Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Bei der Regelung des § 22a AO handelt es sich um eine die §§ 18ff. AO ergänzende Regelung. Sie lehnt sich an § 137 Bundesberggesetz an.

 

Tz. 2

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Sie soll verfahrensrechtlich klarstellen, welche Finanzbehörde für die Besteuerung des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils an dem Festlandssockel und der ausschließlichen Wirtschaftszone jeweils örtlich zuständig ist. Obgleich es sich nicht um Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland handelt, steht dieser für diese Gebiete, soweit dies gesetzlich geregelt ist, die Ausübung von Hoheitsrechten zu (s. hierzu Schoenfeld in Gosch, § 22a AO Rz. 2). Praktische Bedeutung hat die Vorschrift insbes. für Offshore-Wind-Parks und Bohrinseln. Die Zuständigkeit richtet sich dabei grds. nach dem Örtlichkeitsprinzip (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung, Ort der Betriebstätte) auch für das Gebiet des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel bzw. der ausschließlichen Wirtschaftszone.

 

Tz. 3

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Was unter dem Äquidistanzprinzip zu verstehen ist, wird in § 22a nicht geregelt. Dabei handelt es sich um eine mathematische Bestimmung der Zuständigkeit nach dem Grundsatz der gleichen Entfernung (Schoenfeld in Gosch, § 22a AO Rz. 9 f.). Art. 6 Abs. 2 des Internationalen Übereinkommens über den Festlandssockel vom 29.04.1958 definiert das Prinzip wie folgt: "Grenzt ein Festlandsockel an die Hoheitsgebiete zweier benachbarter Staaten, so grenzen diese den Sockel in gegenseitigem Einvernehmen ab. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird die Grenzlinie nach dem Grundsatz der gleichen Entfernung von den nächstgelegenen Punkten der Basislinien festgelegt, von denen aus die Breite des Küstenmeeres jedes dieser Staaten gemessen wird, es sei denn, dass besondere Umstände die Festlegung einer anderen Grenzlinie rechtfertigen."

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge