Rz. 75

Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach belgischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Belgien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen:

  • in Belgien steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers fallen,
  • in Belgien steuerbare Versandhandelslieferungen,
  • in Belgien steuerbare sonstige Leistungen, die nicht unter die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder das MOSS-Verfahren fallen;
  • Bewirken eines innergemeinschaftlichen Erwerbs in Belgien.

Die Lieferschwelle für Versandhandelslieferungen beträgt 35.000 EUR.

 

Rz. 76

Nichtansässige Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind, sind berechtigt, sich direkt, d. h. ohne Einschaltung eines Fiskalvertreters, in Belgien umsatzsteuerlich zu registrieren.

 

Rz. 77

Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten sind dagegen verpflichtet, einen in Belgien ansässigen Fiskalvertreter zu bestellen. Dieser haftet gesamtschuldnerisch für die Umsatzsteuerverbindlichkeiten.

 

Rz. 78

Es gibt eine Vereinfachungsregelung, die für sog. Konsignationslager bewirken kann, dass keine belgische Registrierung erforderlich ist (vgl. Behördenrundschreiben Nr. 16 vom 14.07.1994, und Nr. 4 vom 04.03.2003, erwähnt in OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 23.02.2017, S 7100a A-004-St 110). Dabei gilt keine zeitliche Obergrenze bezüglich des Verbleibens im Lager. Die Vereinfachungsregelung unterstellt bei der Überführung von Waren aus dem EU-Ausland in ein belgisches Konsignationslager, dass die Waren erst in dem Zeitpunkt nach Belgien transportiert werden, zu dem der belgische Kunde die Waren aus dem Lager entnimmt. Das hat zur Folge, dass es im Zeitpunkt der Entnahme zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung kommt, und damit der Erwerber in Belgien die Erwerbsbesteuerung vorzunehmen hat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge