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Umsatzsteuer


Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

Jeder Unternehmer, der einen Firmenwagen privat nutzt, muss den Wert der privaten Pkw-Nutzung versteuern. Es ist eine fachliche Herausforderung, den richtigen Betrag als Grundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung zu berechnen, zumal bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.

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Eingangsrechnung und Vorsteuerabzug

Leistungsbeschreibung ist auch durch Verweis auf andere Unterlagen möglich

Unternehmer können einen Vorsteuerabzug nur dann geltend machen, wenn sie im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung sind. Eine Rechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie alle gemäß § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthält. Liefergegenstand bzw. sonstige Leistungen müssen so beschrieben werden, dass erkennbar ist, welche Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist. Aktuell äußerste sich der Bundesfinanzhof zu den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.























Umsatzsteuer

Elektronische Dienstleistungen und mini one stop shop ab 2015

Das Mehrwertsteuer-Paket der EU wird zum 1.1.2015 erneut Änderungen beim Ort von Dienstleistungen bringen. Elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU unterliegen dann in deren Wohnsitzstaat der Umsatzsteuer. Auf die betroffenen Unternehmen kommen dadurch erhebliche Änderungen zu. Zur Vereinfachung soll dabei der sog. mini one stop shop (MOSS oder M1SS) dienen; doch auch dieses Verfahren erfordert Vorbereitung.









Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

Die Finanzverwaltung ändert die im UStAE enthaltenen Aussagen zur Definition des bauleistenden Leistungsempfängers und gibt Übergangsregelungen vor. Diese Änderungen haben sowohl Auswirkungen auf die Ausführung von Bauleistungen wie auch auf Gebäudereinigungsleistungen.








FG Pressemitteilung

Aktivierung eines Vorsteuererstattungsanspruchs erst mit Veröffentlichung der EuGH-Rechtsprechung

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Steuerpflichtige einen vom Finanzamt bislang bestrittenen Anspruch auf Erstattung von Vorsteuer erst dann gewinnwirksam aktivieren muss, wenn die Finanzverwaltung das einschlägige Urteil des EuGH in einem Musterverfahren im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit in gleichgelagerten Fällen für anwendbar erklärt hat.





Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

Im BMF-Schreiben vom 2.1.2014 nimmt die Finanzverwaltung ausführlich dazu Stellung, wann Leistungen bei der Umsatzsteuer dem Unternehmen zugeordnet werden können oder müssen und wie diese Zuordnung zu dokumentieren ist. Unser Top-Thema fasst die wichtigsten Aussagen zusammen.