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Umsatzsteuer


Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

Jeder Unternehmer, der einen Firmenwagen privat nutzt, muss den Wert der privaten Pkw-Nutzung versteuern. Es ist eine fachliche Herausforderung, den richtigen Betrag als Grundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung zu berechnen, zumal bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.

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BMF

Umsatzsteuer bei Preisnachlässen durch Vermittler

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 16.1.2014 (Az. C-300/12) entschieden, dass die Grundsätze, die der EuGH im Urteil vom 24.10.1996 (Az. C-317/94) zur Bestimmung der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer aufgestellt hat, nicht anzuwenden sind, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird.







LfSt

Umsatzsteuer bei Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern

Angesichts der steigenden Zahl an Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietet die öffentliche Hand (meist durch die Landratsämter) vermehrt Unterkünfte an bzw. schaltet Privatunternehmen in die Beherbergung der Asylbewerber ein. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen unterschiedlichster Vertragsvarianten (z.B. Mietverträge, Beherbergungsverträge, Belegungsvereinbarungen, Rahmenverträge usw.). Diese Verfügung soll einen nicht abschließenden Überblick über die verschiedenen Sachverhaltsgestaltungen und deren umsatzsteuerrechtliche Behandlung geben.




















Steueränderungen zum Jahreswechsel 2014/2015

In diesem Top-Thema informieren wir stets aktuell über wichtige Änderungen in den jeweiligen Steuerarten. Sie können sich im ersten Schritt auch einen Überblick über alle relevanten Gesetze oder Gesetzgebungsverfahren verschaffen.



BMF

Leistungsort bei Telekommunikationsdienstleistungen

Der UStAE wird angepasst. Außerdem wird zur Vermeidung von Abrechnungsschwierigkeiten beim Übergang auf die neuen Regelungen eine unionsweit abgestimmte Nichtbeanstandungsregelung für nach dem 31.12.2014 ausgeführte Umsätze eingeführt, wenn für diese Umsätze vor dem 1.1.2015 Anzahlungen vom Leistungsempfänger entrichtet worden sind. Die geänderten Regelungen sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 ausgeführt werden.