Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers
Erdgasspeicher als Teil des Erdgasnetzes
Kavernen- oder Porenspeicheranlagen zur Speicherung von Erdgas sind technisch und räumlich unmittelbar mit den Leitungen des Erdgasnetzes verbunden. Die in diesem System vorhandenen Gasmengen sind physisch nicht voneinander abgrenzbar und unterliegen einer unkontrollierten Vermischung innerhalb des Verbundes. Die Speicheranlagen bilden dadurch mit dem angeschlossenen Erdgasleitungsnetz eine Einheit und sind Teil dieses Netzes i. S. d. § 3g UStG.
Der Ort der Lieferung von Mindest- und Arbeitsgas in mit dem Netz verbundenen Erdgasspeichern – ohne eine tatsächliche Ausspeicherung von Gas – bestimmt sich folglich unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen nach § 3g UStG.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) wird in Abschn. 3g Abs. 1 entsprechend geändert.
Die genannten Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.5315
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.977
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3126
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.106
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
761
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
751
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5642
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
465
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
459
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
433
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026