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Umsatzsteuer


Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

Jeder Unternehmer, der einen Firmenwagen privat nutzt, muss den Wert der privaten Pkw-Nutzung versteuern. Es ist eine fachliche Herausforderung, den richtigen Betrag als Grundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung zu berechnen, zumal bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.

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BMF Kommentierung

Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2016

Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit nicht verbunden sind, ist die Aufnahme von einigen BFH-Entscheidungen für die Praxis wichtig.














Rechnungsstellung

Wann die Korrektur einer Rechnung als rückwirkend eingestuft wird

Die korrekte Rechnungsstellung und eine eventuelle Korrektur einer Rechnung sind oft Gegenstand von Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung. Hierbei geht es immer darum: Wann muss Umsatzsteuer gezahlt werden, wann darf der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden und muss der jeweilige Betrag verzinst werden? Der Europäische Gerichtshof hatte kürzlich einen Fall zu diesem Thema zu entscheiden, das die deutsche Finanzverwaltung umsetzen muss. 




FinMin

Noch bis Ende des Jahres Optionsmöglichkeit bei der Umsatzsteuerpflicht nutzen

Bislang unterlagen viele Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht der Umsatzsteuer. Das gilt für viele Bereiche weiterhin. Andere Tätigkeiten werden künftig steuerpflichtig. Allerdings besteht noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit, die Anwendung dieser Änderung um bis zu 4 Jahre aufzuschieben – die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.


Praxis-Tipp Vorsteuerabzug

Europäischer Gerichtshof muss über Rechnungen entscheiden

Eingangsrechnungen und Ausgangrechnungen und die daraus resultierende Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer sind oft Grundlage eines Streits mit der deutschen Finanzverwaltung. Nun beschäftigt sich auf europäischer Ebene der EuGH mit Eingangsrechnungen und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Der EuGH hat zu klären, ob für die Vorsteuerabzugsberechtigung die Briefkastenadresse oder der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit zählt.