Rz. 207

Muster 22.18: Stufenantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt

 

Muster 22.18: Stufenantrag zur Geltendmachung von Kindesunterhalt

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Kindesunterhalts-Stufenantrag[196]

In Sachen

des Kindes _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragstellerin –[197]

vertreten durch die Mutter _________________________

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

den Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegner –

wegen: Kindesunterhalts

vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir, dem Antragsgegner aufzugeben,

 
  1. der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über seine gesamten Einkünfte, die er in der Zeit von _________________________ bis _________________________ erzielt hat, und zwar aus seiner nicht selbstständigen Tätigkeit als _________________________ und aus Kapitalvermögen,
  2. hierüber Belege vorzulegen, und zwar sämtliche Gehaltsabrechnungen von _________________________ bis _________________________, sowie den letzten Steuerbescheid,
  3. die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte an Eides statt zu versichern,
  4. an die Antragstellerin zu Händen der Kindesmutter, Frau _________________________ ab dem _________________________ den noch zu beziffernden Kindesunterhalt monatlich bis zum Dritten eines jeden Monats im Voraus, die Rückstände sofort und ab jeweiliger Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins verzinst, Kindesunterhalt zu zahlen.

Begründung:

Die Eltern der Antragstellerin waren miteinander verheiratet. Die Ehe ist am _________________________ rechtskräftig durch das angerufene Gericht geschieden worden (Az: _________________________).

Der Antragsgegner ist der Vater der am _________________________ geborenen, minderjährigen Antragstellerin. Er ist am _________________________ aufgefordert worden, Kindesunterhalt zu zahlen.

 
  Beweis: Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom _________________________, Anlage Ast. 1

Der Antragsgegner hat es abgelehnt, Unterhalt zu zahlen.

 
  Beweis: Schreiben des Antragsgegners vom _________________________ in Kopie, Anlage Ast. 2

Er ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, weil die Antragstellerin nicht länger von ihrem Vater betreut wird, sondern seit dem _________________________ wieder bei ihrer Mutter lebt und von dieser betreut wird.

 
  Beweis im Bestreitensfall: Zeugnis _________________________

Der Antragstellerin ist nicht bekannt, wie hoch das Einkommen ihres Vaters ist. Da dieser sich geweigert hat, hierüber Auskunft zu erteilen, ist die gerichtliche Geltendmachung geboten.

Wir bitten, wie beantragt zu erkennen.

Quittung über eingezahlte Gerichtskosten in Höhe von _________________________ EUR anbei.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert in der Auskunftsstufe: ⅓ bis 1/5 des Zahlungsanspruchs.

Streitwert in der Zahlungsstufe: 12facher geforderter monatlicher Unterhalt zuzüglich geltend gemachter Rückstand, § 51 Abs. 1, 2 FamGKG.

Achtung: Es findet keine Streitwertaddition statt, sondern für die letztendliche Streitberechnung ist der höhere Streitwert maßgeblich, § 38 FamGKG!

Anwaltskosten: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.

Gerichtskosten: 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1220 KVFamGKG.

[196] In diesen Verfahren besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamFG, es sei denn, die Interessen eines Beteiligten werden durch das Jugendamt vertreten, § 114 Abs. 4 Nr. 2 FamFG.
[197] Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen (§ 1629 Abs. 2 S. 2 BGB). Sind die Eltern miteinander verheiratet und leben getrennt voneinander oder ist eine Ehesache anhängig, so kann ein Elternteil Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil nur im eigenen Namen geltend machen (§ 1629 Abs. 3 S. 1 BGB).

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