Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt
"Zu den in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten sonstigen Leistungen gehören unter der Voraussetzung, dass die Leistungen unmittelbar an Betreiber eines Seeschiffes oder an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger bewirkt werden, insbesondere:".
Die Regelung ist auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I ausgeführt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.1965
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
793
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
657
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
525
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
5136
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
374
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
347
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
323
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
307
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
212
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
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Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
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Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
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Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026