Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Rücknahme für die Zukunft oder die Vergangenheit

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 130 Abs. 1 und Abs. 2 AO steht es im Ermessen der Behörde, ob die Rücknahme für die Zukunft oder für die Vergangenheit erfolgen soll. Die Ermessensausübung muss sich am Sinn und Zweck des § 130 AO orientieren, der eine Abwägung zwischen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 GG) und dem des Vertrauensschutzes t...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betretungsrecht

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Betretungsrecht steht den Amtsträgern (§ 7 AO), die mit der Einnahme eines Augenscheins betraut sind, den zu einem Augenschein zugezogenen Sachverständigen (§ 98 Abs. 2 AO) und allgemein dem mit der Erstattung eines Gutachtens gem. § 96 AO beauftragten Sachverständigen zu. Nur die genannten Personen sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 AO ber...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Folgen der Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der sich für die Finanzbehörde aus dem Untersuchungsgrundsatz ergebenden Pflichten stellt einen Verfahrensverstoß dar. Dies gilt z. B., wenn das FA bei seinen Ermittlungshandlungen die Grundsätze zu Abs. 2 und Abs. 3 nicht beachtet, aber auch, wenn die Anforderungen an die Risikomanagementsysteme nach Abs. 5 Satz 3 nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, Mitteilung der Entscheidungsunterlagen im Beschwerdeverfahren gegen Maßnahmen der Finanzbehörden im Erhebungs- und im Vollstreckungsverfahren, DStZ 1987, 96; Carl, Das rechtliche Gehör im Besteuerungsverfahren, StW 1996, 417; Dißars, Das Recht auf Akteneinsicht der Beteiligten im Steuerrecht, NJW 1997, 481; Durst, Akteneinsicht im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, PS...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Örtliche Zuständigkeit (§ 2 VO)

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2 Abs. 1 VO richtet sich die örtliche Zuständigkeit in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VO nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO, wobei die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen als gewerblicher Betrieb i. S. dieser Vorschrift gelten. § 2 Abs. 2 VO knüpft für die Zuständigkeit in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO an die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Laufend veranlagte Steuern

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei laufend veranlagten Steuern – wie der ESt – sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiellrechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert. So hebt nach dem in § 11 EStG normierten Zufluss-/Abflus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Selbstberechnung muss aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erfolgen (§ 150 Abs. 1 Satz 3 AO; BFH v. 29.10.2002, VII R 2/02, BStBl II 2003, 43). Sie ist u. a. für die LSt (§ 41a EStG), die USt hinsichtlich der Voranmeldung und der Jahreserklärung (§ 18 UStG), die KapErtrSt (§ 45a EStG), den Steuerabzug nach § 48 i. V. m. § 48a EStG ode...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verbot des Ausforschungsbeweises

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 99 Abs. 2 AO dürfen die in § 99 Abs. 1 AO geregelten Betretungsrechte nicht zu dem Zweck missbraucht werden, nach unbekannten Gegenständen zu forschen. Anordnungen nach § 99 Abs. 1 AO müssen daher Ermittlungshandlungen in Bezug auf konkrete und der Behörde bereits bekannte Steuertatbestände darstellen. Durchsuchungen zum Zwecke de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Steuerfestsetzung auf null Euro oder einen negativen Betrag

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch wenn die Steuer auf null Euro oder auf einen negativen Betrag festgesetzt wird, scheidet die obligatorische Festsetzung eines Verspätungszuschlags aus (§ 152 Abs. 3 Nr. 2 AO n. F.). Allerdings verbleibt auch hier die Möglichkeit, einen solchen nach § 152 Abs. 1 AO n. F. festzusetzen (so auch: BT-Drs. 18/8434, 113). Eine Festsetzung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Wirksamer Steuerverwaltungsakt

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO setzt einen wirksamen Steuerverwaltungsakt voraus. Die Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit der Wahrung der Festsetzungsfrist durch den angefochtenen Verwaltungsakt. Wenn ein nichtiger und deswegen nach § 124 Abs. 3 AO unwirksamer Verwaltungsakt die Festsetzungsfrist nicht wahren kann, kann auch ein Antrag nach § 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entbehrlichkeit eines Leistungsgebots

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Leistungsgebot ist entbehrlich, wenn der Vollstreckungsschuldner eine von ihm aufgrund einer Steueranmeldung geschuldete Leistung nicht erbracht hat (§ 254 Abs. 1 Satz 4 AO). Gleiches gilt, wenn der Steuer- oder Haftungsschuldner nach Abschluss einer Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 167 Abs. 1 Satz 3 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 1 AO zählt wichtige Fallgruppen auf, bei denen eine gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung vorzunehmen ist. Die Aufzählung ist nicht erschöpfend. Weitere Feststellungsfälle finden sich in § 180 Abs. 2 und 5 AO und in Einzelsteuergesetzen (s. § 179 AO Rz. 4). § 180 Abs. 3 und 4 AO regelt Fälle, in denen von der Durchführ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Sonderfälle

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 108 Abs. 2 bis 6 AO enthalten besondere Bestimmungen über Fristbeginn, Fristende und Terminbestimmungen, die den Vorrang vor der entsprechenden Anwendung der §§ 187 bis 193 BGB haben. So bestimmt § 108 Abs. 2 AO, dass Fristen, die von einer Behörde gesetzt werden, grundsätzlich mit dem Tage beginnen, der auf die Bekanntgabe der Frist, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO unterbleibt nach § 180 Abs. 3 Satz 1 AO, wenn nur eine der an den Einkünften beteiligten Personen mit ihren Einkünften im Geltungsbereich der AO einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig ist oder es sich um einen Fall von geringer Bedeutung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gast-de Haan, Ermessensschranken bei der Aussetzung des Besteuerungsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO, DStZ 1983, 254; Wendland, Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO, INF 1991, 459; Rößler, Verfahrensaussetzung bei verfassungsgerichtlichem Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, DStZ 1993, 148; Löhlein, Die "Zwangsruhe" des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO als Ste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anzeigepflichtige Personen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Anzeige von Auslandsengagements trifft nach § 138 Abs. 2 Satz 1 AO lediglich natürliche Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland, und Körperschaften mit Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder Sitz (§ 11 AO) im Inland, folglich unbeschränkt stpfl. Personen. Bei Personengesellschaften w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Form des Steuerverwaltungsakts

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit für den einzelnen Verwaltungsakt keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, kann er schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden (s. § 119 Abs. 2 AO). Dagegen sind Steuerbescheide gem. § 157 Abs. 1 Satz 1 AO grundsätzlich schriftlich zu erteilen; für Feststellungsbescheide gilt dies nach § 181 Abs. 1 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff Amtsträger findet sich in der AO u. a. bei der Regelung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO), der Haftungsbeschränkung (§ 32 AO), der Ausschließung und Ablehnung von Personen in einem Verwaltungsverfahren (§§ 82ff. AO), der Akteneinsicht im Zerlegungsverfahren (§ 187 AO) und bei der Selbstanzeige (§ 371 Abs. 2 AO). Er entspricht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ermessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Setzung einer Ausschlussfrist für die Erfüllung der Aufforderungen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Dabei muss die Behörde ihre Entscheidung davon abhängig machen, ob sie im Nichtbetreiben des Verfahrens seitens des Einspruchsführers rechtsschutzfremde Motive erkennt, die lediglich der Verschleppung des Verfahrens dienen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Abgrenzung der Pflichten in fremden Steuersachen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 2 AO stellt klar, dass diejenigen, die in einer fremden Steuersache bestimmte, im Einzelnen aufgezählte Pflichten zu erfüllen haben, hierdurch nicht Steuerpflichtige i. S. des Gesetzes werden. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nicht Stpfl. ist hiernach, wer in einer fremden Steuersache:mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Form und Verfahren

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem Drittschuldner ist die Pfändungsverfügung, die der Schriftform bedarf, förmlich zuzustellen (§§ 309 Abs. 2 Satz 1, 122 Abs. 5 AO i. V. m. dem VwZG). Die elektronische Form gem. § 126a BGB ist durch § 309 Abs. 1 Satz 2 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Vollstreckungsschuldner sieht § 309 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zinspflicht erstreckt sich nur auf Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 AO, nicht auf die in § 3 Abs. 4 AO genannten steuerlichen Nebenleistungen. Folglich fallen keine Zinsen auf die Verzinsung hinterzogener Steuern an. Dementsprechend sind Hinterziehungszinsen festzusetzen (s. auch AEAO zu § 235 AO, Nr. 2) für verkürzte Steuern, einschließ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Begriff der Haftung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der gem. § 37 Abs. 1 AO zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis rechnende Haftungsanspruch richtet sich gegen andere als diejenigen, die an dem entsprechenden Steuerschuldverhältnis als Steuerschuldner beteiligt sind (s. § 37 AO Rz. 4). Haften in diesem Sinne bedeutet das Einstehen müssen für eine fremde Schuld. Daraus folgt, da...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Sonstige Einschränkungen der Amtsermittlungspflicht

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch eine Schätzung (§ 162 AO) stellt eine Grenze der Amtsermittlungspflicht dar. Dabei können bei Grundlagenbescheiden die Besteuerungsgrundlagen – nicht nur der Höhe, sondern auch dem Grunde nach geschätzt werden (BFH v. 20.07.2010, X B 70/10, BFH/NV 2010, 2007; BFH v. 19.01.2017, III R 28/14, BStBl II 2017, 743). Innerhalb des der Fi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändung beweglicher von Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, nimmt der Vollziehungsbeamte in der Weise vor, dass er sie in Besitz nimmt (§ 286 Abs. 1 AO). Er hat hierüber unaufgefordert eine Quittung zu erteilen (Abschn. 21 VollzA). Gewahrsam ist rein tatsächliche Herrschaft über die Sache und nicht gleichbede...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 1 AO gewährleistet als selbstständige Korrekturnorm, dass Verständigungsvereinbarungen (vgl. Art. 25 OECD-MA) und Schiedssprüche aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen i. S. des § 2 AO durch Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden umgesetzt werden können, und zwar ohne Rücksicht auf deren Bestandskraft (BMF v. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 65 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang der Ablaufhemmung wird einerseits durch die Prüfungsanordnung (§ 196 AO) bestimmt, maßgeblich aber durch die tatsächlichen (qualifizierten) Prüfungshandlungen (s. Rz. 43). Die Prüfungsanordnung gibt nur den äußeren Rahmen vor, innerhalb dessen die Ablaufhemmung eintreten kann. Beweisschwierigkeiten am Umfang der tatsächlichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verkürzung von Steuern

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff ist identisch mit dem in § 370 Abs. 4 AO (dazu s. § 370 AO Rz. 22 ff.). Folglich ist § 153 AO für "Erklärungen", die nicht im Steuerermittlungsverfahren abgegeben wurden, sondern das Steuererhebungsverfahren (z. B. im Rahmen der Stundung oder des Erlasses von Steuern) betreffen, mangels einer Verkürzung von Steuern nicht anwe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Benennungsverlangen nach § 123 Satz 1 AO ist ein anfechtbarer Verwaltungsakt, sodass der Einspruch nach § 347 AO gegeben ist. Dieser kann auf einen Ermessensfehlgebrauch gestützt werden (s. § 5 AO Rz. 31 ff.). Eine Feststellungsklage mit dem Ziel festzustellen, dass die "Zugangsfiktion" in § 123 Satz 2 AO nicht gilt, ist unzulässig, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Inhalt und Begründung

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Inhaltlich muss der Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein (s. § 119 AO Rz. 4 (Abs. 1)). Soweit dies zum Verständnis des Verwaltungsakts erforderlich ist, sind schriftliche, elektronische oder schriftlich bzw. elektronisch bestätigte Verwaltungsakte auch schriftlich zu begründen (s. § 121 Abs. 1 AO). Ermessensentscheidungen sollen erk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Form

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Form der Rücknahmeerklärung ergibt sich aus der in § 362 Abs. 1 Satz 2 AO enthaltenen Verweisung auf § 357 Abs. 1 und 2 AO. Sie kann nur schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Die telegrafische Rücknahme ist zulässig (§ 362 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 357 Abs. 1 Satz 3 AO). Vergleiche im Übrigen Bemerkungen zu § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 175 AO wird der materiellen Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids der Vorrang vor der Bestandskraft des Folgenbescheids eingeräumt (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO) und zudem auch die Bestandskraftdurchbrechung bei rückwirkenden Ereignissen ermöglicht (§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO). Die Vorschrift enthält zwei spezielle, voneinander unabhängi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Erstattung des Gutachtens

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gutachten ist aufgrund des von der Finanzbehörde mitgeteilten Sachverhalts unter Berücksichtigung des Gutachtenauftrags zu erstatten. Der Sachverständige ist grundsätzlich nicht zu eigenen Sachverhaltsermittlung befugt. Oft kann es jedoch sachgerecht sein, wenn die Finanzbehörde dem Gutachter auch mit Sachermittlungsbefugnissen auss...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für das Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes ist neben seiner inhaltlichen Bestimmtheit (s. § 119 Abs. 1 AO), dass er demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist, bekannt gegeben wird (s. §§ 122 Abs. 1 Satz 1 AO, 124 Abs. 1 AO). Mit der Bekanntgabe beginnt die Rechtsbehelfsfrist (s. § 355 Abs. 1 AO), ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen fehlerhafter oder unterlassener Belehrung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unzutreffend, so beginnt der Lauf der Monatsfrist des § 355 Abs. 1 AO nicht. Fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung insbes. dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch nach einer objektiven Betrachtungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Begründung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Notwendigkeit einer Begründung ergibt sich aus § 121 Abs. 1 AO. Hiernach bedarf es einer schriftlichen Begründung, soweit dies zum Verständnis des Verwaltungsakts erforderlich ist. Das bedeutet, dass zum Inhalt des schriftlichen oder elektronisch übermittelten Steuerbescheids grundsätzlich die Benennung des der Besteuerung unterworf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorschrift kommt in der Praxis hohe Bedeutung zu, oft ohne dass es den Beteiligten bewusst wird, dass eine "Beweisaufnahme" i. S. von § 97 AO vorliegt. So fällt z. B. jede Anforderung eines Kaufvertrags, Mietvertrags oder einer Einnahme-Überschussrechnung o. Ä. in den Anwendungsbereich der Vorschrift. Sie gilt in allen Verfahren, die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Vertrag i. S. des § 2 AO bedeutet entsprechende Steuerfestsetzung durch die zuständige (hier deutsche) Finanzbehörde. Dies erfolgt durch erstmalige Festsetzung oder durch Änderung bzw. Aufhebung einer bereits erfolgten Steuerfestsetzung gem. der zwischenstaat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermessen

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung der offenbaren Unrichtigkeit kann jederzeit zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen durch Verwaltungsakt erfolgen. Sie steht nach § 129 AO im pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) der Finanzbehörde. Hat sich der Fehler auf die Steuerfestsetzung ausgewirkt, ist im Hinblick auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Bes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsbehelfsfrist des § 355 AO beschränkt den Einspruch gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden zeitlich. Sie (Siegers in HHSp § 110 AO Rz. 4, keine Ausschlussfrist, wenn Wiedereinsetzung möglich) kann von der Finanzbehörde weder gesetzt noch verlängert werden (§ 109 Abs. 1 AO). Zweck dieser einschränkenden Regelung ist die Schaffu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Steuerliche Nebenleistungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die auf Zahlung steuerlicher Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) und deren Erstattung gerichteten Ansprüche werden nach § 233 Satz 2 AO nicht verzinst. Dies gilt auch dann, wenn Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen in den Fällen der §§ 236, 237 AO als Hauptsache des Rechtsbehelfsverfahrens anzusehen sind, da die Vorschrift die Erhebung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nächster Schritt nach der Zwangsmittelandrohung ist die Festsetzung des Zwangsmittels. Ebenso wie die Androhung ist auch die Festsetzung ein selbständiger Verwaltungsakt (s. § 332 AO Rz. 2). Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zwangsgeld als steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO) entsteht mit dem Wirksamwerden seiner Festsetzung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verfahrensfragen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung ist innerhalb eines Monats nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfüllen. Einer gesonderten Aufforderung durch das FA oder die Gemeinde bedarf es dabei nicht, da sich die Verpflichtung zur Anzeige der maßgeblichen Umstände unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. Das FA kann die Erfüllung der Anzeigepflicht nac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Unbefugter Abruf von Daten

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einen verstärkten Schutz für in einem Datenspeicher enthaltene Daten i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO ordnet § 30 Abs. 2 Nr. 3 AO an. Hiernach ist bereits der unbefugte Abruf solcher Daten als Verletzung des Steuergeheimnisses anzusehen, ohne dass es auf das Offenbaren oder Verwerten der abgerufenen Daten ankommt. Die Gesetzesformul...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern Meinungsverschiedenheiten über den Eintritt der Zahlungsverjährung bestehen, entscheidet das FA durch Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO (BFH v. 08.01.1998, VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686; s. § 218 AO Rz. 14 ff.) Sofern das FA den Abrechnungsbescheid nicht von Amts wegen erlässt, sollte sein Erlass beantragt werden. Gegen de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Einführung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 375 Abs. 1 AO vorgesehenen Ehrenstrafen setzen – wie sich aus der Hauptstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug ergibt – eine Steuerstraftat voraus, die im Unrechtsgehalt einem Verbrechen gleichkommt (s. § 12 Abs. 1 StGB), ohne dass es sich um ein Verbrechen handeln muss. Betroffen werden die schwereren Fälle der in § 37...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Subjektiver Geltungsbereich

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verweigerungsrechte stehen den Angehörigen eines Beteiligten zu. Sie stellen daher eine Ausnahme von der in § 93 Abs. 1 AO verankerten allgemeinen Auskunftspflicht dar. Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO . Angehörige eines Beteiligten können jedoch die Auskunft und den Eid dann nicht verweigern, wenn die geforderte Auskun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Korrektur wegen verfassungswidriger Norm

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG bleiben nicht mehr anfechtbare Entscheidungen – dazu zählen auch Verwaltungsakte (Lechner/Zuck, § 79 BVerfGG Rz. 12) –, die auf einer für nichtig erklärten Norm (§ 78 BVerfGG) beruhen, unberührt. Daher kann ein bestandskräftiger Verwaltungsakt allein wegen Feststellung der Nichtigkeit eines Gesetzes durch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf es nicht; regelmäßig dürfte aber erst die Anregung der einstweiligen Aussetzung eine solche Maßnahme initiieren (s. § 258 AO Rz. 11). Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Aussetzung der Verwertung gepfändeter Sachen ist, dass die alsbaldige Verwertung unbillig wäre. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Billigkeitsmaßnahmen i. S. des § 163 AO sind nur Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 bis 3 AO, die nach §§ 155ff. AO durch Steuerbescheid festgesetzt werden oder für die die §§ 155ff. AO sinngemäß gelten. § 163 AO ist anwendbar auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 181 Abs. 1 AO, die Festsetzung von St...mehr