Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers
Erdgasspeicher als Teil des Erdgasnetzes
Kavernen- oder Porenspeicheranlagen zur Speicherung von Erdgas sind technisch und räumlich unmittelbar mit den Leitungen des Erdgasnetzes verbunden. Die in diesem System vorhandenen Gasmengen sind physisch nicht voneinander abgrenzbar und unterliegen einer unkontrollierten Vermischung innerhalb des Verbundes. Die Speicheranlagen bilden dadurch mit dem angeschlossenen Erdgasleitungsnetz eine Einheit und sind Teil dieses Netzes i. S. d. § 3g UStG.
Der Ort der Lieferung von Mindest- und Arbeitsgas in mit dem Netz verbundenen Erdgasspeichern – ohne eine tatsächliche Ausspeicherung von Gas – bestimmt sich folglich unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen nach § 3g UStG.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) wird in Abschn. 3g Abs. 1 entsprechend geändert.
Die genannten Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
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