Umsatzsteuer bei Reiseleistungen an Schulen, Universitäten und Vereine
Hintergrund
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, wie Reiseleistungen, die ein Reisebüro an Schulen, Universitäten und gegenüber Vereinen erbringt, umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Der Reiseunternehmer R führt als "Paketer" Schul- und Studienreisen an Schulen, Vereinen oder Gruppen durch. Er verkauft Reisepakete für Klassenfahrten, Exkursionen und Vereinsausflüge. Die Klassenfahrten behandelte R als steuerfrei nach § 4 Nr. 23 UStG. Leistungen im Ausland sah er als nicht steuerbar an. Die übrigen Fahrten besteuerte er mit dem Regelsteuersatz.
Das FA war der Meinung, die Reiseleistungen an Schulen und Vereine seien nicht steuerfrei und unterlägen - auch hinsichtlich des Auslandsanteils - einheitlich der Rohgewinn- oder Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Das FG entschied, die Umsätze gegenüber eingetragenen Vereinen unterlägen insoweit der Regelbesteuerung, als der Verein erkennbar Unternehmer sei und die Reise für sein Unternehmen beziehe.
Entscheidung
Der BFH folgt dem FA und dem FG darin, dass die Reiseleistungen an Schulen für Klassenfahrten und Universitäten nicht nach § 4 Nr. 23 UStG steuerbefreit sind. Denn die Beherbergung, Beköstigung usw. ist nur dann steuerfrei, wenn dem Unternehmer selbst die Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung der Jugendlichen obliegt und er diese bei sich aufnimmt. Bei der Erbringung von Reiseleistungen fehlt es an der geforderten Aufnahme zu Erziehungszwecken.
Der BFH teilt ferner die Ansicht des FG, dass die Umsätze an Schulen und Universitäten der Margenbesteuerung unterliegen. Entgegen der Beurteilung durch das FG ist jedoch bei Vereinsreisen nicht nach der Unternehmereigenschaft des Vereins zu differenzieren. Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist die gemeinschaftsrechtliche Bestimmung zur Margenbesteuerung bei der Erbringung von Reiseleistungen "an alle Arten von Kunden" und nicht nur bei Leistungen an Endverbraucher anwendbar (Art. 306 bis 310 MwStSystRL, zuvor Art. 26 Richtlinie 77/388/EWG; EuGH v. 26.9.2013, C-189/11, Kommission/Spanien). Der Margenbesteuerung unterliegen danach auch Leistungen an Vereine. Entgegen der deutschen Regelung (§ 25 UStG) kommt es nicht darauf an, ob Leistungsempfänger Endverbraucher oder Unternehmer ist ("Kundenmaxime statt Reisendenmaxime").
R kann sich auf die Richtlinienregelung berufen, wenn diese für ihn günstiger ist. Die Sache wurde an das FG zurückverwiesen, um festzustellen, ob die Margenbesteuerung für R insgesamt günstiger ist und ob R sich auf das Unionsrecht beruft.
Hinweis
Bei der Margenbesteuerung werden alle Reiseleistungen im In- und Ausland zu einer einheitlichen Dienstleistung zusammengefasst. Dies kann sich für den Reiseveranstalter günstiger auswirken, weil die Steuer nach der Marge bemessen wird. d.h. nach dem Unterschied zwischen dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag (Reiseerlös) und den Kosten des Veranstalters (Reisevorleistungen). Da der Leistungsort am Sitz des Unternehmens liegt, erfasst die Margenbesteuerung allerdings auch im Ausland erbrachte Leistungen (§ 25 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 3a Abs. 1 UStG). Nach deutschem Recht (§ 25 UStG) wird ein Reiseunternehmen nur dann nach der Marge besteuert, wenn es an den endverbrauchenden Reisenden selbst leistet. Im weiteren Verfahren wird sich ergeben, ob R sich auf das Unionsrecht beruft.
Urteil v. 21.11.2013, V R 11/11, veröffentlicht am 2.4.2014
Alle am 2.4.2014 veröffentlichten BFH-Entscheidungen im Überblick
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
19.01.2026
-
Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
19.01.2026
-
AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
19.01.2026
-
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
19.01.2026
-
Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026
-
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
15.01.2026
-
Alle am 15.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.01.2026
-
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen
14.01.2026
-
Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
14.01.2026