Umgang mit den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses
Der Beratende Ausschuss für die Mehrwertsteuer („Mehrwertsteuerausschuss“) wurde gem. Art. 398 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) eingerichtet. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und wird von der Europäischen Kommission geleitet.
Da der Mehrwertsteuerausschuss ein ausschließlich beratender Ausschuss ist, dem keine Rechtsbefugnisse übertragen wurden, kann der Mehrwertsteuerausschuss keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen. Neben den Punkten, für die nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eine Konsultation erforderlich ist, behandelt der Mehrwertsteuerausschuss Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der unionsrechtlichen Mehrwertsteuerregelungen.
Der Mehrwertsteuerausschuss erarbeitet Leitlinien, die eine Orientierungshilfe für die Anwendung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie darstellen können. Diese Leitlinien werden von den Mitgliedstaaten einstimmig oder mehrheitlich verabschiedet und von der Europäischen Kommission im Internet veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung weist die Europäische Kommission ausdrücklich insbesondere darauf hin, dass die vom Mehrwertsteuerausschuss beschlossenen Leitlinien ausschließlich die Ansichten eines beratenden Ausschusses widerspiegeln und die Leitlinien keine offizielle Auslegung des Unionsrechts darstellen, so dass sie weder für die Europäische Kommission noch für die Mitgliedstaaten verbindlich sind und von ihnen nicht befolgt werden müssen. Gleichwohl werden die Leitlinien – ihrem Sinn entsprechend – bei der Bildung der deutschen Verwaltungsauffassung auf Bund-Länder-Ebene grundsätzlich mit in die Betrachtung einbezogen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6445
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.930
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3166
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.141
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.524
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.201
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.094
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
919
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8672
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Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
09.12.2025
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
09.12.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
09.12.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
08.12.2025
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AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
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Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen
03.12.2025
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
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Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
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Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025