Versicherungsschutz


Versicherung
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Private Krankentagegeldversicherung

Wann die Versicherung die Leistungen trotz verspäteter Schadenanzeige nicht kürzen darf

Ein Versicherungsnehmer zeigte seiner Krankentagegeldversicherung seine Berufsunfähigkeit viel zu spät an. Trotz der grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit, ihr den Versicherungsfall zügig zu melden, durfte die Versicherung die Leistungen nicht kürzen: Es fehlte hier an der konkreten Kausalität der Verzögerung für ihre Möglichkeit, das Vorliegen des Versicherungsfalls und den Umfang ihrer Leistungspflicht zu überprüfen.

Frau im Krankenbett
Frau im Krankenbett
BGH zur Privaten Unfallversicherung

Versicherer muss Invaliditätsfeststellung-Frist nur dem Versicherungsnehmer mitteilen

Die Versicherung muss Kunden bei einer Schadenmeldung in Schriftform auf bestehende Fristen hinweisen. Der BGH hatte zu entscheiden, wer informiert werden muss, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind. Hier verlor die Versicherte durch die versäumte Frist zur Invaliditätsfeststellung den Anspruch auf Invaliditätsleistung und Unfallrente.








Paragraph Pflaster
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Anwaltshonorar

Versicherungsnehmer sollte Rechtsschutzversicherung in Sachen Honorierung folgen

Hält der Rechtsschutzversicherer weitere Anwaltskosten für unberechtigt, darf der Versicherungsnehmer sie nicht einfach begleichen. Hier hatte die Versicherung dem Versicherungsnehmer Hilfe bei der Abwehr einer anwaltlichen Honorarforderung zugesagt. Anstatt sich gegen die Rechnung zu wehren, zahlte dieser das Honorar. Dies hatte zur Folge, dass der Rechtsschutzversicherer leistungsfrei wird, so der BGH.  













Herbst4
Herbst4
Teilkaskoversicherung

Wasserschaden am Auto nach Durchqueren einer tiefen Pfütze: Versicherungsschutz?

Das Klima wird extremer, das kommt auch bei den Versicherungen an. Muss die Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommen, der entsteht, wenn ein Autofahrer in eine sehr tiefe Pfütze gefahren ist? Das Landgericht Bochum sagt, ja, solange der Schaden nicht wegen einer Ausweichbewegung entstanden ist, sondern Folge von Naturgewalten sei, denen sich der Versicherungsnehmer nicht mehr durch geeignete Maßnahmen entziehen könne.


Niesen
Niesen
Private Krankenversicherung

Trotz verschwiegener Vorerkrankung: Versicherungsschutz nicht verloren

Glück hatte eine Versicherungsnehmer, dessen verschwiegene Vorerkrankung ohne Folgen blieb: Verschwiegene Krankheiten gehören zu den klassischen Streitpunkten zwischen Versicherern und Kunden und kosten zumeist den Versicherungsschutz. Hier hatte die Versicherung aber nicht ordnungsgemäß auf die Anzeigepflicht hingewiesen, sie konnte daher weder vom Vertrag zurücktreten noch kündigen.