Tz. 14
Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018
Fabrikations- oder Werkstätten dienen der Herstellung und Bearbeitung von beweglichen Gegenständen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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