Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 2. Ehe- und Familienstreitsachen

Die Kostenentscheidungen in sonstigen Familienstreitsachen (§ 266 FamFG) und in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 91 ff. ZPO). Folge ist eine starke Orientierung am Erfolg eines der Beteiligten. Ein weitergehendes Ermessen bei der Kostenentscheidung räumt der § 243 FamFG für Unterhaltssachen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 13 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Im Einzelnen werden folgende Leistungen von der Befreiungsnorm erfasst (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 2): Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14 SGB VIII), Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII), Angebote zur Förderung von...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / a) Kostenentscheidungen in Ehewohnungs- und Haushalts-, Gewaltschutz- sowie Versorgungs-ausgleichssachen

In echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Gewaltschutzverfahren, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Versorgungsausgleichsverfahren) kommt eher eine Orientierung der Kostenentscheidung am Erfolg der Beteiligten in Betracht, da eine gewisse Nähe zu den Streitverfahren nach der ZPO besteht.[9] Soweit es sich allerdings um Streitigkeiten zwischen Familienan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Portugal berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 21 CIVA). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur, Unterhalt und Kraftstoff für PKW, Motorräder, Sportboote, Flugzeuge und Helikopter (außer sie gehören zum Vorratsvermögen ode...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.9.3 Verträge besonderer Art

Rz. 34 Ein Vertrag besonderer Art liegt vor, wenn die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks gegenüber anderen, wesentlicheren Leistungen zurücktritt. Bei diesem Vertrag kommt weder für die gesamte Leistung noch für einen Teil der Leistung die Steuerbefreiung des § 4 Abs. 12 UStG in Betracht (vgl. Abschn. 4.12.6. Abs. 1 S. 1 und 2 UStAE). Soweit der EuGH mit entsprechenden Fal...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Verwendungseigenverbrauch

Rz. 120 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG ist beim Verwendungseigenverbrauch (§ 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1 UStG) eine Bemessungsgrundlage nach den bei Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben zu finden, soweit diese Kosten ganz oder teilweise zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Rz. 121 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Maßgeblich sind die ...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / e) Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

Die Darstellung ehebedingter Nachteile erfordert – wie dargelegt (siehe oben III. 2. a) aa)) – das Nachzeichnen einer hypothetischen beruflichen Entwicklung. Wie wäre der berufliche Werdegang des Unterhaltsberechtigten ohne die Betreuung gemeinsamer Kinder, ohne die Haushaltsführung in der Ehe verlaufen? Welches Einkommen würde er erzielen? Bereits die Formulierung dieser Fr...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / II. Anfechtung von Kostenentscheidungen

Fragen im Zusammenhang mit der Anfechtung von Kostenentscheidungen beschäftigen die Familiensenate der Oberlandesgerichte in erheblichem Umfang. Leider ist die Anfechtung von Kostenentscheidungen bei Familiensachen nach dem FamFG unnötig kompliziert und zum Teil widersprüchlich geregelt. Bei der Frage der Anfechtbarkeit von Kostentscheidungen im Rahmen des FamFG ist zwischen ...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardgarantie versus Nachteilsausgleich

Die Beschränkungen des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB I. Lebensstandardgarantie und Eigenverantwortung der Eheleute Die Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts sind seit dem 1.1.2008 für alle seine Tatbestände geregelt in einer einheitlichen Vorschrift: Nach § 1578b BGB ist der Unterhaltsanspruch auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen oder/un...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / b) Die Ehedauer als selbstständiges Billigkeitskriterium

Die Neufassung des § 1578b BGB zum 1.3.2013 hat die Dauer der Ehe zu einem gleichberechtigt neben den ehebedingten Nachteilen stehenden Tatbestandsmerkmal und Billigkeitskriterium gemacht. Durch diese Hervorhebung der Ehedauer sollte klarstellend einer Praxis entgegengewirkt werden, die beim Fehlen ehebedingter Nachteile grundsätzlich eine Befristung des Unterhaltsanspruchs ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach polnischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Polen Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 15 bis 17 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Polen eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftse...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach litauischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Litauen Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 2 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Litauen eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach irischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Irland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 5 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Irland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinrichtu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach belgischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Belgien selbständig Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. Art. 4 des Mehrwertsteuergesetzes). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Belgien eine umsatzsteuerliche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 18 Als Steuerpflichtiger nach maltesischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Malta Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 5 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 19 Ein ausländischer Unternehmer hat in Malta eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinrich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach dem luxemburgischen Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Luxemburg Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 2 und 4 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Luxemburg eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach griechischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Griechenland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Griechenland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Ge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach estnischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Estland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Estland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinrichtung unterhält (z. B. Büro, Lager...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach rumänischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Rumänien Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 269 Steuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Rumänien eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinricht...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 18 Als Steuerpflichtiger nach zyprischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Zypern Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 19 Ein ausländischer Unternehmer hat in Zypern eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinrich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach finnischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Finnland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Finnland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinrichtung unterhält (z. B. Büro, Lag...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach schwedischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Schweden Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Kapitel 4 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Schweden eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäf...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach dänischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Dänemark Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Dänemark eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach französischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Frankreich Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 256A Steuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Frankreich eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftse...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach lettischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Lettland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 und Art. 4 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Lettland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine G...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 18 Als Steuerpflichtiger nach italienischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Italien Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt oder die in Italien eine künstlerische oder selbständige Tätigkeit ausübt (vgl. Art. 1 Erlass 633/1972). Gelegentliche Warenlieferungen oder Dienstleistungen unterliegen nicht al...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach finnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Finnland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Finnland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Finnland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die Steuerschuldnersch...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Steuerpflichtige nach spanischem Recht sind natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die im Zuge einer selbständigen geschäftlichen Betätigung gegen Entgelt Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind juristische Personen des öff...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Unternehmer sind nach niederländischem Recht alle Personen, die selbständig ein Unternehmen führen. Dabei schließt der Begriff Unternehmen auch freie Berufe ein sowie die Nutzung von Vermögensgegenständen zur langfristigen Einnahmenerzielung (vgl. Art. 7 Mehrwertsteuergesetz). Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können Unternehmer sein, in dem Umfang, in ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 19 Steuerpflichtige nach portugiesischem Recht sind für Zwecke der Umsatzsteuer alle, die entweder mit ihren unternehmerischen Aktivitäten dem Körperschaftsteuergesetz oder dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Das portugiesische Mehrwertsteuergesetz selbst enthält zwar keine generelle Definition, listet aber in Art. 2 CIVA all jene auf, die es als Steuerpflichtige erac...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Bearbeitung eines Gegenstandes

Rz. 11 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Als Lieferung gilt auch die entgeltliche Ablieferung von Waren, Bauwerken und Grundstücken, an denen – gestützt auf einen Werkvertrag oder Auftrag – für fremde Rechnung Arbeiten besorgt worden sind (Art. 3 Buchst. d Ziff. 2 MWSTG). Im Unterschied zum EU-Recht macht es jedoch keinen Unterschied, ob der Unternehmer bei der Be- bzw. Verarbeitung...mehr

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AGS 12/2018, Wertfestsetzun... / 1 Sachverhalt

In einer Unterhaltssache hatte die Antragstellerin Stufenantrag eingereicht und Auskunft verlangt sowie Zahlung eines noch nach Auskunftserteilung zu beziffernden Unterhalts. Zunächst ist über die Auskunftsstufe verhandelt worden. Hiernach wurde dann nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO ein schriftlicher Vergleich geschlossen. Das Gericht hat sodann den Wert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Als Steuerpflichtiger nach bulgarischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Bulgarien Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Rz. 18 Ein ausländischer Unternehmer hat in Bulgarien eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinrichtung unterhält (z. B. Büro,...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / cc) Ehebedingte Nachteile beim Erwerb von Versorgungsanwartschaften

Die Einschränkung oder Aufgabe der Berufstätigkeit infolge der Ehe wirkt sich nachteilig nicht nur auf die laufenden Einkünfte des Ehegatten aus. Durch ein wegen der Rollenverteilung in der Ehe niedrigeres Einkommen werden auch geringere Rentenanwartschaften erworben. Die Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente des bedürftigen Ehegatten sind niedriger. Möglicherweise ist wegen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach niederländischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in den Niederlanden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in den Niederlanden steu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach norwegischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Norwegen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Norwegen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Norwegen steuerbare Lieferungen von Gegen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach dänischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Dänemark unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Dänemark umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Dänemark steuerbare Lieferungen von Gegenstä...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach spanischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Spanien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Spanien steuerbare Lieferungen von Gegenständ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 71 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach französischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Frankreich unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Frankreich steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die Steuersch...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach lettischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Lettland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Lettland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Lettland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die Steuerschuldnersch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.1 Deutsches Jugendherbergswerk (DJH)

Rz. 7 Der Name des Vereins lautet: "Deutsches Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V.", der Verein hat seinen Sitz in Detmold und unterhält daneben in Berlin ein Büro. Der Verein ist ein rechtsfähiger Idealverein und im Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo eingetragen (vgl. §§ 1 bis 3 der Vereinssatzung vom November 2013).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach luxemburgischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Luxemburg unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Luxemburg steuerbare Lieferungen von Gegenständen, in Luxemburg steuerbare Versand...mehr

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zfs 12/2018, Deckung der Re... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Einstandspflicht der Bekl. für die Kosten eines von dem Kl. angestrebten Prozesses zur Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Parteien sind mit einem Rechtsschutzversicherungsvertrag vom 23.10.2003 verbunden, der den Tarif "Kompaktrechtsschutz für Selbstständige gem. § 28 ARB" umfasst. Dem Vertrag liegen die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach portugiesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Portugal unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Portugal umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Portugal steuerbare Lieferungen von Ge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach rumänischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Rumänien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Rumänien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Rumänien steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die Steuerschuldnersc...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach zyprischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Zypern unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Zypern umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Zypern steuerbare Lieferungen von Gegenständen (z. B. Lieferungen an Privatpersonen), in Zype...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 75 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach belgischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Belgien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Belgien steuerbare Lieferungen von Gegenständ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach litauischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Litauen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Litauen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Litauen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die Steuerschuldnerschaf...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach maltesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Malta unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Malta umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Malta steuerbare Lieferungen von Gegenständen, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach polnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Polen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Polen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Polen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die Steuerschuldnerschaft des L...mehr