Rz. 17

Unternehmer sind nach niederländischem Recht alle Personen, die selbständig ein Unternehmen führen. Dabei schließt der Begriff Unternehmen auch freie Berufe ein sowie die Nutzung von Vermögensgegenständen zur langfristigen Einnahmenerzielung (vgl. Art. 7 Mehrwertsteuergesetz).

Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können Unternehmer sein, in dem Umfang, in dem sie wirtschaftlichen Aktivitäten nachgehen (vgl. Art. 7 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 18

Ein ausländischer Unternehmer hat in den Niederlanden eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinrichtung unterhält (z. B. Büro, Lager), von dort Lieferungen oder Dienstleistungen erbringt und Personal unterhält, das Verträge mit Kunden oder Lieferanten abschließen kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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