Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Der Rechtsweg zu den Finanzgerichten, AO-StB 2008, 55; Gärditz, Die Rechtswegspaltung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, Verw 43 (2010), 309; Schmittmann, Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen die Finanzverwaltung aus dem Informationsfreiheitsrecht, NZI 2012, 633.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Überblick

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 138 Abs. 1 AO ermöglicht die laufende Aktualisierung der bei der Finanzbehörde vorhandenen Daten über die vom Stpfl. ausgeübten Erwerbstätigkeiten. Dieses ist allein mittels § 137 AO nicht möglich, da § 137 AO im Wesentlichen juristische Personen erfasst. Zudem knüpft § 137 AO lediglich an die Gründung juristischer Pers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 281 Abs. 1 AO ist die Pfändung die für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen ausschließlich in Betracht kommende Vollstreckungsmaßnahme. Die Pfändungsverfügung ist ein Verwaltungsakt (BFH v. 04.02.1992, VII B 119/91, BFH/NV 1992, 789; BFH v. 18.07.2001, VII R 94/98, BFH/NV 2001, 141; BFH v. 18.07.2001, VII R 101/98, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Notwendigkeit der Mahnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vollstreckungsschuldner soll in der Regel vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden (§ 259 Satz 1 AO). Das FA trifft damit zwar eine Ermessensentscheidung darüber, ob vor Beginn der Vollstreckung gemahnt wird (s. BFH v. 02.11.1998, VII B 148/98, BFH/NV 1999, 588). Der Gesetzgeber hat das Erme...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 278 AO beschreibt die vollstreckungsrechtlichen Rechtsfolgen nach Erlass eines Aufteilungsbescheids.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Festsetzung durch Verwaltungsakt

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese in § 239 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnete entsprechende Anwendung hat zur Folge, dass Zinsen durch schriftlichen Verwaltungsakt (§ 157 Abs. 1 Satz 1 AO) festzusetzen sind, dessen Inhalt sich entsprechend § 157 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt. Hiernach muss die Zinsfestsetzung den zu verzinsenden Schuldbetrag nach Art und Höhe und zwar getren...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Klein, Rechtsnachfolge im Steuerrecht, NWB Fach 2, 7869; Lohmeyer, Anfechtungsbefugnis des Rechtsnachfolgers, ZFK 1998, 113; Gersch, Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers, AO-StB 2002, 282.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Strunk, Probleme bei der Beendigung des Zwangsverfahrens (§ 335 AO), DStZ 1992, 208.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der fehlerhafte Bescheid ist in dem Umfang aufzuheben oder zu ändern, der notwendig ist, um den Widerstreit – hier die Mehrfachberücksichtigung – zu beseitigen. Ein Ermessen des FA besteht nicht. Auch ein Antrag des Stpfl. auf Änderung ist nicht erforderlich (§ 174 Abs. 2 Satz 1, 2. HS AO). § 177 AO ist zu berücksichtigen. Tz. 38 Stand: ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift knüpft an vollstreckungsrechtliche Besonderheiten des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen an (LuftFzgG; v. 26.02.1959, BGBl I 1959, 57, zuletzt geändert am 31.08.2015, BGBl I 2015, 1474) und betrifft allein die Vollstreckung in Ersatzteile. Wegen der Vollstreckung in das Luftfahrzeug selbst s. § 322 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 125 Abs. 1 AO bestimmt, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, sobald er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet, der evident, offenkundig ist. In § 125 Abs. 1 AO ist eine abstrakte Generalklausel enthalten, in § 125 Abs. 2 AO ein Positivkatalog der Nichtigkeit, der auch ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 zur Nich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Hoheitlich

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Legaldefinition des § 118 Abs. 1 AO bestimmt, dass eine hoheitliche Maßnahme vorliegen muss. Danach sind Handlungen der Behörde in der Form des Privatrechts, wie z. B. der Abschluss eines Kaufvertrags, kein VA.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt den sachlichen Anwendungsbereich der AO. Nach § 1 Abs. 1 AO gilt die AO für alle Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 AO einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden (Art. 108 Abs. 1 und Abs. 2 GG, §§ 1f. FVG) v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tatbestand (Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses)

1. Ereignis Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff "Ereignis" i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO umfasst alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge. Dazu rechnen nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug wie z. B. Rechtsgeschäfte oder VA, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge (z. B. BFH v. 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897; BFH v. 12.07.2017, I ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Finanzbehörden, andere öffentliche Stellen und nicht-öffentliche Stellen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verweist § 2a Abs. 1 Satz 1 AO auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (s. Rz. 5 f.) durch die Finanzbehörden i. S. des § 6 Abs. 2 AO. Wegen der Einzelheiten s. § 6 AO Rz. 2 ff. Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Andere öffentliche Stellen sind die in § 6 Abs. 1a und Abs. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entstehung, Fälligkeit und Verjährung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag entsteht auf der Grundlage einer zu treffendenden Ermessensentscheidung – entgegen dem Wortlaut des § 38 AO (s. Drüen in Tipke/Kruse, § 38 AO Rz. 2 ff.) – mit der Bekanntgabe der Festsetzung; seine Fälligkeit richtet sich nach § 220 Abs. 2 AO (s. § 220 AO Rz. 4 ff.). Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wann ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4)

Tz. 47 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 4 AO erläutert den Begriff der steuerlichen Nebenleistungen. In der Reihenfolge ihrer gesetzlichen Regelung werden Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO (aufgenommen mit StVergAbG v. 16.05.2003, BGBl I 2003, 660), Zinsen (§§ 233 bis 237 AO), Zinsen nach den Einzel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Offenbare Unrichtigkeit

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Begriff der offenbaren Unrichtigkeit s. § 129 AO Rz. 6. Für die Ablaufhemmung ist es unerheblich, ob die offenbare Unrichtigkeit sich zugunsten oder zuungunsten des Stpfl. auswirkt (Drüen in Tipke/Kruse, § 170 AO Rz. 7a). Für die nach § 171 Abs. 2 AO eintretende Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist ist auch dann allein auf die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Zugunsten

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fehlerhaftigkeit der Steuerfestsetzung wirkt sich zugunsten des Stpfl. aus, wenn der Regelungsgehalt der Bescheide insgesamt zu einer niedrigeren Steuer führt (s. Rz. 17).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Milatz, Die Erklärungspflicht des Drittschuldners gegenüber der Vollstreckungsbehörde nach § 316 AO, BB 1986, 572; Woring, Die Kostentragung bei Drittschuldnererklärungen, DStZ 1995, 274.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kuhfus/Schmitz, Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Außenprüfers als Voraussetzung für ein Verwertungsverbot, BB 1996, 1468; Ruban, Verwertungsverbot bei fehlender, unwirksamer oder erfolgreich angefochtener Prüfungsanordnung?, DStZ 1998, 354; Wolff-Diepenbrock, Verwertungsverbot von Feststellungen einer Außenprüfung ohne Prüfungsanordnung, StuW 1998, 267; von Wedelstädt, Durchset...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Satz 1 AO (§ 122 Abs. 1 Satz 1 AO, § 124 Abs. 1 Satz 1 AO) erlischt die Steuer (§ 47 AO) in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem kraft Gesetzes entstandenen Steueranspruch (§ 38 AO) und dem aufgrund der Billigkeitsmaßnahme niedriger festzusetzenden (ggf. f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verletzung der Inhaltserfordernisse

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verstöße gegen § 157 Abs. 1 Satz 2 AO führen regelmäßig zur Nichtigkeit gem. § 125 Abs. 1 AO (s. § 125 AO Rz. 3; ausführlich v. Wedelstädt in Gosch, § 125 AO Rz. 12 ff. m. w. N.). Nichtig ist ein Steuerbescheid beispielsweise, wenn sich aus ihm – auch durch Auslegung – nicht zweifelsfrei ergibt, ob er demjenigen, dem er bekannt gegeben ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beschwer – im Einzelnen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsführer kann durch einen Verwaltungsakt oder aber dessen Unterlassen beschwert sein (§ 350 AO). I. Durch Verwaltungsakt Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwer kann sich nur aus einem Verwaltungsakt ergeben, der unmittelbare rechtliche Wirkung gegen den Einspruchsführer auslöst oder zumindest den Rechtsschein der Wi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Einzelfälle

a) Laufend veranlagte Steuern Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei laufend veranlagten Steuern – wie der ESt – sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiellrechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert. So hebt nach dem in § 11 ES...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtswidrigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anwendung der §§ 172ff. AO setzt voraus, dass der zu korrigierende Steuerbescheid (oder gleichgestellte Bescheid) rechtswidrig ist (h. M., BFH v. 30.08.2001, IV R 30/99, BStBl II 2002, 252; von Wedelstädt in Gosch, § 172 AO Rz. 38; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 44 ff.; Loose in Tipke/Kruse, Vor § 172 AO Rz. 28; Koenig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Spindler, Zum Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO, DB 1991, 1296; Baum, Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden und Festsetzungsverjährung, DStZ 1992, 470; Eisebach/Weiske, Ablaufhemmung und Festsetzungsverjährung bei Änderungen von Grundlagenbescheiden, DStR 1992, 1261; Rößler, Haftungsbescheid und Ablauf der Festsetzungsfrist, DStZ 1992, 204; Dißars, Verfahrensrecht...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Dißars/Dißars, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher Feststellung, BB 1996; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230, 261.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Gosch, Das Wiederaufgreifen unanfechtbar abgeschlossener Verwaltungsverfahren im Steuerrecht, DStZ 1991, 445; Randak, Bindungswirkungen von Verwaltungsakten, JuS 1992, 32; Seibert, Europarechtliche Frist- und Bestandskrafthemmungen im Steuerrecht, BB 1995, 54...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Folgen nicht ordnungsgemäßer Buchführung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 S. § 145 AO Rz. 8 und 9.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Loose, Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2008, 252; Spindler, Die Neuregelung der Vertretungsmacht im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2008, 1283.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestand

1. Erkennbare Nichtberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung ist zunächst, dass ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid nicht berücksichtigt wurde. Zum Begriff des "bestimmten Sachverhalts" s. Rz. 9 f. Nicht unter den Anwendungsbereich fällt eine etwaige irrige Rechtsauffassung der Finanzbehörde. Hat das FA ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsätzlicher Anwendungsbereich

Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 2 AO n. F. regelt abweichend von § 152 Abs. 1 AO n. F. Fälle, in denen ein Verspätungszuschlag zwingend festzusetzen ist, also eine Ermessensausübung unterbleibt. Ein Verspätungszuschlag ist danach zwingend festzusetzen, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt Inhalt und Bekanntgabe des Zerlegungsbescheids. Er muss schriftlich ergehen, auf § 119 Abs. 3 und 4 AO wird insoweit verwiesen. Er ist im Verhältnis zum Messbescheid Folgebescheid, im Verhältnis zum Realsteuerbescheid Grundlagenbescheid.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff und Regelung der örtlichen Zuständigkeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter örtlicher Zuständigkeit versteht man die Verteilung der Verwaltungsaufgaben auf die für diese sachlich zuständigen Behörden (s. § 16 AO) nach örtlichen Gesichtspunkten. Die AO regelt die örtliche Zuständigkeit grds. in den §§ 18 bis 29 AO, die jedoch nur subsidiär gelten ("soweit nicht anderes bestimmt ist"). Die §§ 18ff. AO betref...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ausgewählte Fragen

1. Anträge und Wahlrechte Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die erstmalige oder geänderte Ausübung bzw. der Widerruf eines Wahlrechts führt grds. zu keinem Änderungsgrund des Steuerbescheids, denn die Änderung nach den §§ 172ff. AO setzt die Rechtswidrigkeit des Bescheides voraus (s. Rz. 8 f.). Im Fall der Einräumung eines Wahlrechts sind aber bei Erfüllung der Tatbestan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Rößler, Teilurteile und Zwischenurteile im finanzgerichtlichen Verfahren, BB 1984, 204; Rößler, Das Zwischenfeststellungsurteil nach § 99 Abs. 2 AO, StB 1994, 181; Arnold, Das Grundurteil, Diss. Passau, 1995.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolgen der Außenprüfung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Stpfl. im Außenprüfungsverfahren s. §§ 194–203 AO und die dortigen Ausführungen. Wird die Außenprüfung vor Ablauf der normalen Festsetzungsfrist begonnen, wird insoweit der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt (§ 171 Abs. 4 AO), Voraussetzung ist, dass eine wirksame Betriebsprüfungsanordnung erl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung zählt ebenfalls zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Steuerliche Nebenleistungen sind gem. § 3 Abs. 4 AO Verzögerungsgelder (s. § 146 Abs. 2b AO), Verspätungszuschläge (s. § 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (s. §§ 233–237 AO und die Regeln des UZK), Säumniszuschl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Untätigkeit der Finanzbehörde

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entscheidet die Finanzbehörde über einen Einspruch nicht in angemessener Frist, so ist ein weiterer Untätigkeitseinspruch nicht zulässig. Rechtsschutz wird hier im Wege der Untätigkeitsklage nach § 46 FGO gewährt.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Beratungs- und Auskunftsverpflichtung nach Abs. 1

1. Umfang der Beratungsverpflichtung Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht soll die Finanzbehörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, die offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind (§ 89 Abs. 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Seer/Drüen, Zur Rückforderung von Steuererstattungen oder -vergütungen vom Sicherungszessionar nach § 37 II AO, NJW 1999, 265.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verfügungsberechtigte

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die grundsätzliche Gleichstellung mit den in § 34 Abs. 1 AO genannten gesetzlichen Vertretern betrifft jeden, der als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt. I. Begriff Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des Verfügungsberechtigten knüpft an den dem bürgerlichen Recht entnommenen Begriff der Verfügung a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Arnold, Gemeinnützigkeit von Vereinen und Beteiligung an Gesellschaften, DStR 2005, 581; Scholz/Garthoff, Sponsoring von Sportvereinen jetzt steuerpflichtig?, BB 2008, 1148; Eversberg/Baldauf, Der gemeinnützige Betrieb wirtschaftlicher Art als steuerbegünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, DStZ 2011, 597; K...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Amtsträger

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 7 AO unterscheidet drei Gruppen von Amtsträgern. I. Beamte oder Richter (§ 7 Nr. 1 AO) Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger ist jeder Beamte oder Richter nach deutschem Recht, ohne dass es auf die beamten- oder richterrechtliche Art der Anstellung (Probe, Widerruf, Lebenszeit) ankommt; bei unwirksamer Berufung kann § 7 Nr. 3 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfolge

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung des Bescheids steht als Rechtsfolge im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (s. § 5 AO Rz. 3 ff.; BFH v. 11.10.2017, IX R 2/17, BFH/NV 2018, 322 m. w. N.; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 713; a. A. Koenig in Koenig, § 172 AO Rz. 15; von Groll in HHSp, § 172 AO Rz. 56 f.). Der BFH hat in st. Rspr....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausschlusswirkung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat die Finanzbehörde dem Einspruchsführer ermessensfehlerfrei eine Ausschlussfrist gesetzt, dürfen nicht fristgerecht vorgebrachte Beweismittel und Erklärungen nicht mehr zu seinen Gunsten berücksichtigt werden. Es besteht ein gesetzliches Berücksichtigungsverbot. Ein Verzögerungserfordernis wie in § 79b Abs. 3 FGO besteht nicht. Aus §...mehr