Vor Ihnen liegt die 22. Auflage des von Rechtsanwalt Dr. Rolf Kühn begründeten Kommentars zu Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung.

Das sonst so ruhige Verfahrensrecht der Abgabenordnung hat seit der 21. Auflage dieses Kommentars in 2015 ungewohnt viele Änderungen erfahren. Diese sind vor allem erfolgt mit jeweils mehreren Änderungen der AO durch

  • das Steueränderungsgesetz 2015 v. 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834,
  • das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung v. 09.12.2015, BGBl I 2015, 2178,
  • das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679,
  • das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000,
  • das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) v. 22.12.2016, BGBl I 2016, 3152,
  • das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 24.06.2017, BGBl I 2017, 1682 und
  • das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.07.2017, BGBl I 2017, 2541.

Die Änderungen der AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sind die umfangreichsten und einschneidendsten. Betroffen sind 55 Vorschriften, davon 13 neu eingefügte Paragrafen. Mit dem Gesetz sollen laut Referentenentwurf "die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs bei verstärkter Nutzung der Informationstechnik im Besteuerungsverfahren gesichert werden".

Die Maßnahmen betreffen laut Begründung im Gesetzesentwurf der Bundesregierung drei Handlungsfelder:

  1. Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz durch einen verstärkten Einsatz der Informationstechnologie und einen zielgenaueren Ressourceneinsatz.
  2. Vereinfachte und erleichterte Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundlichere Prozesse.
  3. Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Abgabenordnung (AO) im Hinblick auf die sich stellenden Herausforderungen und die dafür vorgesehenen Lösungsansätze.

Einzelne Vorschriften werden erst in den kommenden Jahren wirksam. Der Kommentar behandelt alle Änderungen, die auf Gesetzen beruhen, die bis zum 1. April 2018 verkündet wurden, auch soweit sie zum Erscheinungszeitpunkt des Kommentars noch nicht wirksam sind.

Geringfügig wurden Vorschriften der AO außerdem in einer Reihe von weiteren Gesetzen geändert.

Wesentliche Änderungen der Finanzgerichtsordnung enthielt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 05.07.2017, BGBl I 2017, 2208.

Um angesichts der zahlreichen neuen Vorschriften den Seitenumfang des Werks nicht ausufern zu lassen, wurde auf die Kommentierung des Finanzverwaltungsgesetzes verzichtet. Denn die Vorschriften des FVG wirken weitgehend nur verwaltungsintern. Soweit einzelne Vorschriften des FVG Außenwirkungen entfalten und damit auch für Steuerpflichtige von Bedeutung sind, werden sie in der Kommentierung der betroffenen AO-Vorschrift behandelt wie z. B. § 21 FVG, der ein Teilnahmerecht der Gemeinde bei Außenprüfungen regelt und nunmehr in der Kommentierung des § 195 AO (Rz. 3) besprochen wird.

Personell haben sich zwei Änderungen ergeben: Frau Katharina Wagner, Richterin am FG Düsseldorf, hat den FGO-Teil der Kommentierung ihres Mannes, Herrn Dr. Klaus Wagner, übernommen. Herr Blesinger hat auf eigenen Wunsch seine Mitarbeit an dem Kommentar beendet. Ich danke ihm ausdrücklich für seine sehr gute und zuverlässige Tätigkeit. Seinen Part hat Herr Dr. Andreas Viertelhausen übernommen. Herr Viertelhausen leitet die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Wetzlar und hat zahlreiche Aufsätze auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, des Steuerstrafrechts, des Steuerrechts und des Zivilrechts veröffentlicht.

Dank sagen möchte ich meinen Co-Autoren für ihre zuverlässige Bearbeitung, die sich bei dieser Auflage wegen der vielen Änderungen vor allem der AO als besonders arbeitsintensiv erwies. Dank sagen möchte ich auch Frau Dipl.-Bw. Ruth Kuonath, Leiterin Programmbereich Steuern & Bilanzierung sowie unseren Lektorinnen Frau Sabine Trunsch M.A. und Heike Rach M.A. vom Verlag sowie Frau Isolde Bacher M.A.

Wie immer nehmen meine Co-Autoren und ich Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Anerkennung gern entgegen.

Mülheim an der Ruhr, im September 2018

Alexander v. Wedelstädt

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