Rz. 19

Steuerpflichtige nach portugiesischem Recht sind für Zwecke der Umsatzsteuer alle, die entweder mit ihren unternehmerischen Aktivitäten dem Körperschaftsteuergesetz oder dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Das portugiesische Mehrwertsteuergesetz selbst enthält zwar keine generelle Definition, listet aber in Art. 2 CIVA all jene auf, die es als Steuerpflichtige erachtet.

Von der Steuerpflicht ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, in dem Umfang, in dem sie hoheitliche Aufgaben erfüllen (vgl. Art. 2 CIVA).

 

Rz. 20

Ein ausländischer Unternehmer hat in Portugal eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort eine Geschäftseinrichtung unterhält (z. B. Büro, Lager), von dort Lieferungen oder Dienstleistungen erbringt und Personal unterhält, das Verträge mit Kunden oder Lieferanten abschließen kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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