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22.03.2021
Gleichbehandlungsgrundsatz war verletzt
Das OVG Münster setzt die coronabedingten Beschränkungen des Einzelhandels außer Vollzug. Ob Kaufhäuser, Modeboutiquen, Elektronikmärkte – kurzes Shopping für alle, ohne Anmeldung und Quadratmeterbeschränkungen, denn § 11 CoronaSchVO-NRW verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz. Doch NRW hat zügig nachgebessert: Ab Dienstag gelten die strenge Vorgaben auch in Schreibwarengeschäften, Buchhandlungen und Gartenmärkten.
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