Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 22 Das familiengerichtlic... / III. Muster: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit

Rz. 192 Muster 22.3: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit Muster 22.3: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit Herrn _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen Ihrer Ehefrau, von der...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / g) Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 47 Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch auch dadurch verwirken, dass er ihn über längere Zeit[46] nicht geltend macht, obwohl er hierzu in der Lage wäre, und sich der Unterhaltsschuldner darauf verlassen darf, dass der Berechtigte den Unterhalt nicht (mehr) geltend machen wird.mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / VI. Sonstiges

24. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist stets auf volle Euro aufzurunden. 25. Ost-West-Fälle In so genannten Ost-West-Fällen richtet sich bis zum 31. Dezember 2007 der Bedarf nach dem Wohnort des Unterhaltsberechtigten, die Leistungsfähigkeit bzw. der Selbstbehalt nach dem Wohnort des Unterhaltspflichtigen. 26. Unterhaltsvereinbarungen Unterhaltsvereinbarungen regeln im Zweifel ledi...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendige n (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbeha...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Studiengebühren und Semestergebühren, sowie Kindergartenbeiträge und Pri...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 2. Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten

Rz. 147 Unterhaltszahlungen,[112] die an den dauernd getrennt lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten[113] gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag in Höhe von 13.805 EUR pro Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beim Finanzamt beantragt (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).[114] Dies ist jedoch nicht im Jahr der Trennu...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Bedarf des Kindes, § 1610 Abs. 2 BGB

Rz. 162 Das Kind hat gegen seine Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, der seinen gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf deckt. Bei einer der Erziehung bedürftigen Person werden auch die Kosten der Erziehung geschuldet (§ 1610 Abs. 2 BGB): Rz. 163mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 derDüsseldorfer Tabel...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (1) Unterhaltssachen

Rz. 284 In Unterhaltssachen ist im Verhältnis zu den anderen EU-Mitgliedstaaten die Europäische Unterhaltsverordnung (EG) 4/2009 vom 18.12.2008 (EuUnthVO) zu berücksichtigen. In Bezug auf Dänemark ist zu beachten, dass die Kapitel VI und VII der EuUnthVO nicht anwendbar sind.[218] Rz. 285 Die EuUntVO findet Anwendung auf sämtliche gesetzliche Unterhaltsansprüche, die einen fa...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Muster: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Rz. 340 Muster 3.1: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Muster 3.1: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anleitungmehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / X. Muster: Vollstreckungsabwehrantrag mit Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 199 Muster 22.10: Vollstreckungsabwehrantrag mit Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 22.10: Vollstreckungsabwehrantrag mit Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Vollstreckungsabwehrantrag und Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung [170] In S...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 5. Der Scheidungsverbund

Rz. 327 Das FamFG hält an dem Verbund von Scheidungssachen und Folgesachen fest. Dieser Verbund dient dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten und wirkt übereilten Scheidungsentschlüssen entgegen. Die vorgenommenen Modifikationen gegenüber dem alten Recht betreffen im Wesentlichen die Frage, in welchen Fällen Kindschaftssachen in den Verbund einbezogen werden sowi...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Pflichtigen 21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH FamRZ 2006, 683) Selbstbehalt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im A...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (1) Ziel des Verfahrens

Rz. 105 Mit dem negativen Feststellungsverfahren können verschiedene Ziele verfolgt werden:mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Tabelle zum Kindesunterhalt im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Le...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVIII. Muster: Stufenantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt

Rz. 207 Muster 22.18: Stufenantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt Muster 22.18: Stufenantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Kindesunterhalts-Stufenantrag [196] In Sachen des Kindes _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin –[197] vertreten durch die Mutter ___________...mehr

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FF 01/2019, Kein Wohnvorteil ohne Tilgungen – eine Erkenntnis und ihre Folgen für das Unterhaltsrecht

Die im Titel wiedergegebene Feststellung stellt den Kernsatz der Begründung einer inzwischen bereits zwei Jahre alten Entscheidung des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs dar, mit der dieser eine von der Praxis weitgehend nicht bzw. in ihrem Umfang nicht wahrgenommene Änderung seiner Unterhaltsrechtsprechung vorgenommen hat. In seinem Beschluss vom 18.1.2017[1] ist der Sen...mehr

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FF 01/2019, Erlass eines Ve... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das Unterlassen einer richterlichen Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sowie gegen einen Versäumnisbeschluss in einem familienrechtlichen Unterhaltsverfahren. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt er, den angegriffenen Versäumnisbeschluss zum Zwecke der Abwehr schwerer Nachteile ...mehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt für die Zeit von April 2012 bis Juni 2015 geltend. [2] Die 76-jährige und von Geburt an gehörlose Mutter der Antragsgegnerinnen lebt seit Juli 2011 in einer Pflegeeinrichtung. Dort bewohnt sie seit September 2012 ein Zimmer in der neu eingerichteten Gehörlosenw...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Muster: Geltendmachung von Trennungsunterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen (Darlegung des konkreten Bedarfs)

Rz. 193 Muster 22.4: Geltendmachung von Trennungsunterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen (Darlegung des konkreten Bedarfs) Muster 22.4: Geltendmachung von Trennungsunterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen (Darlegung des konkreten Bedarfs) Herrn _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, ausweislich beiliegender Vollmacht zeige ich Ih...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / X. Muster: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 487 Muster 22.29: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Muster 22.29: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Herrn _________________________ Sehr geehrter Herr _________...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger und volljähriger Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. 11.2 Eing...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (3) Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung

Rz. 117 Ergeht im einstweiligen Anordnungsverfahren ein unbefristeter Beschluss, so tritt die einstweilige Anordnung automatisch unter folgenden Voraussetzungen außer Kraft:mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 12. Minderjährige Kinder

12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB). 12.2 Einkommen des Kindes wird bei beide...mehr

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AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren Ehegatten. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, denen sie Unterhalt gewähr(t)en. Am 10.3.2016 beantragte der Antragsteller, vertreten durch die Beschwerdeführerin, die Scheidung der Ehe. Sein damaliges Einkommen lag bei monatlich 6.000,00 EUR. Das Einkommen der Antragsgegnerin lag zu diesem Zeitpunkt bei monatlich 2.300,00 EUR. Sie...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / e) Unterhaltssachen

Rz. 222 §§ 246 ff. FamFG enthalten Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in Unterhaltssachen. Der Begriff der Unterhaltssachen ist in § 231 FamFG definiert. § 246 FamFG regelt die Voraussetzungen, nach denen in Unterhaltssachen eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann. Zum einen ist, in Abweichung zu § 49 Abs. 1 FamFG, kein dringendes Bedürfnis zu einem sofortige...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (2) Abänderbare Trennungsunterhaltstitel

Rz. 70 Folgende Titel sind mit dem Abänderungsantrag abänderbar:mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / f) Neue Partnerbeziehung des Unterhaltsberechtigten

Rz. 46 Grob unbillig ist die Inanspruchnahme des anderen Ehepartners dann, wenn der Berechtigte sich gegen den Willen seines Ehegatten einem anderen Ehepartner zuwendet und dem neuen Partner die Hilfe und Fürsorge zukommen lässt, die dem Ehegatten geschuldet ist. Ist das Verhalten des Berechtigten für das Scheitern der Ehe ursächlich, so kann der Unterhalt verwirkt sein, §§ ...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / aa) Leistungsantrag zur Geltendmachung von Trennungsunterhalt

Rz. 59 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass zwischen Trennungsunterhalt[52] und nachehelichem Unterhalt keine Identität besteht. Der Trennungsunterhalt wird nur bis zu dem Monat geschuldet, in welchem die Scheidung rechtskräftig wird. Für die Zeit danach ist der Trennungsunterhaltstitel unwirksam! Rz. 60 Soll ein Unterhaltsrückstand geltend gemacht werden, so ist in der Antr...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 2. Prozessführung in Kindesunterhaltsstreitigkeiten

Rz. 180 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Unterhalt für minderjährige Kinder bis zum 1,2fachen des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB im vereinfachten Verfahren (§§ 249 ff. FamFG) titulieren zu lassen. Hierzu gibt es amtliche Vordrucke. Da jedoch die Verfahren meist streitig durchgeführt werden (und sich somit keine Vorteile aus dem "vereinfachten" Verfahren ...mehr

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§ 5 Klageerhebung / 6. Klage auf künftige Leistung

Rz. 159 Unter den Voraussetzungen der §§ 257–259 ZPO kann auch bereits Klage auf künftige Leistung erhoben werden. Eine solche Klage ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn der Kläger Anlass zu der Annahme hat, dass der Beklagte bei Fälligkeit die geschuldete Leistung nicht erbringen wird. Gem. § 257 ZPO besteht daher für den Kläger die Möglichkeit, sich bereits vor Fälligkei...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 7. Antrag zu verschiedenen Ehewohnungssachen

Wird in einem Verfahren sowohl ein Antrag zur Regelung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung (§ 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG) als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung (§ 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) gestellt, so sind die jeweiligen Werte zu addieren (§ 33 Abs. 1 FamGKG), da es sich um unterschiedliche Gegenstände handelt. Es gilt hier das Gleiche wie bei Trennungsunterha...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (2) Inhalt der einstweiligen Anordnung

Rz. 114 Der Antragsteller muss einen auf die Zahlung eines bestimmten Betrags gerichteten Antrag stellen. Der Antrag muss begründet werden. Hier sollte ausführlich vorgetragen werden, wenn beantragt wird, wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Die vorgetragenen Tatsachen sind glaubhaft zu machen durch eidesstattliche Versicherung, § 294 Abs. 1 ZPO...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Unterhaltsverfahrensarten im Kindesunterhaltsprozess

Rz. 184 Das Kindesunterhaltsverfahren[142] unterscheidet sich von dem Ehegattenunterhaltsverfahren dadurch, dass es keinen Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt gibt. Rz. 185 Hinsichtlich der prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten sei auf die Rdn 182 f. verwiesen. Rz. 186 Zum Leistungsantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt vgl. Muster Rdn 20...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Einsatz von Einkommen

Rz. 54 Die Partei hat gem. § 115 Abs. 1 ZPO ihr Einkommen einzusetzen, soweit es ihr zumutbar ist.[96] Rz. 55 Einzusetzen sind alle Einkünfte – gleichgültig ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit – in Geld oder in Geldeswert (z.B. freie Unterkunft und Verpflegung,[97] Deputate, sonstige Sachbezüge,[98] Taschengeld des Ehegatten[99]), unabhängig davon, woher ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Die Unterhaltsverfahrensarten außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens

Rz. 57 Ist noch keine Ehesache anhängig und sollen Kindes- oder Ehegattenunterhaltsansprüche eingeklagt werden, so ist folgendermaßen zu prüfen:mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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FoVo 01/2019, Bescheinigung... / 3 Der Praxistipp

Mehrstufige Prüfung Das P-Konto sieht in § 850k ZPO eine mehrstufige Gewährung von Pfändungsfreibeträgen vor. Zunächst wird allein der Grundpfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO i.H.v. 1.133,80 EUR gewährt. Hat der Schuldner darüber hinaus unterhaltsberechtigte Personen, denen er auch tatsächlich Unterhalt gewährt, kann sein Freibetrag um die we...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (5) Abänderung von Vergleichen und Urkunden, § 239 FamFG

Rz. 85 Die Voraussetzungen der Abänderung eines Vergleichs oder einer einseitigen Verpflichtungserklärung (z.B. Jugendamtsurkunde) richtet sich nicht nach § 323 ZPO, sondern nach § 239 FamFG und damit materiell-rechtlich nach dem bürgerlichen Recht. Rz. 86 Bei Abänderung eines Vergleichs ist zunächst zu prüfen, ob die Parteien eine vertragliche Regelung über die Abänderbarkei...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Hauptsachewert bei Verfahren nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Rz. 288 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert.[466] Rz. 289 Beispiel Der Rechtsanwalt beantragt für seinen Mandanten Prozesskostenhilfe für die Hauptsache und das einstweilige Anordnungsverfahren, mit dem er monatlichen U...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / a) Arrestanspruch

Rz. 34 Der Arrestanspruch ist die Hauptsacheforderung, deren Vollstreckung für den Fall ihrer späteren Titulierung gesichert werden soll; der Antragsteller muss sich einer Geldforderung berühmen oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann.[45] Rz. 35 Arrestfähig sind nach § 916 Abs. 2 ZPO auch betagte Ansprüche, deren Fälligkeit kalendermäßig feststeht oder...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / IV. Mutwilligkeit

Rz. 99 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe darf nicht mutwillig erscheinen (§ 114 ZPO). Von einer Mutwilligkeit kann ausgegangen werden, wenn die Rechtsverfolgung mit Rücksicht auf die für die Beitreibung des Anspruchs bestehenden Aussichten durch eine nicht das Armenrecht beanspruchende Partei nicht stattfinden oder diese nur einen Teil des Anspruchs geltend machen würde...mehr