Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

§ 173 AO stellt die zentrale Norm für die Änderung von Steuerbescheiden dar. Sie stellt die materielle Rechtsrichtigkeit über den Vertrauensschutz. Die Vorschrift regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden aufgrund nachträglich bekannt werdender Tatsachen oder Beweismittel. § 173 AO ist eine Korrekturnorm i. S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO. Ihr sachlicher Anwendungsbereich erstreckt sich auf Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Steuerverwaltungsakte (im Einzelnen s. § 172 AO Rz. 1, 6; s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 6 f.).

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