Schrifttum

Beyna/Roth, Umsatzsteuer-Nachschau contra Selbstanzeige, UStB 2010, 310;

Madauß, Lohnsteuer-Nachschau i. S. d. § 42g EStG, Umsatzsteuer-Nachschau i. S. d. § 27b UStG und Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO, NZWiSt 2013, 424;

Webel, Ausschluss der Straffreiheit durch das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau, StBp 2015, 309;

Roth, Kassennachschau als Sperre für Selbstanzeigen, NZWiSt 2017, 63.

 

Tz. 21f

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Es wird festgelegt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige in der Zeit nicht möglich ist, in der ein Amtsträger der Finanzbehörde zur Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG, Kassen-Nachschau nach § 146b AO oder einer Nachschau nach anderen steuerlichen Vorschriften erschienen ist. Dieser Sperrgrund greift jedoch nur ein, wenn der Amtsträger der Finanzbehörde sich auch als solcher ausgewiesen hat, da andernfalls der betroffenen Steuerpflichtige nicht wissen kann, ob eine Nachschau stattfindet oder nicht.

 

Tz. 21g

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Führt die Nachschau zu keinen Ergebnissen, entfällt der Sperrgrund, sobald die Nachschau beendet ist (z. B. Verlassen der Geschäftsräume). Führt die Nachschau jedoch zu Erkenntnissen, die Anlass zu weiteren Maßnahmen bieten, wird in der Regel ein anderer Sperrgrund greifen (Tatentdeckung, § 371 Abs. 2 Nr. 2 oder Übergang zu einer Außenprüfung, § 371 Abs. 1 Nr. 1 Buchst a; vgl. BT-Drs. 18/3018, 12).

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