Tz. 5

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung zählt ebenfalls zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Steuerliche Nebenleistungen sind gem. § 3 Abs. 4 AO Verzögerungsgelder (s. § 146 Abs. 2b AO), Verspätungszuschläge (s. § 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (s. §§ 233237 AO und die Regeln des UZK), Säumniszuschläge (s. § 240 AO), Zwangsgelder (s. § 329 AO) und Kosten (s. §§ 89, 178, 178a AO und §§ 337 bis 345 AO) sowie Verspätungsgelder nach § 22a Abs. 5 EStG).

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