Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2015
Die Betriebsprüfung ist ein wesentliches Instrument zur Erfüllung der den Finanzbehörden gesetzten Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Die Außenprüfung ist eine abschließende, nachträgliche Überprüfung des Steuerfalls und bezieht sich auf bestimmte Steuerarten und bestimmte Besteuerungszeiträume.
- Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung.
- In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2015 bundesweit 13.620 Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 16,8 Mrd. EUR erzielt.
- Von den 7.920.418 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 191.787 Betriebe geprüft; das entspricht einer Prüfungsquote von 2,4 %.
- Ferner wurden von 18.517 sonstigen Fällen (Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften) 7.585 Fälle geprüft.
Außenprüfungen sind bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die selbstständig tätig sind oder sog. bedeutende Einkünfte erzielen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen sind Außenprüfungen insbesondere dann zulässig, wenn für die Besteuerung erhebliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist.
Das BMF erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Länder eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung
Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitz- und Verkehrsteuern und die Gewerbesteuer. Nicht berücksichtigt werden somit die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und spezielle Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern (mit Ausnahme der Gewerbesteuer). Für Zwecke der Außenprüfung werden die Steuerpflichtigen in die Größenklassen
- Großbetriebe,
- Mittelbetriebe,
- Kleinbetriebe und
- Kleinstbetriebe
eingeteilt.
Dabei wird die Zuordnung zu den Größenklassen vom Umsatz und Gewinn der Steuerpflichtigen abhängig gemacht.
Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt stichtagbezogen alle 3 Jahre. Die ab dem 1.1.2013 gültigen Abgrenzungsmerkmale für die Größenklassen hat das BMF mit Schreiben vom 22.6.2012 bekannt gegeben.
BMF v. 21.10.2016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8385
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.045
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
886
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
804
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6796
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
595
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
337
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
317
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026