt werden (§ 33 FGO Rz. 6 ff.). Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften der AO wiederum auf andere Vollstreckungsgesetze, vornehmlich d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XVI. Korrespondierender Erstattungsanspruch (§ 171 Abs. 14 AO)

Tz. 116 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 14 AO verhindert den Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch, solange und soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO noch nicht i. S. des § 228 AO verjährt ist. Die Ablaufhemmung tritt in Höhe des noch nicht verjährten Erstattungsanspruchs ein (BFH v. 13.03.2001, VIII R 37/00, BS...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Hinweis auf die Wirkung der Bekanntgabe (§ 183 Abs. 1 Satz 5 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Werden Verwaltungsakte oder Mitteilungen einem gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten nach § 183 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 AO bekannt gegeben, wirkt die Bekanntgabe für und gegen alle Feststellungsbeteiligten. Sie werden mit der Bekanntgabe wirksam (§ 124 AO) und setzen, sofern es sich um Verwaltungsakte handelt, die Einspruchsfrist in Gang (§...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XV. Insolvenzverfahren (§ 171 Abs. 13 AO)

Tz. 114 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 13 AO enthält eine besondere Ablaufhemmung für Steuern, die vor Ablauf der Festsetzungsfrist im Insolvenzverfahren als Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) geltend gemacht werden. Während des Insolvenzverfahrens dürfen keine Steuerbescheide erlassen (BFH v. 13.05.2009, XI R 63/07, BStBl II 2010, 11) oder geändert werden (BFH v. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Elektronisch übermittelter Steuerverwaltungsakt, Telefax (§ 122 Abs. 2a AO)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 Abs. 2a AO regelt, wann ein im Rahmen des § 87a AO elektronisch übermittelter Steuerverwaltungsakt als bekannt gegeben gilt. Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt auch hier: Statt auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post kommt es bei den elektronisch übermittelten Steuerverwaltungsakten auf den Zeitpunkt der Absendun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Überleitung zur Außenprüfung (§ 210 Abs. 4 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 210 Abs. 4 AO kann eine Nachschau in eine Außenprüfung nach § 193 AO übergeleitet werden, wenn die Feststellungen bei der Steueraufsicht dazu Anlass geben. Die Außenprüfung kann sich nur auf die Überprüfung verbrauchsteuerlich erheblicher Sachverhalte erstrecken. Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine vorherige Prüfungsanordnun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen bei Verstößen gegen § 154 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wenn gegen § 154 Abs. 1 AO verstoßen wird, dürfen – kraft Gesetzes, also ohne besondere Anordnung des zuständigen FA – Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfaches nach § 154 Abs. 3 AO nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen FA herausgegeben werden (Ermessensentsc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verordnungsermächtigung zu Abkommensänderungen (§ 2 Abs. 3 AO)

Rz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 2 Abs. 3 AO wird das BMF ermächtigt, Rechtsverordnungen i. S. v. Art. 80 GG zu erlassen, mit denen bestehende DBA geändert oder erweitert werden können. Damit soll eine innerstaatliche Rechtsgrundlage für nachträgliche Abkommensänderungen oder -erweiterungen geschaffen werden. Dies ist unter dem Aspekt des verfassungsrechtlich d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Regelmäßige Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 36, 42) und Verbrauchsteuervergütungen beträgt die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ein Jahr (vgl. z. B. BFH v. 26.09.2017, VII R 26/16, BFH/NV 2018, 151; BFH v. 21.04.2016, II B 4/16, BStBl II 2016, 576). Die USt gilt i. S. der AO nicht als Verbrauchsteuer (BFH, v. 14.07.2015, XI B ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Regelung des § 147a Abs. 2 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.06.2017 hat der Gesetzgeber mit § 147a Abs. 2 AO für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen (Art. 97 § 22 Abs. 3 EGAO), eine die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 AO flankierende Aufbewahrungspflicht geschaffen. Voraussetzung ist, dass ein – wohl unbeschränkt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Auflage ist nur bei einem begünstigenden Verwaltungsakt zulässig. Sie ist eine Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (z. B. Stundung unter der Auflage periodischer Vorlage eines Finanzstatus). Die Auflage wird mit dem Verwaltungsakt "verbunden". Dennoch hängt die Wirksamkeit und R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen bei der Datenübermittlung (§ 203a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Außenprüfung ist nach § 203a Abs. 1 Nr. 1 AO die Überprüfung, ob die mitteilungspflichtige Stelle ihre Verpflichtungen nach § 93c Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, Abs. 2 und 3 AO erfüllt. Das betrifft die zeitgerechte elektronische Übermittlung der Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Schnit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erstattungsansprüche i. S. des § 37 Abs. 2 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit ein Erstattungsanspruch i. S. des § 37 Abs. 2 AO darauf beruht, dass eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden ist bzw. der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später weggefallen ist, entsteht er durch die Erfüll...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedeutung des § 171 Abs. 2 AO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 2 AO stellt sicher, dass der Finanzbehörde für die Berichtigung einer ihr unterlaufenen offenbaren Unrichtigkeit (§ 129 AO) eine Frist von einem Jahr zur Verfügung steht. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des fehlerbehafteten Bescheids zu laufen. Die Vorschrift hat Bedeutung, wenn ein Steuerbescheid kurz vor Ablauf der Festse...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wiedereinsetzung (§ 126 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Versäumt ein Beteiligter (§ 78 AO) die rechtzeitige Anfechtung eines Steuerverwaltungsakts deshalb, weil dem Verwaltungsakt die nach § 121 AO erforderliche Begründung fehlt oder die nach § 91 AO erforderliche Anhörung unterblieben ist, so gilt nach § 126 Abs. 3 AO die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Diese gesetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Nachholungsfrist (§ 126 Abs. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die im § 126 Abs. 1 AO zugelassene nachträgliche Befolgung besonderer Verfahrens- und Formvorschriften ist nicht zeitlich unbeschränkt möglich (s. zur Erledigung des Verwaltungsaktes vor der Heilung Rz. 1). Lediglich der Antrag i. S. des § 126 Abs. 1 Nr. 1 AO kann noch in der Revisionsinstanz vor dem BFH nachgeholt werden. Verfahrensfehl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Hinterzogene und leichtfertig verkürzte Steuern (§ 171 Abs. 7 AO)

Tz. 88 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 7 AO verknüpft die Ablaufhemmung mit der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung. Die Vorschrift bewirkt, dass bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) die Festsetzung des Anspruchs noch solange vorgenommen werden kann, als eine Verfolgung der Tat noch möglich ist. Im Übrigen tritt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Aufhebung oder Änderung bei fehlender Einwilligung in die Datenübermittlung (§ 175b Abs. 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175b Abs. 3 AO ist in Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, wenn eine Einwilligung des Stpfl. zur Übermittlung von Daten i. S. von § 93c AO, die Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung der Daten ist, fehlt. Voraussetzung ist, dass der Steuerbescheid dadurch rechtswidrig ist (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Regelmäßiger Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 170 Abs. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres (sog. Grundsatz der Kalenderverjährung), in dem die Steuer entstanden ist (§ 38 AO) oder – dies betraf nur das Verbrauchsteuerrecht und ist mittlerweile praktisch bedeutungslos – eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist (§ 50 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ungewissheit über das Entstehen einer Steuer (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern entstehen durch Verwirklichung des steuerlichen Tatbestandes (§ 38 AO). Wenn und soweit für die Finanzbehörde die Existenz oder die Ausgestaltung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ungewiss ist, kann sie die Steuer vorläufig festsetzen bzw. die Steuerfestsetzung aussetzen. Tz. 5a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss sich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit des Lagefinanzamts (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten richtet sich die Zuständigkeit nach deren Lage bzw., wenn sich diese auf die Bezirke mehrerer FA erstreckt, nach der Lage des wertvollsten Teils. Anwendungsfälle sind die Feststellung der Einheitswerte nach Maßgabe des Bewertu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Keine Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen (§ 226 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 226 Abs. 2 AO kann mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nicht aufgerechnet werden, wenn sie durch Verjährung oder Ablauf einer Ausschlussfrist erloschen sind. Die Abweichung von § 215 BGB ist dadurch bedingt, dass die Verjährung im Steuerrecht im Unterschied zum bürgerlichen Recht Erlöschenswirkung hat (§§ 214 BGB, 47 AO).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Befristung (§ 120 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Befristung lässt eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnen oder enden. Dabei muss der Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt sein, sondern kann durch ein zukünftiges, mit Sicherheit eintretendes Ereignis fixiert werden (z. B. Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids bis zum Ablauf eines Monats n...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Gesellige Zusammenkünfte, § 58 Nr. 7 AO

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unschädlich sind Wohltätigkeitsbälle und sonstige Benefizveranstaltungen, mit denen für die steuerbegünstigten Zwecke geworben und das Spendenaufkommen gefördert werden soll, sofern sie im Vergleich zu der steuerbegünstigten Tätigkeit der Körperschaft von untergeordneter Bedeutung sind. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Für ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Widerrufsvorbehalt (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörde darf sich nach pflichtgemäßem Ermessen für den Fall der Änderung der Sach- und Rechtslage dem Widerruf des Verwaltungsakts vorbehalten. So ist in der Stundung "bis auf weiteres" ein Widerrufsvorbehalt zu sehen. Aufgrund der auf die Zukunft gerichteten Wirkung des Widerrufs kommt ein Widerrufsvorbehalt nur bei Dauerverwaltungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zahlungen des FA (§ 224 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 224 Abs. 3 Satz 1 AO ordnet grundsätzlich an, dass Zahlungen der Finanzbehörden unbar zu erbringen sind (zur Kostentragungspflicht für die Übermittlung auf ein ausländisches Konto FG München v. 25.04.2013, 5 K 821/13, juris). Jedoch können durch den BMF bzw. die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden für den jewei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemein zugelassene Steuerbürgen (§ 244 Abs. 2, 3 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Generalzolldirektion kann Kreditinstitute und geschäftsmäßig für andere Sicherheit leistende Versicherungsunternehmen allgemein als Steuerbürgen zulassen (§ 244 Abs. 2 AO). Bei der Zulassung hat sie einen Höchstbetrag (Bürgschaftssumme) festzusetzen, bis zu dem der Bürge Sicherheiten bieten darf (§ 244 Abs. 2 Satz 2 AO). § 242 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Personen in einem sonstigen Amtsverhältnis (§ 7 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu diesem Personenkreis zählen Träger eines öffentlichen Amtes, die nicht Beamte oder Richter i. S. des § 7 Nr. 1 AO sind, soweit sie in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Dies betrifft z. B. nicht beamtete Regierungsmitglieder, Notare und Notarassessoren ohne Rücksicht auf Art und Inhalt ihrer Tätigkeit. Nicht darunter ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zwischenstaatliche Vollstreckungshilfe (§ 117 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischenstaatliche Vollstreckungshilfe kann aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen, innerstaatlich anwendbarer Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie des EG-Amtshilfe-Gesetzes (§ 117 Abs. 2 AO) nach Maßgabe des § 117 Abs. 3 AO gewährt werden (s. § 117 AO Rz. 9 ff.). I. Völkerrechtliche Verträge Tz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Berechtigtes Interesse (§ 129 Satz 2 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerpflichtige hat bei einem berechtigten Interesse nach § 129 Satz 2 AO einen Anspruch auf Berichtigung. Dies liegt insbes. dann vor, wenn die Berichtigung sich auf einen betrags- oder ziffernmäßig mitgeteilten Regelungsinhalt des Verwaltungsaktes bezieht oder der unrichtige Verwaltungsakt Bindungswirkung für andere Verwaltungsak...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Automatisierte Entschlüsselung beim Versenden von De-Mail-Nachrichten (§ 30 Abs. 7 AO)

Tz. 39a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 7 AO steht im Zusammenhang mit § 87a AO. Bei der Versendung von De-Mail-Nachrichten werden diese kurzzeitig vom akkreditierten Diensteanbieter entschlüsselt, um sie auf Schadsoftware überprüfen und weiterleiten zu können. Bei diesem automatisierten Vorgang kann es zur Verletzung des Steuergeheimnisses kommen. Dies erlaubt § 3...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Dritter i. S. von § 262 AO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritter ist, wer nicht Vollstreckungsschuldner ist (§ 253 AO). Als Dritter gilt auch, wer zur Duldung der Vollstreckung in ein Vermögen, das von ihm verwaltet wird, verpflichtet ist, wenn er geltend macht, dass ihm gehörende Gegenstände von der Vollstreckung betroffen sind (§ 262 Abs. 1 Satz 2 AO). Ehegatten, die zusammen zur Einkommenst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Anhörungspflicht vor Umdeutung (§ 128 Abs. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 128 Abs. 4 AO dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs im Verfahren der Umdeutung. In entsprechender Anwendung des § 91 AO muss vor der Umdeutung grundsätzlich den Beteiligten Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Umdeutung zu äußern. Diese Anhörung kann unter Umständen erst das Vorliegen von Umständen zutage fördern, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beamte oder Richter (§ 7 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger ist jeder Beamte oder Richter nach deutschem Recht, ohne dass es auf die beamten- oder richterrechtliche Art der Anstellung (Probe, Widerruf, Lebenszeit) ankommt; bei unwirksamer Berufung kann § 7 Nr. 3 AO Anwendung finden (Wünsch in Koenig, § 7 AO Rz. 6). Dazu zählen auch ehrenamtliche Richter. Es ist dabei bedeutungslos, wel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis des § 42 AO zu anderen Vorschriften; § 42 Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelt das Verhältnis zu speziellen Normen zur Verhinderung von Steuerumgehung. Zahlreiche Regelungen enthalten Sondervorschriften (s. § 8 Abs. 4 KStG oder § 10 Abs. 5 UStG). Der BFH nahm in vielen Fällen eine verdrängende Wirkung der Spezialregelungen an (BFH v. 15.12.1999, I R 29/97, BStBl II 2000, 527 zum inzwisc...mehr