Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt
"Zu den in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten sonstigen Leistungen gehören unter der Voraussetzung, dass die Leistungen unmittelbar an Betreiber eines Seeschiffes oder an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger bewirkt werden, insbesondere:".
Die Regelung ist auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I ausgeführt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.2005
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
740
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
650
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
518
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4056
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
363
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
303
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
276
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Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
220
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
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Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
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Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
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Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
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Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026